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Kunst am Bau - Außenbereich eines Kantinen- / Konferenzzentrums beim DLR , Weßling / Deutschland

Bewerbungsfrist 30.05.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2039593
Tag der Veröffentlichung
08.04.2025
Bewerbungsfrist
30.05.2025 12:00
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Kunst/Design
Auslober
DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Weßling

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

Bekanntmachung eines Wettbewerbes zur Erlangung künstlerischer Entwürfe
 
AUSLOBER:
DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Münchener Str. 20
82234 Weßling
 
WETTBEWERBSBETREUUNG:
DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
TFM-LTG
Münchener Str. 20
82234 Weßling
 
RÜCKFRAGEN / KONTAKTDATEN:
Ansprechpartner: Frau Lisa Reith
 
Bewerbungsbezogene Rückfragen wenden Sie bitte an Frau Reith unter oben genannter Kontaktdaten.
 
Projektbezogene Fragen werden im Falle einer Einladung im Rahmen der Auslobung detailliert beantwortet.
 
AUSSCHREIBUNG EINES WETTBEWERBS
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt gibt hiermit öffentlich die Auslobung eines Kunstwettbewerbs bekannt.
 
Für den Neubau einer Betriebskantine mit Konferenzzentrum (BRK) wird ein Wettbewerb für eine künstlerische Intervention im Außenbereich ausgerufen. Auf einer Freifläche vor dem Gebäude soll ein Kunstwerk entstehen, das den Mitarbeitern und Nutzern des Gebäudes als Treffpunkt und Aufenthaltsort dienen kann.
 
Interessierte Künstler sind dazu aufgerufen, sich ab sofort bis zum 30.05.2025, 12 Uhr, mittels einer ersten skizzierten Idee zu bewerben. Die Möglichkeit zur Abgabe von Unterlagen ist auf diesen Termin festgesetzt und endet mit diesem genannten Zeitpunkt.
 
INFORMATIONEN ZUM STANDORT / AUSGANGSLAGE
1. DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Mit rund 11.000 Mitarbeitenden an 54 Instituten und Einrichtungen betreibt es Forschung und Entwicklung in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und Verkehr sowie in den Querschnittsbereichen Sicherheit und Digitalisierung.
 
Am Standort Oberpfaffenhofen befinden sich bedeutende Einrichtungen des DLR, u.a. das Deutsche Raumfahrtkontrollzentrum (GSOC) und das Galileo-Kompetenzzentrum (GK), sowie ein Institut für Robotik und Mechatronik. Insgesamt 13 wissenschaftliche Einrichtungen und Institute sind auf dem Areal außerhalb von München beheimatet, an denen derzeit rund 2.000 Mitarbeiter beschäftigt sind. Unter den Mitarbeitenden sind auch zahlreiche Forscher und Wissenschaftler aus aller Welt sowie Praktikanten und Studierende diverser Hochschulen und Universitäten.
 
2. Gelände (Größe / Lage / Entwicklung)
Die Geschichte des Standorts Oberpfaffenhofen ist eng mit der deutschen Luft- und Raumfahrtforschung verbunden:
Die Entwicklung des Standorts begann 1937 mit der Gründung des Flugfunk-Forschungsinstituts Oberpfaffenhofen (FFO). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Institut 1955 als Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt Süd (DVL-Süd) wiedergegründet, das 1968 durch die Fusion mehrerer Luft- und Raumfahrtorganisationen zur Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) – einem Vorläufer der DLR – wurde.
 
Durch diese Entwicklungen wuchs der Standort kontinuierlich. Heute umfasst der Standort eine Fläche von 245.000 qm und spiegelt in seiner Architektur die kontinuierliche Weiterentwicklung und den technologischen Fortschritt wider: neben historischen Bauten entstehen sukzessive moderne Forschungsgebäude und Labore, die die Infrastruktur prägen und die Funktionalität widerspiegeln.
 
3. Lage im Gelände und Gebäude
Lage im Gelände:
Bei diesem Wettbewerb soll ein Kunstwerk für die künftige Betriebskantine mit Konferenzzentrum (BRK) entwickelt werden. Das BRK wird täglich von einigen Hundert Mitarbeitern und Besuchern des Geländes aufgesucht werden, um hier ihre Mittagspause zu verbringen - ein für fast alle Mitarbeiter zentrales Gebäude und tägliche Anlaufstelle.
 
Vor dem Gebäude befindet sich eine Freifläche, die für eine künstlerische Intervention vorgesehen ist. Diese Fläche liegt direkt an der Magistrale, der „Hauptverkehrsader“ für Fußgänger, die einmal quer durch das Gelände führt.
 
Geplantes Gebäude BRK – Architektonisches Konzept:
Essen – Konferieren – Vernetzen
Die wesentlichen Funktionen werden in einer Raumcollage auf der X-, Y- und Z-Achse arrangiert. Küche/ Speisenausgabe, der große Konferenzsaal sowie die Besprechungsräume werden als Bausteine mit variierender Raumhöhe auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet. Zwischen den Bausteinen erfolgt die Vernetzung: beim Essen, in Konferenzpausen, auf dem Weg zur Besprechung, an der Baristabar – horizontal und vertikal, über die Geschosse hinweg. Die Collage aus festen Bausteinen und fließendem Raum dazwischen eröffnet Freiräume auf verschiedenen Ebenen. Pausen- und Rückzugsbereiche mit frischer Luft; teilweise überdacht, teilweise offen mit weitem Blick über den Campus und auf das Alpenpanorama.
Die äußere Gestalt des zentralen DLR-Baus ist differenziert wie die innere Nutzung. Die Bausteine bleiben ablesbar, unterschiedlich in der Höhe sowie in der Transparenz des Fassadenmaterials - mal durchsichtig, mal transluzent oder opak.
 
Innere Organisation
Der Zugang der Eingangsebene liegt im Südosten, er bindet an die im Masterplan angelegte Erschließungszone an. Das Erdgeschoss nimmt das Betriebsrestaurant, Speiseausgabe und den Küchenbereich auf. Der Gastbereich bietet den Besuchern vielfältige Angebote sich alleine, zu zweit oder in Kleingruppen zusammen zu setzen. Die Raumhöhe variiert, es bieten sich Blicke nach oben in den Konferenzbereich sowie nach außen.
Teilnehmer an Konferenzen oder Besprechungen gelangen direkt nach dem Eingang über eine Treppe auf die Ebene des großen Konferenzsaals. Der fließende Bewegungsraum erschließt die einzelnen Bausteine mit Konferenzsaal (400 Personen) und den Besprechungs- und Schulungsräumen. Den Gästen bieten sich hier Stehtische und Büffetzonen für die Verpflegung oder ausreichend Platz für Poster-Ausstellungen, Messestände, Kurzvorträge.
 
WETTBEWERB:
Die Ausschreibung dient einem nichtoffenen zweiphasigen Wettbewerb mit einem vorgeschaltenen offenen Teilnahmewettbewerb für Kunst am Bau.
 
Der Teilnahmewettbewerb soll zur Einreichung einer skizzierten Idee durch den Künstler führen, aus welchen die Jury max. 15 Ideen auswählt. In dem anschließenden nichtoffenen anonymen Realisierungswettbewerb werden in zwei Phasen zunächst Konzepte für die künstlerische
Intervention entwickelt (Konzeptionsphase), die – falls durch die Jury ausgewählt – anschließend ausgearbeitet werden (Ausarbeitungsphase).
 
Es wird ein Wettbewerb zu Kunst am Bau ausgerufen, die einen Platz künstlerisch bespielen soll, der – direkt an der Magistrale gelegen – als Treffpunkt und Begegnungsstätte dienen wird. Dieser Platz liegt an der fußläufigen Haupterschließung des DLR und soll eine Aufenthaltsmöglichkeit für die Besucher und Mitarbeiter bilden, die durch mögliche Interaktion zu Austausch und Kommunikation führen kann.
 
Das eingereichte Kunstwerk muss bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen:
• Es muss wetterfest sein und den örtlichen Witterungsverhältnissen standhalten.
• Der Aufstellungsort befindet sich vor einer Betriebskantine mit Konferenzzentrum und soll als Begegnungsstätte, Kommunikationsort und gemeinschaftsstiftendes Element fungieren. Für den
 
Teilnahmewettbewerb können Künstler entweder:
1. eine skizzierte Idee für ein Kunstwerk einreichen. Hierfür sind maximal 10 Skizzen oder Dokumente zulässig, die die künstlerische Idee zur Umsetzung grob skizzieren.
2. ein Portfolio über bereits erfolgreich errichtete oder geplante Kunstwerke einreichen. Die eingereichten Werke müssen in Bezug zur aktuellen Ausschreibung erläutert werden, insbesondere wie ihre Idee oder künstlerische Sprache für den geplanten Standort adaptiert oder weiterentwickelt werden könnte.
 
Weitere Anforderungen für den Realisierungswettbewerb werden den ausgewählten Künstlern in den Auslobungsunterlagen übermittelt.
 
VERFAHRENSABLAUF
1. Offener Teilnahmewettbewerb
Es wird zunächst zu einem offenen Teilnahmewettbewerb aufgerufen:
Interessierte Künstler senden max. 10 Skizzen ihrer Idee bzw. ein Portfolio ein. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden in einem Vorauswahlgremium bis zu 15 Teilnehmer ausgewählt. Übersteigt die nach Vorprüfung der eingegangenen Bewerberportfolios verbleibende Anzahl der Bewerber die für das Vorauswahlgremium vorgesehene Höchstzahl von 20 Bewerbern, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 das Los. In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die 15 Teilnehmer des späteren Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien erfüllen.
 
Nur diese 15 Teilnehmer im Auswahlverfahren erhalten die Auslobungsunterlagen, die detailliert informieren.
Es werden 0 Teilnehmer vorab gesetzt.
 
2. Nichtoffener Hauptwettbewerb
Phase 1:
Die 15 Teilnehmer, die im vorgeschaltenen Teilnahmewettbewerb ermittelt wurden, erarbeiten in Phase 1 des Hauptwettbewerbs Wettbewerbsbeiträge, die in Phase 2 ausgearbeitet werden.
 
In Phase 1 des Wettbewerbs sind Lösungsansätze aus dem Ideenwettbewerb zu konkretisieren im Sinne des § 3 Abs. 4 RPW 2013 auszuarbeiten. Gefordert wird dabei ein grundsätzliches Konzept für die gestellte Kunst am Bau-Aufgabe. Es werden keine Preiskalkulation, Statik oder technischer Nachweis gefordert (erfolgt in Phase 2). Im Falle einer Einladung zur Phase 1 erhalten die Teilnehmer der Auslobung weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen gemäß Stand der Planungen.
 
Phase 2:
In Phase 2 werden fünf Teilnehmer zur Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge aus Phase 1 eingeladen. Die Ausarbeitung technischer und örtlicher Rahmenbedingungen erfolgt in Phase 2 des Wettbewerbes in Abstimmung mit den Bauherren des Bauprojektes.
 
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter die Leistung Kunst am Bau an den 1. Preisträger zu vergeben.
 
TEILNEHMER
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der Disziplin bildende Kunst erfolgen (Nachweis durch Abschluss staatliche Kunstakademie oder Mitglied KSK oder Mitglied im Bundes- oder Berufsverband Bildender Künstler) gemäß RPW 2013. § 4. Die Beteiligung von anderen Berufssparten ist nicht möglich.
 
JURY
Die Konformität nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013 § 6) in Bezug auf die Besetzung die Jury ist gegeben.
 
Die Fachjuroren erfüllen die Berufsqualifikation der Wettbewerbsteilnehmenden. Die Mehrzahl der Fachjuroren ist gegeben.
 
Preisgericht:
Sachjury: 3 Personen
Fachjury: 4 Personen
 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org6_e.htm
 
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl: Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
 
Ausschlussgründe / Interessenkonflikt:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
- Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
- Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV und kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
 
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
- Erklärung der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung oder glw. Nachweise. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
- Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
 
BEWERBERGEMEINSCHAFTEN
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben,
 
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
 
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Studios hingewiesen. Teilnahmeberechtigung: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist für jeden Beteiligten gesondert ein eigenes Formular „Bewerberbogen“ mit den zugehörigen Unterlagen vom verantwortlichen Vertreter zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
 
Zur Bewerberauswahl wird der Teilnahmeantrag anhand der Eigenerklärungen überprüft. Vor der Einladung zum Wettbewerb müssen die ausgewählten Bewerber die konkreten Eignungsnachweise auf Anforderung vorlegen.
 
AUSWAHLKRITERIEN
Offener Teilnahmewettbewerb:
Für die Vorauswahl durch den Auslober werden folgende Kriterien benannt:
 
- Kreativität / Aussagekraft der dargestellten Kunstwerke
- Kompatibilität des künstlerischen Ausdrucks mit der gestellten Aufgabe
 
Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Los.
 
Nichtoffener Hauptwettbewerb:
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden, wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Erläuterungen zu diesen Kriterien finden sich ggf. in den Auslobungsunterlagen.
 
- Gestaltung (Proportion, Komposition, Gesamtanmutung, Materialität)
- Funktionalität (Pflege, Unterhalt, Nutzer)
- Berücksichtigung technischer Belange
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Realisierbarkeit
- Nutzeranforderungen
- Baurechtliche Vorgaben müssen erfüllt werden
 
Die Kriterien gelten gleichermaßen für die erste und die zweite Wettbewerbsphase.
 
KOSTENRAHMEN
Das Gesamtbudget für die Umsetzung der Kunst am Bau ist auf 302.635,02 € netto gedeckelt. Hierin sind Honorare und Errichtung, sowie sonstige Nebenkosten jeweils exklusive Umsatzsteuer enthalten.
 
HONORARE
Für die Teilnahme am Offenen Vor-Wettbewerb wird kein Honorar o.ä. gezahlt.
 
Für die Phase 1, die Konzeptionsphase, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von je 1.000 EUR netto.
 
In Phase 2, die Ausarbeitungsphase, erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von je 2.500 EUR netto.
 
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen setzt die termingerechte Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden prüffähigen Arbeit voraus. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
 
TERMINE
Offener Teilnahmewettbewerb: 07.04.2025-30.05.2025
Abgabe Vorentwurf: bis 30.05.2025, 12:00 Uhr
Bekanntmachung Künstlerauswahl: 27.06.2025
 
Wettbewerb
Phase 1 – Konzeptionsphase: 27.06.-19.09.2025
Kolloquium, schriftliche Rückfragen Phase 1: 27.06.-15.08.2025
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Phase 1: bis 19.09.2025, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung Phase 1: 22.09.-17.10.2025
Bekanntgabe Künstlerauswahl: 20.10.2025
 
Phase 2 – Ausarbeitungsphase: 20.10.2025-30.01.2026
Kolloquium, schriftliche Rückfragen Phase 2: 20.10.-12.12.2025
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Phase 2: bis 30.01.2026, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung Phase 2: 23.02-06.03.2026
Bekanntmachung Ergebnisse: 09.03.2026
Beauftragung: 16.03.2026
 
Realisierungsphase: 16.03.2026-2028
Ausarbeitung Entwurf: Tbn
Werk- und Montageplanung: Tbn in Abstimmung mit Baustelle
Fertigung: Tbn in Abstimmung mit Baustelle
Montage: Tbn in Abstimmung mit Baustelle
Voraussichtliche Übergabe: 2028
 
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben
- Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs.11 VgV)
- Mehrfachbeteiligungen: Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren

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