- wa-ID
- wa-2034188
- Tag der Veröffentlichung
- 30.05.2022
- Aktualisiert am
- 23.11.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen in Bewerbergemeinschaften mit Architekt*innen/Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Lauchringen
- Koordination
- kohler grohe architekten, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 24.06.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 22.09.2022 16:00
- Abgabetermin Modell
- 27.10.2022 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 17.11.2022
- Ausstellung
- bis zum 05.12.2022
Nicht offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt die städtebauliche Neuordnung auf dem Areal des ehemaligen Textilunternehmens Lauffenmühle. Auf dem Gelände am südwestlichen Ortseingang soll ein zeitgemäßes, ökologisches Wohnquartier mit Handels- und Gewerbeflächen, Büros und Co-Working-Spaces entstehen. Darüber hinaus sind Flächen für Kunst und Kultur sowie gastronomische Einrichtungen vorgesehen. Der Bestand wird zugunsten der Neubebauung weitgehend rückgebaut. Einzelne Gebäude, wie z.B. die denkmalgeschützte Schlosserei und die alte Baumwollhalle, sollen für eine Neunutzung in das Gesamtkonzept integriert werden. Der Erhalt und die Einbindung von weiteren bestehenden Strukturen – auch der unterirdischen - soll im Entwurf geprüft werden.
Zudem stellt die Einbeziehung des umliegenden Landschaftsraums mit Wiesen- und Waldflächen, und insbesondere des reizvollen, angrenzenden Wutach-Ufers, einen wesentlichen Aspekt der Aufgabe dar.
Für die Neubebauung stehen ca. 7,9 ha zur Verfügung. Mit dem Wettbewerb soll die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche erarbeitet werden. Dabei wird ein zukunftsweisendes Konzept erwartet, dass nicht nur auf diesen Ort mit seiner Historie und im Spannungsfeld zum eindrucksvollen, benachbarten Landschaftsraum reagiert, sondern auch die Identität der Gemeinde Lauchringen in seiner Gesamtheit ergänzt und stärkt.
Das neue Quartier soll sich sowohl durch eine Nutzungsmischung als auch durch eine soziale Mischung auszeichnen. Um ein vielfältiges Wohnquartier zu erzielen, wird eine Mischung aus verschiedenen Wohnungs- und Gebäudetypen angestrebt, die Wohnflächen für unterschiedliche Einkommensschichten und Haushaltsgrößen bereitstellen und das nachbarschaftliche Miteinander aller Altersgruppen unterstützen. Der Wohnungsanteil soll mind. ca. 50% der GF betragen und sowohl Eigentumswohnungen (40%) als auch Mietwohnungen (60%) beinhalten. Davon sind mind. 15% der Mietwohnungen als öffentlich geförderter, bezahlbarer Wohnraum (Grundriss nach gesetzlichen Vorgaben) angesetzt.
Um eine durchgehende qualitätsvolle Quartiersrandgestaltung zu erhalten, sollen darüber hinaus die südlich angrenzenden Grünflächen, die sog. Riedwiesen, mit einer Fläche von ca. 4,3 ha in die Neukonzeptionierung einbezogen und freiraumplanerisch aufgewertet werden.
Ziel dieses Verfahrens ist die Entwicklung des Areals in ein hochwertiges, attraktives Quartier, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen des Ortes sensibel antwortet und eine qualitätsvolle, gemeinschaftsorientierte Neukonzeption anbietet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt BDA, Stuttgart (Vorsitz)
Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt BDA, Stuttgart
Gabriele D’Inka, Freie Architektin BDA, Fellbach
Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim
Jochen Köber, Freier Landschaftsarchitekt BDLA, Stuttgart
Mechthild von Puttkamer, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, Starnberg (vertritt Herr Prof. Zvonko Turkali)
Prof. Dr. Ulrike Fischer, Architektin, Karlsruhe (vertritt Frau Ursula Hochrein)
Sachpreisrichter*innen
Thomas Schäuble, Bürgermeister Lauchringen
Roland Morawczik, Ortsbaumeister Lauchringen
Günter Dick, Vertreter Fraktion, Lauchringen
Ralf Öhler, Vertreter Fraktion, Lauchringen
Oliver Roters, Vertreter Fraktion, Lauchringen
Benjamin Scholz-Tautz, Vertreter Fraktion, Lauchringen
Marion Hackel, Vertreterin Fraktion, Lauchringen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen. Dabei wird der/die Verfasser/in dieser Arbeit auch die in der schriftlichen Beurteilung kritischen Würdigungen entsprechend zu berücksichtigen haben. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit der Ausloberin erfolgen. Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren ist das Wettbewerbsergebnis entsprechend den Vorgaben der Auslobung zu berücksichtigen.
Ausstellung
Die Ausstellung vor Ort läuft bis zu dem 05. Dezember im Rathaus Lauchringen (Öffnungszeiten: Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr).
Deutschland-Lauchringen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 102-284553
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohrainstr. 59
Ort: Lauchringen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Lauchringen und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Cora Weißer
E-Mail: cora.weisser@kohlergrohe.de
Telefon: +49 711/7696393-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lauchringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher u. landschaftsplanerischer Wettbewerb Areal Lauffenmühle, Lauchringen
Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt die städtebauliche Neuordnung auf dem Areal des ehemaligen Textilunternehmens Lauffenmühle. Auf dem Gelände am südwestlichen Ortseingang soll ein zeitgemäßes, ökologisches Wohnquartier mit Handels- und Gewerbeflächen, Büros und Co-Working-Spaces entstehen. Darüber hinaus sind Flächen für Kunst und Kultur sowie gastronomische Einrichtungen vorgesehen.
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Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen für die städtebauliche und landschaftsplanerische Neukonzeptionierung des Areals Lauffenmühle in Lauchringen.
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Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Stadtplaner und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaften mit Architekten/Stadtplanern.
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Der Wettbewerb ist als einphasiger, nicht offener, städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 20 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 6 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym.
79787 Lauchringen
Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt die städtebauliche Neuordnung auf dem Areal des ehemaligen Textilunternehmens Lauffenmühle. Auf dem Gelände am südwestlichen Ortseingang soll ein zeitgemäßes, ökologisches Wohnquartier mit Handels- und Gewerbeflächen, Büros und Co-Working-Spaces entstehen. Darüber hinaus sind Flächen für Kunst und Kultur sowie gastronomische Einrichtungen vorgesehen. Der Bestand wird zugunsten der Neubebauung weitgehend rückgebaut. Einzelne Gebäude, wie z.B. die denkmalgeschützte Schlosserei und die alte Baumwollhalle, sollen für eine Neunutzung in das Gesamtkonzept integriert werden. Der Erhalt und die Einbindung von weiteren bestehenden Strukturen – auch der unterirdischen - soll im Entwurf geprüft werden.
Zudem stellt die Einbeziehung des umliegenden Landschaftsraums mit Wiesen- und Waldflächen, und insbesondere des reizvollen, angrenzenden Wutach-Ufers, einen wesentlichen Aspekt der Aufgabe dar.
Für die Neubebauung stehen ca. 7,9 ha zur Verfügung. Mit dem Wettbewerb soll die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Fläche erarbeitet werden. Dabei wird ein zukunftsweisendes Konzept erwartet, dass nicht nur auf diesen Ort mit seiner Historie und im Spannungsfeld zum eindrucksvollen, benachbarten Landschaftsraum reagiert, sondern auch die Identität der Gemeinde Lauchringen in seiner Gesamtheit ergänzt und stärkt.
Das neue Quartier soll sich sowohl durch eine Nutzungsmischung als auch durch eine soziale Mischung auszeichnen. Um ein vielfältiges Wohnquartier zu erzielen, wird eine Mischung aus verschiedenen Wohnungs- und Gebäudetypen angestrebt, die Wohnflächen für unterschiedliche Einkommensschichten und Haushaltsgrößen bereitstellen und das nachbarschaftliche Miteinander aller Altersgruppen unterstützen. Der Wohnungsanteil soll mind. ca. 50% der GF betragen und sowohl Eigentumswohnungen (40%) als auch Mietwohnungen (60%) beinhalten. Davon sind mind. 15% der Mietwohnungen als öffentlich geförderter, bezahlbarer Wohnraum (Grundriss nach gesetzlichen Vorgaben) angesetzt.
Um eine durchgehende qualitätsvolle Quartiersrandgestaltung zu erhalten, sollen darüber hinaus die südlich angrenzenden Grünflächen, die sog. Riedwiesen, mit einer Fläche von ca. 4,3 ha in die Neukonzeptionierung einbezogen und freiraumplanerisch aufgewertet werden.
Ziel dieses Verfahrens ist die Entwicklung des Areals in ein hochwertiges, attraktives Quartier, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen des Ortes sensibel antwortet und eine qualitätsvolle, gemeinschaftsorientierte Neukonzeption anbietet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
- Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und § 124 vorliegen. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen.
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
AUSWAHLKRITERIEN:
Die Auswahl der Teilnehmer aus dem Kreis der teilnahmeberechtigten Bewerber erfolgt anhand von einzureichenden Referenzen.
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A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (städtebaulicher Wettbewerb) (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“ - Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers).
- Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt,
2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte,
3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte.
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B Nachweis einer oder mehrerer vergleichbarer städtebaulicher Planungen (Größe Bearbeitungsbereich mind. 2,0 ha).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung.
- Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden).
1 abgeschlossene städtebauliche Planung = 1 Punkt,
2 abgeschlossene städtebauliche Planungen = 2 Punkte etc.
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Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 3 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A und B jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen.
Qualifizieren sich mehr als 14 Bewerber entscheidet das Los.
Landschaftsarchitekten können ohne Nachweis teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Stadtplaner und Landschaftsarchitekten in Bewerbergemeinschaften mit Architekten/Stadtplanern.
Es sollen zwingend Teams aus Architekten/Stadtplanern und Landschaftsarchitekten gebildet werden. Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt spätestens in den Bewerbungsunterlagen.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner und/oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/