Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2023053
- Tag der Veröffentlichung
- 30.05.2018
- Aktualisiert am
- 30.05.2018
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekten, Architekten und Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 24 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Heidelberg
- Koordination
- a:dk architekten datz kullmann, Mainz
- Abgabetermin Pläne
- 27.04.2018
- Preisgerichtssitzung
- 15.05.2018
Verfahrensart
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013
Auslober
Stadt Heidelberg, vertreten durch das
Landschafts- und Forstamt und die
Gustav Zech Stiftung Heidelberg GmbH
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Entwicklung der Flächen südlich des Hauptbahnhofs durch die Gustav Zech Stiftung wird es möglich, den »Bahnhofsplatz Süd« als bedeutenden, attraktiven und zeitlosen neuen Stadtplatz in Heidelberg zu gestalten.
Der Platz hat mehrere unterschiedlicher Aufgaben und Funktionen: So ist er Auftakt zur Bahnstadt aus Richtung des Bahnhofs und des Stadtzentrums, Foyer für das künftige Konferenzzentrum, Adresse für die angrenzenden Gebäude und südliches Entreé für den Hauptbahnhof. In diesem Sinne wird der Platz künftig eine eigenständige Rolle im Kontext der bedeutenden Stadtplätze Heidelbergs einnehmen.
Um den Bahnhofsplatz Süd entsteht ein lebendiger Stadtbaustein mit einem Hotel, Büros, Läden, Gewerbenutzungen und Wohnen. Für die Gebäude um den künftigen Bahnhofsvorplatz hat die Gustav Zech Stiftung im Frühjahr/ Sommer 2017 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Winking · Froh als 1. Preisträger hervorgegangen ist. Auf Basis dieses Entwurfs werden die entsprechenden Hochbauten bis zum Jahr 2020 realisiert. Die öffentliche Platzfläche zwischen den Gebäuden soll parallel geplant und nahezu zeitgleich hergestellt werden. Es handelt sich damit um einen öffentlich gewidmeten Platz, der auf einer privaten Tiefgarage errichtet wird.
Wesentlich für die Qualität des Bahnhofplatzes Süd ist die räumliche und materielle Gestaltung der Freiflächen. Darum wird mit dem vorliegenden Verfahren ein offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Realisierungsteil umfasst die öffentlich gewidmeten Platzbereiche; der Ideenteil besteht aus Platzbereichen, die sich in privatem Eigentum befinden und durch entsprechende Grunddienstbarkeiten öffentlich genutzt werden können. Dies sind die sogenannten »Stadtloggia«, die Fuge zwischen den Gebäuden B.2.1 und B.2.2 zum Max-Planck-Ring in Richtung Südosten sowie die tiefer liegenden Flächen am nördlichen Max-Planck-Ring.
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013
Auslober
Stadt Heidelberg, vertreten durch das
Landschafts- und Forstamt und die
Gustav Zech Stiftung Heidelberg GmbH
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Entwicklung der Flächen südlich des Hauptbahnhofs durch die Gustav Zech Stiftung wird es möglich, den »Bahnhofsplatz Süd« als bedeutenden, attraktiven und zeitlosen neuen Stadtplatz in Heidelberg zu gestalten.
Der Platz hat mehrere unterschiedlicher Aufgaben und Funktionen: So ist er Auftakt zur Bahnstadt aus Richtung des Bahnhofs und des Stadtzentrums, Foyer für das künftige Konferenzzentrum, Adresse für die angrenzenden Gebäude und südliches Entreé für den Hauptbahnhof. In diesem Sinne wird der Platz künftig eine eigenständige Rolle im Kontext der bedeutenden Stadtplätze Heidelbergs einnehmen.
Um den Bahnhofsplatz Süd entsteht ein lebendiger Stadtbaustein mit einem Hotel, Büros, Läden, Gewerbenutzungen und Wohnen. Für die Gebäude um den künftigen Bahnhofsvorplatz hat die Gustav Zech Stiftung im Frühjahr/ Sommer 2017 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Winking · Froh als 1. Preisträger hervorgegangen ist. Auf Basis dieses Entwurfs werden die entsprechenden Hochbauten bis zum Jahr 2020 realisiert. Die öffentliche Platzfläche zwischen den Gebäuden soll parallel geplant und nahezu zeitgleich hergestellt werden. Es handelt sich damit um einen öffentlich gewidmeten Platz, der auf einer privaten Tiefgarage errichtet wird.
Wesentlich für die Qualität des Bahnhofplatzes Süd ist die räumliche und materielle Gestaltung der Freiflächen. Darum wird mit dem vorliegenden Verfahren ein offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Realisierungsteil umfasst die öffentlich gewidmeten Platzbereiche; der Ideenteil besteht aus Platzbereichen, die sich in privatem Eigentum befinden und durch entsprechende Grunddienstbarkeiten öffentlich genutzt werden können. Dies sind die sogenannten »Stadtloggia«, die Fuge zwischen den Gebäuden B.2.1 und B.2.2 zum Max-Planck-Ring in Richtung Südosten sowie die tiefer liegenden Flächen am nördlichen Max-Planck-Ring.
10/02/2018 S29 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Heidelberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 029-063623
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Heidelberg (öffentlicher Auftraggeber) und Gustav Zech Stiftung Heidelberg GmbH (privater Auslober)
Kornmarkt 1
Heidelberg
69117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Heidelberg, Rechtsamt - Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823325/4
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de/ausschreibungen
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.adk-server.de/bahnhofsplatz_sued
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
a:dk architekten datz kullmann (Wettbewerbsbetreuer) Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Datz, Christof Kullmann
Telefon: +49 613112758350
E-Mail: bahnhofsplatz_sued@a-dk.de
Fax: +49 6131127583511
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
a:dk architekten datz kullmann (Wettbewerbsbetreuer) Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Datz, Christof Kullmann
Telefon: +49 613112758350
E-Mail: bahnhofsplatz_sued@a-dk.de
Fax: +49 6131127583511
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Bahnhofsplatz Süd, Heidelberg
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Entwicklung der Flächen südlich des Hauptbahnhofs durch die Gustav Zech Stiftung wird es möglich, den »Bahnhofsplatz Süd« als bedeutenden, attraktiven und zeitlosen neuen Stadtplatz in Heidelberg zu gestalten. Der Platz hat mehrere unterschiedlicher Aufgaben und Funktionen: So ist er Auftakt zur Bahnstadt aus Richtung des Bahnhofs und des Stadtzentrums, Foyer für das künftige Konferenzzentrum, Adresse für die angrenzenden Gebäude und südliches Entreé für den Hauptbahnhof. In diesem Sinne wird der Platz künftig eine eigenständige Rolle im Kontext der bedeutenden Stadtplätze Heidelbergs einnehmen. Um den Bahnhofsplatz Süd entsteht ein lebendiger Stadtbaustein mit einem Hotel, Büros, Läden, Gewerbenutzungen und Wohnen. Für die Gebäude um den künftigen Bahnhofsvorplatz hat die Gustav Zech Stiftung im Frühjahr/Sommer 2017 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Winking · Froh als 1. Preisträger hervorgegangen ist. Auf Basis dieses Entwurfs werden die entsprechenden Hochbauten bis zum Jahr 2020 realisiert. Die öffentliche Platzfläche zwischen den Gebäuden soll parallel geplant und nahezu zeitgleich hergestellt werden. Es handelt sich damit um einen öffentlich gewidmeten Platz, der auf einer privaten Tiefgarage errichtet wird. Wesentlich für die Qualität des Bahnhofplatzes Süd ist die räumliche und materielle Gestaltung der Freiflächen. Darum wird mit dem vorliegenden Verfahren ein offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Realisierungsteil umfasst die öffentlich gewidmeten Platzbereiche; der Ideenteil besteht aus Platzbereichen, die sich in privatem Eigentum befinden und durch entsprechende Grunddienstbarkeiten öffentlich genutzt werden können. Dies sind die sogenannten»Stadtloggia«, die Fuge zwischen den Gebäuden B.2.1 und B.2.2 zum Max-Planck-Ring in Richtung Südosten sowie die tiefer liegenden Flächen am nördlichen Max-Planck-Ring.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitekten, Architekten und Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten (siehe auch VI. zusätzliche Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: . — Freiraumplanerische und gestalterische Qualität, — Erfüllung der funktionalen Anforderungen, — Wirtschaftlichkeit in Realisierung und Betrieb.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2018
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI und RPW ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 52 000 € (netto) zur Verfügung. Die Verteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen: . 1. Preis: 21 000 € 2. Preis: 13 000 € 3. Preis: 8 000 € Anerkennungen (2) 10 000 €.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dr. Ernst Baader, Leiter Landschafts- und Forstamt / Leitender Stadtforstdirektor, Stadt Heidelberg
Marianne Mommsen, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Michael Braum, Stadtplaner, IBA Heidelberg
AW Faust, Landschaftsarchitekt, Berlin
Kamel Louafi, Landschaftsarchitekt, Berlin
Jürgen Odszuck, Erster Bürgermeister, Dezernent für Bauen und Verkehr, Stadt Heidelberg
Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
Prof. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, Weßling
Uwe Bellm, Architekt, Heidelberg (Stv.)
Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal-Münchingen (Stv.)
Annette Friedrich, Architektin / Stadtplanerin, Leiterin Stadtplanungsamt Heidelberg (Stv.)
Monika Kissel-Kublik, Landschaftsarchitektin, Stadt Heidelberg (Stv.)
Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe (Stv.)
Carl Zillich, Architekt, IBA Heidelberg (Stv.)
Wolfgang Erichson, Bürgermeister, Dezernent Umwelt, Bürgerdienste und Integration, Stadt Heidelberg
Felix Grädler, Bündnis 90/Die Grünen
Alexander Föhr, CDU
Wolfrat Voigt, Gustav Zech Stiftung
Kai Dreesbeimdiek, Gustav Zech Stiftung
Dr. Simone Schenk, FDP / Freie Wähler
Irmtraud Spinnler, SPD
Karl-Heinz Rehm, Heidelberger (Stv.)
Hans-Martin Mumm, GAL Heidelberg (Stv.)
Sahra Mirow, Linke/Piraten (Stv.)
Arnulf Weiler-Lorentz, Bunte Linke (Stv.)
Anja Markmann, AfD (Stv.)
Wolfram Fleschhut, Stadtteilverein Bahnstadt (Stv.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässigen natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der unter III.2.1) geforderten Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. . Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, erfüllen die Anforderungen an die Berufsqualifikation, sofern mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die vorgenannten Anforderungen gelten für Partnerschaften gemäß Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) entsprechend. 5 / 6 Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. . Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung obliegt zunächst den Teilnehmern. Sie ist gegebenenfalls im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens nachzuweisen. . Im Auftragsfall ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. . Zudem werden Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreuegesetz zu erbringen sein. . Termine: 20. Februar 2018 – Eingang schriftliche Rückfragen 23. Februar 2018 – Rückfragekolloquium 02. März 2018 – Beantwortung schriftliche Rückfragen 27. April 2018 – Abgabe Wettbewerbsarbeiten (maßgeblich: Einreichung bei Wettbewerbsbetreuung oder Post/Transportunternehmen gemäß Auslobung Seite 9) 15. Mai 2018 – Preisgericht, anschließend Wettbewerbsausstellung . Die weiteren Angaben zum Verfahren sind in den Wettbewerbsunterlagen unter dem bei I.3 genannten Weblinkzu finden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2018
Deutschland-Heidelberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 029-063623
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Heidelberg (öffentlicher Auftraggeber) und Gustav Zech Stiftung Heidelberg GmbH (privater Auslober)
Kornmarkt 1
Heidelberg
69117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Heidelberg, Rechtsamt - Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823325/4
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de/ausschreibungen
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.adk-server.de/bahnhofsplatz_sued
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
a:dk architekten datz kullmann (Wettbewerbsbetreuer) Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Datz, Christof Kullmann
Telefon: +49 613112758350
E-Mail: bahnhofsplatz_sued@a-dk.de
Fax: +49 6131127583511
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
a:dk architekten datz kullmann (Wettbewerbsbetreuer) Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Datz, Christof Kullmann
Telefon: +49 613112758350
E-Mail: bahnhofsplatz_sued@a-dk.de
Fax: +49 6131127583511
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Bahnhofsplatz Süd, Heidelberg
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Entwicklung der Flächen südlich des Hauptbahnhofs durch die Gustav Zech Stiftung wird es möglich, den »Bahnhofsplatz Süd« als bedeutenden, attraktiven und zeitlosen neuen Stadtplatz in Heidelberg zu gestalten. Der Platz hat mehrere unterschiedlicher Aufgaben und Funktionen: So ist er Auftakt zur Bahnstadt aus Richtung des Bahnhofs und des Stadtzentrums, Foyer für das künftige Konferenzzentrum, Adresse für die angrenzenden Gebäude und südliches Entreé für den Hauptbahnhof. In diesem Sinne wird der Platz künftig eine eigenständige Rolle im Kontext der bedeutenden Stadtplätze Heidelbergs einnehmen. Um den Bahnhofsplatz Süd entsteht ein lebendiger Stadtbaustein mit einem Hotel, Büros, Läden, Gewerbenutzungen und Wohnen. Für die Gebäude um den künftigen Bahnhofsvorplatz hat die Gustav Zech Stiftung im Frühjahr/Sommer 2017 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro Winking · Froh als 1. Preisträger hervorgegangen ist. Auf Basis dieses Entwurfs werden die entsprechenden Hochbauten bis zum Jahr 2020 realisiert. Die öffentliche Platzfläche zwischen den Gebäuden soll parallel geplant und nahezu zeitgleich hergestellt werden. Es handelt sich damit um einen öffentlich gewidmeten Platz, der auf einer privaten Tiefgarage errichtet wird. Wesentlich für die Qualität des Bahnhofplatzes Süd ist die räumliche und materielle Gestaltung der Freiflächen. Darum wird mit dem vorliegenden Verfahren ein offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Realisierungsteil umfasst die öffentlich gewidmeten Platzbereiche; der Ideenteil besteht aus Platzbereichen, die sich in privatem Eigentum befinden und durch entsprechende Grunddienstbarkeiten öffentlich genutzt werden können. Dies sind die sogenannten»Stadtloggia«, die Fuge zwischen den Gebäuden B.2.1 und B.2.2 zum Max-Planck-Ring in Richtung Südosten sowie die tiefer liegenden Flächen am nördlichen Max-Planck-Ring.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitekten, Architekten und Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten (siehe auch VI. zusätzliche Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: . — Freiraumplanerische und gestalterische Qualität, — Erfüllung der funktionalen Anforderungen, — Wirtschaftlichkeit in Realisierung und Betrieb.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2018
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI und RPW ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 52 000 € (netto) zur Verfügung. Die Verteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen: . 1. Preis: 21 000 € 2. Preis: 13 000 € 3. Preis: 8 000 € Anerkennungen (2) 10 000 €.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dr. Ernst Baader, Leiter Landschafts- und Forstamt / Leitender Stadtforstdirektor, Stadt Heidelberg
Marianne Mommsen, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Michael Braum, Stadtplaner, IBA Heidelberg
AW Faust, Landschaftsarchitekt, Berlin
Kamel Louafi, Landschaftsarchitekt, Berlin
Jürgen Odszuck, Erster Bürgermeister, Dezernent für Bauen und Verkehr, Stadt Heidelberg
Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden
Prof. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, Weßling
Uwe Bellm, Architekt, Heidelberg (Stv.)
Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal-Münchingen (Stv.)
Annette Friedrich, Architektin / Stadtplanerin, Leiterin Stadtplanungsamt Heidelberg (Stv.)
Monika Kissel-Kublik, Landschaftsarchitektin, Stadt Heidelberg (Stv.)
Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe (Stv.)
Carl Zillich, Architekt, IBA Heidelberg (Stv.)
Wolfgang Erichson, Bürgermeister, Dezernent Umwelt, Bürgerdienste und Integration, Stadt Heidelberg
Felix Grädler, Bündnis 90/Die Grünen
Alexander Föhr, CDU
Wolfrat Voigt, Gustav Zech Stiftung
Kai Dreesbeimdiek, Gustav Zech Stiftung
Dr. Simone Schenk, FDP / Freie Wähler
Irmtraud Spinnler, SPD
Karl-Heinz Rehm, Heidelberger (Stv.)
Hans-Martin Mumm, GAL Heidelberg (Stv.)
Sahra Mirow, Linke/Piraten (Stv.)
Arnulf Weiler-Lorentz, Bunte Linke (Stv.)
Anja Markmann, AfD (Stv.)
Wolfram Fleschhut, Stadtteilverein Bahnstadt (Stv.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässigen natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der unter III.2.1) geforderten Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. . Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, erfüllen die Anforderungen an die Berufsqualifikation, sofern mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die vorgenannten Anforderungen gelten für Partnerschaften gemäß Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) entsprechend. 5 / 6 Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. . Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung obliegt zunächst den Teilnehmern. Sie ist gegebenenfalls im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens nachzuweisen. . Im Auftragsfall ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. . Zudem werden Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreuegesetz zu erbringen sein. . Termine: 20. Februar 2018 – Eingang schriftliche Rückfragen 23. Februar 2018 – Rückfragekolloquium 02. März 2018 – Beantwortung schriftliche Rückfragen 27. April 2018 – Abgabe Wettbewerbsarbeiten (maßgeblich: Einreichung bei Wettbewerbsbetreuung oder Post/Transportunternehmen gemäß Auslobung Seite 9) 15. Mai 2018 – Preisgericht, anschließend Wettbewerbsausstellung . Die weiteren Angaben zum Verfahren sind in den Wettbewerbsunterlagen unter dem bei I.3 genannten Weblinkzu finden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2018