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Verkauf Grundstücksfläche Entwicklung generationenübergreifender Wohn-/Lebensraum Quartiersplatz Vellmar West , Vellmar / Deutschland

Bewerbungsfrist 01.04.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2039384
Tag der Veröffentlichung
28.02.2025
Bewerbungsfrist
01.04.2025 11:00
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Fachbereich
Allgemein
Auslober
Stadt Vellmar

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

Verkauf Grundstücksfläche Entwicklung generationenübergreifender Wohn-/Lebensraum Quartiersplatz Vellmar West
 
Vergabestelle
Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar
 
Verfahrensaufgabe
In der Stadt Vellmar besteht erheblicher Bedarf an der Schaffung von generationenübergreifendem Wohn- und Lebensraum, um der heutigen demographischen Entwicklung gerecht zu werden. Dies soll in zentral-örtlichen Bereichen innerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Vellmar ein erhebliches Entwicklungspotenzial auf dem Gelände des bisherigen Bürgerhauses im Bereich „Vellmar-West“ sowie der Johanneskirche Vellmar-West der Evangelischen Kirchengemeinde Vellmar. Dieser Quartiersplatz „Vellmar-West“ soll nach dem Willen der Stadt Vellmar und der Evangelischen Kirchengemeinde Vellmar städtebaulich umstrukturiert und im Schwerpunkt Wohnraum und Flächen für Senioren und Soziales geschaffen werden. Im zu entwickelnden Wohngebiet soll die Ansiedlung von Gastronomienutzungen einbezogen werden, da der Quartiersplatz „Vellmar-West“ als räumliche Schnittstelle zu benachbarten Wohngebieten dient.
 
Eigentümer der Grundstücke der Flst.-Nr. 88/3, 88/4 und 88/5 (Flächen des Bürgerhauses Vellmar-West) ist die Stadt Vellmar sowie die Evangelische Kirchengemeinde Vellmar bzgl. der Grundstücke der Flst.-Nr. 88/2 und 88/11 (Johanneskirche Vellmar-West). Der Quartiersplatz beläuft sich insgesamt auf eine Grundstücksfläche von ca. 10.500 m². Es ist beabsichtigt Gebäudeflächen von ca. 3.000 m² bei entsprechenden Wohn- und Nutzflächen von ca. 6.750 m² netto zu realisieren.
 
Im Zuge der Umstrukturierung wird der Betrieb des Bürgerhauses „Vellmar-West“ eingestellt, welches derzeit von ortsansässigen Vereinen und Verbänden, der städtischen Jugendarbeit, dem Kinderhort Vellmar-West, der Sozialstation und für Sitzungen der städtischen Gremien als auch für Vermietungszwecke genutzt wird. Diese Nutzungen, insbesondere die kulturellen Nutzungsmöglichkeiten für ortsansässige Vereine und Verbände zur Durchführung ihrer Vereinsarbeit oder zum kulturellen Austausch, die Aufgaben der Jugendarbeit und der Sozialstation sollen ebenfalls im neu zu schaffenden Quartier angesiedelt bleiben und integriert werden.
 
Die Stadt wird einen allgemeinverbindlichen Bebauungsplan in Abstimmung mit dem ausgewählten Bauträger aufstellen, um den bisherigen Bebauungsplan Nr. 20 B von 1975 einschließlich seiner Änderung des Jahres 1982 zu ersetzen.
 
Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist die Veräußerung der vorgenannten Grundstücke an Bauvorhabenträger, die die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung den Quartiersplatz „Vellmar-West“ unter der vorgenannten städtebaulichen Zielsetzung entwickeln. Der ausgewählte Bauvorhabenträger hat die verschiedenen Raumnutzungen im Quartier entweder selbst zu bewirtschaften oder in Abstimmung mit der Stadt Vellmar und der Evangelischen Kirchengemeinde an geeignete Betriebsführer oder private sowie öffentliche Einrichtungsträger zu verpachten, vermieten oder zu veräußern. Dieses Interessenbekundungsverfahren dient der Auswahl des geeigneten Bauvorhabenträgers. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen Bauvorhabenträger, der anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen einer Preis- und Konzeptbewertung eingereicht hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird einerseits anhand des höchsten Angebotspreises für die zu erwerbenden Grundstücksflächen (20%) und andererseits anhand des städtebaulichen Projektkonzepts (80%) bewertet, welches die beste städtebauliche Umsetzung unter Beachtung der vorgenannten Zielsetzungen zur Schaffung von generationenübergreifenden Wohn- und Lebensraum sowie weiterer sinnvoll ergänzender Nutzungen im Rahmen der Quartiersentwicklung „Vellmar-West“ erwarten lässt.
 
Für den Grundstückserwerb gilt ein Mindestpreis in Höhe von 180,00 €/m².
 
Angebote, die unterhalb des Mindestpreises liegen, können von dem Interessenbekundungsverfahren ausgeschlossen werden.
 
Verfahrensart
Interessenbekundungsverfahren
 
Termine
Bewerbungsschluss: 01.04.2025, 11:00 Uhr
 
Weitere Informationen und Unterlagen unter

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