Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2038357
- Tag der Veröffentlichung
- 01.08.2024
- Bewerbungsfrist
- 30.10.2024
- Abgabetermin
- 14.03.2025
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Fachbereich
- Architektur
- Teilnehmer
- Investorinnen und Investoren bzw. Projektentwicklerinnen und Projektentwickler
- Auslober
- GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH, Duisburg
- Koordination
- Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund
MERCATORVIERTEL DUISBURG
KONZEPTVERGABE- UND BIETERVERFAHREN BAUFELDER 1, 2 UND 4
AUFTRAGGEBERIN
GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH
Tiergartenstraße 24-26
47053 Duisburg
Ansprechpartner:
Frederick Gipper
Peter Riegel
VERFAHRENSBETREUUNG
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
Hörder Burgstraße 11
44263 Dortmund
Ansprechpartner:
Andreas Bachmann
Holger Everz
Sabine Isenberg
ANLASS UND EINLEITUNG
Im Zuge der Umsetzung des Masterplans für die Innenstadt Duisburg wird derzeit das Areal des ehemaligen Schulzentrums zwischen Ober- und Gutenbergstraße zum neuen Mercatorviertel umgestaltet. Das Areal befindet sich in stadträumlich sehr prominenter Lage, gegenüber von Rathaus und Salvatorkirche in der Duisburger Altstadt. Hier soll in den nächsten Jahren ein urbanes Quartier mit vorwiegend wohnbaulicher Nutzung entstehen, ergänzt um kulturelle, soziale sowie Dienstleistungs- und kleinteilige Einzelhandelsnutzungen.
Neben vielfältigen Wohnungsangeboten – von der Geschosswohnung bis zum Townhouse – sind auch Dienstleistungen, Gastronomie und wohnverträgliches Gewerbe vorgesehen. Es soll ein möglichst lebendiges städtisches Quartier entstehen.
Mit dem Mercatorviertel stellt die Duisburger Innenstadt ihr Potenzial als attraktiven, zukunftssicheren Wohnstandort unter Beweis: Kein isoliertes Wohnen vor den Toren der Stadt, sondern räumlich integriert in eine Vielzahl städtischer Funktionen, wie Einkaufsmöglichkeiten in der Fußgängerzone, Ärzte und weitere Dienstleistungen, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote (z. B. Mercatorhalle, Museum Küppersmühle oder das Wilhelm-Lehmbruck-Museum). Alle diese Einrichtungen befinden sich, zu Fuß gut erreichbar, in unmittelbarer Nähe.
Auch die verkehrliche Anbindung des neuen Mercatorviertels ist herausragend: Die Anschlussstellen an die Autobahnen 40 und 59 sind nur wenige Minuten entfernt. Der Hauptbahnhof ist zu Fuß in etwa zehn bis fünfzehn Minuten zu erreichen. Straßenbahn- und U-Bahn-Linien verbinden das Quartier mit allen benachbarten Stadtteilen. Das Mercatorviertel ist darüber hinaus gut in das inner- und überörtliche Radwegenetz eingebunden und kann damit im Bereich einer nachhaltigen Mobilität punkten.
VERFAHRENSART
Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität in diesem wichtigen neuen Innenstadtquartier zu erzielen, ist die Vergabe der drei Baufelder 1, 2 und 4 mit einem wettbewerbsähnlichen Verfahren verbunden, bei dem in Konkurrenz verschiedener Investoren und Architekturentwürfe eine Auswahlmöglichkeit besteht. Die Vergabe der Grundstücke soll somit im „wettbewerblichen Dialog“ erfolgen.
Es handelt sich hierbei um ein Konzeptvergabe- und Bieterverfahren, das neben dem Preisangebot vorrangig auch die inhaltliche Qualität der Bebauungskonzepte bewertet. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit wird dabei ein Mindestpreisgebot festgesetzt.
Die Bewertung und Auswahl der eingereichten Beiträge trifft ein Auswahlgremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung Duisburg, der Grundstückseigentümerin sowie weiteren projektexternen Fachleuten. Die Grundstückskaufverhandlung obliegt der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH.
VERFAHRENSABLAUF
Das Konzeptvergabe- und Bieterverfahren für das neue Mercatorviertel ist in folgende Stufen unterteilt:
STUFE 1: Bewerbungsphase/Interessensbekundung (07/24 bis 10/24)
Investorinnen und Investoren bewerben sich mit aussagekräftigen Angaben über ihre Eignung und Leistungsfähigkeit um die Teilnahme. Die Bewerbung kann für ein oder mehrere Baufelder erfolgen.
Zu den notwendigen Angaben zählen unter anderem Firmenkennzahlen, eine Bonitätserklärung sowie geeignete Referenzen ähnlicher Projekte. Die interessierten Firmen müssen – sofern sie keine interne Planungsabteilung aufweisen – sich zwingend zusammen mit einem Architekturbüro bewerben, das ebenfalls Referenzen vorweisen muss. Eine fachliche Beratung zum Thema Freiflächengestaltung wird empfohlen.
Denkbar ist auch eine gemeinsame Bewerbung von zwei Investorinnen/Investoren. Bewerberin/Bewerber und Käuferin/Käufer müssen identisch sein. Alle Bewerbungsunterlagen werden digital per Mail bis zum in der Terminübersicht genannten Termin eingereicht.
STUFE 2: Auswahl des Teilnehmerfelds (11/24)
Die Bewerbungen der Interessentinnen und Interessenten werden geprüft. Für jedes Baufeld werden anhand der Bewerbungen bis zu sieben geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt.
STUFE 3: Konzepterarbeitung (12/24 bis 03/25)
In der vorliegenden Aufgabenstellung werden alle Bedingungen des Verfahrens ausführlich erläutert. Während des gesamten Verfahrens können Rückfragen an das verfahrensbetreuende Büro gestellt werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit eines zusätzlichen Beratungsgesprächs, um einen Zwischenstand zu präsentieren. Hierfür werden den Teilnehmern im weiteren Verlauf des Verfahrens zwei Termine zur Auswahl stehen. Das individuelle Beratungsgespräch ist als Online-Format gedacht. Die durch die Investorinnen/Investoren und die Architekturbüros erarbeiteten Konzepte werden bis zum in der Terminübersicht genannten Termin beim verfahrensbetreuenden Büro eingereicht. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird neben dem Bebauungskonzept auch ein verbindliches Kaufpreisangebot erwartet, das nicht unter dem in Stufe 1 bestätigten Mindestkaufpreis liegen darf. Da es sich um ein Konzeptvergabe- und Bieterverfahren handelt, sind sowohl das Konzept als auch der gebotene Kaufpreis entscheidend für die Vergabe. Zusätzlich zum Kaufpreisgebot ist eine Finanzierungsbestätigung einzureichen.
STUFE 4: Vorprüfung, Auswahl und Rangfolge der Beiträge (04/25 bis 05/25)
Die eingereichten Konzepte werden vom verfahrensbetreuenden Büro hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben geprüft. Das Auswahlgremium bewertet die Konzepte. In die Bewertung fließen die inhaltliche Qualität mit 60 % und das Kaufpreisangebot mit 40 % ein. Abschließend wird durch das Gremium eine Rangfolge für die Konzepte festgelegt.
STUFE 5: Kaufvertrags-Verhandlungen und Beurkundung (05/25 bis 07/25)
In der letzten Stufe werden Verhandlungen zwischen der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH und den zwei bis drei bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerbern für jedes Baufeld geführt. Es können noch Anpassungen der Planung erforderlich werden. Abschließend wird für jedes Baufeld mit nur einer Bewerberin bzw. einem Bewerber ein Kaufvertrag unterzeichnet. Im Kaufvertrag verpflichtet sich die Investorin/der Investor zur Umsetzung des Entwurfs. Bei späteren Wechseln der Eigentumsverhältnisse sind die vereinbarten gestalterischen Qualitäten auch von der nachfolgenden Eigentümerin bzw. dem nachfolgenden Eigentümer umzusetzen bzw. zu sichern.
TEILNEHMERFELD
Am Verfahren dürfen Investorinnen und Investoren bzw. Projektentwicklerinnen und Projektentwickler teilnehmen, die ihre Realisierungskompetenzen mit entsprechenden Referenzen nachweisen können. Sofern keine eigene Planungsabteilung vorhanden ist, muss die Bewerbung zwingend mit einem Architekturbüro erfolgen. Dieses Büro darf im weiteren Verlauf des Verfahrens bis hin zur Ausführungsplanung nicht mehr gewechselt werden. Darüber hinaus wird die Einbeziehung weiterer Fachplanungsbüros empfohlen, etwa zu den Themen Freiraum oder Energie. Für jedes Baufeld werden von der Ausloberin nach vorher festgelegten Kriterien bis zu sieben geeignete Bewerber ausgesucht.
HONORIERUNG DER PLANUNGSBÜROS
Der gesamte Beitrag der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist als Akquise anzusehen, daher wird kein Bearbeitungshonorar von der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH gezahlt. Die teilnehmenden Investorinnen und Investoren verpflichten sich, die von ihnen beauftragten Architektur- und Planungsbüros für die erbrachten Leistungen gemäß den Vorgaben der HOAI zu bezahlen und sich das Eigentum an den Wettbewerbsarbeiten übertragen zu lassen. Hierzu ist seitens der Investorinnen und Investoren eine Verpflichtungserklärung auszufüllen, sofern es sich um externe Architektur- und Planungsbüros handelt.
LEISTUNGEN BEWERBUNGSPHASE
Zur Stufe 1 Interessensbekundung sind das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular sowie die Darstellung der Referenzen und eine Finanzierungsbestätigung einzureichen.
Das Bewerbungsformular umfasst unter anderem folgende Auskünfte:
... Firmenkennzahlen und -daten (Beschäftigte, Umsatz, Aufgabenfelder etc.)
... 2 bis 4 Referenzen zu realisierten Bauvorhaben mit Schwerpunkt Wohnungsbau (mind. 3.000 m² BGF), jeweils mit Angaben zu Baukosten. Es sind qualitativ hochwertige und möglichst innovative Wohnungsbauprojekte in Innenstadtlagen vorzuweisen. Der Schwerpunkt der Projekte sollte im Geschosswohnungsbau liegen, Referenzen Townhouses sind erwünscht. Wünschenswert wären ebenfalls Referenzen in Bezug auf den Umgang mit Denkmalschutzvorgaben.
... Optional zusätzlich 1 bis 2 Referenzen zu Bauvorhaben mit Schwerpunkt Wohnungsbau (mind. 3.000 m² BGF), die sich in Realisierung oder in Planung befinden (mind. Leistungsphase 3)
... Bestätigung Mindestkaufpreis (nur von der Investorin/dem Investor auszufüllen)
Das Formular gliedert sich in zwei Teile, der erste Teil (Kapitel 1 bis 5) ist von der Investorin/dem Investor auszufüllen, der zweite Teil (Kapitel 6 bis 8) vom Architektur- bzw. Planungsbüro. Falls die geforderten Referenzen von der Investorin/dem Investor und dem Architektur- bzw. Planungsbüro zusammen realisiert worden sind, sind sie nur ein einziges Mal nachzuweisen. Wenn bislang keine Kooperation stattgefunden hat, sind die Referenzen von beiden nachzuweisen. Die Referenzen sind in die Liste einzutragen und darüber hinaus in aussagekräftiger Form mit Bildern, Plänen etc. darzustellen. Für jede Referenz ist mindestens ein Foto zwingend erforderlich. Auch die Abgabe eines bebilderten Firmenportfolios ist möglich. Darüber hinaus muss auch eine Bonitätserklärung eingereicht werden. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung seitens einer Bank, dass bereits bei anderen Vorhaben erfolgreich zusammengearbeitet wurde und dass die Bank grundsätzlich bereit ist, einen Kredit in der notwendigen Höhe für diese Vorhaben zu gewähren (mit Angabe des Mindestkaufpreises).
Die gesammelten Dokumente sind bis zum in der Terminübersicht ersichtlichen Termin per Mail an die Adresse
zu senden. Eingescannte Unterschriften sind zulässig, ein postalischer Versand der Unterlagen ist nicht notwendig.
TERMINÜBERSICHT
Die Zeitplanung sieht im einzelnen folgende Termine vor:
Stufe 1:
... Veröffentlichung des Verfahrens: 1. Juli 2024
... Abgabe der Bewerbungsunterlagen: 30. Oktober 2024
Stufe 2:
... Prüfung der Bewerbungen/Auswahl Teilnehmerfeld: November 2024
... Bekanntgabe des Teilnehmerfelds: 18. November 2024
Stufe 3:
... Start Konzepterarbeitung, Versand Unterlagen/Aufgabenstellung: 25. November 2024
... Abgabe der Konzepte und der verbindlichen Kaufpreisangebote: 14. März 2025
Stufe 4:
... Vorprüfungszeitraum: 17. März bis 25. April 2025
... Voraussichtliche Sitzung des Auswahlgremiums: 29. oder 30. April 2025
... Voraussichtliche Benachrichtigung zum Ergebnis: 5. Mai 2025
Stufe 5:
... Voraussichtlicher Start Grundstückskaufverhandlung: Mai 2025
... Voraussichtlicher Abschluss Grundstückskaufvertrag: Juli 2025
WEITERE INFORMATIONEN
Das Exposé mit der Aufgabenstellung können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: