- wa-ID
- wa-2032839
- Tag der Veröffentlichung
- 08.11.2021
- Aktualisiert am
- 20.06.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen
- Beteiligung
- 5 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Ibbenbüren
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
- Bewerbungsschluss
- 02.12.2021
- Abgabetermin
- 27.04.2022
- Preisgerichtssitzung
- 14.06.2022
Nicht offener freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Als wesentlicher Teil der öffentlichen Infrastruktur kommt dem Bahnhof Ibbenbüren im Sinne einer „Visitenkarte“ oder auch „Adressbildung“ ein besonderer Stellenwert im Stadtbild zu. Mit etwa 4.800 Fahrgästen an Werktagen stellt der Bahnhof Ibbenbüren bereits heute einen hochfrequentierten Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen, sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens.
Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentraler Knotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende soll über eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung erreicht werden als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich gesteigert und verbessert werden.
Für den Realisierungsbereich des Wettbewerbs ist eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs geplant. Die Nettoherstellungskosten der Frei- und Verkehrsanlagen sind mit 4,4 Mio. € festgelegt.
Für einen angrenzenden Konzeptbereich ist - im Sinne der Ideenfindung - eine Bearbeitung in Form eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Konzepts gefordert.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt (Vorsitz)
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt
Monika Kaß, Fachdienstleiterin Stadtplanung, Landschaftsarchitektin
Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt
Uwe Gernemann, Landschaftsarchitekt
Uwe Manteuffel, Technischer Beigeordneter der Stadt Ibbenbüren
Sachpreisrichter*innen
Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer
Norbert Kipp, Vorsitz Planungs- und Umweltausschuss
Uwe Wobben, Vorsitz Bau- und Infrastrukturausschuss
Tobias Goldbeck, 1. stellv. Vorsitz Planungs- und Umweltausschuss
Ulrike Sackarndt, 1. stellv. Vorsitz Bau- und Infrastrukturausschuss
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht beschließt einstimmig folgende Empfehlungen:
- Das Preisgericht empfiehlt die Arbeit 1001 zur Grundlage für die weitere Bearbeitung zu machen.
Die Empfehlungen bzw. Hinweise der schriftlichen Beurteilung sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.
- Die Rolle des Radverkehrs ist zu optimieren.
Deutschland-Ibbenbüren: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2021/S 215-566623
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alte Münsterstraße 16
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christof Bensmann
E-Mail: christof.bensmann@ibbenbueren.de
Telefon: +49 54519317219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbüren.de
Postanschrift: Am Tabakquartier 60
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sandra Schlender
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de
Telefon: +49 42189769912
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhof Ibbenbüren“
Als wesentlicher Teil der öffentlichen Infrastruktur kommt dem Bahnhof Ibbenbüren im Sinne einer „Visitenkarte“ oder auch „Adressbildung“ ein besonderer Stellenwert im Stadtbild zu. Mit etwa 4.800 Fahrgästen an Werktagen stellt der Bahnhof Ibbenbüren bereits heute einen hochfrequentierten Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen, sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens.
Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentraler Knotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende soll über eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung erreicht werden als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich gesteigert und verbessert werden.
Für den Realisierungsbereich des Wettbewerbs ist eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs geplant. Die Nettoherstellungskosten der Frei- und Verkehrsanlagen sind mit 4,4 Mio. € festgelegt.
Für einen angrenzenden Konzeptbereich ist - im Sinne der Ideenfindung - eine Bearbeitung in Form eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Konzepts gefordert.
Termine:
Einsendeschluss Bewerbung 02.12.2020
Kolloquium 16.02.2022
Abgabe Wettbewerbsarbeit 27.04.2022
Preisgerichtssitzung 14.06.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 5 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbergemeinschaften nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in, Verkehrsplaner:in. Beizufügen ist eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer / Ingenieurkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist.
- Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach §39 / §47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (KG 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.
- Referenznachweis Verkehrsplaner:in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.
Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerbergemeinschaften zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
- Berufshaftpflicht Verkehrsplaner:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.12.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: ibbenbueren@dsk-gmbh.de
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Landschaftsarchitekt:in und einem:r Verkehrsplaner:in. Bewerber:innen, die über beide der genannten Berufsqualifikationen verfügen sind ebenso zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Städtebauliche Qualität
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee, Adressbildung
- Identifikationspotential, Imagebildung
- Einbindung in die städtebaulichen Strukturen / in das bestehende Stadtbild
- städtebauliche / stadträumliche Qualität, Maßstäblichkeit
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
- Gestaltqualität und Aufenthaltsqualität öffentlicher Raum
- Barrierefreiheit und Durchlässigkeit
- Verkehrskonzept mit schlüssiger Abwicklung und Verbindung der Verkehrsarten
- Verbindung zur Innenstadt
- Vandalismusprävention
Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Beiträge zum ressourcensparenden und nachhaltigen Bauen, Klimaresilienz
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit auch in Hinblick auf Betriebs- und Wartungskosten
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 70.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 und dem Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (AK BW) „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Anlage 9 HOAI 2021) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 28.200,00 €
2. Preis 21.150,00 €
3. Preis 14.100,00 €
für Anerkennungen 7.050,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe für den Realisierungsbereich umgesetzt wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, gegebenenfalls in Stufen wie folgt zu beauftragen:
Realisierungsbereich: mindestens und gegebenenfalls in Stufen mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und gegebenenfalls in Stufen mit den Leistungsphasen 6-8 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021.
Konzeptbereich: Leistungsphasen 2-3 nach dem Merkblatt 51 der AK BW „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Anlage 9 HOAI 2021).
Die Beauftragung erfolgt sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
30% Angebotspreis
20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Platz 5 Punkte, der 2. Platz 3 Punkte und der 3. Platz 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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