- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2031768
- Tag der Veröffentlichung
- 28.05.2021
- Aktualisiert am
- 01.05.2022
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 135 Arbeiten
- Auslober
-
Land Baden-Württemberg
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Amt Freiburg - Koordination
- Architekturbüro Thiele, Freiburg
- Abgabetermin
- 30.07.2021
- Preisgerichtssitzung
- 21.10.2021
- Beteiligung 2. Phase
- 20 Arbeiten
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 28.01.2022
- Abgabetermin Modell 2. Phase
- 04.02.2022
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 16.03.2022
Verfahrensart
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Region im Südschwarzwald wurde 2017 von der UNESCO als 16. Biosphärenreservat in Deutschland anerkannt. Die einzigartige Landschaft mit hoher biologischer und kultureller Vielfalt erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 630 km2. Als eines von 40 Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten muss jedes Reservat über mindestens ein Informationszentrum verfügen, das hauptamtlich und ganzjährig betreut wird.
Ziel des Wettbewerbs ist daher der Neubau eines Besucher- und Informationszentrums für das Biosphärengebiet Schwarzwald, zentral innerhalb des Biosphärengebietes im Zentrum der Stadt Todtnau.
Das Grundstück mit ca. 2.960 m² liegt auf der Nordseite des Rathausplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft zum repräsentativen historischen Rathaus auf der Südseite des Platzes.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt 2.596 m² und gliedert sich in die folgenden Bereiche:
Eingangsbereich 415 m²
Ausstellung 1.100 m²
Verwaltung 165 m²
Bildung 370 m²
Restaurant 290 m²
Nebenflächen 256 m²
Bei der Planung soll der Aspekt einer nachhaltigen Bauweise berücksichtigt werden. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen regionale, naturnahe Baustoffe zum Einsatz kommen.
Competition assignment
The region in the southern Black Forest was accepted in 2017 by UNESCO as 16th biosphere reserve in Germany, covering about 630 km². Biosphere reserves must have at least one information centre, which shall be located in Todtnau. The program of 2.596 m² comprises:
Entrance area 415 m²
Exhibition 1.100 m²
Administration 165 m²
Education 370 m²
Restaurant 290 m².
The focus is on sustainability and usage of regional building materials
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jens Wittfoht, Stuttgart (Vors.)
Prof. Myriam Gautschi, HTWG Konstanz
Annette Ipach-Öhmann, Vermögen und Bau BW
Prof. Tobias Walliser, LAVA Berlin
Dr. Fred Gresens, Architektenkammer BW
Sachpreisrichter*innen
Klemens Ficht, Regierungspräsidium Freiburg
Andreas Wießner, Stadt Todtnau
Kalinka Becht, Ministerium für Finanzen BW
Bodo Krauß, Min. Umwelt, Klima u. Energie BW
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit der weiteren Planung zugrunde zu legen und mit der Planung zu beauftragen.
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Region im Südschwarzwald wurde 2017 von der UNESCO als 16. Biosphärenreservat in Deutschland anerkannt. Die einzigartige Landschaft mit hoher biologischer und kultureller Vielfalt erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 630 km2. Als eines von 40 Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten muss jedes Reservat über mindestens ein Informationszentrum verfügen, das hauptamtlich und ganzjährig betreut wird.
Ziel des Wettbewerbs ist daher der Neubau eines Besucher- und Informationszentrums für das Biosphärengebiet Schwarzwald, zentral innerhalb des Biosphärengebietes im Zentrum der Stadt Todtnau.
Das Grundstück mit ca. 2.960 m² liegt auf der Nordseite des Rathausplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft zum repräsentativen historischen Rathaus auf der Südseite des Platzes.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt 2.596 m² und gliedert sich in die folgenden Bereiche:
Eingangsbereich 415 m²
Ausstellung 1.100 m²
Verwaltung 165 m²
Bildung 370 m²
Restaurant 290 m²
Nebenflächen 256 m²
Bei der Planung soll der Aspekt einer nachhaltigen Bauweise berücksichtigt werden. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen regionale, naturnahe Baustoffe zum Einsatz kommen.
Competition assignment
The region in the southern Black Forest was accepted in 2017 by UNESCO as 16th biosphere reserve in Germany, covering about 630 km². Biosphere reserves must have at least one information centre, which shall be located in Todtnau. The program of 2.596 m² comprises:
Entrance area 415 m²
Exhibition 1.100 m²
Administration 165 m²
Education 370 m²
Restaurant 290 m².
The focus is on sustainability and usage of regional building materials
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jens Wittfoht, Stuttgart (Vors.)
Prof. Myriam Gautschi, HTWG Konstanz
Annette Ipach-Öhmann, Vermögen und Bau BW
Prof. Tobias Walliser, LAVA Berlin
Dr. Fred Gresens, Architektenkammer BW
Sachpreisrichter*innen
Klemens Ficht, Regierungspräsidium Freiburg
Andreas Wießner, Stadt Todtnau
Kalinka Becht, Ministerium für Finanzen BW
Bodo Krauß, Min. Umwelt, Klima u. Energie BW
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit der weiteren Planung zugrunde zu legen und mit der Planung zu beauftragen.
28/05/2021 S102
Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 102-268993
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg
Postanschrift: Mozartstraße 58
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtfr@vbv.bwl.de
Telefon: +49 761 / 5928-0
Fax: +49 761 / 5928-3737
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-freiburg.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vbv-bw.de/service/wettbewerbe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Neubau Besucher- und Informationszentrum Biosphärengebiet Schwarzwald in Todtnau
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 für den Neubau des Besucher- und Informationszentrum Biosphärengebiet Schwarzwald im Zentrum der Stadt Todtnau. Ziel ist die Bearbeitung der Gebäudeplanung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation. Mit Anerkennung des Biosphärengebiets Schwarzwald als Unesco – Biosphärengebiet im Jahr 2017 hat sich das Land Baden-Württemberg für den Neubau eines Besucher- und Informationszentrums verpflichtet. Gegenstand des Wettbewerbs sind Architektenleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI.
Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von rund 15 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN276-1:2018-12 vorgesehen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe unter Punkt VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar:
— städtebauliches und architektonisches Konzept; dabei sind insbesondere die städtebauliche Gesamtlösung, die Einfügung in den Kontext und die gestalterische und räumliche Qualität von Bedeutung; zudem wird berücksichtigt, inwieweit der Entwurf die Leitgedanken der Unesco Biosphärenreservate aufgreift und Bezüge zur Region Südschwarzwald herstellt,
— Funktion dabei sind insbesondere die Anordnung der Funktionen, die innere Organisation, die räumliche Qualität und Aufenthaltsqualität von Bedeutung,
— Raumprogramm; dabei ist insbesondere die Umsetzung des Raumprogramms von Bedeutung,
— Berücksichtigung des Ausstellungskonzepts; dabei ist insbesondere die Möglichkeit zur Umsetzung des vorliegenden Grobkonzepts von Bedeutung,
— Wirtschaftlichkeit; dabei ist insbesondere die Reduzierung des Erdaushubs von Bedeutung,
— Baukonstruktion und Materialität; dabei sind insbesondere das statisch-konstruktive Konzept sowie das Materialkonzept von Bedeutung,
— Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; dabei sind insbesondere das Maß der baulichen Nutzung (GFZ, GRZ), der bauliche Brandschutz und die Barrierefreiheit von Bedeutung,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die Beurteilungskriterien sind im Auslobungstext in Teil A, Ziffer 1.10 aufgeführt.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/07/2021
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt 105 000 EUR inklusive Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 35 000 EUR,
— 2. Preis: 23 000 EUR,
— 3. Preis: 16 000 EUR,
— 4. Preis: 10 000 EUR,
— Anerkennungen (mind. 3) insgesamt: 21 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten.
Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Aufteilung der Preise und Anerkennungen ändern.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Tobias Walliser, LAVA, Berlin
Prof. Marc Frohn, FAR Frohn & Rojas Architekten, Berlin
Prof. Myriam Gautschi, HTWG Konstanz
Prof. Jens Wittfoht, Wittfoht Architekten BDA, Stuttgart
Direktorin Annette Ipach-Öhmann, Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Dr. Fred Gresens, Bezirksvorsitzender der Architektenkammer Baden-Württemberg
Leitender Baudirektor Karl-Heinz Bühler, Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg
Regierungsvizepräsident Klemens Ficht, Regierungspräsidium Freiburg
Ministerialdirigent Prof. Kai Fischer, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Oberregierungsrätin Isabelle Paak, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Bürgermeister Andreas Wießner, Stadt Todtnau
Ministerialrätin Kalinka Becht, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Ministerialrat Bodo Krauß, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Abteilungspräsident Dr. Johannes Dreier, Regierungspräsidium Freiburg
1. stellvertretender Bürgermeister Franz Wagner, Stadt Todtnau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der offene Planungswettbewerb wird als zweiphasiges Verfahren nach § 3 (4) RPW durchgeführt. Die 1. Phase steht allen teilnahmeberechtigten Bewerbern offen. Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsleistungen beschränken sich auf grundsätzliche konzeptionelle und städtebauliche Lösungsansätze. Die Teilnehmer der 2. Phase (ca. 20 Teilnehmer) werden nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das Preisgericht ausgewählt. Die Wettbewerbsunterlagen können ab dem 26.5.2021 von der Internetseite www.vbv-bw.de/service/wettbewerbe heruntergeladen werden. Die weiteren Termine sind in der Auslobung in Teil A Nr.1.18 benannt. Im Anschluss an den Wettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verfahren nach § 14 Absatz 4 Nummer 8 VgV statt. Im Verfahren sind folgende Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
— Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
— Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht:
Personenschäden: mind. 3 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 3 000 000 EUR,
— Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs,
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
III.2.1) zusätzliche Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Bewerbergemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Bewerbergemeinschaften solcher juristischen Personen.
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserin oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmende gestellt werden.
Die Bewerbergemeinschaft hat eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Eine Mehrfachbewerbung beziehungsweise -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen beziehungsweise –teilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg
Postanschrift: Mozartstraße 58
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtfr@vbv.bwl.de
Telefon: +49 761 / 5928-0
Fax: +49 761 / 5928-3737
Internet-Adresse: www.vba-freiburg.de/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2021