- wa-ID
- wa-2030621
- Tag der Veröffentlichung
- 11.01.2021
- Aktualisiert am
- 22.07.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bremervörde
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
- Bewerbungsschluss
- 16.02.2021
- Abgabetermin
- 28.05.2021
- Preisgerichtssitzung
- 13.07.2021
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Im Sommer 2015 erfolgte die Aufnahme des Gebietes „Innenstadt Mitte“ der Stadt Bremervörde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 „Lebendige Zentren“. Ausschlaggebend für die Aufnahme waren Defizite im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Bremervörde. Der hohe Anteil des gewerblichen Leerstands war und ist ein Indikator dieser negativen Entwicklung.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die nachhaltige Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen für die Gesamtstadt und das Umland. Die Bedeutung der Innenstadt als Lebens-, Kommunikations- und Arbeitsraum ist zu erweitern und zu verbessern. Die Qualität des Stadtbildes soll gesteigert werden, um auch die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereiches zu verbessern. Gestalterische Mängel sowie die unzureichende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes sollen beseitigt werden.
Der Wettbewerb beinhaltet die Freianlagenplanung für die Brunnenstraße und die Wegeverbindung von der Brunnenstraße zum Rathausmarkt. Diese Bereiche bilden den Realisierungsbereich, für den eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs angestrebt wird.
Der gesamte Bereich um das Rathaus, die Kirchenstraße sowie das Umfeld der Liborius Kirche bilden den Betrachtungsbereich. Für den Betrachtungsbereich ist eine bauliche Umsetzung momentan zeitlich nicht einzugrenzen. Der Bereich soll jedoch im Sinne einer konzeptionellen Ideenfindung mitbetrachtet werden.
Um ein einheitliches, identitätsstiftendes Bild zu schaffen, sollten sich die innerstädtischen Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Sinne eines Gestaltungskanons an den bereits in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen in der Innenstadt – insbesondere der Alten Straße – orientieren.
Die Brunnenstraße soll weiterhin eine Fußgängerzone bleiben, die für den Lieferverkehr und für Anwohner befahrbar ist. Potenzielle Nutzungskonflikte sind dabei möglichst gering zu halten. Darüber hinaus sind die Bedürfnisse des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen, da die Brunnenstraße eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen dem Bahnhof und dem Vörder See darstellt.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter (Vorsitzender)
Georg Heinemann, Landschaftsarchitekt, Bremen
Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Prof. Dr. Hans Peter Rohler, Landschaftsarchitekt, Kassel
Sachpreisrichter*innen
Bürgermeister Detlev Fischer
Dr. Silke Fricke, Erste Stadträtin
Frank Pingel
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Im Sommer 2015 erfolgte die Aufnahme des Gebietes „Innenstadt Mitte“ der Stadt Bremervörde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 „Lebendige Zentren“. Ausschlaggebend für die Aufnahme waren Defizite im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Bremervörde. Der hohe Anteil des gewerblichen Leerstands war und ist ein Indikator dieser negativen Entwicklung.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die nachhaltige Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen für die Gesamtstadt und das Umland. Die Bedeutung der Innenstadt als Lebens-, Kommunikations- und Arbeitsraum ist zu erweitern und zu verbessern. Die Qualität des Stadtbildes soll gesteigert werden, um auch die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereiches zu verbessern. Gestalterische Mängel sowie die unzureichende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes sollen beseitigt werden.
Der Wettbewerb beinhaltet die Freianlagenplanung für die Brunnenstraße und die Wegeverbindung von der Brunnenstraße zum Rathausmarkt. Diese Bereiche bilden den Realisierungsbereich, für den eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs angestrebt wird.
Der gesamte Bereich um das Rathaus, die Kirchenstraße sowie das Umfeld der Liborius Kirche bilden den Betrachtungsbereich. Für den Betrachtungsbereich ist eine bauliche Umsetzung momentan zeitlich nicht einzugrenzen. Der Bereich soll jedoch im Sinne einer konzeptionellen Ideenfindung mitbetrachtet werden.
Um ein einheitliches, identitätsstiftendes Bild zu schaffen, sollten sich die innerstädtischen Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Sinne eines Gestaltungskanons an den bereits in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen in der Innenstadt – insbesondere der Alten Straße – orientieren.
Die Brunnenstraße soll weiterhin eine Fußgängerzone bleiben, die für den Lieferverkehr und für Anwohner befahrbar ist. Potenzielle Nutzungskonflikte sind dabei möglichst gering zu halten. Darüber hinaus sind die Bedürfnisse des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen, da die Brunnenstraße eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen dem Bahnhof und dem Vörder See darstellt.
Fachpreisrichter
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter (Vorsitzender)
Georg Heinemann, Landschaftsarchitekt, Bremen
Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Prof. Dr. Hans Peter Rohler, Landschaftsarchitekt, Kassel
Sachpreisrichter*innen
Bürgermeister Detlev Fischer
Dr. Silke Fricke, Erste Stadträtin
Frank Pingel
Stadt Bremervörde
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
„Brunnenstraße“
Auftraggeber
Stadt Bremervörde
Der Bürgermeister
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Ansprechpartner
Herr Ulf Busch
Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: 04761 / 987 158
E-Mail: u.busch@bremervoerde.de
Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Anne Conway-Straße 1
28359 Bremen
Ansprechpartnerin
Sandra Schlender
Telefon: 0421 / 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de
Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
1. Anlass
Im Sommer 2015 erfolgte die Aufnahme des Gebietes „Innenstadt Mitte“ der Stadt Bremervörde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 „Lebendige Zentren“. Ausschlaggebend für die Aufnahme waren Defizite im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Bremervörde. Der hohe Anteil des gewerblichen Leerstands war und ist ein Indikator dieser negativen Entwicklung.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die nachhaltige Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen für die Gesamtstadt und das Umland. Die Bedeutung der Innenstadt als Lebens-, Kommunikations- und Arbeitsraum ist zu erweitern und zu verbessern. Die Qualität des Stadtbildes soll gesteigert werden, um auch die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereiches zu verbessern. Gestalterische Mängel sowie die unzureichende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes sollen beseitigt werden.
Der Wettbewerb beinhaltet die Freianlagenplanung für die Brunnenstraße und die Wegeverbindung von der Brunnenstraße zum Rathausmarkt. Diese Bereiche bilden den Realisierungsbereich, für den eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs angestrebt wird.
Der gesamte Bereich um das Rathaus, die Kirchenstraße sowie das Umfeld der Liborius Kirche bilden den Betrachtungsbereich. Für den Betrachtungsbereich ist eine bauliche Umsetzung momentan zeitlich nicht einzugrenzen. Der Bereich soll jedoch im Sinne einer konzeptionellen Ideenfindung mitbetrachtet werden.
Um ein einheitliches, identitätsstiftendes Bild zu schaffen, sollten sich die innerstädtischen Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Sinne eines Gestaltungskanons an den bereits in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen in der Innenstadt – insbesondere der Alten Straße – orientieren.
Die Brunnenstraße soll weiterhin eine Fußgängerzone bleiben, die für den Lieferverkehr und für Anwohner befahrbar ist. Potenzielle Nutzungskonflikte sind dabei möglichst gering zu halten. Darüber hinaus sind die Bedürfnisse des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen, da die Brunnenstraße eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen dem Bahnhof und dem Vörder See darstellt.
2. Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 214-32-20/26 registriert.
3. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
– natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können.
– juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner ist gestattet. Diese Fachplaner unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden:
dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bremervoerde
5. Bewerberverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschließlich 3 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bremervoerde ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
– durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt.
– Referenznachweis Landschaftsarchitekt:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 2 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 2, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenz ist nur von den gelosten Bewerbern zu führen und hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Bewerber nicht erbracht werden, werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 16.02.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: bremervoerde@dsk-gmbh.de.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Folgende formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags gelten:
– fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags und
– Vollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
6. Teilnehmer
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
– BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH, Kiel
– Horeis + Blatt, Bremen
– Frenz Landschaftsarchitekten, Bremen
Die v. g. 3 Teilnehmer erfüllen die o. g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
7. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
– Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt
– Herr Georg Heinemann, Landschaftsarchitekt
– Herr Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt
– Herr Hans Peter Rohler, Landschaftsarchitekt
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
– Herr Bürgermeister Detlev Fischer
– Herr Frank Pingel, Fraktion CDU
– Frau Berit Nießen-Hohmeyer, Fraktion SPD
Stellvertretender Fachpreisrichter:
– Herr Franz-Dieter Stucken, Landschaftsarchitekt
Stellvertretender Sachpreisrichter:
– Frau Dr. Silke Fricke, Erste Stadträtin
– Herr Thorsten Wruck, Wählergruppe Pro Bremervörde
– Herr Reinhard Bussenius, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Sachverständige:
– Herr Sandro Hartig, Straßen- und Tiefbauamt Stadt Bremervörde
– Frau Anja Bach, BauBeCon Sanierungsträger GmbH
8. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 der HOAI 2013 ermittelt worden.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 8.000,00 €
2. Preis: 6.000,00 €
3. Preis: 4.000,00 €
für Anerkennungen: 2.000,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
9. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter der Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbei-tung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin die Preisträger im geplanten freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für den Betrachtungsbereich als Teilnehmer zu setzen.
10. Terminübersicht
Wettbewerbsbekanntmachung: 13.01.2021
Einsendeschluss Bewerbung: 16.02.2021
Ausgabe der Unterlagen: 10.03.2021
Kolloquium: 25.03.2021
Abgabe Wettbewerbsarbeit: 28.05.2021
Preisgerichtssitzung: 13.07.2021
Ausstellung: nachfolgend
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
„Brunnenstraße“
Auftraggeber
Stadt Bremervörde
Der Bürgermeister
Rathausmarkt 1
27432 Bremervörde
Ansprechpartner
Herr Ulf Busch
Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: 04761 / 987 158
E-Mail: u.busch@bremervoerde.de
Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Anne Conway-Straße 1
28359 Bremen
Ansprechpartnerin
Sandra Schlender
Telefon: 0421 / 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de
Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
1. Anlass
Im Sommer 2015 erfolgte die Aufnahme des Gebietes „Innenstadt Mitte“ der Stadt Bremervörde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bzw. ab 2020 „Lebendige Zentren“. Ausschlaggebend für die Aufnahme waren Defizite im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Bremervörde. Der hohe Anteil des gewerblichen Leerstands war und ist ein Indikator dieser negativen Entwicklung.
Ziel des Realisierungswettbewerbs ist die nachhaltige Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen für die Gesamtstadt und das Umland. Die Bedeutung der Innenstadt als Lebens-, Kommunikations- und Arbeitsraum ist zu erweitern und zu verbessern. Die Qualität des Stadtbildes soll gesteigert werden, um auch die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereiches zu verbessern. Gestalterische Mängel sowie die unzureichende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes sollen beseitigt werden.
Der Wettbewerb beinhaltet die Freianlagenplanung für die Brunnenstraße und die Wegeverbindung von der Brunnenstraße zum Rathausmarkt. Diese Bereiche bilden den Realisierungsbereich, für den eine zeitnahe Umsetzung nach Abschluss des Wettbewerbs angestrebt wird.
Der gesamte Bereich um das Rathaus, die Kirchenstraße sowie das Umfeld der Liborius Kirche bilden den Betrachtungsbereich. Für den Betrachtungsbereich ist eine bauliche Umsetzung momentan zeitlich nicht einzugrenzen. Der Bereich soll jedoch im Sinne einer konzeptionellen Ideenfindung mitbetrachtet werden.
Um ein einheitliches, identitätsstiftendes Bild zu schaffen, sollten sich die innerstädtischen Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Sinne eines Gestaltungskanons an den bereits in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen in der Innenstadt – insbesondere der Alten Straße – orientieren.
Die Brunnenstraße soll weiterhin eine Fußgängerzone bleiben, die für den Lieferverkehr und für Anwohner befahrbar ist. Potenzielle Nutzungskonflikte sind dabei möglichst gering zu halten. Darüber hinaus sind die Bedürfnisse des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen, da die Brunnenstraße eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen dem Bahnhof und dem Vörder See darstellt.
2. Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 214-32-20/26 registriert.
3. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
– natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können.
– juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner ist gestattet. Diese Fachplaner unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden:
dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bremervoerde
5. Bewerberverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschließlich 3 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bremervoerde ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
– durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt.
– Referenznachweis Landschaftsarchitekt:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 2 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 2, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenz ist nur von den gelosten Bewerbern zu führen und hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Bewerber nicht erbracht werden, werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 16.02.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: bremervoerde@dsk-gmbh.de.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Folgende formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags gelten:
– fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags und
– Vollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
6. Teilnehmer
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
– BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH, Kiel
– Horeis + Blatt, Bremen
– Frenz Landschaftsarchitekten, Bremen
Die v. g. 3 Teilnehmer erfüllen die o. g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
7. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
– Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt
– Herr Georg Heinemann, Landschaftsarchitekt
– Herr Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt
– Herr Hans Peter Rohler, Landschaftsarchitekt
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
– Herr Bürgermeister Detlev Fischer
– Herr Frank Pingel, Fraktion CDU
– Frau Berit Nießen-Hohmeyer, Fraktion SPD
Stellvertretender Fachpreisrichter:
– Herr Franz-Dieter Stucken, Landschaftsarchitekt
Stellvertretender Sachpreisrichter:
– Frau Dr. Silke Fricke, Erste Stadträtin
– Herr Thorsten Wruck, Wählergruppe Pro Bremervörde
– Herr Reinhard Bussenius, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Sachverständige:
– Herr Sandro Hartig, Straßen- und Tiefbauamt Stadt Bremervörde
– Frau Anja Bach, BauBeCon Sanierungsträger GmbH
8. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 der HOAI 2013 ermittelt worden.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 8.000,00 €
2. Preis: 6.000,00 €
3. Preis: 4.000,00 €
für Anerkennungen: 2.000,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
9. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter der Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbei-tung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Weiterhin beabsichtigt die Ausloberin die Preisträger im geplanten freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für den Betrachtungsbereich als Teilnehmer zu setzen.
10. Terminübersicht
Wettbewerbsbekanntmachung: 13.01.2021
Einsendeschluss Bewerbung: 16.02.2021
Ausgabe der Unterlagen: 10.03.2021
Kolloquium: 25.03.2021
Abgabe Wettbewerbsarbeit: 28.05.2021
Preisgerichtssitzung: 13.07.2021
Ausstellung: nachfolgend