Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2038940
- Tag der Veröffentlichung
- 04.12.2024
- Bewerbungsfrist
- 15.01.2025 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 16.04.2025 14:00
- Abgabetermin Modell
- 30.04.2025 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 11.06.2025
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
-
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung - Auslober
-
VVB Immobilien GmbH, Osnabrück
NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Osnabrück - Koordination
- Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund
Gemeinde Bissendorf
Entwicklung des künftigen Baugebiets „Östlich Sonnensee“
Nichtoffener einphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
Bekanntmachung
Ausloberinnen
VVB Immobilien GmbH
An der Netter Heide 1 | 49090 Osnabrück
und
NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Geschäftsstelle Osnabrück | Am Schölerberg 6 | 49082 Osnabrück
Wettbewerbsbetreuung
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
Hörder Burgstraße 11 | 44263 Dortmund
Wettbewerbsaufgabe
Die Wettbewerbsfläche befindet sich in der Gemeinde Bissendorf und umfasst rund 12,5 ha Bauerwartungsland. Am 14.12.2023 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für das zukünftige Baugebiet „Östlich Sonnensee“. Beabsichtigt ist eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen mit unterschiedlichen Wohnformen unter Berücksichtigung der Infrastruktur der Gemeinde, eines geringen Flächenverbrauchs, der Anbindung an die Umgebung sowie des Klimaschutzes.
Die VVB Immobilien GmbH und die Niedersächsischen Landgesellschaft mbH als Ausloberinnen loben hierfür einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus.
Ziel des Wettbewerbs ist es, eine für die städtebauliche Entwicklung passende Lösung zu finden, die von der Gesamtheit der Akteur:innen mitgetragen wird und damit die Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte bildet.
Im Anschluss an das Verfahren soll auf Basis des Wettbewerbsergebnisses ein Rahmenplan erstellt werden, der Grundlage für den anschließend aufzustellenden Bebauungsplan wird.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften der Fachrichtung Stadtplanung in Zusammenarbeit mit der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder an Büros, in denen beide Fachrichtungen abgedeckt werden. Vier Planungsteams wurden von der Ausloberin zur Teilnahme eingeladen. Acht weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung ist das ausgewählte Büro für Stadtplanung verpflichtet, innerhalb von 10 Kalendertagen ein Büro der Fachrichtung Landschaftsarchitektur zu benennen. Dieses hat ebenfalls innerhalb dieser Frist die Nachweise für die Teilnahmeberechtigung (Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Landschaftsarchitektin‘ bzw. ‚Landschaftsarchitekt‘, Versicherungsbestätigung) zu erbringen.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, die Schweiz sowie Großbritannien.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch, das Verfahren ist anonym.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Als Realisierungswettbewerb zielt der Wettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags.
Die Teilnahmezahl ist auf 12 Teilnehmende begrenzt, die aus zwei Gruppen zusammengestellt werden:
• vier Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt und eingeladen,
• acht weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt.
Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb ist als Planungswettbewerb für Stadtplaner:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen ausgelobt und dem Berufsstand „Stadtplaner:in“ und „Landschaftsarchitekt:in“ vorbehalten. Bewerbergemeinschaften können gebildet werden.
Sind in dem Herkunftsstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
• Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner:in bzw. Landschaftsarchitekt:in zu führen.
• Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person und die Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Zulassung der Teilnehmenden | Zulassungskriterien
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber:innen bzw. Bewerbergemein- schaften, die die Teilnahmeberechtigung nachweisen.
Das Bewerbungsformular kann gemeinsam mit dieser Bekanntmachung unter
abgerufen werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren können über die Mailadresse
an das betreuende Büro gerichtet werden.
Die Beantwortung der eingegangenen Rückfragen kann unter
abgerufen werden.
Die Beantwortung der Rückfragen wird nur auf diesem Weg erfolgen. Die Bewerber:innen sollten regelmäßig die aktualisierte Datei herunterladen.
Zur Bewerbungsfrist müssen
• der ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen Teil 1,
• der Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung ‚Stadtplanerin‘ bzw. ‚Stadtplaner‘ und
• eine Eigenerklärung (Bewerbungsformular) und Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin / die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt;
bei nicht ausreichender Deckssumme: Eigenerklärung (Bewerbungsformular) und Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird;
Anforderung bei Bewerbung als Planungsbüro: Personenschäden 2 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Mio. EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: s. Anforderungen an das Planungsbüro, das weitere Mitglied der Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung (Bewerbungsformular) und Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe;
beim betreuenden Büro eingereicht werden.
Die Zulassung der Teilnehmenden erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber:innen bzw. Bewerbergemeinschaften, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmenden per Losentscheid ermittelt.
Es werden keine Nachweise oder Erklärungen nachgefordert.
Die Bewerber:innen bzw. Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch auf Nachforderungen.
Alle Bewerber:innen bzw. Bewerbergemeinschaften werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.
Die Bewerbung erfolgt zunächst ausschließlich über das Büro für Stadtplanung.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung ist das ausgewählte Büro für Stadtplanung bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft verpflichtet, innerhalb von 10 Kalendertagen ein Büro der Fachrichtung Landschaftsarchitektur zu benennen. Dieses hat ebenfalls innerhalb dieser Frist den Bewerbungsbogen Teil 2 und die Nachweise für die Teilnahmeberechtigung zu erbringen:
• der ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen Teil 2,
• der Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung ‚Landschaftsarchitekt‘ bzw. ‚Landschaftsarchitektin‘ und
• eine Eigenerklärung (Bewerbungsformular) und Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt;
bei nicht ausreichender Deckssumme: Eigenerklärung (Bewerbungsformular) und Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird;
Anforderung Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Mio. EUR.;
Der Bewerbungsbogen Teil 2 muss zudem von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben werden.
Die Einreichung dieser Unterlagen erfolgt digital per Mail an die Adresse
Preise und Anerkennungen
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 71.400 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen, von der das Preisgericht bei einem einstimmigen Beschluss abweichen kann, sofern die Gesamtsumme ausgeschöpft wird:
• 1. Preis: 29.000 EUR
• 2. Preis: 21.500 EUR
• 3. Preis: 13.900 EUR
• 1 Anerkennung: 7.000 EUR
Terminübersicht
Einsendeschluss der Bewerbungen bis: 15. Januar 2025, 14.00 Uhr
Teilnahmebestätigung bis: 17. Januar 2025, 14.00 Uhr
Benennung Landschaftsplanungsbüro und Einreichung der erforderlichen Unterlagen (digital) bis: 29. Januar 2025, 14.00 Uhr
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bis: 03. Februar 2025
Kolloquium: 10. Februar 2025
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis (Einreichung beim betreuenden Büro bzw. Poststempel): 16. April 2025, 14.00 Uhr
Abgabe der Arbeitsmodelle bis (Einreichung beim betreuenden Büro bzw. Poststempel): 30. April 2025, 14.00 Uhr
Preisgericht: 11. Juni 2025