- wa-ID
- wa-2021611
- Tag der Veröffentlichung
- 27.04.2018
- Aktualisiert am
- 09.05.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Stadtplaner/innen und Landschaftsarchitekt/innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Lüdenscheid
- Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 04.01.2018
- Abgabetermin Pläne
- 23.03.2018
- Preisgerichtssitzung
- 27.04.2018
Verfahrensart
Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb nach VgV und RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept Altstadt“ liegt der Schwerpunkt der innerstädtischen Entwicklung wieder vermehrt auf der Stärkung der Lüdenscheider Altstadt. Als übergeordnetes Ziel gilt der Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt mit ihren öffentlichen und privaten Kultur- und Bildungseinrichtungen besondere Beachtung. Ein erster großer Schritt des Stadterneuerungsprozesses liegt in der Neugestaltung öffentlicher Räume, in dessen Zusammenhang die Stadt Lüdenscheid das Wettbewerbsverfahren „Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung öffentlicher Räume“ auslobt.
In dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb sollen folgende Aufgabenschwerpunkte zu einem schlüssigen Gesamtkonzept entwickelt werden:
— Gestaltung der Altstadtgassen sowie der Fußgängerzone in der Wilhelmstraße mit barrierearmer Erschließung
— Erhöhung der Barrierefreiheit im gesamten Plangebiet, insbesondere auch für eine bessere Erreichbarkeit der bestehenden Kultur- und Bildungseinrichtungen
— Verbesserte Ablesbarkeit des besonderen Altstadtgrundrisses und Inwertsetzung des historischen Charakters
— Akzentuierung der Altstadteingänge
— Aufwertung von Plätzen und Raumaufweitungen mit Schaffung unterschiedlicher Aufenthalts-, Spiel- und Erlebnisangebote
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV 2016) von der Stadt Lüdenscheid ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb nach VgV und RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept Altstadt“ liegt der Schwerpunkt der innerstädtischen Entwicklung wieder vermehrt auf der Stärkung der Lüdenscheider Altstadt. Als übergeordnetes Ziel gilt der Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt mit ihren öffentlichen und privaten Kultur- und Bildungseinrichtungen besondere Beachtung. Ein erster großer Schritt des Stadterneuerungsprozesses liegt in der Neugestaltung öffentlicher Räume, in dessen Zusammenhang die Stadt Lüdenscheid das Wettbewerbsverfahren „Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung öffentlicher Räume“ auslobt.
In dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb sollen folgende Aufgabenschwerpunkte zu einem schlüssigen Gesamtkonzept entwickelt werden:
— Gestaltung der Altstadtgassen sowie der Fußgängerzone in der Wilhelmstraße mit barrierearmer Erschließung
— Erhöhung der Barrierefreiheit im gesamten Plangebiet, insbesondere auch für eine bessere Erreichbarkeit der bestehenden Kultur- und Bildungseinrichtungen
— Verbesserte Ablesbarkeit des besonderen Altstadtgrundrisses und Inwertsetzung des historischen Charakters
— Akzentuierung der Altstadteingänge
— Aufwertung von Plätzen und Raumaufweitungen mit Schaffung unterschiedlicher Aufenthalts-, Spiel- und Erlebnisangebote
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV 2016) von der Stadt Lüdenscheid ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
01/12/2017 S231 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Lüdenscheid: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2017/S 231-482254
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
Lüdenscheid
58507
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heike Müller, FD 61 – Stadtplanung und Geoinformation
Telefon: +49 2351-17-2593
E-Mail: heike.mueller@luedenscheid.de
Fax: +49 2351-17-1721
NUTS-Code: DEA58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.pesch-partner.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
Hörder Burgstraße 11
Dortmund
44263
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ina Schauer
Telefon: +49 231-4779290
E-Mail: schauer@pesch-partner.de
Fax: +49 231-47792929
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pesch-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Lüdenscheid, Örtliche Rechnungsprüfung
Raum 269 – Telekomgebäude, Rathausplatz 2b
Lüdenscheid
58507
Deutschland
E-Mail: heike.mueller@luedenscheid.de
NUTS-Code: DEA58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung der öffentlichen Räume – Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept Altstadt“ liegt der Schwerpunkt der innerstädtischen Entwicklung wieder vermehrt auf der Stärkung der Lüdenscheider Altstadt. Als übergeordnetes Ziel gilt der Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt mit ihren öffentlichen und privaten Kultur- und Bildungseinrichtungen besondere Beachtung. Ein erster großer Schritt des Stadterneuerungsprozesses liegt in der Neugestaltung öffentlicher Räume, in dessen Zusammenhang die Stadt Lüdenscheid das Wettbewerbsverfahren „Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung öffentlicher Räume“ auslobt. In dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb sollen folgende Aufgabenschwerpunkte zu einem schlüssigen Gesamtkonzept entwickelt werden: — Gestaltung der Altstadtgassen sowie der Fußgängerzone in der Wilhelmstraße mit barrierearmer Erschließung — Erhöhung der Barrierefreiheit im gesamten Plangebiet, insbesondere auch für eine bessere Erreichbarkeit der bestehenden Kultur- und Bildungseinrichtungen — Verbesserte Ablesbarkeit des besonderen Altstadtgrundrisses und Inwertsetzung des historischen Charakters — Akzentuierung der Altstadteingänge — Aufwertung von Plätzen und Raumaufweitungen mit Schaffung unterschiedlicher Aufenthalts-, Spiel- und Erlebnisangebote Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV 2016) von der Stadt Lüdenscheid ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: > Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Schweiz. > Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in bzw. Stadtplaner/in berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Bewerber/in darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. > Zulassungskriterien Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber/innen, die die Planung (mindestens Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8) von mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Gestaltung eines Straßenraums oder einer Platzfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich in den letzten 10 Jahren bereits erbracht und abgeschlossen haben. Die Bewerbungen müssen der Stadt Lüdenscheid bis spätestens 4.1.2018, 12 Uhr vorliegen. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber/innen die Möglichkeit, unvollständige Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer gesetzten Frist von 6 Tagen (VgV § 56) nachzureichen. Die Zulassung der Teilnehmer/innen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber/innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer/innen am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmer/innen per Losentscheid unter Aufsicht eines Juristen/einer Juristin ermittelt. > Bewerbungsunterlagen Auf der Startseite der Homepage des Büros pesch partner architekten stadtplaner www.pesch-partner.de ist ein Bewerbungsformular mit Referenzbogen abrufbar, das von den Bewerbern auszufüllen ist. Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen: — Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes abrufbares Bewerbungsformular — Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei aus-ländischen Bewerber/innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates) — Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung — Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung einer Referenz über Abbildungen Die Bewerbungen sind nur mit Originalunterschrift gültig. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Originalunterschriften sowie die Nachweise von allen Mitgliedern beizufügen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren können an das betreuende Büro pp a|s pesch partner architekten stadtplaner schriftlich per E-Mail an: schauer@pesch-partner.de gerichtet werden. Alle im Laufe der Bewerbungszeit eingehenden Fragen und deren Beantwortung sind abrufbar über die Homepage des Büros: www.pesch-partner.de
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen. Arbeitsgemeinschaften dieser Fachrichtungen sind möglich. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
Latz + Partner LandschaftsArchitekten Stadtplaner, Kranzberg
Lohaus & Carl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Hannover
Wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: — Übergeordnete Grund-/ Leitidee; — Abbau/Reduzierung von Barrieren; — Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext; — Vernetzung und stadträumliche Qualität; — Gestalt- und Aufenthaltsqualität; — Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen; — Kinderfreundlichkeit; — Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten); — Realisierbarkeit im vorgegebenen Kostenrahmen sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und der Folgekosten. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 42.000 Euro (zuzügl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen: 1. Preis 18 000 EUR 2. Preis 12 000 EUR 3. Preis 6 000 EUR 2 Anerkennungen je 3 000 EUR jeweils zuzügl. Mwst. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Hans Jürgen Badziura, Fachdienstleiter Umweltschutz und Freiraum, Lüdenscheid
Martin Bärwolf, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, Lüdenscheid
Professor Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln
Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
Professorin Dr. Dr. Martina Oldengott, Landschaftsarchitektin, Bochum
Michael Thielike, Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, SPD Fraktion, Lüdenscheid
Björn Weiß, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt, CDU Fraktion, Lüdenscheid
Professor Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
Linus Wortmann, Architekt und Mitglied des Altstadtbeirats, Lüdenscheid
> Stellvertreter/innen
Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Ina Rosenbaum, Mitglied des Altstadtbeirats, Lüdenscheid
Christian Vöcks, Leiter des Fachdienstes Stadtplanung und Geoinformation, Lüdenscheid
NN, Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt, Lüdenscheid
NN, Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, Lüdenscheid
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: > Terminübersicht 4. 1. 2018 Einsendeschluss der Bewerbungen (Posteingang bis 12 Uhr) 3. / 4. KW 2018 Teilnahmebestätigung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bis 29. 1. 2018 Rückfragen zur Auslobung per E-Mail 1. 2. 2018 Einführungskolloquium 23. 3. 2018 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Poststempel) 27. 4. 2018 Preisgericht anschließend Verhandlungsverfahren > Weitere Bearbeitung der Aufgabe Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustim-mung der Gremien des Auslobers einem, in der Regel dem/der Gewinner/in, oder mehreren der Preisträger/innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe in Stufen bis Leistungsphase 8, zunächst aber mindestens bis Leistungsphase 5 (gem. RPW § 8.2) zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger/innen ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer/innen. Soweit das Wettbewerbs- und das Verhandlungsergebnis hierzu Anlass gibt und dies unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften möglich ist, kommt auch eine Beauftragung mehrerer Preisträger/innen mit Teilleistungen bzw. der Beauftragung von Teilflächen in Betracht. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung sind der als Anlage beigefügten Vergabematrix zu entnehmen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Fax: +49 251/4112165Internet-Adresse:www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Mitteilung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen werden kann, nicht binnen 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung die Vergabekammer benachrichtigt wird.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Fax: +49 251/4112165Internet-Adresse:www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2017
Deutschland-Lüdenscheid: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2017/S 231-482254
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
Lüdenscheid
58507
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heike Müller, FD 61 – Stadtplanung und Geoinformation
Telefon: +49 2351-17-2593
E-Mail: heike.mueller@luedenscheid.de
Fax: +49 2351-17-1721
NUTS-Code: DEA58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.pesch-partner.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
Hörder Burgstraße 11
Dortmund
44263
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ina Schauer
Telefon: +49 231-4779290
E-Mail: schauer@pesch-partner.de
Fax: +49 231-47792929
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pesch-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Lüdenscheid, Örtliche Rechnungsprüfung
Raum 269 – Telekomgebäude, Rathausplatz 2b
Lüdenscheid
58507
Deutschland
E-Mail: heike.mueller@luedenscheid.de
NUTS-Code: DEA58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung der öffentlichen Räume – Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem im Jahr 2014 beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept Altstadt“ liegt der Schwerpunkt der innerstädtischen Entwicklung wieder vermehrt auf der Stärkung der Lüdenscheider Altstadt. Als übergeordnetes Ziel gilt der Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt mit ihren öffentlichen und privaten Kultur- und Bildungseinrichtungen besondere Beachtung. Ein erster großer Schritt des Stadterneuerungsprozesses liegt in der Neugestaltung öffentlicher Räume, in dessen Zusammenhang die Stadt Lüdenscheid das Wettbewerbsverfahren „Altstadt Lüdenscheid – Neugestaltung öffentlicher Räume“ auslobt. In dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb sollen folgende Aufgabenschwerpunkte zu einem schlüssigen Gesamtkonzept entwickelt werden: — Gestaltung der Altstadtgassen sowie der Fußgängerzone in der Wilhelmstraße mit barrierearmer Erschließung — Erhöhung der Barrierefreiheit im gesamten Plangebiet, insbesondere auch für eine bessere Erreichbarkeit der bestehenden Kultur- und Bildungseinrichtungen — Verbesserte Ablesbarkeit des besonderen Altstadtgrundrisses und Inwertsetzung des historischen Charakters — Akzentuierung der Altstadteingänge — Aufwertung von Plätzen und Raumaufweitungen mit Schaffung unterschiedlicher Aufenthalts-, Spiel- und Erlebnisangebote Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV 2016) von der Stadt Lüdenscheid ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: > Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Schweiz. > Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in bzw. Stadtplaner/in berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Bewerber/in darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. > Zulassungskriterien Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber/innen, die die Planung (mindestens Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8) von mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Gestaltung eines Straßenraums oder einer Platzfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich in den letzten 10 Jahren bereits erbracht und abgeschlossen haben. Die Bewerbungen müssen der Stadt Lüdenscheid bis spätestens 4.1.2018, 12 Uhr vorliegen. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber/innen die Möglichkeit, unvollständige Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer gesetzten Frist von 6 Tagen (VgV § 56) nachzureichen. Die Zulassung der Teilnehmer/innen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber/innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer/innen am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmer/innen per Losentscheid unter Aufsicht eines Juristen/einer Juristin ermittelt. > Bewerbungsunterlagen Auf der Startseite der Homepage des Büros pesch partner architekten stadtplaner www.pesch-partner.de ist ein Bewerbungsformular mit Referenzbogen abrufbar, das von den Bewerbern auszufüllen ist. Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen: — Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes abrufbares Bewerbungsformular — Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei aus-ländischen Bewerber/innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates) — Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung — Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung einer Referenz über Abbildungen Die Bewerbungen sind nur mit Originalunterschrift gültig. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Originalunterschriften sowie die Nachweise von allen Mitgliedern beizufügen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Fragen zum Bewerbungsverfahren können an das betreuende Büro pp a|s pesch partner architekten stadtplaner schriftlich per E-Mail an: schauer@pesch-partner.de gerichtet werden. Alle im Laufe der Bewerbungszeit eingehenden Fragen und deren Beantwortung sind abrufbar über die Homepage des Büros: www.pesch-partner.de
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen. Arbeitsgemeinschaften dieser Fachrichtungen sind möglich. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Club L94 Landschaftsarchitekten, Köln
Latz + Partner LandschaftsArchitekten Stadtplaner, Kranzberg
Lohaus & Carl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Hannover
Wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: — Übergeordnete Grund-/ Leitidee; — Abbau/Reduzierung von Barrieren; — Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext; — Vernetzung und stadträumliche Qualität; — Gestalt- und Aufenthaltsqualität; — Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen; — Kinderfreundlichkeit; — Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten); — Realisierbarkeit im vorgegebenen Kostenrahmen sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und der Folgekosten. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 42.000 Euro (zuzügl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen: 1. Preis 18 000 EUR 2. Preis 12 000 EUR 3. Preis 6 000 EUR 2 Anerkennungen je 3 000 EUR jeweils zuzügl. Mwst. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Hans Jürgen Badziura, Fachdienstleiter Umweltschutz und Freiraum, Lüdenscheid
Martin Bärwolf, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, Lüdenscheid
Professor Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln
Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
Professorin Dr. Dr. Martina Oldengott, Landschaftsarchitektin, Bochum
Michael Thielike, Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, SPD Fraktion, Lüdenscheid
Björn Weiß, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt, CDU Fraktion, Lüdenscheid
Professor Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
Linus Wortmann, Architekt und Mitglied des Altstadtbeirats, Lüdenscheid
> Stellvertreter/innen
Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Ina Rosenbaum, Mitglied des Altstadtbeirats, Lüdenscheid
Christian Vöcks, Leiter des Fachdienstes Stadtplanung und Geoinformation, Lüdenscheid
NN, Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt, Lüdenscheid
NN, Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, Lüdenscheid
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: > Terminübersicht 4. 1. 2018 Einsendeschluss der Bewerbungen (Posteingang bis 12 Uhr) 3. / 4. KW 2018 Teilnahmebestätigung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bis 29. 1. 2018 Rückfragen zur Auslobung per E-Mail 1. 2. 2018 Einführungskolloquium 23. 3. 2018 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Poststempel) 27. 4. 2018 Preisgericht anschließend Verhandlungsverfahren > Weitere Bearbeitung der Aufgabe Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustim-mung der Gremien des Auslobers einem, in der Regel dem/der Gewinner/in, oder mehreren der Preisträger/innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe in Stufen bis Leistungsphase 8, zunächst aber mindestens bis Leistungsphase 5 (gem. RPW § 8.2) zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger/innen ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer/innen. Soweit das Wettbewerbs- und das Verhandlungsergebnis hierzu Anlass gibt und dies unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften möglich ist, kommt auch eine Beauftragung mehrerer Preisträger/innen mit Teilleistungen bzw. der Beauftragung von Teilflächen in Betracht. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung sind der als Anlage beigefügten Vergabematrix zu entnehmen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Fax: +49 251/4112165Internet-Adresse:www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Mitteilung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen werden kann, nicht binnen 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung die Vergabekammer benachrichtigt wird.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Fax: +49 251/4112165Internet-Adresse:www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2017