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Geschäfts- und Wohngebäude im Baufeld 28 mit Hauptstelle und Beratungsenter der Rheinhessen Sparkasse Heiligkreuz-Viertel , Mainz / Deutschland

Bewerbungsfrist 11.05.2023

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2036088
Tag der Veröffentlichung
17.04.2023
Bewerbungsfrist
11.05.2023 18:00
Abgabetermin Pläne
14.08.2023
Abgabetermin Modell
21.08.2023
Preisgerichtssitzung
01.09.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Rheinhessen Sparkasse
Koordination
a:dk architekten datz kullmann, Mainz

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

Bewerbungsverfahren
Realisierungswettbewerb Geschäfts- und Wohngebäude
mit Sitz der Rheinhessen Sparkasse im Baufeld 28, Heiligkreuzviertel, Mainz
 
Anlass und Ziel
Gegenwärtig entsteht mit dem Heiligkreuzviertel in Mainz ein neues innenstadtnahes Stadtquartier. Die Rheinhessen Sparkasse plant innerhalb dieses Quartiers den Erwerb des Baufelds 28, um dort zeitgemäße Büro- und Dienstleistungsflächen für den Eigenbedarf sowie zur Vermietung an Dritte zu errichten. Zudem sollen innerhalb des Baufelds attraktive Mietwohnungen entstehen. Für die notwendigen Stellplätze ist eine Tiefgarage vorgesehen. Angestrebt werden oberirdische Bruttogrundflächen in einem Umfang von voraussichtlich ca. 13.000 Quadratmetern.
 
Aufgrund seiner Lage an der südwestlichen Quartierszufahrt kommt dem Baufeld eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Um einen insgesamt nachhaltigen sowie städtebaulich-architektonisch überzeugenden Gebäudeentwurf für die genannten Anforderungen zu erhalten, führt die Rheinhessen Sparkasse den vorliegenden Architektenwettbewerb gemäß RPW 2013 durch.
 
Verfahrensbeteiligte
Auslober
Auslober ist die Rheinhessen Sparkasse, vertreten durch den Gesamtvorstand, dieser vertreten durch den Bereichsdirektor Joachim Bärsch.
 
Betreuung
Mit der Vorbereitung, Koordination und Durchführung des Wettbewerbs ist das Büro a:dk, Mainz, beauftragt.
 
Preisgericht
Das Preisgericht setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Rheinhessen Sparkasse, der Stadt Mainz, des Qualitätsrats für das Heiligkreuzviertel sowie weiteren unabhängigen Architekten und Architektinnen zusammen. Dies sind u. a.
 
– Dr. Marcus Walden, Vorstandsvorsitzender Rheinhessen Sparkasse
– Thorsten Mühl, stv. Vorstandsvorsitzender, Rheinhessen Sparkasse;
– Michael Weil, Vorstandsmitglied, Rheinhessen Sparkasse;
– Marianne Grosse, Beigeordnete, Baudezernentin, Stadt Mainz;
– Olaf Heinrich, Leiter Immobilien, Stadtwerke Mainz AG, Mainz;
– Axel Strobach, Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Mainz;
– Christoph Rosenkranz, stv. Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Mainz;
– Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, Dortmund;
– Prof. Gero Quasten, Architekt, Darmstadt.
 
Weitere Architekten bzw. Architektinnen sind angefragt und werden ergänzt.
 
Verfahrensart
Der Wettbewerb wird als einstufiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Das Verfahren wird kooperativ, das heißt mit einem Zwischenkolloquium, durchgeführt. Die Anonymität wird für den Verlauf des Zwischenkolloquiums aufgehoben. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die teilnehmenden Architekturbüros, Preisgerichtsmitglieder, Sachverständige, Vorprüfungsbeteiligte und ggfs. Gäste erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 3/05/23 registriert.
 
Preise und Anerkennungen
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 150.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant: 1. Preis € 45.000,- / 2. Preis € 27.000,- / 3. Preis € 18.000,-. Teilnehmende Büros, die eine in Ihren wesentlichen Teilen vollständige Arbeit einreichen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 7.500 €. Die genannten Beträge verstehen sich netto.
 
Weitere Bearbeitung
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach §§ 33ff HOAI sowie den zur Umsetzung der Qualität des Wettbewerbsentwurfs erforderlichen Teilen der Leistungsphase 5 (Leitdetails), sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerin oder des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
 
Leistungen zum Zwischenkolloquium
Zum Zwischenkolloquium wird eine PDF-Beamerpräsentation in Darstellungstiefen bis zum Maßstab 1:500 gefordert. Hierzu gehören Aussagen zur konzeptionellen Herangehensweise, zum städtebaulichen Konzept, zum architektonischen Erscheinungsbild und zur schematische Anordnung der Nutzungen.
 
Abgabeleistungen
Zu den Abgabeleistungen gehört ein Lageplan im Maßstab 1:500, Geschossgrundrisse im Maßstab 1:200, Ansichten der Gebäude im Maßstab 1:200, Schnitte im Maßstab 1:200, Fassadendetails im Maßstab 1:50, 2 perspektivische Darstellungen, Erläuterungen und Flächenberechnungen sowie ein Modell im Maßstab 1:500 als Einsatzmodell. Außerdem wird eine Kostenschätzung für die Kostengruppe 300 und 400 gem. DIN 276 (1. Ebene) erwartet.
 
Ablauf und Termine (voraussichtlich)
14. April - Start Bewerbungsverfahren
11. Mai - Bewerbungsschluss (18:00 Uhr)
15. Mai - Auswahl und Benachrichtigung Teilnehmer
22. Mai - Ausgabekolloquium
23. Juni - Zwischenkolloquium
14. August - Wettbewerbsabgabe
21. August - Modellabgabe
01. September - Preisgerichtssitzung
 
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
 
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
 
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.
 
In den Teams muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jedes Team hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern bzw. Teammitgliedern eigenverantwortlich zu prüfen.
 
Bewerbungsverfahren
Am Bewerbungsverfahren teilnehmen können ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, die die Teilnehmerberechtigung erfüllen. Insgesamt werden 8 Architekturbüros für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Die Kriterien zur Auswahl lauten wie folgt:
 
Mindestkriterien
– Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. € Personenschäden / 3 Mio. € Sach- und Vermögensschäden)
– Durchschnittliche Anzahl (Summe) der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Personen (ggf. Büroinhaberinnen und -inhaber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in den letzten 3 Jahren ≥ 8 Personen
 
Neubau mit vergleichbarer Nutzung, Komplexität und Größenordnung
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 5 Jahren (nicht vor 2017)
mindestens erbrachte Leistungen LPH 2, 3 und Teile der LPH 5
mindestens 5.000 qm oberirdische BGF
 
Kriterium Vergleichbarkeit der Gebäudegröße (Wichtungsfaktor 3):
oberirdische BGF ≥ 5.000 qm und ≤ 7.500 qm: 1 Punkt
oberirdische BGF ≥ 7.500 qm: 2 Punkte
 
Kriterium Vergleichbarkeit der Nutzung (Wichtungsfaktor 3):
sonstige Nutzungen, keine Wohn- oder Büronutzungen: 0 Punkte
ausschließliche Wohn- oder ausschließliche Büronutzungen: 1 Punkt
gemischte Nutzung Büros und Wohnungen: 2 Punkte
gemischte Nutzung Bankgebäude mit Verwaltungs- und Kundenbereich sowie Wohnungen: 3 Punkte
 
Kriterium architektonische Qualität (Wichtungsfaktor 5):
Vergleichende Bewertung der eingereichten Referenzen; Beurteilung auf dreistufiger Skala:
 
– überzeugt in hohem Maße, in weiten Teilen der Referenz (3 Punkte)
– überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz (2 Punkte)
– überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz (1 Punkt)
 
Für jede Referenz darf max. 1 Seite als PDF-Datei im Format DIN A3 quer eingereicht werden. Auswahl und Art der Darstellungen müssen für eine Beurteilung der architektonischen Qualität wie oben beschrieben geeignet sein. Die Darstellungen sollen übersichtlich und gut lesbar sowie zum Ausdruck im Format DIN A3 quer oder als Beamer- bzw. Online-Videopräsentation geeignet sein.
 
Im Formblatt »Bewerbererklärung« (Format PDF, DIN A4 hoch) sollen ergänzende Informationen eingetragen werden.
 
Unter den eingereichten Bewerbungen, welche die Zulassungskriterien erfüllen, wird durch ein Auswahlgremium eine Rangfolge gebildet. Die Rangfolgenbildung erfolgt durch Punkte-Bewertungen gemäß nachfolgend benannter Kriterien. Die erreichten Punkte der beiden Referenzen werden addiert und gemittelt.
 
Es sollen nicht mehr als zwei Referenzen eingereicht werden. Somit können maximal 30 Punkte erreicht werden. Bei gleicher Rangfolge von Bewerbungen erfolgt die Auswahl unter diesen Bewerbungen im Losverfahren.
 
Bei Einreichung von mehr als zwei Referenzen werden diese zusätzlich gewertet und in die Mittelwertbildung einbezogen. Daher ist es für die Bewerbung zielführend, sich auf zwei gezielt ausgewählte Referenzen zu beschränken.
 
Bewerbungsunterlagen
Folgende Formulare müssen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ausgefüllt im Format PDF (Unterschriftsblatt als Scan) eingereicht werden:
 
– Formblatt »Bewerbererklärung« mit verbindlicher Bestätigung der Teilnahme
– Nachweis Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin
– 2 Referenzblätter DIN A3 quer, Referenz Architektur
 
Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren können ausschließlich per E-Mail an die Adresse rueckfragen@a-dk.de gestellt werden. Rückfragen und deren Beantwortung werden fortlaufend unter www.adk-server.de/hkv_baufeld28 eingestellt.
 
Einreichung und Schlussfrist
Die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb müssen per E-Mail bis zum
 
11.05.2023, 18:00 Uhr
 
an die Adresse
 
 
gesendet werden. Der Eingang wird auf Wunsch bestätigt.
 
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter

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