- wa-ID
- wa-2037373
- Tag der Veröffentlichung
- 05.01.2024
- Aktualisiert am
- 05.01.2024
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- 2P Projektentwicklung GmbH, Bremen
- Koordination
-
BPW Stadtplanung
Baumgart Lemke Schlegelmilch
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bremen - Abgabetermin Pläne
- 12.09.2023
- Abgabetermin Modell
- 19.09.2023
- Preisgerichtssitzung
- 26.09.2023
- Abgabe 2. Phase Modell
- 12.12.2023
- 2. Preisgerichtssitzung
- 19.12.2023
Verfahrensart
Städtebaulicher, hochbaulicher und freiraumplanerischer Einladungswettbewerb nach RPW
Wettbewerbsaufgabe
Die „Strandlust“ in Bremen-Vegesack ist als Standort für Gastronomie und Veranstaltungen mit Hotelbetrieb seit über 120 Jahren ein prominenter Ort in Bremen-Nord. Aufgrund der attraktiven Lage im Mündungsbereich der Lesum in die Weser, dem unmittelbarem Bezug zum Vegesacker Zentrum und durch den Brückenkopf der Fährverbindung nach Lemwerder ist der Standort umfassend in die „Maritime Meile“ Vegesacks eingebettet und hat sich als Identitätsobjekt etabliert. Trotzdem musste der Betrieb „Hotel zur Standlust Vegesack“ 2020 Insolvenz anmelden, steht seitdem leer und wurde verkauft.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird die Neuentwicklung des Areals am Fähranleger empfohlen. Durch die Uferbebauung unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Bootshauses bis zum Vegesacker Stadtgarten sollen nun die Planungen für die „Neue Strandlust“ weiter konkretisiert werden (mit Wohneinheiten, Gastronomie und Gewerbe sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung).
Im Rahmen dieses Wettbewerbs wird ein hochbauliches Konzept für das Gebäude der „Neuen Strandlust“ sowie ein städtebauliches und freiraumplanerisches Grundkonzept für das unmittelbar angrenzende Gebiet gesucht. Die Beauftragung und Realisierung über diesen Wettbewerb beschränkt sich auf dem unmittelbaren Realisierungsbereich des Grundstücks, auf dem das Gebäude der „Neuen Strandlust“ errichtet werden soll, sowie die in unmittelbarem Zusammenhang hierzu stehenden Freianlagen.
Mit dem ausgelobten Wettbewerb soll die planerische Entwicklung des 10.800 m² großen Plangebietes (Flurstücke 7/3 und 118/2) im historischen Zentrum Vegesacks vorbereitet werden. Das Gebiet weist einen Höhenunterschied von rd. 2,5 m zwischen Uferpromenade und nördlicher Grenze auf.
Inhalte der wettbewerblichen Auseinandersetzung im Bereich Städtebau und Hochbau sind:
- Die städtebauliche Konzeption eines Quartiers mit dem prägnanten Solitär der Neuen Strandlust als Landmarke und ggf. neuem Wahrzeichen von Vegesack und ergänzenden Wohngebäuden sowie untergeordneten Gewerbeeinheiten auf Basis der städtebaulichen Grundfigur der Machbarkeitsstudie. Entgegen der Aussagen der Machbarkeitsstudie ist allerdings das Flurstück 7/4 nur freiraumplanerisch einzubeziehen und steht nicht zur Unterbringung der geforderten oberirdischen BGF zur Verfügung.
- Die hochbauliche Vorentwurfsplanung eines maximal viergeschossigen Gebäudes „Neue Strandlust“ mit einem großen Gastronomiebetrieb mit Weserblick und Gesellschaftsräumen, der mindestens 10 % der Bruttogrundfläche des Gesamtvorhabens umfasst. Auf den übrigen Flächen können andere Nutzungen vorgesehen werden. Bei der Anordnung von lärmempfindlichen Nutzungen müssen die Emissionen von Fähranleger, Werftindustrie und Biergarten berücksichtigt werden. Im Tiefgeschoss soll ggf. niveaugleich mit der Uferpromenade ein Warftgeschoss/ Sockelgeschoss entstehen, auf dessen nördlicher Rückseite ein teilweise auch als Tiefgarage genutztes Untergeschoss anschließen könnte. Anstelle eines Warftgeschosses ist alternativ auch eine Terrassierung des Geländes entsprechend der nach Norden ansteigenden Topografie in die Überlegungen einzubeziehen. Eine kreative bauliche Lösung als Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Hochwasserschutzbedingungen wird erwartet. Proportion und Setzung des Gebäudes in der Machbarkeitsstudie stellen dabei einen zu prüfenden Arbeitsstand dar.
- Die Entwicklung einer von der Uferpromenade aus zugänglichen Außengastronomie, insbesondere im sog. Biergarten. Weitere Möglichkeiten der Außengastronomie in Verbindung mit der Neuen Strandlust (ggf. als Dachterrasse oder mit Grünflächenbezug vor dem denkmalgeschützten Ruderhaus) sind zu prüfen.
- Die zwingende Erhaltung der sieben prägenden Kastanien (Baum Nr. 1-7) an der südwestlichen Grenze des Plangebietes im Übergang zur Uferpromenade sowie die Beachtung des Baumbestands auf dem Flurstück 7/4. Die Erhaltung weiterer Baumbestände ist im Sinne einer klimagerechten Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Gesamtbaumasse von 12.350 m² BGF zu prüfen.
- Die Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bootshauses (Umgebungsschutz) sowie die freiraumplanerische Gestaltung eines neuen Übergangs vom Quartier zum denkmalgeschützten Bootshaus und weiter in den Stadtgarten.
- Die Auseinandersetzung mit dem Ergebnis des frühzeitigen Bürgerdialogs.
- Die Größe der über den Wettbewerb zu verifizierenden baulichen Entwicklung des gesamten Planbereichs beträgt 12.350 m² BGF (oberirdisch, ohne evtl. Warft-/ Sockel- oder Untergeschosse), davon müssen 80% mit einer wohnlichen Nutzung und mind. 20% mit einer gewerblichen Nutzung belegt werden. Bei der gewerblichen Nutzung müssen wiederum mind. 50% auf eine gastronomische Nutzung entfallen (≥ 1.235 m² BGF). Die weiteren ca. 1.235 m² BGF gewerblichen Nutzungen können sowohl mit weiteren gastronomischen Nutzungen wie auch gewerbliche Nutzung belegt werden. Eine gewerbliche Nutzung in den Obergeschossen der „Neuen Strandlust“ ist neben Wohnen möglich. Dabei sind insgesamt höchstens 3.175 m2 des engeren Wettbewerbsgebietes (Flurstücke 7/3 + 118/2) zu überbauen (ohne Berücksichtigung der Sockel-/ Warftgeschosse).
- Anordnung gewerblicher Nutzungen (inklusive weiterer gastronomischer Nutzung) sind in den übrigen Gebäuden im Erdgeschoss wie auch im östlichen Gebäude zur Vegesacker Fähre in den Obergeschossen möglich.
- Aufgrund der eingetragenen Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers des Grundstücks auf dem die „Neue Strandlust“ realisiert werden soll, ist das Flurstück 7/4 in die Freiraumplanung und die Konzeption der Mobilität / des ruhenden Verkehrs schlüssig einzubinden und in seiner Freiraumqualität bei Erhaltung des Baumbestands ggf. zu verbessern. Gemäß der Grunddienstbarkeit besteht das Recht, die Teilfläche als Stellplätze zu nutzen.
- Das Flurstück 7/4 weist derzeit 54 Stellplätze und 9 Garagen (=>Stellplätze überdacht und nicht überdacht) auf. Diese Inhalte der bestehenden Grunddienstbarkeit sind bei der Freiraumplanung zu berücksichtigen.
Fachpreisrichter*innen
Ingrid Spengler (Vorsitz)
Prof. Dr. Iris Reuther
Martin Diekmann
Michael Schröder
Stellv.: Prof. Dr.-Ing. Volker Droste
Prof. Dr.-Ing. Christoph Grafe
Nils Blatt
René Kotte
Sachpreisrichter*innen
Jenny Brandt
Max Zeitz, vertrreten durch Willy Koch bis 11:00 Uhr
Gunnar Sgolik
Stellv.: Heike Sprehe
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beschließt, die Ergebnisse der vorgeschlagenen planerischen Vertiefung der beiden mit einem 1. Preis bedachten Entwürfe auch personell bei der finalen Entscheidung zu begleiten.
Städtebaulicher, hochbaulicher und freiraumplanerischer Einladungswettbewerb nach RPW
Wettbewerbsaufgabe
Die „Strandlust“ in Bremen-Vegesack ist als Standort für Gastronomie und Veranstaltungen mit Hotelbetrieb seit über 120 Jahren ein prominenter Ort in Bremen-Nord. Aufgrund der attraktiven Lage im Mündungsbereich der Lesum in die Weser, dem unmittelbarem Bezug zum Vegesacker Zentrum und durch den Brückenkopf der Fährverbindung nach Lemwerder ist der Standort umfassend in die „Maritime Meile“ Vegesacks eingebettet und hat sich als Identitätsobjekt etabliert. Trotzdem musste der Betrieb „Hotel zur Standlust Vegesack“ 2020 Insolvenz anmelden, steht seitdem leer und wurde verkauft.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird die Neuentwicklung des Areals am Fähranleger empfohlen. Durch die Uferbebauung unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Bootshauses bis zum Vegesacker Stadtgarten sollen nun die Planungen für die „Neue Strandlust“ weiter konkretisiert werden (mit Wohneinheiten, Gastronomie und Gewerbe sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung).
Im Rahmen dieses Wettbewerbs wird ein hochbauliches Konzept für das Gebäude der „Neuen Strandlust“ sowie ein städtebauliches und freiraumplanerisches Grundkonzept für das unmittelbar angrenzende Gebiet gesucht. Die Beauftragung und Realisierung über diesen Wettbewerb beschränkt sich auf dem unmittelbaren Realisierungsbereich des Grundstücks, auf dem das Gebäude der „Neuen Strandlust“ errichtet werden soll, sowie die in unmittelbarem Zusammenhang hierzu stehenden Freianlagen.
Mit dem ausgelobten Wettbewerb soll die planerische Entwicklung des 10.800 m² großen Plangebietes (Flurstücke 7/3 und 118/2) im historischen Zentrum Vegesacks vorbereitet werden. Das Gebiet weist einen Höhenunterschied von rd. 2,5 m zwischen Uferpromenade und nördlicher Grenze auf.
Inhalte der wettbewerblichen Auseinandersetzung im Bereich Städtebau und Hochbau sind:
- Die städtebauliche Konzeption eines Quartiers mit dem prägnanten Solitär der Neuen Strandlust als Landmarke und ggf. neuem Wahrzeichen von Vegesack und ergänzenden Wohngebäuden sowie untergeordneten Gewerbeeinheiten auf Basis der städtebaulichen Grundfigur der Machbarkeitsstudie. Entgegen der Aussagen der Machbarkeitsstudie ist allerdings das Flurstück 7/4 nur freiraumplanerisch einzubeziehen und steht nicht zur Unterbringung der geforderten oberirdischen BGF zur Verfügung.
- Die hochbauliche Vorentwurfsplanung eines maximal viergeschossigen Gebäudes „Neue Strandlust“ mit einem großen Gastronomiebetrieb mit Weserblick und Gesellschaftsräumen, der mindestens 10 % der Bruttogrundfläche des Gesamtvorhabens umfasst. Auf den übrigen Flächen können andere Nutzungen vorgesehen werden. Bei der Anordnung von lärmempfindlichen Nutzungen müssen die Emissionen von Fähranleger, Werftindustrie und Biergarten berücksichtigt werden. Im Tiefgeschoss soll ggf. niveaugleich mit der Uferpromenade ein Warftgeschoss/ Sockelgeschoss entstehen, auf dessen nördlicher Rückseite ein teilweise auch als Tiefgarage genutztes Untergeschoss anschließen könnte. Anstelle eines Warftgeschosses ist alternativ auch eine Terrassierung des Geländes entsprechend der nach Norden ansteigenden Topografie in die Überlegungen einzubeziehen. Eine kreative bauliche Lösung als Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Hochwasserschutzbedingungen wird erwartet. Proportion und Setzung des Gebäudes in der Machbarkeitsstudie stellen dabei einen zu prüfenden Arbeitsstand dar.
- Die Entwicklung einer von der Uferpromenade aus zugänglichen Außengastronomie, insbesondere im sog. Biergarten. Weitere Möglichkeiten der Außengastronomie in Verbindung mit der Neuen Strandlust (ggf. als Dachterrasse oder mit Grünflächenbezug vor dem denkmalgeschützten Ruderhaus) sind zu prüfen.
- Die zwingende Erhaltung der sieben prägenden Kastanien (Baum Nr. 1-7) an der südwestlichen Grenze des Plangebietes im Übergang zur Uferpromenade sowie die Beachtung des Baumbestands auf dem Flurstück 7/4. Die Erhaltung weiterer Baumbestände ist im Sinne einer klimagerechten Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Gesamtbaumasse von 12.350 m² BGF zu prüfen.
- Die Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bootshauses (Umgebungsschutz) sowie die freiraumplanerische Gestaltung eines neuen Übergangs vom Quartier zum denkmalgeschützten Bootshaus und weiter in den Stadtgarten.
- Die Auseinandersetzung mit dem Ergebnis des frühzeitigen Bürgerdialogs.
- Die Größe der über den Wettbewerb zu verifizierenden baulichen Entwicklung des gesamten Planbereichs beträgt 12.350 m² BGF (oberirdisch, ohne evtl. Warft-/ Sockel- oder Untergeschosse), davon müssen 80% mit einer wohnlichen Nutzung und mind. 20% mit einer gewerblichen Nutzung belegt werden. Bei der gewerblichen Nutzung müssen wiederum mind. 50% auf eine gastronomische Nutzung entfallen (≥ 1.235 m² BGF). Die weiteren ca. 1.235 m² BGF gewerblichen Nutzungen können sowohl mit weiteren gastronomischen Nutzungen wie auch gewerbliche Nutzung belegt werden. Eine gewerbliche Nutzung in den Obergeschossen der „Neuen Strandlust“ ist neben Wohnen möglich. Dabei sind insgesamt höchstens 3.175 m2 des engeren Wettbewerbsgebietes (Flurstücke 7/3 + 118/2) zu überbauen (ohne Berücksichtigung der Sockel-/ Warftgeschosse).
- Anordnung gewerblicher Nutzungen (inklusive weiterer gastronomischer Nutzung) sind in den übrigen Gebäuden im Erdgeschoss wie auch im östlichen Gebäude zur Vegesacker Fähre in den Obergeschossen möglich.
- Aufgrund der eingetragenen Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers des Grundstücks auf dem die „Neue Strandlust“ realisiert werden soll, ist das Flurstück 7/4 in die Freiraumplanung und die Konzeption der Mobilität / des ruhenden Verkehrs schlüssig einzubinden und in seiner Freiraumqualität bei Erhaltung des Baumbestands ggf. zu verbessern. Gemäß der Grunddienstbarkeit besteht das Recht, die Teilfläche als Stellplätze zu nutzen.
- Das Flurstück 7/4 weist derzeit 54 Stellplätze und 9 Garagen (=>Stellplätze überdacht und nicht überdacht) auf. Diese Inhalte der bestehenden Grunddienstbarkeit sind bei der Freiraumplanung zu berücksichtigen.
Fachpreisrichter*innen
Ingrid Spengler (Vorsitz)
Prof. Dr. Iris Reuther
Martin Diekmann
Michael Schröder
Stellv.: Prof. Dr.-Ing. Volker Droste
Prof. Dr.-Ing. Christoph Grafe
Nils Blatt
René Kotte
Sachpreisrichter*innen
Jenny Brandt
Max Zeitz, vertrreten durch Willy Koch bis 11:00 Uhr
Gunnar Sgolik
Stellv.: Heike Sprehe
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beschließt, die Ergebnisse der vorgeschlagenen planerischen Vertiefung der beiden mit einem 1. Preis bedachten Entwürfe auch personell bei der finalen Entscheidung zu begleiten.