- wa-ID
- wa-2036515
- Tag der Veröffentlichung
- 04.07.2023
- Aktualisiert am
- 30.11.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 3 Arbeiten
- Auslober
- Magistrat der Stadt Karben
- Koordination
-
NIEMANN+STEEGE+
Gesellschaft für Stadtentwicklung
Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH - Bewerbungsschluss
- 08.08.2023 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 26.10.2023 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 21.11.2023
EU-weites Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit vorgelagertem nicht offenem und einphasigem freiraumplanerischem Realisierungswettbewerb gemäß § 2 Abs. 2 RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt*in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.
Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an. Der Standort soll mit den umliegenden Stadt- und Freiräumen vernetzt werden. Geplant ist ein autoarmes Quartier. Der ruhende Verkehr wird in einer Quartiersgarage und Tiefgaragen untergebracht.
Bei der Wahl der Materialien und Pflanzen ist die Schonung von Ressourcen, sowie Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Bepflanzung mit klimaresilienten Pflanzen vorgesehen, die sich sowohl in das vorhandene Grün, als auch gut in den Gesamtraum integriert und dem Klima angepasst ist. Ebenfalls sollen die verwendeten Materialien und Bepflanzungen sowohl repräsentativ, als auch eine effiziente Pflege und Unterhaltung ermöglichen. Insgesamt soll durch die verwendeten Materialien und Bepflanzungen das "Brunnenquartier" einladend gestaltet werden und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.
Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein nicht offener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Fachpreisrichter
Prof. Stephan Lenzen, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitektur, Bonn (Vorsitz)
Matthias Funk, scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
Nils Kortemeier, Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Herford
Sachpreisrichter*innen
Guido Rahn, Bürgermeister der Stadt Karben
Julin Birkner-Schaefer, Leiterin Fachbereich Stadtplanung, Bauen, Verkehr und Um-welt, Stadt Karben
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin die/den erste/n Preisträger/in stufenweise mit den weiteren Planungsleistungen gemäß lit. D Ziff. 23 der Auslobung zu beauftragen. Hierbei sind die in den schriftlichen Beurteilungen gegebenen Hinweise zu berücksichtigen.
Deutschland-Karben: Landschaftsgestaltung
2023/S 126-402054
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Karben
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niemann+Steege+
E-Mail: mail@niemann-steege.de
Telefon: +49 2118632520
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karben.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://ted.europa.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Karben – freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Brunnenquartier"
Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt:in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.
Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an. Der Standort soll mit den umliegenden Stadt- und Freiräumen vernetzt werden. Geplant ist ein autoarmes Quartier. Der ruhende Verkehr wird in einer Quartiersgarage und Tiefgaragen untergebracht.
Bei der Wahl der Materialien und Pflanzen ist die Schonung von Ressourcen, sowie Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Bepflanzung mit klimaresilienten Pflanzen vorgesehen, die sich sowohl in das vorhandene Grün, als auch gut in den Gesamtraum integriert und dem Klima angepasst ist. Ebenfalls sollen die verwendeten Materialien und Bepflanzungen sowohl repräsentativ, als auch eine effiziente Pflege und Unterhaltung ermöglichen. Insgesamt soll durch die verwendeten Materialien und Bepflanzungen das "Brunnenquartier" einladend gestaltet werden und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.
Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) so-wie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen.
Als Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß § 75 Abs. 1 VgV zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ berechtigt sind (diese Berechtigung ist durch die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer nachzuweisen) und die Leistungen gemäß § 39 HOAI Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ausführen dürfen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreter:in und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen sowie die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen gemäß § 43 Abs. 2 und 3 VgV. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss mit postalischer Anschrift und mit Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sein und hat gegenüber der Ausloberin einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser bevollmächtigte Vertreter vertritt gegenüber der Ausloberin alle Mitglieder rechtsverbindlich. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die insbesondere infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können gemäß § 123 Zwingende Ausschlussgründe und § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB.
Weitere Ausschlussgründe sind insbesondere Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässigerweise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Bewertungskriterien siehe Bewerbungsformular.
Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts
insbesondere:
• Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial
• räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen
• Maßstäblichkeit
• Gestalt und Nutzungsqualität
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/ Gestaltungselemente, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)
• stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums
• Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen
Funktionale Aspekte
insbesondere:
• Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen
• Herstellung von Barrierefreiheit
• Sicherheit und Prävention
• Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit
• Erfüllung der funktionalen Anforderungen gemäß Auslobung, als auch die Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben
Bautechnische Aspekte
insbesondere:
• Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts
• Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit
Verkehrstechnische Aspekte
insbesondere:
• Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung innerhalb der Freianlagen
Aspekte der Nachhaltigkeit
insbesondere:
• Nachhaltigkeit der Freiraumplanung
• Nachhaltigkeit der Mobilität
Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin 80.000,00 Euro (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
Wettbewerbssumme
1. Preis (50%) 40.000,- € (netto)
2. Preis (30%) 24.000,- € (netto)
3. Preis (20%) 16.000,- € (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren sind bis zum 19.07.2023, 12.00 Uhr an mail@niemann.steege.de zu stellen
Abgabefrist Teilnahmeanträge: 08.08.2023, 12.00 Uhr
Abgabetermin Wettbewerbsarbeiten: 19.10.2023, 12.00 Uhr
Preisgerichtsitzung: 21.11.2023
Vorbehaltlich projektbezogener Terminänderungen
Angebote und Teilnahmeanträge sind einzureichen unter: http://niemann-steege.quickconnect.to/sharing/kfKN5ROzP
Die Ausloberin behält sich das Recht vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Unterlagen nachzufordern.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI). Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern finden nur statt, falls die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssieger:in zu keinem Ergebnis geführt haben. Sollten die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssiegerin/Wettbewerbssieger/Wettbewerbssiegergemeinschaft scheitern, führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern:innen nach den Regelungen der VgV durch. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich die Ausloberin vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Zuschlagsmatrix. Maßgebend für die Zuschlagserteilung ist die nachstehende Zuschlagsmatrix:
1. Wettbewerbsergebnis: 50%
2. Honorarangebot: 10%
3. Projektteam: 20%
4. Zeit-, Kostenmanagement: 20%
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen gefordert.
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung:
• Mitglied Architektenkammer (zugelassen Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen)
• Berufshaftpflicht (Personal- /Sachschäden - Deckungssummen sind Bewerbungsformular zu entnehmen)
• Angaben der Jahresumsätze der letzten 3 Jahre als Eigenerklärung (Bewertung siehe Bewerbungsformular)
• Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten der letzten drei Jahre (Bewertung siehe Bewerbungsformular)
• zwei Unternehmensreferenzen: Projektgröße, Baukosten, erbrachte Leistungsphasen, mind. Honorarzone III und IV, max. fünf Jahre alt - ab Datum der Bekanntmachung, für die Bewertung zugelassen werden fertiggestellte Referenzprojekte oder Referenzprojekte, die sich zum Stichtag noch im Bau befinden, jeweils eine Referenz für "Grünzug" sowie "Platzgestaltung"
Formale Ausschlusskriterien:
• Verstoß gegen das Gebot der Anonymität
• nicht fristgerechter Eingang der Wettbewerbsarbeit
• Interessenkonflikte gemäß § 6 VgV
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die insbesondere infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können gemäß §§ 123 und 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind insbesondere Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässiger Weise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
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Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
- vgl. § 134 Abs. 2 GWB - vgl. § 160 Abs. 3 GWB
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