- wa-ID
- wa-2036968
- Tag der Veröffentlichung
- 18.10.2023
- Aktualisiert am
- 03.07.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekten*innen und Landschaftsarchitekten*innen. Landschaftsarchitekt*innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekt*innen (federführend) oder als Nachunternehmer*innen teilnahmeberechtigt
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Landeshauptstadt Stuttgart,
Referat Jugend und Bildung, Schulverwaltungsamt
vertreten durch das Hochbauamt, Abteilung Schulbauten, Stuttgart - Koordination
- Atrium Projektmanagement GmbH, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 13.11.2023 13:00
- Abgabetermin Pläne
- 23.04.2024
- Abgabetermin Modell
- 07.05.2024
- Preisgerichtssitzung
- 12.06.2024
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Schickhardt-Gemeinschaftsschule im Stadtbezirk Süd, am Hauptstandort Schickhardt-straße, startete zum Schuljahr 2015/16 ihren sukzessiven Aufbau zu einer Gemeinschafts-schule während parallel dazu die Schickhardt-Realschule auslief.
Die Schule verteilt sich auf zwei Standorte. Mit Einrichtung der gymnasialen Oberstufe an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2021/22 wurde die räumliche Einbeziehung des Gebäudes in der Heusteigstraße 97 (ehemalige Heusteigschule) notwendig. Die beste-hende Turnhalle (1954) und der bestehende Mensapavillon (2009) in der Heusteigstraße 97 können den Nutzerbedarf nicht abdecken und sollen nun durch einen Ersatzneubau auf dem Flurstück 4124/6 ersetzt werden. Dieser soll das unter Denkmalschutz stehende Bestandsge-bäude ergänzen.
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens mit integriertem nichtoffenen Planungswettbewerb soll ein Planer*innenteam aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro für die Entwicklung des Schulstandorts Schickhardt-Gemeinschaftsschule, Außenstelle Heusteigstraße ausgewählt werden. Die Aufgabe setzt sich zusammen aus der Modernisierung mit Umbau und Restaurierung ei-nes denkmalgeschützten Schulgebäudes, einem Ersatzneubau mit Mensa, Turnhalle und na-turwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, zwei Hausmeisterwohnungen, sowie die Neugestal-tung der Freianlagen im Umfeld der Neubaumaßnahme / Pausenhof.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb werden mit den Preisträgern die Verhandlungsge-spräche gemäß VgV geführt.
Für den Neubau werden Lösungen gesucht, welche eine der Nutzung angemessene innere Struktur aufweisen und sich in die bestehenden, städtebaulichen Strukturen einfügen.
Der Neubau ist barrierefrei zu erstellen. Die vorgeschlagenen Lösungen müssen energeti-schen und ökologischen sowie Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden und eine hohe Wirtschaftlichkeit ermöglichen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Standorts wird auch eine Neustrukturierung des an-grenzenden Straßenraums angestrebt, welcher Mehrwerte für das Quartier bieten soll. In ei-nem Ideenteil soll daher ein Freiraumkonzept für eine „Verkehrsberuhigung“ im Bereich der Heusteigstraße und in der angrenzenden Römerstraße / Cottastraße ausgearbeitet werden. (Bereich siehe Anlage 01 und folgende Skizze sowie Punkt 17).
Ziel ist es, als Realisierungswettbewerb mit Ideenteil die Vergabe eines Planungsauftrags zu erreichen. Der Planungsauftrag beinhaltet neben dem Neubau auch die Modernisierung / Um-bau des denkmalgeschützten Bestandsbaus sowie Freianlagen / Pausenhof. Der landschafts-architektonische Ideenteil „Verkehrsberuhigung“ ist nicht Teil des Planungsauftrags.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl. Ing. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vorsitz)
Prof. Stefanie Eberding, Stuttgart
Ursula Hochrein, München
Bärbel Hoffmann, Stuttgart
Thomas Steimle, Stuttgart
Markus Weismann, Stuttgart
Prof. Jens Wittfoht, Stuttgart
Petra Wörner, Frankfurt
Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Sachpreisricher*innen
Isabel Fezer, Bürgermeisterin LHS
Peter Holzer, Amtsleitung Hochbauamt LHS
Udo Lutz, Gemeinderat
Peter Pätzold, Bürgermeister LHS
Ins Schumann, Gemeinderat
Marina Silverii, Gemeinderätin
Fred-Jürgen Stradinger, Gemeinderat
Stefan Urbat, Stadtrat
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, den 1. Preis der weiteren Bearbeitung, unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Protokolls, zu Grunde zu legen. Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht einstimmig den architektonischen Ausdruck der Fassade des Neubaus in ihrer Gliederung und Materialität in einen intensiveren Dialog mit dem denkmalgeschützten Bau Theodor Fischers zu setzen.
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 201-630082
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: DLZ1.HBA@stuttgart.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau mit Mensa, Turnhalle, Unterrichtsräumen, Hausmeisterwohnung und Freianlagen sowie die Modernisierung/Umbau der Schickhardt-Gemeinschaftsschule: Außenstelle Heusteigstraße, ehem. Heusteigschule Architektenleistungen und Landschaftsplanungsleistungen
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen f.d. Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abs. 1, § 34 Architektenleistungen, LPH 1 - 9 & Leistungen f.d. Freianlagenplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abs. 2, § 39, LPH 1-9. Mit Einrichtung der gym. Oberstufe an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule (SGMS) zum SJ 2021/22 wurde die räuml. Einbeziehung des Geb. in der Heusteigstr. 97 notw.. Die Klassen 7, 8 und die Kursstufe befinden sich am i.d. Schickhardtstr. 30 (Hauptstandort). Die Klassenstufen 5,6,9 und 10 sind im denkmalgesch. Bestandsgeb. in der Heusteigstr. 97 verortet (Außenstelle). Die best. Turnhalle (1954) und der best. Mensapavillon (2009) in der Heusteigstr. 97 können den Nutzerbedarf nicht abdecken und sollen durch einen Neubau ersetzt werden. Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit integriertem nichtoffenen Planungs-WB soll ein Architekturbüro für die Entwicklung des Schulstandorts SGMS Außenstelle Heusteigstr. ausgewählt werden. Die Entwicklung setzt sich zusammen aus der Modernisierung + Umbau des denkmalgesch. Schulgebäudes, eines Ersatzneubaus mit Mensa, Turnhalle und naturwissenschaftl. Unterrichtsräumen, zwei Hausmeisterwhg. und der Neugestaltung der Freianlagen. Die WB-Aufgabe umfasst ebenfalls einen Ideenteil mit ca. 4.850 m2 „verkehrsberuhigtem Bereich“, mit dem Ziel einen für das Quartier nutzbaren Freiraum zu schaffen. Der Ideenteil ist nicht Teil des Planungsauftrags. Die Nutzfl. beträgt ca. 6.260 m2 (Gesamtschule). Die vorl. anrechenbaren Kosten für die KGR 300, 400 und 500 liegt bei ca. 24. 000.000 EUR netto.
2. Verfahrensablauf:
a) Teilnahmewettbewerb: Für den nicht offenen WB werden insg. 12 Teilnehmer zugelassen. Hiervon werden 2 gesetzte Teilnehmer vorab festgelegt, diese müssen sich nicht dem Teilnahmewettbewerb stellen, die geforderten Kriterien werden erfüllt. Weitere 10 Teilnehmer werden über den öffentl. Teilnahmewettbewerb ermittelt. Interessierte Büros können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes mit den im Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen, um die Teilnahme am Realisierungs-WB bewerben. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die LH Stuttgart 10 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahle aus. Diese werden zusätzl. zu den 2 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungs-WB eingeladen. Bei gleicher Punktzahl der Bewerbungen entscheidet gemäß §75 Abs. 6 VgV das Los. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
b) Realisierungswettbewerb: Die Ausloberin wird einen der Preisträger, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschl. LPH 5 beauftragen. Die Beauftragung bis einschl. LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gem. HOAI 2021 bis einschl. LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPHs besteht nicht. Falls notw., folgt eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses nach Vorgabe des Preisgerichts. Die Preisträger des Realisierungs-WB werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Bietergesprächen eingeladen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
c) Verhandlungsgespräche: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro, am Verfahren beteiligte Personen (Geschäftsführung, Projektleitung, etc.) und den Wettbewerbsentwurf (ggf. inkl. Überarbeitung) vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) auf das Erstangebot zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten
- Bewerber, die Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen erbringen können
- Architekten als Bewerber mit Landschaftsarchitekten als Nachunternehmer
b) Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen ausnahmslos erfüllen.
Bewerber belegen dies durch die Abgabe des von der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags inkl. der dort geforderten Nachweise und Eigenerklärungen. Kann ein Bewerber eine/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
c) Eignungskriterien
Die Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen:
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Referenzobjekt 1 des Architekten: Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III nach HOAI
- Referenzobjekt 2 des Architekten: Modernisierung/Umbau/Instandsetzung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III nach HOAI
- Referenzobjekt 3 des Landschaftsarchitekten: Freianlagen, mind. Honorarzone III nach HOAI
- Referenzobjekt 4 des Architekten: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung
d) Nachforderung der Unterlagen
Eine Nachforderung der fehlenden Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht die Auftraggeberin vor, sofern weniger als 10 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten (federführend), oder als Nachunternehmer von Architekten teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4Abs. 2 RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
1) Architekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- weniger als 3 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte
- ab 3 bis 4 Vollzeitbeschäftigen: 30 Punkte
- ab 5 Vollzeitbeschäftigen: 50 Punkte
2) Landschaftsarchitekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 30 Punkte
- ab 2 Vollzeitbeschäftigen: 50 Punkte
Referenzobjekt 1 des Architekten: Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III nach HOAI
1) Gebäudetyp:
- sonstiges Gebäude: 20 Punkte
- Bildungs- oder Sportbauten (Kindergärten, Hochschulen, Sporthallen, etc.): 60 Punkte
- Allgemeinbildende Schulen/Berufsvorbereitende Schulen: 100 Punkte
2) Auftraggeber:
- sonstiger Auftraggeber: 10 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB §99 oder kirchlicher AG: 30 Punkte
3) Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400
- kleiner 2,0 Mio. EUR netto: 10 Punkte
- von 2,0 Mio. bis kleiner 4,0 Mio. EUR netto: 20 Punkte
- von 4,0 Mio. EUR netto: 50 Punkte
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphase nach HOAI:
- LPH 2: 4 Punkte
- LPH 3: 8 Punkte
- LPH 4: 2 Punkte
- LPH 5: 13 Punkte
- LPH 6: 5 Punkte
- LPH 7: 2 Punkte
- LPH 8: 16 Punkte
5) Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 2013 / bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte
- 2013-2017: 15 Punkte
- ab 2018: 20 Punkte
Referenzobjekte 2-4: Siehe Punkt VI.3
Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 auf Basis der HOAI 2021.
Die Ausloberin stellt für den Realisierungsteil des Wettbewerbs für Preise einen Betrag von insgesamt voraussichtlich 115.000,00 € zur Verfügung. Für den Ideenteil des Wettbewerbs werden für Anerkennungen zusätzlich voraussichtlich 22.500 € zur Verfügung gestellt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung ausländischer Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel- und PDF- Datei zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
----------------- ZUSATZ ZU PUNKT IV1.9)
Referenzobjekt 2 des Architekten: Modernisierung/Umbau/Instandsetzung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III nach HOAI
1)Gebäudetyp:
- Nicht unter Denkmalschutz stehendes Gebäude: 20 Punkte
- Unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: 60 Punkte
Kriterium 2-5 entsprechend Referenzobjekt 1.
Referenzobjekt 3 des Landschaftsarchitekten: Freianlagen, mind. Honorarzone III nach HOAI
Freianlagentyp:
- Freianlagen sonstige Objekte: 10 Punkte
- Freianlagen für Bildungsbauten: 30 Punkte
- Freianlagen für allgemeinbildende Schulen/Pausenhof: 40 Punkte
2) Auftraggeber:
- sonstiger Auftraggeber: 10 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB §99 oder kirchlicher AG: 30 Punkte
3) Bauwerkskosten Kostengruppe 500:
- kleiner 200.000 EUR netto: 10 Punkte
- von 200.000 bis kleiner 500.000 EUR netto: 20 Punkte
- ab 500.000 EUR netto: 40 Punkte
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphase nach HOAI:
- LPH 2: 5 Punkte
- LPH 3: 9 Punkte,
- LPH 4: 1 Punkte
- LPH 5: 11 Punkte
- LPH 6: 4 Punkte
- LPH 7: 2 Punkte
- LPH 8: 18 Punkte
5) Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 2013 / bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte
- 2013-2017: 15 Punkte
- ab 2018: 20 Punkte
Referenzobjekt 4 des Architekten: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung
1) Wettbewerbserfolg
- Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)*, Keine Mehrfachbeauftragung*/ Keine Auszeichnung**: 10 Punkte
- Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil*: 30 Punkte
- Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil*: 40 Punkte
- Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung**: 50 Punkte
* und ** siehe Teilnahmeantrag
2) Jahr des Wettbewerbserfolgs / der Auszeichnung
- vor 2013 / bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte
- 2013-2017: 15 Punkte
- ab 2018: 20 Punkte
-----------------
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und Nr.3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (per Fax oder Mail) bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.