- wa-ID
- wa-2035446
- Tag der Veröffentlichung
- 09.01.2023
- Aktualisiert am
- 14.06.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*innen für Landschaftsplanung oder gleichwertige Qualifikation bindend mit Stadtplaner*innen, Architekt*innen, bauvorlageberechtigten Ingenieur*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Lauchhammer
- Koordination
- ews Stadtsanierungsges. mbH, Berlin
- Bewerbungsschluss
- 02.02.2023 12:00
- Abgabetermin
- 02.05.2023 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 05.06.2023
- Ausstellungseröffnung
- 16.06.2023, 12:30
Nicht offener landschaftsarchitektonischer und architektonischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der Ort Mückenberg mit dem ehemaligen Rittergut war Ausgangspunkt für die Entstehung der Stadt Lauchhammer, in der er heute den Stadtteil „West“ bildet. Mit Benedicta Margareta Freifrau von Löwendal begann in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die industrielle Entwicklung in dieser Region. Sie war nach dem Tod ihres Mannes Erbin der Herrschaft Mückenberg, zu der neben dem Städtchen Mückenberg noch Nauendorf, Grünewalde, Kleinleipisch, Schipkau, Särchen und Kostebrau sowie die Mühle in Bockwitz – die gegenwärtig größtenteils Stadt- oder Ortsteile von Lauchhammer sind – gehörten. Freifrau von Löwendal gründete das Lauchhammerwerk, in dem aus dem vor Ort gefundenen Raseneisenstein Eisen gewonnen wurde. Daraus entwickelte sich eine Eisen- und Stahlindustrie, die mit weiteren Standorten als Mitteldeutsche Stahlwerke bis Ende des zweiten Weltkriegs Bestand hatte.
Auf Freifrau von Löwendal gehen auch die Ansätze zur Entstehung des heutigen Schlossparks zurück. Die um 1740 errichteten Bauten von ehemaliger Försterei, Orangerie, Kavaliershaus und Kirche bildeten die einstige barocke Schloss- und Parkanlage von Mückenberg und entstanden unter der Ägide der Begründerin des heutigen Industriestandorts – Benedicta Margareta von Löwendal (1683 bis 1776). Durch ihre besondere Lage, in dem diese an dem zum Schloss zuführenden Hauptweg errichtet wurden, bildeten die sich gegenüberliegenden Gebäude den eigentlichen Auftakt zum Schloss. Daher besitzen diese erhaltenen Gebäude im Zusammenhang mit der Stadt und dem Schlosspark sowohl geschichtliche als auch städtebauliche Bedeutung. Die Bauten genießen – in Anbetracht der bereits durch den Verlust des Schlosses erheblich geminderten Gesamtstruktur des Schlosskomplexes – einen besonderen Schutz.
Die späteren adligen Besitzer des Gutes vergrößerten den Park und entwickelten diesen zu einem Landschaftspark. In DDR-Zeiten wurde das Parkgelände durch Einordnung zahlreicher Anlagen (Pioniereisenbahn, Freilichtbühne, Tiergehege) zu einem Volkspark.
In den letzten Jahrzehnten wurden im Park Instandhaltungsarbeiten durchgeführt und insbesondere nach dem Orkan Kyrill, der den Park stark schädigte, Aufforstungen vorgenommen. Die zu dieser Zeit teilweise privatisierten Gebäude blieben ohne Sanierung und Nutzung, wodurch ein zunehmender baulicher Verfall begann.
Mit dem Erwerb der denkmalgeschützten Gebäude durch die Stadt soll eine Aufwertung und Revitalisierung des ebenfalls denkmalgeschützten Parks mit dessen Gebäuden erfolgen. Mit dem Wettbewerb möchte die Stadt die Basis für diese Entwicklung schaffen.
Ziel der Ausloberin ist es, mit einem überzeugenden Entwurf den Park in seinen historischen Bezügen aufzuwerten und gleichzeitig unter Sichtbarkeit der unterschiedlichen Nutzungsschichten die Attraktivität des Ortes zu steigern. Ebenso sollen die überwiegend leerstehenden Gebäude instandgesetzt werden und eine Nutzung erhalten.
Einbezogen in die Aufwertung des Parks sind auch der angrenzende Alte Markt und die Steinstraße.
Die Stadt ist sich der anspruchsvollen Anforderungen und baukulturellen Bedeutung der Planungsaufgabe bewusst. Mit einer attraktiven Freiraumgestaltung sowie der Herrichtung der Orangerie möchte die Ausloberin hoher landschaftsarchitektonischer und architektonischer Gestaltqualität als auch überzeugenden funktionellen Anforderungen gerecht werden. Im Wettstreit der Ideen sollen die besten Entwurfslösungen gefunden und umgesetzt werden, wozu dieser landschaftsarchitektonische und architektonische Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) dienen soll.
Die Kunstguss-Stadt Lauchhammer lobt einen landschaftsarchitektonischen und architektonischen Realisierungswettbewerb aus, der die Aufwertung von Teilen des Schlossparks und deren Bauensemble sowie die Wiederherstellung der Orangerie als Café und des angrenzenden Alten Marktes und der Steinstraße vorsieht. Der denkmalgeschützte Park soll aufgewertet werden und mit Blick auf die Nutzungen in den Bestandsgebäuden eine nutzungsorientierte Erneuerung erfahren.
Fachpreisrichter*innen
Dipl.-Ing. Ulrich Krüger, Landschaftsarchitekt, Dresden (Vorsitz)
Dipl.-Ing. Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Axel Klapka, Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof.Dipl.-Ing. Mara Pinardi, Architektin, Berlin
Sachpreisrichter
Bernd Anders, Förderverein Schlosskirche Lauchhammer-West e.V.
Mirko Buhr, Bürgermeister der Stadt Lauchhammer
Werner Lehmann, Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer
Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfahl der Ausloberin, die mit jeweils dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit – unter Berücksichtigung der Hinweise und Anmerkungen des Preisgerichts – mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Ausstellung
Die Ausstellungseröffnung findet, am Freitag, den 16.06.2023 ab 12.30 Uhr im Speisesaal des Rathauses, Raum 191, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer (bitte den Hintereingang über den Parkplatz im Hof benutzen) statt.
Deutschland-Lauchhammer: Landschaftsgestaltung
2023/S 005-008238
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Liebenwerdaer Straße 69
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lauchhammer.de
Telefon: +49 3574-488404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchhammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb in 01979 Lauchhammer
Die Kunstguss-Stadt Lauchhammer plant die Aufwertung des denkmalgeschützten Schlossparks im Stadtteil West.
Geplant ist ein Realisierungswettbewerb zur Aufwertung eines Teilbereiches des Schlossparks mit Schlosskirche, Kavaliershaus, Forsthaus und Orangerie sowie dem Standort des ehemaligen Schlosses. Ebenso sollen der Alte Markt und die Steinstraße, die unmittelbar an den Schlosspark angrenzen, neugestaltet werden. Des Weiteren ist die Erweiterung des bestehenden Spielplatzes zu entwickeln, zudem sind Vorschläge für einen Brunnen, einige bauliche Anlagen und die Freiraummöblierung zu erarbeiten.
Als Hochbauvorhaben steht die Umgestaltung der Orangerie - deren Mittelbau abgerissen wurde - zu einem Café als konkrete Realisierungsaufgabe, während den anderen genannten Gebäuden einschließlich der Alten Schule nur Nutzungsfunktionen zuzuordnen sind, für die jedoch ein freiräumliches Gesamtkonzept zu entwickeln ist.
Die gesamte Fläche von Park und Erschließungsanlagen beträgt insgesamt ca. 15,8 ha, wobei das Plangebiet von Teilen des Schlossparks sowie Straßen- und Platzraum eine Fläche von ca. 3,1 ha umfasst. Die Bruttogesamtbaukosten (KG 200 - 700) für den Realisierungsteil des Wettbewerbs werden mit ca. 6,7 Mio. EUR geschätzt, wobei der Anteil der Bruttobaukosten für die Frei- und Verkehrsanlagen (KG 200, 500) ca. 3,2 Mio. EUR und für das Gebäude (KG 300 400) 1,7 Mio. EUR umfasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt auf Grundlage nachfolgend genannter, fristgerecht eingegangener Unterlagen, wobei das Landschaftsarchitekturbüro/Ingenieur für Landschaftsplanung das federführende Büro ist, über das die Kommunikation des gesamten Wettbewerbsverfahrens geführt wird.
Teilnahmeerklärung A4-Blatt (Anlage 1)
- Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse des federführenden Büros sowie der Büros der Bewerbergemeinschaft
- Mit der Teilnahmeerklärung wird die Rechtmäßigkeit der eingereichten Unterlagen sowie - bei Auswahl der Bewerbung - die Teilnahme des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft am Wettbewerb bestätigt.
- Der Nachweis der beruflichen Qualifikation ist für alle beteiligten Berufsgruppen beizulegen (Kopie Urkunde entsprechender Kammereintragung). Ist in einem Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, ist die Qualifikation über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige anerkannte Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie der Europäischen Union 213/55/EU nachzuweisen.
Referenzobjekte
- erarbeitete Entwürfe, Wettbewerbsbeiträge oder realisierte Vorhaben der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Wettbewerbsabgabe: nach 01.01.2012) mit inhaltlich ähnlicher Aufgabenstellung wie die der Wettbewerbsaufgabe, maximal 2 Referenzen für Landschaftsarchitektur und maximal 1 Referenzobjekt für Architektur/Hochbau
- die maximal 3 Referenzobjekte jeweils mit Bild und Text als PDF-Dateien, eingerichtet im A3-Format mit je einer Referenz unter jeweiliger Nennung von: Projektname, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Ort des Bauvorhabens, Fertigstellungstermin bzw. Erarbeitungszeitraum, Angabe Gesamtfläche, Nettobaukosten (KG 500) bzw. (KG 300 und 400) Preise, Anerkennungen und Auszeichnungen von Arbeiten.
Auswahl
Die Einhaltung aller formalen Kriterien und der inhaltlichen Anforderungen bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bindende Voraussetzung für eine Teilnahme am weiteren Verfahren. Liegt die Anzahl der Bewerber über der geplanten Teilnehmerzahl, wird die Auswahl der Teilnehmer*innen nach der beiliegenden Bewertungsmatrix (Anlage 2) durchgeführt. Bei Punktgleichheit der Bewerbungen entscheidet das Los.
Kriterien
- funktionelle Zuordnung von Nutzungen
- gestalterische Lösungen im Freiraum
- architektonische Gestaltung des Hochbauvorhabens
- Nähe und Ähnlichkeit zur Aufgabenstellung
- Aussagefähigkeit, Verständlichkeit und Präsentation
- Preise, Anerkennungen und Auszeichnungen.
Auf den eingereichten Referenzen (Entwürfe, Wettbewerbsbeiträge oder realisierte Vorhaben) sind Darstellungen und Aussagen zu den angeführten inhaltlichen Kriterien möglichst beurteilungsfähig abzubilden.
Dazu zählen
- Lageplan/ Gestaltungsplan
- Grundriss(e) Gebäude
- Ansicht(en)/ Perspektiven
- Piktogramme/Skizzen.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Freiraumplaner, Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, und wenn die bevollmächtigte Vertretende der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbende Gemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der bewerbenden Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Ingenieure für Landschaftsplanung oder gleichwertige Qualifikation bindend mit Stadtplanern, Architekten, bauvorlageberechtigten Ingenieuren oder Bewerbergemeinschaften aus diesen Berufsgruppen, die als Mitglieder in die Liste der Kammern des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind oder in ihrem Herkunftsland, welches sich im Gebiet des EWR-Abkommens befindet oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist, unter diesen Berufsbezeichnungen zugelassen sind.
In jedem Fall sind der Bewerbung Kopien der Nachweise der Kammerzugehörigkeit des Landschaftsarchitekten, des Stadtplaners, des Architekten und des Ingenieurs beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens werden die eingereichten Arbeiten durch das Preisgericht nach folgenden Kriterien beurteilt:
- funktionelle Anordnung der Nutzung
- Ausformulierung der Funktionsbeziehungen
- Gestaltung und Anordnung differenzierter Nutzungsbereiche auf den Freiflächen
- Attraktivität der Freiraumgestaltung
- Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
- Baukostenschätzung (Mittelwertabweichung).
Jede teilnehmende Bewerbergemeinschaft, die einen den Wettbewerbsanforderungen entsprechenden vollständigen Beitrag einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR.
Freianlagen
1. Preis 13.000,00 EUR
2. Preis 10.000,00 EUR
3. Preis 7.000,00 EUR
Anerkennung 3.000,00 EUR
33.000,00 EUR
Objektplanung
1. Preis 8.000,00 EUR
2. Preis 6.000,00 EUR
3. Preis 3.000,00 EUR
17.000,00 EUR
Aufwandsentschädigungen 18.000,00 EUR
Summe Preisgeld (brutto) 68.000,00 EUR
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Bei einer Auszahlung an Preisträgern mit Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer von zurzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt. Bei Preisträgern mit Sitz in Deutschland wird die Umsatzsteuer ausgezahlt. Das Preisgeld wird bei Vergaben an einen der Preisträger bei der weiteren Bearbeitung auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen umgesetzt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens. Ist ein eindeutiger Sieger ermittelt, wird - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts - zunächst mit den 1. Preisträgern verhandelt. Bei nicht erfolgreichem Verlauf der Verhandlungen werden mit allen übrigen Preisträgern Vergabeverhandlungen aufgenommen, um die Planungsleistungen zu vergeben und das Vorhaben zu realisieren.
Im Verhandlungsverfahren, also erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, müssen für den Eignungsnachweis und die Vergabeverhandlungen von den Preisträgern folgende Unterlagen beigebracht werden:
- Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit mit dem Nachweis des federführenden Büros einer entsprechender Mitarbeiteranzahl:
- für die Freianlagen ist von mindestens 2 Mitarbeitern ein Hochschulabschluss in Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung nachzuweisen
- für die Objektplanung mindestens 2 Mitarbeiter einschließlich Inhaber mit fachspezifischem Hochschulabschluss (Architektur oder Bauingenieurswesen)
- Eignungsleihe ist bei einer gemeinsamen Haftung der/des Bewerbenden mit den anderen Unternehmen gemäß § 47 (3) GWB zulässig.
- Nachweis über die Umsatzerlöse in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB,
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden. Die Bestätigung eines Versicherers, dass im Beauftragungsfall die Versicherung zugesagt wird, ist als Nachweis ausreichend.
- eine Bestätigung der Einhaltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) mit Einhaltung des Mindestlohns (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) I/16 Nr. 21, zuletzt geändert am 30.04.2019, GVBl I/19 [Nr. 10]
- bei juristischen Personen und/oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Sollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen. Sofern ein Teilnehmer belegen kann, dass er betreffende Nachweise im Sitzstaat nicht (fristgerecht) erlangen kann, so hat er das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung und der beruflichen Zuverlässigkeit im Verfasserbrief anderweitig darzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4N6RUN
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntniserlangung gegenüber der Ausloberin
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
gerügt wurde (vgl. § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nummer 4 GWB).