- wa-ID
- wa-2036631
- Tag der Veröffentlichung
- 28.07.2023
- Aktualisiert am
- 19.12.2023
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner*innen und Architekt*innen nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen.
- Beteiligung
- 9 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Penzberg
- Koordination
- oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
- Abgabetermin
- 02.11.2023 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 14.12.2023
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 sowie VgV 2016
Wettbewerbsaufgabe
Im Oktober 2022 erhielt die Stadt Penzberg den Zuschlag für die Bayerische Landesgartenschau 2028. Gegenstand des Wettbewerbs sind die Daueranlagen und das Ausstellungskonzept zur Bayerischen Landesgartenschau 2028.
Die Gartenschau bietet für die Stadt die Chance, die städtischen Grünflächen mit einem ganzheitlichen Konzept neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtraum erheblich in seiner Lebensqualität aufzuwerten. Das Konzept beinhaltet Grünflächen unterschiedlicher Wertigkeit und Intensität in der Gestaltung.
Durch die Planung soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Freiraum als "grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" entstehen, das einen hohen Erholungswert bietet. Dabei ist es nicht notwendig, sämtliche Grünflächen neu zu gestalten, da diese teilweise bereits als Biotope, Ausgleichsflächen oder Naturwald geschützt sind und nicht verändert werden können bzw. auch keiner neuen Gestaltung bedürfen. Insofern besteht die Aufgabe darin, die Bereiche der Landesgartenschau (ca. 3,5 ha Fläche) punktuell in das Freiraumnetz einzufügen und dieses damit erlebbar zu machen und auch die bereits vorhandenen Grünflächen zu stärken. Als Bereich, in dem die Anlagen der Landesgartenschau geplant werden können, steht eine Fläche von ca. 15,0 ha Realisierungsteil und ca. 5,4 ha Ideenteil zur Verfügung. Entsprechend der Leitidee der LGS "(bestehendes) grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" sollen innerhalb dieser Flächen ca. 3,5 ha für die Anlagen der Landesgartenschau bearbeitet werden (davon ca. 2,8 ha Realisierungsteil und 0,7 ha Ideenteil).
Die Maßnahmen sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern, sowie der Aufwertung der öffentlichen Freibereiche in ökologischer und klimatischer Hinsicht dienen.
Zudem rückt bei diesem Projekt die Sicherung der in der Stadt verbliebenen Moorlandschaft und Feuchtlebensräume in den Fokus. Dazu gehört auch der behutsame Ausbau des Wegenetzes und die Erlebbarmachung des Säubachs.
Die Grundstücke des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt. Ebenso weitere Flächen im Wettbewerbsgebiet, die mit zusätzlichen Flächen im Privatbesitz den Ideenteil bilden.
Fachpreisrichter*innen
Till Rehwaldt, Landschaftsarchitekt, Dresden (Vorsitz)
Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt Stadtplaner, Nürnberg
Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München
Karin Graf, Architektin, Stadtplanerin, Rosenheim, in Vertretung für Helmut Cybulska
Christoph Hagenacker, Landschaftsarchitekt, München
Timo Herrmann, Landschaftsarchitekt, Berlin
Justus Klement, Architekt und Stadtplaner, Bauamt Penzberg
Mechthild von Puttkamer, Landschaftsarchitektin, Starnberg
Hannelore Höllerer, Architektin, Regierungsbaumeisterin, Regierung von Oberbayern, in Vertretung für Julia Jelen
Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln
Sachpreisrichter*innen
Stefan Korpan, Erster Bürgermeister, Penzberg
Martin Janner, Stadtrat, Penzberg
Rüdiger Kammel, Stadtrat, Penzberg, in Vertretung für Armin Jabs
Jack Eberl, Stadtrat, Penzberg
Maria Probst, Stadträtin, Penzberg
Hardi Lenk, Dritter Bürgermeister, Penzberg
Katharina von Platen, Stadträtin, Penzberg
Martin Richter-Liebald, Geschäftsführer Bayerische Landesgartenschau GmbH, München
Gerhard Zäh, Vorsitzender Bayerische Landesgartenschau GmbH, München
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projekts, mit der Tarnzahl 1005 auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Deutschland-Penzberg: Landschaftsgestaltung
2023/S 144-460143
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr. 25
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Justus Klement
E-Mail: Justus.Klement@penzberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Weng, OT Hörmannsdorf
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil - Landschaft, Stadt und Freiraum in Penzberg "Bayerische Landesgartenschau 2028 "ZukunftsFest"
Im Oktober 2022 erhielt die Stadt Penzberg den Zuschlag für die Bayerische Landesgartenschau 2028.
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Daueranlagen und das Ausstellungskonzept zur Bayerischen Landesgartenschau 2028.
Die Gartenschau bietet für die Stadt die Chance, die städtischen Grünflächen mit einem ganzheitlichen
Konzept neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtraum erheblich in seiner Lebensqualität
aufzuwerten. Das Konzept beinhaltet Grünflächen unterschiedlicher Wertigkeit und Intensität in der Gestaltung.
Durch die Planung soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Freiraum als grünes Netz mit
eingeflochtenen Perlen entstehen, das einen hohen Erholungswert bietet. Dabei ist es nicht notwendig,
sämtliche Grünflächen neu zu gestalten, da diese teilweise bereits als Biotope, Ausgleichsflächen oder
Naturwald geschützt sind und nicht verändert werden können bzw. auch keiner neuen Gestaltung bedürfen.
Insofern besteht die Aufgabe darin, die Bereiche der Landesgartenschau (ca. 3,5 ha Fläche) punktuell in
das Freiraumnetz einzufügen und dieses damit erlebbar zu machen und auch die bereits vorhandenen
Grünflächen zu stärken. Als Bereich, in dem die Anlagen der Landesgartenschau geplant werden
können, steht eine Fläche von ca. 15,0 ha Realisierungsteil und ca. 5,4 ha Ideenteil zur
Verfügung. Entsprechend der Leitidee der LGS "(bestehendes) grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen"
sollen innerhalb dieser Flächen ca. 3,5 ha für die Anlagen der Landesgartenschau bearbeitet werden
(davon ca. 2,8 ha Realisierungsteil und 0,7 ha Ideenteil).
Die Maßnahmen sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern, sowie der Aufwertung der öffentlichen
Freibereiche in ökologischer und klimatischer Hinsicht dienen. Zudem rückt bei diesem Projekt die Sicherung der in
der Stadt verbliebenen Moorlandschaft und Feuchtlebensräume in den Fokus. Dazu gehört auch
der behutsame Ausbau des Wegenetzes und die Erlebbarmachung des Säubachs.
Die Grundstücke des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt. Ebenso weitere Flächen im
Wettbewerbsgebiet, die mit zusätzlichen Flächen im Privatbesitz den Ideenteil bilden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb wird ausgelobt als offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Landschaftsarchitekten. Als weitere Entwurfsverfasser sind Stadtplaner und Architekten in Bewerbergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbs-arbeiten.
- Übergreifende Leitidee
- Integration in den bestehenden Stadt- und Landschaftsraum
- Funktionalität
- Freiraumplanerische Gestaltqualität
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- sowie der Unterhaltungskosten
Die Wettbewerbssumme beträgt 140.000 € netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis: 56.000,00 €
2. Preis: 35.000,00 €
3.Preis: 21.000,00 €
Anerkennungen: 28.000,00 €
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW oder in der Verordnung (EU) 2022/576 (Bezug Russland) aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
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b) Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
- Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und über 2 Mio. Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Freiraumplanung der Landschaftsarchitektur mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2013 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Sofern der Entwurf Leistungen von den Leistungsbildern der HOAI §§ 34, 43 oder 47 vorsieht und der Preisträger beim Verhandlungsverfahren die Eignung
dafür nachweisen kann, behält sich die Ausloberin ebenso vor, auch diese Planungsleistungen zu beauftragen. Der Eignungsnachweis muss erst im VgV erbracht
werden und ist durch Eignungsleihe möglich.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
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Zeitschiene:
Kolloquium: 12.09.2023
Abgabe Planunterlagen: 02.11.2023
Preisgerichtssitzung: 14./15.12.2023
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Orleansstraße 10 - 12
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: info@abz-bayern.de
Telefon: +49 89511631713177
Fax: +49 8951163663
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de