- wa-ID
- wa-2035735
- Tag der Veröffentlichung
- 20.02.2023
- Aktualisiert am
- 11.01.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Overath
- Koordination
- NRW.Urban GmbH & Co. KG, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 22.03.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 15.06.2023
- Preisgerichtssitzung
- 24.08.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Dem öffentlichen Raum im Bereich des historischen Stadtkerns Overaths kommt eine besondere Bedeutung in der Attraktivierung und Neugestaltung zu. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung im Herzen von Overath und um eine entsprechende Qualität im Ergebnis sicher zu stellen, wird ein nichtoffener Ralisierungswettbewerb gem. RPW 2013 ausgelobt. Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen und Stadtplaner.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im historischen Zentrum des Hauptortes Overath und umfasst den Steinhofplatz und die südöstlich liegende ehemalige Feuerwehr mit angrenzendem provisorischen Parkplatz. Die etwa 1,3 ha große Fläche wird derzeit durch den Verkehr geprägt und bietet nur rudimentäre Aufenthaltsmöglichkeiten.
Ziel ist es, den Steinhofplatz als Bestandteil der historischen Mitte neue Zentralität zu verleihen sowie den südöstlich liegenden Flächen eine neue Bedeutung zuzuweisen. Die funktionalen und städtebaulichen Qualitäten sollen gesteigert werden. Es werden nachhaltige Lösungsvorschläge und nachvollziehbare Aussagen zur multifunktionalen Raumnutzung, Definition von Raumkanten, zukunftsfähiger Mobilität, Vernetzung der Verkehrsflüsse, Klimaanpassung sowie Einbindung in das städtebauliche Umfeld erwartet. Das Wettbewerbsergebnis wird Grundlage für das nachgelagerte Bauleitplanverfahren darstellen.
Jury
Prof. Helmut Welters Stadtplaner, Architekt, Dortmund, Professor Technische Hochschule Mittelhessen (Vorsitz)
Holger Hoffschröer Stadtplaner, Dortmund
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp Stadtplanerin, Architektin, Professorin für Stadtplanung und Städtebau, Hochschule Stuttgart
Regina Stottrop Stadtplanerin, Köln
Prof. Kunibert Wachten Stadtplaner, Architekt, Professor, Institut für Städtebau und Landschaftsplanung, RWTH Aachen
Prof. Rolf Westerheide Stadtplaner, Architekt, Professor am Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen, Institut für Städtebau und europäische Urbanistik, RWTH Aachen
Christoph Nicodemus Bürgermeister (Dezernat I), Stadt Overath
Felix Rocholl, Ratsherr, Overath
Gerhard Barthel, Ratsherr, Overath
Klaus Hacker, Ratsherr, Overath
Veronika Bahne-Classen, Ratsfrau, Overath
Deutschland-Düsseldorf: Stadtplanung
2023/S 036-104665
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Straße 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Susanne Köhler
E-Mail: susanne.koehler@nrw-urban.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Overath Wettbewerb Steinhofplatz/ehem. Feuerwehrfläche
Dem öffentlichen Raum im Bereich des historischen Stadtkerns Overaths kommt eine besondere Bedeutung in der Attraktivierung und Neugestaltung zu. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung im Herzen von Overath und um eine entsprechende Qualität im Ergebnis sicher zu stellen, wird ein nichtoffener Ralisierungswettbewerb gem. RPW 2013 ausgelobt. Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen und Stadtplaner.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im historischen Zentrum des Hauptortes Overath und umfasst den Steinhofplatz und die südöstlich liegende ehemalige Feuerwehr mit angrenzendem provisorischen Parkplatz. Die etwa 1,3 ha große Fläche wird derzeit durch den Verkehr geprägt und bietet nur rudimentäre Aufenthaltsmöglichkeiten.
Ziel ist es, den Steinhofplatz als Bestandteil der historischen Mitte neue Zentralität zu verleihen sowie den südöstlich liegenden Flächen eine neue Bedeutung zuzuweisen. Die funktionalen und städtebaulichen Qualitäten sollen gesteigert werden. Es werden nachhaltige Lösungsvorschläge und nachvollziehbare Aussagen zur multifunktionalen Raumnutzung, Definition von Raumkanten, zukunftsfähiger Mobilität, Vernetzung der Verkehrsflüsse, Klimaanpassung sowie Einbindung in das städtebauliche Umfeld erwartet. Das Wettbewerbsergebnis wird Grundlage für das nachgelagerte Bauleitplanverfahren darstellen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Verhandlungen finden zunächst nur mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs statt. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt.
Die Planungsaufgabe wird folgenden Leistungsbildern und Honorarzonen zugeordnet:
- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 AKBW, Leistungsphasen bis 3, hohe Anforderungen
- Anpassung des gültigen Planrechts, HOAI § 19; Leistungsbild Bebauungsplan für die LPH 1-3, Honorarzone II
- Verfahrensbegleitende Leistungen:
o Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu
Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren,
o Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien des
Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanern:innen.
Bei Bietergemeinschaften, bestehend aus mehreren Teilnehmern, muss zwingend ein gemeinsamer Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht eingereicht werden. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Voraussetzung zur Berechtigung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Bewerber den Titel "Stadtplaner:in" tragen dürfen.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag nebst Anlagen eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich "Teilnahmeantrag".
Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
- Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
- Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplanern:innen"
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Eine Nennung von Referenzen ist nicht vorgesehen.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Unterschriften und Stempel sind nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zwölf Wettbewerbsteilnehmern sowie zwei weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Sofern ein Büro zwei Teilnahmeanträge über das Vergabeportal einreicht, führt dies ebenfalls zum sofortigen formalen Ausschluss und wird als Betrugsversuch für höhere Chancen bei der Auslosung gewertet.
Werden mehr Teilnahmeanträge als die genannte zugelassene Höchstzahl der Wettbewerberteilnehmer eingereicht, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden zeitnah benachrichtigt.
Drei weitere Bewerber werden von der Ausloberin gesetzt.
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten.
Der Wettbewerb richtet sich an Büros aus/zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung:
- "Stadtplaner/-in"
berechtigt sind.
Für die Eignung der Teilnehmenden sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner:in" durch Nachweis der Kammermitgliedschaft oder gleichwertig.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Qualität der städtebaulichen Identität, z.B. Adressbildung, Unverwechselbarkeit, Sichtbeziehungen, Einbindung in die Umgebung, vielfältige Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit),
- Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts: z. B. Grundidee, funktionale Ausformung der inneren Erschließung, Einbindung in das bestehende Wegekonzept, Konzept für den ruhenden Verkehr, Barrierefreiheit, Rad- und Fußverkehr, Ideen zur Mobilität,
- Innovationsgrad des Gesamtkonzeptes (insbesondere Klimaschutz, Mobilität, Soziales, etc.).
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 34.500,00 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 13.800,00 Euro
2. Preis: 8.625,00 Euro
3. Preis: 5.175,00 Euro
2 Anerkennungen à 3.450,00 EURO 6.900,00 Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf die Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben gemäß den Vorgaben des TVgG - NRW Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese werden mit dem finalen Angebot abgefordert, die entsprechenden Muster werden zur Verfügung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass sich eine geforderte "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)" zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nur auf Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Vertragsbestandteil werden die "Besonderen Vertragsbedingungen".
FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag und Verwendung der vorgegebenen Vorlage
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § § 123 Abs. 1bis 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- BEWERBERGEMEINSCHAFTEN
- Bewerbergemeinschaften geben eine (gemeinsame) Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Bewerber / Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer gemäß der Anlagen 5 bis 7 vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADKJ0
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/