- wa-ID
- wa-2033821
- Tag der Veröffentlichung
- 21.03.2022
- Aktualisiert am
- 15.12.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 60 Arbeiten
- Auslober
-
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Amt für Bau und Immobilien (ABI) - Koordination
-
BSMF - Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Frankfurt / Main
wa wettbewerbe aktuell, Freiburg i.Br. - Bewerbungsschluss
- 21.04.2022 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 14.06.2022
- Abgabetermin Modell
- 21.06.2022
- Preisgerichtssitzung
- 20.07.2022
- Beteiligung 2. Phase
- 9 Arbeiten
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 30.09.2022
- Abgabetermin Modell 2. Phase
- 11.10.2022
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 21.11.2022
Verfahrensart
Nicht offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Aufgrund der dynamischen Stadtentwicklung in Frankfurt am Main begann die Stadt bereits 2014 den Beteiligungsprozess „Frankfurt macht Schule“, in dessen Rahmen auch der Bildungscampus Gallus entwickelt werden soll. Bis 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schüler auf über 72.700 ansteigen, weshalb eine kontinuierliche Anpassung der Bildungsinfrastruktur, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erforderlich sein wird.
Der Bildungscampus Gallus soll im Stadtteil Gallus, zwischen dem bodenständigen alteingesessenen Quartier und dem seit 2005 im Bau befindlichen Europaviertel, entstehen. Beide Viertel zählen administrativ zum gleichen Stadtteil, unterscheiden sich aber in ihrer Sozial-, Nutzungs- und Baustruktur stark voneinander. Mit seiner zentralen Lage und einem breiten Bildungs- und Betreuungsangebot soll sich der Bildungscampus gleichermaßen an das Gallus und das Europaviertel richten und zu deren Vernetzung beitragen.
Der gesamte Stadtteil Gallus zählt heute über 39.000 Einwohner. Durch das Wachsen des Europaviertels kamen im Jahr 2017 ca. 1.500 neue Bewohner hinzu, so dass der Stadtteil (neben Kalbach-Riedberg) stadtweit den höchsten Zuwachs verzeichnete.
Im Rahmen von „Frankfurt macht Schule“ wurden Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung, inklusiver Beschulung, Bildungsbeteiligung und Digitalisierung auf den Weg gebracht, was nun auf dem Bildungscampus Gallus aufgegriffen und ausformuliert werden soll. Diese Themen sowie inklusive Lernmodelle erfordern daher neue räumliche Organisationsmodelle.
In dieser Hinsicht kommt dem Bildungscampus Gallus eine besondere Vorreiterrolle zu. Neben der integrierten Gesamtschule mit Schulbibliothek und mehreren Sporthallen, befinden sich auf dem Gelände bereits eine Stadtteilbibliothek, Kinderzentren sowie Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Neu hinzu kommt das „Campusherz“ mit Aula und Cafeteria als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche sowie die gymnasiale Oberstufe und ergänzt somit das Bildungsangebot bis zur Hochschulreife.
Insgesamt werden acht Einrichtungen gemeinsam den Bildungscampus Gallus bilden. Sie bleiben als organisatorisch eigenständige Institutionen bestehen, wollen aber in Zukunft deutlich stärker als bisher kooperieren, gemeinsame Angebote erarbeiten und die Synergien des Bildungscampus mit Leben füllen. Rund 2.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden für ein lebendiges Lernen und Leben auf dem Campus sorgen.
Es ist davon auszugehen, dass größere Bestandteile des Plangebiets abgerissen werden. Der Umfang des Abrissmaßes ist Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Realisierung des Areals in zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten erfolgen kann.
Zur Entwicklung des Gebietes wird ein nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Entwurf für den Bildungscampus mit Schule, Schulbibliothek, Sporthallen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie dem Campusherz als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche, einschließlich der Entwurf der zugehörigen Freiflächen.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 300 - 400) betragen voraussichtlich 70.000.000,00 Euro netto. Diese Kostenangabe ist als absolute Kostenobergrenze zu verstehen.
Fachpreisrichter*innen
Much Untertrifaller, Architekt, München (Vorsitz)
Sigrid Eichler, Architektin, Frankfurt am Main
Achim Söding, Architekt, Stuttgart
Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main
Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Angela Million, Stadt- und Regionalplanerin, Berlin
Antje Voigt, Architektin, Frankfurt am Main
Sachpreisrichter*innen
Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frankfurt am Main
Rüdiger Niemann, Referent Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frankfurt am Main
Ute Sauer, Amtsleitung Stadtschulamt, Frankfurt am Main
Gabriele Bischoff, Betriebsleitung Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
Nanine Delmas, Amtsleitung Jugend- und Sozialamt, Frankfurt am Main
Dr. Sabine Homilius, Leitung Stadtbücherei, Frankfurt am Main
Angelika Stock, Betriebsleitung Kommunale Kinder-, Jugend und Familienhilfe, Frankfurt am Main
Empfehlung des Preisgerichts
Der Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens empfiehlt das Preisgericht, die ersten Preise mit den Tarnzahlen 215306 und 215315 mit einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Aspekte zu berücksichtigen.
Nicht offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb (RPW 2013)
Wettbewerbsaufgabe
Aufgrund der dynamischen Stadtentwicklung in Frankfurt am Main begann die Stadt bereits 2014 den Beteiligungsprozess „Frankfurt macht Schule“, in dessen Rahmen auch der Bildungscampus Gallus entwickelt werden soll. Bis 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schüler auf über 72.700 ansteigen, weshalb eine kontinuierliche Anpassung der Bildungsinfrastruktur, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erforderlich sein wird.
Der Bildungscampus Gallus soll im Stadtteil Gallus, zwischen dem bodenständigen alteingesessenen Quartier und dem seit 2005 im Bau befindlichen Europaviertel, entstehen. Beide Viertel zählen administrativ zum gleichen Stadtteil, unterscheiden sich aber in ihrer Sozial-, Nutzungs- und Baustruktur stark voneinander. Mit seiner zentralen Lage und einem breiten Bildungs- und Betreuungsangebot soll sich der Bildungscampus gleichermaßen an das Gallus und das Europaviertel richten und zu deren Vernetzung beitragen.
Der gesamte Stadtteil Gallus zählt heute über 39.000 Einwohner. Durch das Wachsen des Europaviertels kamen im Jahr 2017 ca. 1.500 neue Bewohner hinzu, so dass der Stadtteil (neben Kalbach-Riedberg) stadtweit den höchsten Zuwachs verzeichnete.
Im Rahmen von „Frankfurt macht Schule“ wurden Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung, inklusiver Beschulung, Bildungsbeteiligung und Digitalisierung auf den Weg gebracht, was nun auf dem Bildungscampus Gallus aufgegriffen und ausformuliert werden soll. Diese Themen sowie inklusive Lernmodelle erfordern daher neue räumliche Organisationsmodelle.
In dieser Hinsicht kommt dem Bildungscampus Gallus eine besondere Vorreiterrolle zu. Neben der integrierten Gesamtschule mit Schulbibliothek und mehreren Sporthallen, befinden sich auf dem Gelände bereits eine Stadtteilbibliothek, Kinderzentren sowie Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Neu hinzu kommt das „Campusherz“ mit Aula und Cafeteria als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche sowie die gymnasiale Oberstufe und ergänzt somit das Bildungsangebot bis zur Hochschulreife.
Insgesamt werden acht Einrichtungen gemeinsam den Bildungscampus Gallus bilden. Sie bleiben als organisatorisch eigenständige Institutionen bestehen, wollen aber in Zukunft deutlich stärker als bisher kooperieren, gemeinsame Angebote erarbeiten und die Synergien des Bildungscampus mit Leben füllen. Rund 2.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden für ein lebendiges Lernen und Leben auf dem Campus sorgen.
Es ist davon auszugehen, dass größere Bestandteile des Plangebiets abgerissen werden. Der Umfang des Abrissmaßes ist Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Realisierung des Areals in zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten erfolgen kann.
Zur Entwicklung des Gebietes wird ein nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Entwurf für den Bildungscampus mit Schule, Schulbibliothek, Sporthallen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie dem Campusherz als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche, einschließlich der Entwurf der zugehörigen Freiflächen.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 300 - 400) betragen voraussichtlich 70.000.000,00 Euro netto. Diese Kostenangabe ist als absolute Kostenobergrenze zu verstehen.
Fachpreisrichter*innen
Much Untertrifaller, Architekt, München (Vorsitz)
Sigrid Eichler, Architektin, Frankfurt am Main
Achim Söding, Architekt, Stuttgart
Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main
Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Angela Million, Stadt- und Regionalplanerin, Berlin
Antje Voigt, Architektin, Frankfurt am Main
Sachpreisrichter*innen
Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frankfurt am Main
Rüdiger Niemann, Referent Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frankfurt am Main
Ute Sauer, Amtsleitung Stadtschulamt, Frankfurt am Main
Gabriele Bischoff, Betriebsleitung Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
Nanine Delmas, Amtsleitung Jugend- und Sozialamt, Frankfurt am Main
Dr. Sabine Homilius, Leitung Stadtbücherei, Frankfurt am Main
Angelika Stock, Betriebsleitung Kommunale Kinder-, Jugend und Familienhilfe, Frankfurt am Main
Empfehlung des Preisgerichts
Der Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens empfiehlt das Preisgericht, die ersten Preise mit den Tarnzahlen 215306 und 215315 mit einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Aspekte zu berücksichtigen.
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG (Stand 17.03.2022)
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2014/24/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Namen, Adressen und Kontaktstelle(n):
Amt für Bau und Immobilien
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Frau Martina Richter
Tel.: +49 (0)69 – 212 361 20
Herr Jörg Winkler
Tel.: +49 (0)69 – 212 400 66
E-Mail: bcg.amt25@stadt-frankfurt.de
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb~27042
Weitere Auskünfte erteilen:
BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Frau Mareike Völp
Uhlandstraße 11
60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 – 405 873 85 Fax: +49 (0)69 – 405 873 40
E-Mail: voelp@bsmf.de
NUTS-Code: DE712
Internetadresse(n):
Hauptadresse: www.bsmf.de
BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Frau Mareike Völp
Uhlandstraße 11
60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 – 405 873 85
Fax: +49 (0)69 – 405 873 40
E-Mail: voelp@bsmf.de
NUTS-Code: DE712
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
I.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für den „Bildungscampus Gallus“ in Frankfurt am Main
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000-0
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der dynamischen Stadtentwicklung in Frankfurt am Main begann die Stadt bereits 2014 den Beteiligungsprozess „Frankfurt macht Schule“, in dessen Rahmen auch der Bildungscampus Gallus entwickelt werden soll. Bis 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schüler auf über 72.700 ansteigen, weshalb eine kontinuierliche Anpassung der Bildungsinfrastruktur, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erforderlich sein wird.
Der Bildungscampus Gallus soll im Stadtteil Gallus, zwischen dem bodenständigen alteingesessenen Quartier und dem seit 2005 im Bau befindlichen Europaviertel, entstehen. Beide Viertel zählen administrativ zum gleichen Stadtteil, unterscheiden sich aber in ihrer Sozial-, Nutzungs- und Baustruktur stark voneinander. Mit seiner zentralen Lage und einem breiten Bildungs- und Betreuungsangebot soll sich der Bildungscampus gleichermaßen an das Gallus und das Europaviertel richten und zu deren Vernetzung beitragen.
Der gesamte Stadtteil Gallus zählt heute über 39.000 Einwohner. Durch das Wachsen des Europaviertels kamen im Jahr 2017 ca. 1.500 neue Bewohner hinzu, so dass der Stadtteil (neben Kalbach-Riedberg) stadtweit den höchsten Zuwachs verzeichnete.
Im Rahmen von „Frankfurt macht Schule“ wurden Maßnahmen zur Ganztagsbetreuung, inklusiver Beschulung, Bildungsbeteiligung und Digitalisierung auf den Weg gebracht, was nun auf dem Bildungscampus Gallus aufgegriffen und ausformuliert werden soll. Diese Themen sowie inklusive Lernmodelle erfordern daher neue räumliche Organisationsmodelle.
In dieser Hinsicht kommt dem Bildungscampus Gallus eine besondere Vorreiterrolle zu. Neben der integrierten Gesamtschule mit Schulbibliothek und mehreren Sporthallen, befinden sich auf dem Gelände bereits eine Stadtteilbibliothek, Kinderzentren sowie Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Neu hinzu kommt das „Campusherz“ mit Aula und Cafeteria als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche sowie die gymnasiale Oberstufe und ergänzt somit das Bildungsangebot bis zur Hochschulreife.
Insgesamt werden acht Einrichtungen gemeinsam den Bildungscampus Gallus bilden. Sie bleiben als organisatorisch eigenständige Institutionen bestehen, wollen aber in Zukunft deutlich stärker als bisher kooperieren, gemeinsame Angebote erarbeiten und die Synergien des Bildungscampus mit Leben füllen. Rund 2.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden für ein lebendiges Lernen und Leben auf dem Campus sorgen.
Es ist davon auszugehen, dass größere Bestandteile des Plangebiets abgerissen werden. Der Umfang des Abrissmaßes ist Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Realisierung des Areals in zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten erfolgen kann.
Zur Entwicklung des Gebietes wird ein nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Entwurf für den Bildungscampus mit Schule, Schulbibliothek, Sporthallen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie dem Campusherz als Verwaltungs- und Unterrichtsfläche, einschließlich der Entwurf der zugehörigen Freiflächen.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 300 - 400) betragen voraussichtlich 70.000.000,00 Euro netto. Diese Kostenangabe ist als absolute Kostenobergrenze zu verstehen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform möglich. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft). Den Unterlagen ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen.
Entsprechendes gilt im Falle der Bewerbung mit Nachunternehmern. Auch in diesem Falle sind die wesentlichen Informationen zum Nachunternehmer mitzuteilen. Soweit darüber hinaus beabsichtigt ist, sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers zu stützen (sog. Eignungsleihe), ist außerdem ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund von formalen Anforderungen (A) und von fachlichen Anforderungen (B) unter Einreichung der geforderten Referenzprojekte.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
A. Formale Anforderungen
· Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
· Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht:
o gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder o gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
o gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
· Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
· Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4
Abs. 2 RPW vorliegt.
B. Fachliche Anforderungen:
· Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
· Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Erklärung, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfalle abgeschlossen werden kann und wird.
· Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz i.H.v. durchschnittlich 1,0 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019).
· Angaben zu geforderten Referenzprojekten, gem. der nachstehenden Beschreibung in der Eingabemaske der Vergabeplattform mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Projektgröße/Baukosten.
· Nachweis eines realisierten Objektes aus dem Bereich Bildungsbauten (vgl. mind. Honorarzone III) innerhalb der letzten 10 Jahre (Februar 2012 - Februar 2022) mit einer Größe von mindestens 10,0 Mio. € netto für die Kostengruppen 300 + 400, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
· Nachweis von mindestens einem in Komplexität und Größe (vgl. mind. Honorarzone III) etwa vergleichbaren, realisierten Projekts innerhalb der letzten 10 Jahre (Februar 2012 - Februar 2022) mit einer Größe von mind. 5,0 Mio. € netto für die Kostengruppen 300 + 400, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
· Sollten die Bewerber das geforderte Referenzprojekt verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter) des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Etwaige eingereichte Referenzen gelten im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft in Summe.
Auswahl der 25 Teilnehmer:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 25 Teilnehmer sowie drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise anhand der vorstehenden Auswahlkriterien qualifiziert haben. Im Rahmen eines Auswahlgremiums werden 25 Teilnehmer (bei 5 gesetzten Teilnehmern) ausgewählt.
Für den Fall, dass mehr als 25 Teilnehmer (bei 5 gesetzten Teilnehmern) sich innerhalb des Realisierungswettbewerbes als nach den vorstehenden Ziffern A und B als geeignet erweisen, wählt das Auswahlgremium die Teilnehmer anhand der nachstehenden Kriterien innerhalb der eingereichten Referenzen aus:
· Städtebauliche Einbindung
· Funktionalität und Erschließung
· Gestalterische und architektonische Konzeption
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die nach vorstehenden Kriterien ausgewählt worden sind, erhalten bis zum 02.05.2022 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten ist bindend.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
− Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2013/55/EU (Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist
– Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2013/55/EG zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen, zweiphasig
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Bearbeitungsphase soll ein städtebaulich-strukturelles und funktionales Gesamtkonzept mit Thematisierungsansätzen inkl. Freiflächenkonzept erarbeitet werden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Teams begrenzt: 5 Teilnehmer sind gesetzt. Im Rahmen eines vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens werden max. 25 Teams von einem Auswahlgremium ausgewählt. Die zweite Phase wird mit reduzierter Teilnehmerzahl (max. 10 Teams) durchgeführt und hat die vertiefende Bearbeitung zur Aufgabe. Das Preisgericht beurteilt die Beiträge in beiden Phasen in gleicher Besetzung.
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
· CEBRA, Kopenhagen
· C.F. Møller Architects + C.F. Møller Landscape, Kopenhagen
· querkraft architekten zt gmbh, Wien + KIERAN FRASER LANDSCAPE DESIGN, Wien
· AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien + Grabner Huber Lipp aus Freising/Hamburg
· gernot schulz : architektur GmbH, Köln + club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
· Einbindung in die Umgebung / ggf. Umgang mit dem Bestand und Erschließung
· Architektonisch gestalterische und räumliche Qualität
· Freiraumplanerisch gestalterische und räumliche Qualität
· Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge
· Barrierefreiheit und Inklusion
· Verkehrliche Funktionalität
· Nachhaltigkeit
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/04/2022
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/05/2022
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Wettbewerbssumme insgesamt: 469.000,00 €
1. Preis: 172.000,00 €
2. Preis: 103.200,00 €
3. Preis: 51.600,00 €
Anerkennung: 17.200,00 €
Von der Wettbewerbssumme werden 125.000,00 EUR auf die Teilnehmer der ersten und zweiten Phase verteilt. In der Phase I werden 3.000,00 EUR je Teilnehmer, ausgegangen von 25 Teilnehmern ausgeschüttet. In der Phase II werden 5.000,00 EUR je Teilnehmer, ausgegangen von 10 Teilnehmern.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: /
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
Fachpreisgericht
Much Untertrifaller, Architekt, München
Sigrid Eichler, Architektin, Frankfurt am Main
Achim Söding, Architekt, Stuttgart / München
Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main
Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Mainz / Frankfurt am Main
Prof. Dr. Angela Million, Stadt- u. Regionalplanerin, TU Berlin
Antje Voigt, Architektin, Frankfurt am Main
Roland Hatz, Architekt, Frankfurt am Main (Stellvertretung)
Jan Spreen, Architekt, München (Stellvertretung)
Kai Müller, Landschaftsarchitekt, Wiesbaden (Stellvertretung)
Sachpreisgericht
Stadträtin Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frankfurt am Main
Ute Sauer, Amtsleitung Stadtschulamt, Frankfurt am Main
Gabriele Bischoff, Betriebsleitung Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
Nanine Delmas, Leitung Jugend- u. Sozialamt, Frankfurt am Main
Dr. Sabine Homilius, Leitung Stadtbücherei, Frankfurt am Main
Angelika Stock, Komm. Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe, Frankfurt am Main
Dr. Anika Duvenek, Erziehungswissenschaftlerin, FU Berlin (Stellvertretung)
Monika Ripperger, Päd. Grundsatzplanung / Stadtschulamt, Frankfurt am Main (Stellvertretung)
Kerstin Monix, Abteilungsleitung Stadtschulamt, Frankfurt am Main (Stellvertretung)
Michaela Grell, Amt für Bau und Immobilien / Fachbereichsleitung Objektmanagement, Frankfurt am Main (Stellvertretung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 35 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI, gem. § 39 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013 / § 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
1. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
2. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Ebenfalls hält sich der Auslober eine bauabschnittsweise Realisierung sowie eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vor.
3. Vorgesehene weitere Termine:
Phase 1: Versand der Wettbewerbsunterlagen: 09.05.2022
Phase 1: Rückfragenkolloquium: 20.05.2022
Phase 1: Abgabe Wettbewerbsarbeit: 14.06.2022
Phase 1: Abgabe Modell: 21.06.2022
Phase 1: Preisgerichtssitzung: 20.07.2022
Phase 2: Versand der Wettbewerbsunterlagen: 04.08.2022
Phase 2: Rückfragenkolloquium: 16.08.2022
Phase 2: Abgabe Wettbewerbsarbeit: 30.09.2022
Phase 2: Abgabe Modell: 11.10.2022
Phase 2: Preisgerichtssitzung: 21.11.2022
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Luisenplatz 2,
64268 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (6151) 12 6603
Fax: +49 (6151) 12 5816
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstädter Straße 2
65189 Wiesbaden
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die
Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Luisenplatz 2
64268 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (6151) 12 6603
Fax: +49 (6151) 12 5816
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/03/2022