Wettbewerbs-Ausschreibung
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- wa-ID
- wa-2029064
- Tag der Veröffentlichung
- 18.05.2020
- Abgabetermin
- 07.07.2020 16:00
- Abgabetermin Pläne
- 30.10.2020
- Abgabetermin Modell
- 09.11.2020
- Preisgerichtssitzung
- 08.12.2020
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
EU /EWR
- Fachbereich
-
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung - Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
- Stadt Ahrensburg
- Koordination
- konsalt GmbH, Hamburg
18/05/2020 S96 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Ahrensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 096-230173
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahrensburg
Postanschrift: Manfred-Samusch-Straße 5
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kay Renner
E-Mail: Kay.Renner@ahrensburg.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK8DL08/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: konsalt GmbH
Postanschrift: Altonaer Poststraße 13
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Annika Schönfeld
E-Mail: wettbewerb@konsalt.de
Telefon: +49 40357527-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konsalt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener Realisierungswettbewerb Erweiterung Rathaus Ahrensburg, Tiefgarage und urbaner Park
Referenznummer der Bekanntmachung: KON_20001
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt, ihr denkmalgeschütztes Rathaus, erbaut 1968-1970, um ein Bürogebäude mit ca. 1 900 m2 BGF zu erweitern. Im gleichen Zuge soll auf dem dahinter gelegenen Stormarnplatz eine öffentliche Tiefgarage in offener Bauweise mit 240 Stellplätzen errichtet und ein Park mit Bewegungsangeboten für alle Generationen angelegt werden. Der Park soll überwiegend auf dem Dach der Tiefgarage entstehen und für jedermann öffentlich zugänglich sein. Die Gesamtfläche aller zu planenden Freibereiche umfasst rund 11 800 m2.
Für die Realisierung der gesamten Baumaßnahme (Rathauserweiterung, Tiefgarage und urbaner Park) stehen für die Kostengruppen 300, 400 und 500 insgesamt 9 819 000 EUR netto zur Verfügung.
Im Wettbewerbsverfahren soll in 2 Phasen eine Entwurfslösung für diese anspruchsvolle Aufgabe und eine geeignete ARGE aus Architektur- und Landschaftsplanungsbüro als Auftragnehmer gefunden werden.
Die erste Phase des Wettbewerbs ist offen. Sie beschränkt sich auf die Darstellung eines grundsätzlichen Lösungsansatzes in Form einer Ideenskizze. Nach Beurteilung der in der ersten Phase eingereichten Lösungsansätze werden bis zu 10 Arbeitsgemeinschaften durch das Preisgericht für die zweite Phase ausgewählt. Die Anonymität der Teilnehmenden bleibt dabei gewahrt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Es müssen zwingend Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten bzw. des Landschaftsarchitekten gefordert. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Arbeitsgemeinschaften müssen als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht und ein/e federführende/r Ansprechpartner/in benannt werden. Es ist eine gemeinsame Erklärung der Teilnehmenden zu unterzeichnen. Das Nichtvorliegen kann zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrags der Arbeitsgemeinschaft führen.
Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten ist zulässig. Sie unterliegen keinen besonderen Teilnahmebedingungen.
Bei Zulassung zu Phase 2 dürfen Arbeitsgemeinschaften nicht nachträglich verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter/innen und Fachberater/innen ohne eigene Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Leistungen
— Termingerechte Abgabe der Pläne und Modelle;
— Leistungs- und Programmerfüllung.
Die Nichterfüllung der formalen Leistungen kann zum Ausschluss der Wettbewerbsarbeit führen.
Phase I:
— Städtebauliche Qualität;
— Bezugnahme auf das denkmalgeschützte Rathaus;
— Erschließung und Integration der offenen Tiefgarage in den Freiraum;
— Qualität und Vielfalt der geplanten Freiräume.
Phase II:
Quantitative Aspekte:
— Erfüllung des Raum- und Nutzungsprogrammes;
— Einhaltung der Flächen- und Massenvorgaben.
Inhaltliche und qualitative Aspekte
Städtebauliche Qualität:
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen;
— Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit;
— Würdigung des denkmalgeschützen Rathauses;
— Funktionales und gestalterisches Zusammenspiel von Rathauserweiterungsbau, TGa-Zufahrt, offener TGa, Park und angrenzenden Stadtbereichen.
Architektonische Qualität:
— Bezugnahme des Erweiterungsbaus auf das denkmalgeschützte Rathaus;
— Funktionalität und Qualität der Grundrissgestaltung;
— Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone.
Freiraumplanerische Qualität:
— Qualität, Vielfalt und Nutzbarkeit der geplanten Freiräume;
— Zusammenspiel der unterschiedlichen Nutzungen im Freiraum;
— Ökologische Qualität der Freiräume.
Funktionales Konzept:
— Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens;
— Ökologie und Nachhaltigkeit;
— Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit;
— Bautechnische und statische Realisierbarkeit;
— Energetisches Konzept.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/07/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
In der ersten Phase des Wettbewerbs werden keine Bearbeitungshonorare und Preisgelder ausgeschüttet.
Für die zweite Phase des Wettbewerbs stellt die Ausloberin folgende Wettbewerbssumme, ermittelt gemäß RPW 2013, bereit:
Gesamtsumme 100 000 EUR (netto)
Als Bearbeitungshonorar steht eine Summe von 50 000 EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Für die Preise stehen 50 000 EUR (netto) zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt werden sollen:
— 1. Preis: 25 000 EUR (netto);
— 2. Preis: 15 000 EUR (netto);
— 3. Preis: 10 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Peter Kania, Leiter FB IV Stadtplanung / Bauen / Umwelt Stadt Ahrensburg (FP)
Klaus-H. Petersen, freier Architekt, ppp architekten und stadtplaner, Lübeck (FP)
Julia Bolles-Wilson, freie Architektin, Bolles + Wilson, Münster (FP)
Birgit Hammer, freie Landschaftsarchitektin, Hammer Landschaftsarchitektur, Berlin (FP)
Peter Köster, freier Landschaftsarchitekt, ARBOS Freiraumplanung, Hamburg (FP)
Markus Kubczigk, Vorsitzender Bau- und Planungsausschuss (SP)
Christian Schmidt, Vorsitzender Umweltausschuss (SP)
Matthias Stern, Vorsitzender Hauptausschuss (SP)
Detlef Steuer, Fraktion WAB (SP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Lösung der Aufgabe soll in 2 Bearbeitungsphasen gefunden werden. Die erste Phase ist offen. Für die zweite Phase sollen 10 Teilnehmende ausgewählt werden. Die Ausloberin behält sich vor, diese Anzahl in Abhängigkeit von der Qualität der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten zu verändern.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Die Auslobung erfolgt gemäß der „RPW 2013 – Richtlinien für Planungswettbewerbe“. Das Verfahren ist anonym. Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Ausloberin beabsichtigt, folgende Zuschlagskriterien für die Vergabeverhandlung zugrunde zu legen:
1.) Gesamtplatzierung lt. Preisgerichtsentscheidung (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte; hiervon für den:
— 1. Platz: 50 Punkte;
— 2. Platz: 30 Punkte;
— 3. Platz: 20 Punkte.
2.) Weitere Zuschlagskriterien (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte, wie folgt aufgeteilt:
Bereitschaft zur Anpassung des Gesamtkonzeptes
Auf Grundlage der Empfehlungen und Bewertungen
— Des Preisgerichtes: 40 Punkte;
— Honorar: 30 Punkte;
— Referenzen: 5 Punkte;
— Auseinandersetzen mit den Vertragsbedingungen: 5 Punkte;
— Organisatorische Strukturen: 10 Punkte;
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 10 Punkte.
Der erste bzw. ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn die Eignungskriterien erfüllt werden und Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar besteht. Die Ausloberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem/ den erstplatzierten Büro/s zu führen. Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden oder keine Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar erreicht wird, wird die Auftraggeberin mit den übrigen Preisträgern Verhandlungsgespräche durchführen.
Weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013 § 6 (2). Die Ausloberin erklärt, dass sie, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Verfasser der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 34 und 39 (mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5) beauftragen wird, sofern das Projekt umgesetzt wird, kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeitsgemeinschaft eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 6 bis 9 können nach Abschluss von Leistungsphase 5 unter o.g. Voraussetzungen ebenfalls vergeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8DL08.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2020
Deutschland-Ahrensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 096-230173
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahrensburg
Postanschrift: Manfred-Samusch-Straße 5
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kay Renner
E-Mail: Kay.Renner@ahrensburg.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK8DL08/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: konsalt GmbH
Postanschrift: Altonaer Poststraße 13
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Annika Schönfeld
E-Mail: wettbewerb@konsalt.de
Telefon: +49 40357527-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konsalt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener Realisierungswettbewerb Erweiterung Rathaus Ahrensburg, Tiefgarage und urbaner Park
Referenznummer der Bekanntmachung: KON_20001
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt, ihr denkmalgeschütztes Rathaus, erbaut 1968-1970, um ein Bürogebäude mit ca. 1 900 m2 BGF zu erweitern. Im gleichen Zuge soll auf dem dahinter gelegenen Stormarnplatz eine öffentliche Tiefgarage in offener Bauweise mit 240 Stellplätzen errichtet und ein Park mit Bewegungsangeboten für alle Generationen angelegt werden. Der Park soll überwiegend auf dem Dach der Tiefgarage entstehen und für jedermann öffentlich zugänglich sein. Die Gesamtfläche aller zu planenden Freibereiche umfasst rund 11 800 m2.
Für die Realisierung der gesamten Baumaßnahme (Rathauserweiterung, Tiefgarage und urbaner Park) stehen für die Kostengruppen 300, 400 und 500 insgesamt 9 819 000 EUR netto zur Verfügung.
Im Wettbewerbsverfahren soll in 2 Phasen eine Entwurfslösung für diese anspruchsvolle Aufgabe und eine geeignete ARGE aus Architektur- und Landschaftsplanungsbüro als Auftragnehmer gefunden werden.
Die erste Phase des Wettbewerbs ist offen. Sie beschränkt sich auf die Darstellung eines grundsätzlichen Lösungsansatzes in Form einer Ideenskizze. Nach Beurteilung der in der ersten Phase eingereichten Lösungsansätze werden bis zu 10 Arbeitsgemeinschaften durch das Preisgericht für die zweite Phase ausgewählt. Die Anonymität der Teilnehmenden bleibt dabei gewahrt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Es müssen zwingend Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten bzw. des Landschaftsarchitekten gefordert. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Arbeitsgemeinschaften müssen als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht und ein/e federführende/r Ansprechpartner/in benannt werden. Es ist eine gemeinsame Erklärung der Teilnehmenden zu unterzeichnen. Das Nichtvorliegen kann zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrags der Arbeitsgemeinschaft führen.
Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten ist zulässig. Sie unterliegen keinen besonderen Teilnahmebedingungen.
Bei Zulassung zu Phase 2 dürfen Arbeitsgemeinschaften nicht nachträglich verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter/innen und Fachberater/innen ohne eigene Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Formale Leistungen
— Termingerechte Abgabe der Pläne und Modelle;
— Leistungs- und Programmerfüllung.
Die Nichterfüllung der formalen Leistungen kann zum Ausschluss der Wettbewerbsarbeit führen.
Phase I:
— Städtebauliche Qualität;
— Bezugnahme auf das denkmalgeschützte Rathaus;
— Erschließung und Integration der offenen Tiefgarage in den Freiraum;
— Qualität und Vielfalt der geplanten Freiräume.
Phase II:
Quantitative Aspekte:
— Erfüllung des Raum- und Nutzungsprogrammes;
— Einhaltung der Flächen- und Massenvorgaben.
Inhaltliche und qualitative Aspekte
Städtebauliche Qualität:
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen;
— Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit;
— Würdigung des denkmalgeschützen Rathauses;
— Funktionales und gestalterisches Zusammenspiel von Rathauserweiterungsbau, TGa-Zufahrt, offener TGa, Park und angrenzenden Stadtbereichen.
Architektonische Qualität:
— Bezugnahme des Erweiterungsbaus auf das denkmalgeschützte Rathaus;
— Funktionalität und Qualität der Grundrissgestaltung;
— Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone.
Freiraumplanerische Qualität:
— Qualität, Vielfalt und Nutzbarkeit der geplanten Freiräume;
— Zusammenspiel der unterschiedlichen Nutzungen im Freiraum;
— Ökologische Qualität der Freiräume.
Funktionales Konzept:
— Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens;
— Ökologie und Nachhaltigkeit;
— Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit;
— Bautechnische und statische Realisierbarkeit;
— Energetisches Konzept.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/07/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
In der ersten Phase des Wettbewerbs werden keine Bearbeitungshonorare und Preisgelder ausgeschüttet.
Für die zweite Phase des Wettbewerbs stellt die Ausloberin folgende Wettbewerbssumme, ermittelt gemäß RPW 2013, bereit:
Gesamtsumme 100 000 EUR (netto)
Als Bearbeitungshonorar steht eine Summe von 50 000 EUR (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Für die Preise stehen 50 000 EUR (netto) zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt werden sollen:
— 1. Preis: 25 000 EUR (netto);
— 2. Preis: 15 000 EUR (netto);
— 3. Preis: 10 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Peter Kania, Leiter FB IV Stadtplanung / Bauen / Umwelt Stadt Ahrensburg (FP)
Klaus-H. Petersen, freier Architekt, ppp architekten und stadtplaner, Lübeck (FP)
Julia Bolles-Wilson, freie Architektin, Bolles + Wilson, Münster (FP)
Birgit Hammer, freie Landschaftsarchitektin, Hammer Landschaftsarchitektur, Berlin (FP)
Peter Köster, freier Landschaftsarchitekt, ARBOS Freiraumplanung, Hamburg (FP)
Markus Kubczigk, Vorsitzender Bau- und Planungsausschuss (SP)
Christian Schmidt, Vorsitzender Umweltausschuss (SP)
Matthias Stern, Vorsitzender Hauptausschuss (SP)
Detlef Steuer, Fraktion WAB (SP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Lösung der Aufgabe soll in 2 Bearbeitungsphasen gefunden werden. Die erste Phase ist offen. Für die zweite Phase sollen 10 Teilnehmende ausgewählt werden. Die Ausloberin behält sich vor, diese Anzahl in Abhängigkeit von der Qualität der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten zu verändern.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Die Auslobung erfolgt gemäß der „RPW 2013 – Richtlinien für Planungswettbewerbe“. Das Verfahren ist anonym. Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Ausloberin beabsichtigt, folgende Zuschlagskriterien für die Vergabeverhandlung zugrunde zu legen:
1.) Gesamtplatzierung lt. Preisgerichtsentscheidung (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte; hiervon für den:
— 1. Platz: 50 Punkte;
— 2. Platz: 30 Punkte;
— 3. Platz: 20 Punkte.
2.) Weitere Zuschlagskriterien (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte, wie folgt aufgeteilt:
Bereitschaft zur Anpassung des Gesamtkonzeptes
Auf Grundlage der Empfehlungen und Bewertungen
— Des Preisgerichtes: 40 Punkte;
— Honorar: 30 Punkte;
— Referenzen: 5 Punkte;
— Auseinandersetzen mit den Vertragsbedingungen: 5 Punkte;
— Organisatorische Strukturen: 10 Punkte;
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 10 Punkte.
Der erste bzw. ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn die Eignungskriterien erfüllt werden und Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar besteht. Die Ausloberin beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem/ den erstplatzierten Büro/s zu führen. Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden oder keine Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar erreicht wird, wird die Auftraggeberin mit den übrigen Preisträgern Verhandlungsgespräche durchführen.
Weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013 § 6 (2). Die Ausloberin erklärt, dass sie, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Verfasser der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 34 und 39 (mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5) beauftragen wird, sofern das Projekt umgesetzt wird, kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeitsgemeinschaft eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 6 bis 9 können nach Abschluss von Leistungsphase 5 unter o.g. Voraussetzungen ebenfalls vergeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8DL08.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2020