- wa-ID
- wa-2029083
- Tag der Veröffentlichung
- 20.05.2020
- Aktualisiert am
- 25.09.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekten*innen in Bewerbergemeinschaft mit Investoren*innen
- Beteiligung
- 7 Arbeiten
- Auslober
- GWL – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH
- Koordination
- Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
- Bewerbungsschluss
- 07.06.2020
- Abgabetermin Pläne
- 03.08.2020
- Preisgerichtssitzung
- 03.09.2020
- Ausstellung
- 25.09.-02.10.2020
Verfahrensart
Architekten- und Investorenwettbewerb
Anlass und Ziel
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH beabsichtigt, nordwestlich der Innenstadt von Lippstadt die Errichtung einer Ein- oder Zweifamilienhausbebauung mit flächen- und energiesparendem Bauen zu ermöglichen.
Auf einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 324 „Auf dem Rode“ (rechtskräftig seit dem 18.01.2020) sollen ca. 11-15 Grundstücke (insgesamt 5.253 m²) mit Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit max. 2 Wohnungen geplant, vermarktet und gebaut werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, optimierte Konzepte einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/in und Investor/in zu realisieren. Dazu sollen die Grundstücke zweckgebunden vergeben werden. Es sollen Einfamilienhäuser mit bis zu ca. 140 m² Wohnfläche entstehen. Besonderer Wert wird auf eine energiesparende und damit umweltschonende Bauweise gelegt, die möglichst geringe Energieverbräuche ermöglicht. Das energetische Konzept ist darzustellen.
Fachpreisrichter
Prof. Rolf-Egon Westerheide, Architekt / Stadtplaner, Aachen (Vorsitzender)
Prof. André Habermann, Gestaltungsbeirat Lippstadt, Architekt, Lemgo
Josef Holthaus, Architekt, Emsdetten
Sachpreisrichter
Johannes Althoff, Techn. Geschäftsführer – GWL
Josef Niehaus, Vorsitzender des Aufsichtsrates – GWL
Björn Bühlmeier Fachdienstleiter Stadtplanung und Umweltschutz, Stadt Lippstadt
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, der Teilnehmergemeinschaft (Architekt und Investor) der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die Wettbewerbsgrundstücke zur Vermarktung und für die weitere Bearbeitung der Aufgabe unter Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung zu übertragen.
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
vom 25.09. bis 02.10.2020
bei der GWL
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH
Jahnweg 4
59555 Lippstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Architekten- und Investorenwettbewerb
Anlass und Ziel
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH beabsichtigt, nordwestlich der Innenstadt von Lippstadt die Errichtung einer Ein- oder Zweifamilienhausbebauung mit flächen- und energiesparendem Bauen zu ermöglichen.
Auf einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 324 „Auf dem Rode“ (rechtskräftig seit dem 18.01.2020) sollen ca. 11-15 Grundstücke (insgesamt 5.253 m²) mit Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit max. 2 Wohnungen geplant, vermarktet und gebaut werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, optimierte Konzepte einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/in und Investor/in zu realisieren. Dazu sollen die Grundstücke zweckgebunden vergeben werden. Es sollen Einfamilienhäuser mit bis zu ca. 140 m² Wohnfläche entstehen. Besonderer Wert wird auf eine energiesparende und damit umweltschonende Bauweise gelegt, die möglichst geringe Energieverbräuche ermöglicht. Das energetische Konzept ist darzustellen.
Fachpreisrichter
Prof. Rolf-Egon Westerheide, Architekt / Stadtplaner, Aachen (Vorsitzender)
Prof. André Habermann, Gestaltungsbeirat Lippstadt, Architekt, Lemgo
Josef Holthaus, Architekt, Emsdetten
Sachpreisrichter
Johannes Althoff, Techn. Geschäftsführer – GWL
Josef Niehaus, Vorsitzender des Aufsichtsrates – GWL
Björn Bühlmeier Fachdienstleiter Stadtplanung und Umweltschutz, Stadt Lippstadt
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, der Teilnehmergemeinschaft (Architekt und Investor) der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die Wettbewerbsgrundstücke zur Vermarktung und für die weitere Bearbeitung der Aufgabe unter Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung zu übertragen.
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
vom 25.09. bis 02.10.2020
bei der GWL
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH
Jahnweg 4
59555 Lippstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Die Ausloberin
Ausloberin ist die GWL – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH
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Das Wettbewerbsmanagement
erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298-19 oder -25
thomas.geppert@dhp-sennestadt.de oder
ulrike.wesche@dhp-sennestadt.de
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Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH beabsichtigt, nordwestlich der Innenstadt von Lippstadt die Errichtung einer Ein- oder Zweifamilienhausbebauung mit flächen- und energiesparendem Bauen zu ermöglichen.
Auf einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 324 „Auf dem Rode“ (rechtskräftig seit dem 18.01.2020) sollen ca. 11-15 Grundstücke (insgesamt 5.253 m²) mit Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit max. 2 Wohnungen geplant, vermarktet und gebaut werden.
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Ziel des Wettbewerbes ist es, optimierte Konzepte einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/in und Investor/in zu realisieren. Dazu sollen die Grundstücke zweckgebunden vergeben werden. Es sollen Einfamilienhäuser mit bis zu ca. 140 m² Wohnfläche entstehen. Besonderer Wert wird auf eine energiesparende und damit umweltschonende Bauweise gelegt, die möglichst geringe Energieverbräuche ermöglicht. Das energetische Konzept ist darzustellen.
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Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen in Bewerbergemeinschaft mit Investoren/innen.
Für Architekten /innen gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Sie müssen am Tage der Auslobung
• · zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sein;
• · die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWRAbkommen erfassten Gebiet haben;
• · zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sein; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• · der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• · zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• · der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen / deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
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Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 8 angestrebt, davon werden 2 Bürogemeinschaften gesetzt, 6 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
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Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unsere Homepage: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Die Bewerbungsfrist beginnt am 19.05.2020 ab mittags und endet am 07.06.2020.
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Siehe Butto: „Bewerbung zur Teilnahme”
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Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• · Name des Architekten/der Architektin (bei Büropartner/innen reicht jeweils ein Name für die Bewerbung) sowie des Investors/der Investorin
• · Angaben der Büroadressen inkl. Telefon / EMail
Mit der Bewerbung versichert die Bewerbergemeinschaft, dass sich kein weiteres Mitglied (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass sie akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen
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6 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Bewerbergemeinschaften werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhpsennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per EMail.
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Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende zwei Arbeitsgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
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1. OUTSIDE Architekturbüro Ulrike Bußmann, Lippstadt mit
der Investorengemeinschaft
Kleegräfe Geotechnik GmbH, Ingenieurbüro Ludewig und Oliver Stijohann GmbH, Lippstadt
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2. Rinsdorf Ströcker Architekten GmbH, Lippstadt mit
Soester Holzhaus GmbH, Soest
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Termine:
19.05. – 07.06.2020 Bewerbungsfrist
10.06.2020 Losziehung
17.06.2020 Versand der Unterlagen
24.06.2020 Rückfragenfrist
03.08.2020 Abgabe Planunterlagen
03.09.2020 Preisgericht
im Anschluss Ausstellungseröffnung
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Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht
• 1. Johannes Althoff, Techn. Geschäftsführer – GWL
• 2. Josef Niehaus, Vorsitzender des Aufsichtsrates – GWL
• 3. Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Lippstadt
• 4. Rolf Westerheide, Architekt / Stadtplaner, Aachen
• 5. Christian Kuckert, Architektin, Münster
• 6. Prof. André Habermann, Gestaltungsbeirat Lippstadt, Architekt, Lemgo
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Stellvertretendes Preisgericht
• 7. Meinolf Köller, Geschäftsführer – GWL
• 8. Helga de Horn, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates – GWL
• 9. André Stadermann, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Stadt Lippstadt
• 10. Josef Holthaus., Architekt, Emsdetten
• 11. Thomas Lampe, Architekt, Bielefeld
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Prämierung
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 21.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 10.500 €
2. Preis 6.300 €
3. Preis 4.200 €
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Zusätzlich erhält jeder Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von 4.000 €.
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Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner oder bis zu drei Preistragenden die Wettbewerbsgrundstücke zur Vermarktung und für die weitere Bearbeitung der Aufgabe übertragen wird.
Der Gewinner bekommt die Möglichkeit, die Wettbewerbsgrundstücke zu erwerben unter der Maßgabe, dass er sich verpflichtet, die im Wettbewerb ausgezeichnete Planung unter Wahrung des Urheberrechts des Verfassers umzusetzen. Im Kaufvertrag werden Rücktrittsrechte formuliert für den Fall, dass die im Wettbewerb ausgezeichnete Planung nicht zur Ausführung kommt.
Als Grundstückspreis ist pro Quadratmeter voll erschlossen eine Summe von 180,00 € festgelegt.
Einzelheiten werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.
Es ist beabsichtigt zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
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Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
• · Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),
• · Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
• · Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und ergebnisse) in Fachmedien und
• · Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
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Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet
Ausloberin ist die GWL – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH
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Das Wettbewerbsmanagement
erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298-19 oder -25
thomas.geppert@dhp-sennestadt.de oder
ulrike.wesche@dhp-sennestadt.de
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Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH beabsichtigt, nordwestlich der Innenstadt von Lippstadt die Errichtung einer Ein- oder Zweifamilienhausbebauung mit flächen- und energiesparendem Bauen zu ermöglichen.
Auf einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 324 „Auf dem Rode“ (rechtskräftig seit dem 18.01.2020) sollen ca. 11-15 Grundstücke (insgesamt 5.253 m²) mit Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit max. 2 Wohnungen geplant, vermarktet und gebaut werden.
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Ziel des Wettbewerbes ist es, optimierte Konzepte einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/in und Investor/in zu realisieren. Dazu sollen die Grundstücke zweckgebunden vergeben werden. Es sollen Einfamilienhäuser mit bis zu ca. 140 m² Wohnfläche entstehen. Besonderer Wert wird auf eine energiesparende und damit umweltschonende Bauweise gelegt, die möglichst geringe Energieverbräuche ermöglicht. Das energetische Konzept ist darzustellen.
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Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen in Bewerbergemeinschaft mit Investoren/innen.
Für Architekten /innen gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Sie müssen am Tage der Auslobung
• · zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sein;
• · die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWRAbkommen erfassten Gebiet haben;
• · zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sein; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• · der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• · zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• · der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen / deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
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Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 8 angestrebt, davon werden 2 Bürogemeinschaften gesetzt, 6 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
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Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unsere Homepage: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Die Bewerbungsfrist beginnt am 19.05.2020 ab mittags und endet am 07.06.2020.
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Siehe Butto: „Bewerbung zur Teilnahme”
.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• · Name des Architekten/der Architektin (bei Büropartner/innen reicht jeweils ein Name für die Bewerbung) sowie des Investors/der Investorin
• · Angaben der Büroadressen inkl. Telefon / EMail
Mit der Bewerbung versichert die Bewerbergemeinschaft, dass sich kein weiteres Mitglied (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass sie akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen
.
6 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Bewerbergemeinschaften werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhpsennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per EMail.
.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende zwei Arbeitsgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
.
1. OUTSIDE Architekturbüro Ulrike Bußmann, Lippstadt mit
der Investorengemeinschaft
Kleegräfe Geotechnik GmbH, Ingenieurbüro Ludewig und Oliver Stijohann GmbH, Lippstadt
.
2. Rinsdorf Ströcker Architekten GmbH, Lippstadt mit
Soester Holzhaus GmbH, Soest
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Termine:
19.05. – 07.06.2020 Bewerbungsfrist
10.06.2020 Losziehung
17.06.2020 Versand der Unterlagen
24.06.2020 Rückfragenfrist
03.08.2020 Abgabe Planunterlagen
03.09.2020 Preisgericht
im Anschluss Ausstellungseröffnung
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Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht
• 1. Johannes Althoff, Techn. Geschäftsführer – GWL
• 2. Josef Niehaus, Vorsitzender des Aufsichtsrates – GWL
• 3. Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Lippstadt
• 4. Rolf Westerheide, Architekt / Stadtplaner, Aachen
• 5. Christian Kuckert, Architektin, Münster
• 6. Prof. André Habermann, Gestaltungsbeirat Lippstadt, Architekt, Lemgo
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Stellvertretendes Preisgericht
• 7. Meinolf Köller, Geschäftsführer – GWL
• 8. Helga de Horn, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates – GWL
• 9. André Stadermann, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Stadt Lippstadt
• 10. Josef Holthaus., Architekt, Emsdetten
• 11. Thomas Lampe, Architekt, Bielefeld
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Prämierung
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 21.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 10.500 €
2. Preis 6.300 €
3. Preis 4.200 €
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Zusätzlich erhält jeder Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von 4.000 €.
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Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner oder bis zu drei Preistragenden die Wettbewerbsgrundstücke zur Vermarktung und für die weitere Bearbeitung der Aufgabe übertragen wird.
Der Gewinner bekommt die Möglichkeit, die Wettbewerbsgrundstücke zu erwerben unter der Maßgabe, dass er sich verpflichtet, die im Wettbewerb ausgezeichnete Planung unter Wahrung des Urheberrechts des Verfassers umzusetzen. Im Kaufvertrag werden Rücktrittsrechte formuliert für den Fall, dass die im Wettbewerb ausgezeichnete Planung nicht zur Ausführung kommt.
Als Grundstückspreis ist pro Quadratmeter voll erschlossen eine Summe von 180,00 € festgelegt.
Einzelheiten werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.
Es ist beabsichtigt zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
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Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
• · Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),
• · Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
• · Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und ergebnisse) in Fachmedien und
• · Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
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Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet