Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-305952-2022
- Amtsblattnummer
- 2022/S 108-305952
- Tag der Veröffentlichung
- 07.06.2022
- Bewerbungsfrist
- 04.07.2022 12:00
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
-
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung - Auslober
- Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH
Deutschland-Dorsten: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 108-305952
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Halterner Str. 5
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BÄUMLE Architekten I Stadtplaner
E-Mail: vergabe@baeumlearchitekten.de
Telefon: +49 6151/2783980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
WUM_Konzeptvergabe WULFENER MARKT, Dorsten
Als "Neue Stadt Wulfen" in den 1960er und 1970er Jahren geplante Großwohnsiedlung geht im Ursprung auf den Steinkohlebergbau in der Region zurück. Mit der Teufung der Schächte 1 und 2 der Zeche Wulfen entstand der Stadtteil zur Schaffung von Wohnraum für die 8.000 Beschäftigten des Kohlebergbaus.
Das Ziel einer 60.000 Einwohner fassenden Stadt wurde bereits im Jahr 1970 durch ausbleibende Erfolge des Kohlebergwerkes auf 30.000 Einwohner reduziert. Heute leben rund 8.400 Einwohner in Barkenberg. Als eines der Vorzeigeobjekte der "Neuen Stadt Wulfen" galt die vom Architektenbüro Kleihues entworfene, lang gestreckte Beton- und Glaspassage mit Ladengeschäften und Wohnungen in den Obergeschossen am Wulfener Markt.
Seit 2019 sind die Ladenlokale der Einkaufspassage des Wulfener Markts und die darüber liegenden Wohnungen des "Wulfener Markts" vollständig entmietet. Bereits 2015 mündeten der städtebauliche und wirtschaftliche Funktionsverlust des Einkaufszentrums sowie bauliche Mängel in Verbindung mit unzulänglicher Gebäudeinstandhaltung in einem Insolvenzverfahren. Nachdem die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben worden ist, wurde die Zwangsversteigerung der Immobilie betrieben.
Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW 2020" konnte die Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH das Zwangsversteigerungsverfahren einstellen und selbst in das Eigentum der Immobilie gelangen. 2021 wurden im selben Förderprogramm Mittel für den Abriss und der städtebaulichen Neuordnung bewilligt. Das Abrissverfahren soll bis Ende 2022 vollständig durchgeführt sein.
Das Grundstück soll im Rahmen einer Konzeptvergabe an einem Investor auf Grundlage eines im Vorhinein festgelegten Mindestkaufpreises nach Konzeptqualität veräußert werden. Der Mindestkaufpreis bei einer BGF vom 7.709 qm beträgt 2,04 Mio Euro. Beinhaltet das im Wettbewerb ausgewählte Konzept eine höhere BGF, so erhöht sich der Kaufpreis pro 10 qm zusätzlicher BGF um 2.250 Euro.
Die Grundstücksvergabe erfolgt auf Grundlage der qualitativen Bewertung der Wettbewerbsentwürfe durch das Preisgericht. Der Grundstückskaufpreis wird nach einem im vorhinein festgelegten Be-rechnungsmodus ermittelt und ist nicht Bestandteil der Bewertung.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption für die Neubebauung des Grundstücks des ehemaligen Einkaufszentrums Wulfener Markt inklusive des Stellplatznachweises. Es soll eine nachhaltige und weitgehend klimaneutrale Quartiersentwicklung erfolgen und eine öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung mit Freiflächen mitgeplant werden.
Das Wettbewerbsgrundstück hat eine Größe von ca. 1,29 ha. Der Anteil der öffentlichen Freianlagen und Wegeflächen soll konzeptabhängig max. 40% betragen.
Das Verfahren wird als offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemäß den RPW 2013 durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten (federführend), Landschaftsarchitekten, fakultativ Stadtplaner und Investoren. Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000,-- EUR zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Zulassungsvoraussetzung ist eine Teilnahmeerklärung die unter Verwendung des Formblatts "WUM_Teilnahmeerklärung" in digitaler Form einzureichen ist. Sie beinhaltet, neben dem Formblatt mit Angaben zur Bewerbergemeinschaft und zum bevollmächtigten Vertreter, folgende Anlagen:
A1. Nachweis Berufszulassungen
(Architekt und Landschaftsarchitekt ggf. Stadtplaner)
A2. Bonitätsauskunft (Investor)
formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut. Das Bewertungsinstitut muss eine BaFin-Zulassung nachweisen.
A3. Formlose Absichtserklärung eines Kreditinstituts zur Bereitschaft, das Gesamtprojekt im Fall der Veräußerung an den Investor zu üblichen Konditionen zu finanzieren (Investor)
Die Formblätter können über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeerklärung in digitaler Form mit den geforderten Anlagen muss bis spätestens zum 04.07.2022, 12:00Uhr auf der Vergabemarktplatz Metropole Ruhr hochgeladen worden sein.
Zur Information werden den Bewerbern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
B1. Infoblatt
B2. Auslobung (Vorabzug)
B2. Kaufvertrag (Entwurf)
Die Wettbewerbsunterlagen erhält, wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und durch die geforderten
Unterlagen und Erklärungen, belegt hat.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften (aus natürlich od. jur. Pers. bestehend) aus ARCHITEKTEN (federführend) u. LANDSCHAFTSARCHITEKTEN mit INVESTOREN (Investoren, Bauträgern od. Wohnungsbauuntern.).
Wenn die Teilnahmevoraussetzungen innerhalb eines Unternehmens gegeben sind, so ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen nicht zwingend.
Teilnahmeberechtigt sind solche Bewerbergemeinschaften, denen natürliche u./od. jur. Pers. angehören, die die oben u. nachfolg. aufgeführten fachl. Anford. an die Mitgl. der Bewerbergemeinschaft erfüllen.
Bei ARCHITEKTEN, STADTPLANER u. LANDSCHAFTSARCHITEKTEN gilt: Bei natürlichen Pers. liegt die Teilnahmeberechtigung vor, wenn Sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntm. im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner od. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzl. geregelt, so erfüllt die fachl. Anford., wer über ein Diplom, Prüfzeugnis od. sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerken. gemäß Artikel 46 bis 49, bzw. Artikel 12 und 13 der Richtlinie 2013/55/EU - Berufsanerkennungsrichtlinie, gewährleistet ist.
Bei jur. Pers. liegt die Teilnahmeberechtigung vor, wenn zu ihrem satzungsgem. Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen u. der bevollmächtigte Vertr. der jur. Pers. od. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachl. Anford. erfüllt, die an natürliche Pers. gestellt werden.
Mehrfachteilnahmen natürlicher od. jur. Pers. od. von Mitgl. einer Bewerbergemeinschaft od. Nachunternehmers führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Sachverständ., Fachplan. od. Berater der Bewerbergemeinschaft müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwieg. u. ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Leitidee
- Freiraumgestaltung
- Bauliches Konzept
- Nutzungskonzeption
- Bauweise + Materialität
- Nachhaltigkeit
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000,-- Euro zur Verfügung.
Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.
Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (ggf. 19% MwSt.):
1. Preis: 15.000,-- Euro
2. Preis: 10.000,-- Euro
3. Preis: 6.000,-- Euro
Anerkennungssumme: 7.000,-- Euro
Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Abgabe der Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) gemäß Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung einzureichen. Die Teilnahmeanträge müssen mit den übrigen geforderten Angaben und Erklärungen unter Verwendung des mit den Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV2.2 genannten Datum und Uhrzeit eingereicht worden sein. Die Abgabe formloser Teilnahmeanträge ist nicht zugelassen. Teil-nahmenanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Vergabe- und Vertragskonditionen:
Die Ausloberin beabsichtigt, die anteiligen Bauflächen des Grundstücks der ehemaligen Einkaufspassage Wulfener Markt nach Abschluss des Wettbewerbs an den Investor, der im Wettbewerb erfolgreichen Bewerbergemeinschaft, zu veräußern. Zu diesem Zweck wird sie unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb Vertragsgespräche mit dem Investor aufnehmen, in deren Verlauf sie u.a. weitergehende Finanzierungsnachweise und/oder Bankbürgschaften fordern wird.
Ziel dieser Vertragsgespräche ist der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags. Für den Fall des Scheiterns der Vertragsgespräche (dazu zählt auch der Fall, dass binnen 6 Monaten nach Aufnahme der Vertragsverhandlungen kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde, es sei denn, beide Parteien sind sich einig, dass ein notarieller Vertragsabschluss demnächst zu erwarten ist) wird die Ausloberin entweder die Architekten des Erstplatzierten binnen 3 Monaten die Möglichkeit einräumen, einen Ersatzinvestor zu benennen oder in Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten eintreten. Sollten auch diese Verhandlungen scheitern, nimmt die Ausloberin Vertragsverhandlungen mit dem jeweils nächstplatzierten Bieter auf.
Der Ermittlung des Grundstückskaufpreises wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Grundstück 12.848 qm
Baugrundstück (60%) 7.709 qm
öffentliche Grünflächen (40%) 5.139 qm
GRZ 0,4
GFZ 1,0 = 7.709 qm BGF-R
Zur Absicherung der Auslobungsziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag Rechte zu Gunsten der Ausloberin festgeschrieben. Die wesentlichen Vertragskonditionen werden im Folgenden aufgelistet:
- Der Kaufpreis des Baugrundstücks setzt sich zusammen aus dem Wert bezogen auf die Mindestgröße des Baugrundstücks von 7.709 qm bei einem Bodenrichtwert von 250 Euro
je qm Baugrundstücksfläche zzgl. 115.000 EUR Verfahrenskosten für die Durchführung der Konzeptvergabe. Der Mindestkaufpreis beträgt 2,04 Mio Euro.
- Beinhaltet das im Wettbewerb ausgewählte städtebauliche Konzept eine höhere Baugrundstücksfläche, so erhöht sich der Kaufpreis um 250 Euro je qm Baugrundstücksfläche. Bei einer kleineren Baugrundstücksfläche ist der Mindestkaufpreis maßgeblich.
- Beinhaltet das im Wettbewerb ausgewählte Konzept eine höhere BGF-R, so erhöht sich der Kaufpreis pro 10 qm zusätzlicher BGF-R um 2.250 Euro.
- Für die Herstellung der öffentlichen Freianlagen werden dem Investor bis zu 150 Euro/qm brutto vergütet.
- Der Investor verpflichtet sich die im Wettbewerbsgebiet liegenden öffentlichen bzw. öffentlich gewidmeten Freiflächen zu erstellen und der Stadt Dorsten lastenfrei zu übergeben. Im Gegenzug kann die Verpflichtung zur Erstellung von Kleinkinderspielplätzen gemäß § 8 BauO (4) NRW auf diesen Flächen erfolgen. Der Standort soll dabei direkt den Wohnungsnutzungen zugeordnet sein.
- Es ist eine öffentliche bzw. öffentlich gewidmete und barrierefreie Ost-West Fuß- und Radwegeverbindung dauerhaft zu gewährleisten. Diese Beschränkungen werden durch Dienstbarkeiten zu Gunsten der Ausloberin gesichert oder die Wegeverbindung wird als öffentliches Grundstück parzelliert.
- Der Investor verpflichtet sich rechtzeitig vor Beurkundung die Finanzierungsbestätigung eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes vorzulegen, aus der sich die Bereitschaft des bestätigenden Instituts ergibt, das Projekt in der zum Zeitpunkt der Beurkundung erkennbaren Rahmenbedingungen (d.h. Kaufpreis EUR, voraussichtliche Planungs- und Baukosten von mindestens EUR, Realisierungszeitraum) zu finanzieren.
- Die abschließende Baupreisfeststellung erfolgt auf Basis der BGF-Kennwerte aus der Baugenehmigung.
- Der Kaufpreis und die Kostenerstattung für den Architektenwettbewerb ist zu 50 % innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig. Die Restzahlung ist bei Inkrafttreten des Bebauungsplans oder mit der Baugenehmigung fällig, falls diese vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans erteilt wird. Die abschließende Baupreisfeststellung erfolgt auf Basis der BGF-Kennwerte aus der Baugenehmigung.
- Der Investor verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bzw. nach Erhalt einer Benachrichtigung durch die Stadt Dorsten, dass Planreife i.S.d. § 33 BauGB besteht, eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben entsprechend dem im Wettbewerb ausgewählten Entwurf zu erwirken. Die Frist verlängert sich um den Zeitraum eventueller Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren, die nicht vom Investor zu vertreten sind.
Der Investor verpflichtet sich weiter, das Bauvorhaben entsprechend dem im Wettbewerb ausgewählten Entwurf innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung herzustellen (Abschluss Lph 8 §34 (3) HOAI).
- Der Verkäuferin wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn die Planung nicht entsprechend dem Wettbewerbsergebnis und dem dargestellten Nutzungskonzept umgesetzt wird.
- Die Stadt Dorsten wird mit dem Investor einen Erschließungsvertrag nach §124 BauGB abschließen.
- Der ausgewählte Investor verpflichtet sich den Wettbewerbsentwurf fortzuschreiben und den städtebaulichen Rahmenplan der Stadt Dorsten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Bebauungsplanänderung wird die Stadt Dorsten die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit der Wettbewerbsentwurf umgesetzt werden kann.
- Das Grundstück wird dem Investor in baureifem Zustand übergeben. Für den Fall, dass im Nachhinein Schadstoffbelastungen festgestellt werden, beteiligt sich die Ausloberin zu 80% an den Mehrkosten durch Schadstoffbelastungen größer Z2.
- Die öffentlichen Grundstücksanteile sind, sofern dies konzeptabhängig möglich ist, baulastenfrei zu übergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHD4VN
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland