- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2036802
- Tag der Veröffentlichung
- 05.09.2023
- Aktualisiert am
- 30.09.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
-
Land Baden-Württemberg
in Abstimmung mit der Stadt Heidelberg
und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Koordination
- pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 02.10.2023 23:59
- Abgabetermin Pläne
- 24.01.2024
- Abgabetermin Modell
- 07.02.2024
- Preisgerichtssitzung
- 05.03.2024
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 29.05.2024
- Abgabetermin Modell 2. Phase
- 05.06.2024
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 09.07.2024
- Ausstellung
- 11.-16.07.2024
Nicht offener zweiphasiger interdisziplinärer Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmer*innen sowie fünf Zuladungen mit anschli
Wettbewerbsaufgabe
Das Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) ist mit rund 100 ha eines der größten zusammenhängenden ehemals militärisch genutzten Areale in der Metropolregion Rhein-Neckar. In den Jahren 1952 bis 1955 als Wohnsiedlung für die US-Amerikaner erbaut, mit einem Gesamt-bestand von rund 1.500 Wohnungen entwickelt,
beherbergte das Areal rund 8.000 Angehörige der US-Armee. Das Areal liegt ca. 6 km außerhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebiets Heidelberg. Die Konversion dieser „charakterstarken Insel“ ist eine städtebauliche Herausforderung, der sich die Stadt Heidelberg seit geraumer Zeit stellt (wa-2032259, wa-2034682).
Seit 2014 befindet sich die Baden-Württembergische Erstaufnahme für Menschen auf der Flucht auf dem Gelände von PHV. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Aufnahmeeinrichtung im PHV zu einem sogenannten Ankunftszentrum (AZ) ausgebaut. Der Betrieb des bestehenden Ankunftszentrums ist zeitlich befristet, daher ist die Neuunterbringung des Ankunftszentrums innerhalb des PHV geplant.
Das neue Ankunftszentrum besteht aus zwei Bereichen: dem Verfahrensbereich mit Ankunftsgebäude für die Registrierung, Vorprüfung und Beratung für täglich bis zu 400 Personen sowie dem Unterbringungsbereich für bis zu 2.000 Personen. Die durchschnittliche Verweildauer wird voraussichtlich 6 bis 8 Wochen betragen. Ergänzend werden Flächen für die Alltags-, Kinder und Familienbetreuung benötigt sowie großzügige Außenflächen für Sport und Spiel.
Insgesamt werden rund 50.000 m2 NUF für die baulichen Funktionsbereiche und rund 14.000 m2 Außenbereichsfläche inklusive Busparkplatz benötigt. In den 50.000 m2 NUF sind rund 7.800 m2 NUF für ein separates Gebäude für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) enthalten. Die 350 Stellplätze für die Mitarbeiter*innen des Ankunftszentrums sollen in einer Quartiersgarage mit insges. rd. 650 Stellplätzen bzw. 19.600 m2 BGF untergebracht werden. Das Gebäude für das BAMF und die Quartiersgarage sind im Ideenteil des Wettbewerbs verortet.
Competition assignment
The new arrival centre consists of two areas: the processing area with the arrival building for registration, preliminary checks and counselling for up to 400 people per day and the accommodation area for up to 2.000 people. In addition, areas will be required for everyday, child and family care as well as spacious outdoor areas for sports and games. In total, around 50.000 m2 of NUF will be required for the structural functional areas
and around 14.000 m2 of outdoor space, including a bus car park. The 50.000 m2 NUF includes around 7.800 m2 NUF for a separate building for the Federal Office for Migration and Refugees.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Gesine Weinmiller, Berlin (Vorsitz)
Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Darmstadt
Prof. Amandus Samsøe-Sattler, Berlin
Martin Haas, Stuttgart
Anouk Kuitenbrouwer, Zürich
Jürgen Odszuck, 1. Bgm. Stadt Heidelberg
Silke Klein, Stadt Heidelberg
Andreas Hölting, VBV BW
Peter Egel, VBV BW
Prof. Dr. Henrik Schultz, Frankfurt am Main
Falko Käßmann, Ministerium für Finanzen BW
Sachpreisrichter*innen
Dr. Gisela Splett, Ministerium für Finanzen BW
Prof. Kai Fischer, Ministerium für Finanzen BW
Sylvia M. Felder, Regierungspräsidium Karlsruhe
Markus Rothfuß, Min. der Justiz u. Migration BW
Dr. Dorothea Kaufmann, Stadträtin
Prof. apl. Dr. Nicole Marmé, Stadträtin
Sören Michelsburg, Stadtrat
Markus Wagner, BImA
Marlies Heldner, Stadträtin
Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wettbewerb-neubau-ankunftszentrum-fuer-gefluechtete-im-patrick-henry-village-entschieden
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 170-533477
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: L 4, 4-6
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtmahd@vbv.bwl.de
Fax: +49 621-292-2070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-mannheim-und-heidelberg
Postanschrift: L 4, 4-6
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtmahd@vbv.bwl.de
Fax: +49 621-292-2070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-mannheim-und-heidelberg
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 HOAI
Das Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) ist mit rd. 100ha eines der größten zusammenhängenden ehem. militärisch genutzten Areals in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Seit Winter 2014 befindet sich die baden-württembergische Erstaufnahme für Menschen auf der Flucht auf dem Gelände von PHV. In Folge der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Aufnahmeeinrichtung im PHV zu einem sogenannten Ankunftszentrum (AZ) ausgebaut, in welchem Menschen auf der Flucht alle notwendigen Schritte für das Asylverfahren durchlaufen.
Der Betrieb des bestehenden Ankunftszentrums ist zeitlich befristet. In Folge eines umfangreichen landesweiten Standortsuchlaufs und eines Bürgerentscheids wurde die Neuunterbringung des Ankunftszentrums innerhalb des PHV zwischen Land und Stadt abgestimmt und im Jahr 2022 in den Dynamischen Masterplan integriert.
Das Ankunftszentrum für Flüchtlinge auf dem Areal des ehemaligen Patrick Henry Village (PHV) in Heidelberg soll neu untergebracht werden. Dem Ankunftszentrum kommt eine zentrale Funktion bei der Erstaufnahme und Registrierung von Asylsuchenden im Bundesland Baden-Württemberg zu. Das neue Ankunftszentrum besteht aus zwei Bereichen: Dem Verfahrensbereich mit Ankunftsgebäude für die Registrierung, Vorprüfung und Beratung für täglich bis zu 400 Personen sowie dem Unterbringungsbereich für bis zu 2.000 Personen. Insgesamt werden rund 42.000 m² NUF für die baulichen Funktionsbereiche und rund 14.000 m² Außenbereichsfläche inklusive Busparkplatz benötigt.
Die Aspekte des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Lebenszykluskosten der Gebäude zu minimieren. Die Gebäude sollen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vorbildlich und somit gesamtwirtschaftlich sein.
Für den Realisierungsteil ist eine Kostenvorgabe in Höhe von rd. 185 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276: 2018-12) in Höhe von rd. 150 Mio. Euro (brutto) zuzüglich Sonderkosten (wie z. B. Sicherheit, Rückbauarbeiten, Erschließung oder Ähnliches) in Höhe von rd. 15 Mio. Euro (brutto) sowie die Kosten der Freianlagen (Kostengruppe 500) in Höhe von rd. 20 Mio. Euro (brutto) enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS SOWIE AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER
- Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters
- Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §123 oder §124 GWB vorliegen.
Hinweise:
- Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach §125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformular geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das zweifache der Deckungssumme.
3. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Angaben des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
- Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
- Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
- Präsentation von zwei im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind.
- Präsentation einer dritten Referenz in Form eines landschaftsarchitektonischen Wettbewerbsbeitrags
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf maximal 6 Seiten erfolgen und darf das Format A3 nicht überschreiten.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenz für die jeweils ihn betreffende Leistung.
Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach §45 und §46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
• Architektin/Architekt
und
• Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt
berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
• Städtebauliches Konzept
• Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
• Architektonisches Konzept
• Funktion und Raumprogramm
• Erschließungskonzept
• Freiflächenkonzept
• Sicherheitskonzept
• Baukonstruktion und Gebäudetechnik
• Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutzkonzept
• Wirtschaftlichkeit
Details zu den einzelnen Kriterien sind der Auslobung zu entnehmen.
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen ist auf der Basis des § 7 Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt 720.000,- Euro. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 288.000,- €
2. Preis 180.000,- €
3. Preis 108.000,- €
Anerkennungen insgesamt 144.000,- €
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: L 4, 4-6
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtmahd@vbv.bwl.de
Fax: +49 621-292-2070