- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2037031
- Tag der Veröffentlichung
- 27.10.2023
- Aktualisiert am
- 29.04.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
-
Land Rheinland-Pfalz
vertreten durch die LBB Niederlassung Koblenz - Koordination
- BÄUMLE Architekten | Stadtplaner, Darmstadt
- Bewerbungsschluss
- 22.11.2023 23:59
- Abgabetermin
- 20.02.2024 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.03.2024
- Ausstellung
- 25.-28.03.2024
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit stadtgestalterischem Ideenteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 10 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Im Jahr 2029 wird im Oberen Mittelrheintal die Bundesgartenschau stattfinden (wa-2036260, wa-2036397, wa-2036692). Der Bereich umfasst das Gebiet zwischen Rüdesheim/Bingen und Koblenz, das 2002 als UNESCO-Weltkulturerbe ausgewiesen wurde.
Das Schloss Stolzenfels ist einer der touristischen Hauptanziehungspunkte im oberen Mittelrheintal, es liegt ca. 70 Höhenmeter oberhalb des Koblenzer Ortsteil Stolzenfels und ist ausschließlich fußläufig zu erreichen.
Im Jahr 2010 wurde ein eingeschossiges Infrastrukturgebäude mit der Hauptnutzung „Parken für Schlossbesucher“ errichtet. Die ursprüngliche Planung sah vor, in einem zweiten Bauabschnitt das Infrastrukturangebot zu erweitern, indem partiell ein zweites Geschoss aufgesetzt wird. Dort sollten u.a. eine kleine Orangerie angeordnet werden. Die anderen ca. 80% der Geschossfläche sollten als Parkfläche dienen und eine berankte Pergolakonstruktion erhalten. Bislang wurde nur der erste Bauabschnitt umgesetzt.
Ziel des Wettbewerbs ist die Konzeptplanung für die Erweiterung des bestehenden Parkhauses, um dieses zu einem attraktiven Empfangsgebäude für das Schloss Stolzenfels zu machen. Bei der geforderten Planung wird das bestehende Erdgeschoss lediglich als „Sockel“ betrachtet und darauf ein weiteres Geschoss errichtet, mit deutlich erkennbarem Empfangscharakter für die Besucher der Schlossanlage. Damit soll eine Aufwertung der Zugangssituation erreicht werden. Auch gestalterisch soll dabei der Bezug zum Schloss hergestellt werden. Der Neubau soll möglichst multifunktionalen Charakter haben und neben der Ankunfts- auch eine Aufenthaltsqualität bieten.
Die neuen Nutzungsanforderungen sehen auf der Obergeschossebene eine größere Orangerie mit den dazugehörigen Nebenräumen, einen Ticketautomaten/Besucher-Servicepoint und die Möglichkeit einer temporären gastronomischen Nutzung vor. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Das Raumprogramm umfasst 570 m2 Nutzungsfläche.
Competition assignment
The aim of the competition is the concept planning for the extension of the existing parking garage to turn it into an attractive reception building for Stolzenfels Castle. The spatial program comprises 570 m2 of usable space.
Fachpreisrichter*innen
Dagmar Grote, Dortmund (Vorsitz)
Dea Ecker, Heidelberg
Simon Fischer, Mannheim
Prof. Andreas Hammer, Mainz
Regina Kohlmayer, Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Stefan Schuh, Ministerium der Finanzen, Mainz
Dr. Angela Kaiser-Lahme, GDKE RLP, Koblenz
Frank Hastenteufel, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Koblenz
Gregor von der Heyden, Ortsvorsteher, Koblenz
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den ersten Preisträger zur Grundlage für die weitere Planung zu machen.
Deutschland-Koblenz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 208-657070
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hofstraße 257a
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung - Niederlassung Koblenz -, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail: VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren für die Erweiterung des ISG Stolzenfels BUGA29
Das Schloss Stolzenfels ist einer der touristischen Hauptanziehungspunkte im oberen Mittelrheintal.
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Es ist ein Baudenkmal von herausragender Bedeutung und als solches Teil des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal. Schloss Stolzenfels wurde ab 1836 für den preußischen Kronprinzen und späteren König Friedrich Wilhelm IV über einer mittelalterlichen Burgruine in neugotischem Stil erbaut. Architekten wie Karl Friedrich Schinkel und August Stüler schufen dabei ein Gesamtkunstwerk höchster Qualität, das zusammen mit den Garten- und Parkschöpfungen Peter Joseph Lennés international zu den bedeutendsten romantischen Ensembles zählt.
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Das Schloss liegt ca. 70 Höhenmeter oberhalb des Koblenzer Ortsteils Stolzenfels und ist für Besucher nur fußläufig zu erreichen, da Parkplätze am Schloss nur sehr eingeschränkt vorhanden sind.
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Im Jahr 2010 wurde daher auf einer Freifläche an der B9, auf der bis 2003 ein Hotelkomplex des 19. Jahrhunderts stand, direkt am Zugang zum Schlosspark ein eingeschossiges Infrastrukturgebäude mit der Hauptnutzung Parken für Schlossbesucher errichtet. Neben den Stellplätzen auf ca. 90 % der Gesamtfläche, sind in diesem Bau ein Lagerraum sowie WCs untergebracht. Das Flachdach ist von einer Brüstung umgeben und derzeit nicht nutzbar.
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Betrieben werden Parkhaus und WCs von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer.
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Im Rahmen des Wettbewerbs wird das bestehende Erdgeschoss lediglich als "Sockel" betrachtet und darauf ein weiteres Geschoss errichtet mit deutlich erkennbarem Empfangscharakter für die Besucher der Schlossanlage.
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Das neue Geschoss soll eine Orangerie mit den dazugehörigen Nebenräumen erhalten sowie einen Besucher-Servicepoint und die Möglichkeit einer temporären Außengastronomie.
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Außerdem soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
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Das Land Rheinland-Pfalz lobt für diese anspruchsvollen Aufgaben einen nicht offenen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit anschließendem Verhandlungsverfahren aus. Das zu planende Gebäude, das in seiner Lage sehr präsent und ortsbildprägend sein wird - es liegt an der auch von Touristen viel befahrenen linksrheinischen Bundesstraße und wird von allen Besuchern, die hinauf zum Schloss gehen, passiert - soll zu einem Blickfang an der B9 im Ort Stolzenfels werden. Ziel ist, ein Gesamtgebäude zu schaffen, das eine hohe gestalterische und moderne Qualität aufweist und dabei gleichzeitig einen Bezug zu Schloss Stolzenfels aufnimmt, als eine Art Vorankündigung zu einem außergewöhnlichen Kulturdenkmal.
Voraussichtliche Termine:
04.12.2023: Ausgabe der Unterlagen, Start Wettbewerb
14.12.2023: Rückfragekolloquium (online)
20.02.2024: Abgabe Wettbewerbsarbeiten
20.03.2024: Preisgerichtssitzung
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Wettbewerb werden insges. 10 Bewerber zugelassen. Die Wettbewerbsteilnehmer plus eine geeignete Zahl an Nachrücker werden durch einen vorgeschalteten, offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
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Für die Bewerbung ist ausschließlich der vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen (inklusive Anlagen) zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen, geforderten Erklärungen u. Nachweisen ausschließlich digital/elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. pdf-Fomat über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (s. Ziff. I.2.) einzureichen. Die Einreichung auf anderem Wege, wie per Post, Fax, E-Mail etc. u. formlose Anträge außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Unvollständige sowie nicht form- oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden ausgeschlossen. Es erfolgt keine Nachforderung von Unterlagen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV).
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Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist eine Erklärung, ob die in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz u. § 19 Mindestlohngesetz) bzw. eine Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mind.
das 2fache der Deckungssumme beträgt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Bereich Objektplanung Gebäude des Bieters in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Mindestkriterien Referenzen:
A: Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2-8 § 34 HOAI) für den Neubau, Umbau, Erweiterung und/oder die Sanierung eines Gebäudes mit Besucherverkehr und/oder Gastronomie mit Herstellungskosten von mind. 1 Mio. EUR KG 300 + 400 netto und min. Honorarzone (HZ) III.
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B: Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2-8 § 34 HOAI) für den Neubau, Umbau und/oder die Erweiterung eines Gebäudes in städtebaulichem Kontext mit Herstellungskosten von mind. 1 Mio. EUR KG 300 + 400 netto und min. Honorarzone (HZ) III.
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Wertungskriterium:
C: 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit Herstellungskosten von mind. 1 Mio. EUR KG 300 + 400 netto und min. Honorarzone (HZ) III.
Zugelassener Referenzzeitraum für die Referenzen A, B und C: Abschluss der LPH 8 nach dem 30.09.2013 und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2)) die LPH 8 (Objektüberwachung) oder Inbetriebnahme abgeschlossen wurde.
Bei Referenz A, B und C kommen auch Referenzen in Betracht, welche der Bewerber als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig erbracht hat. Dies ist nur möglich wenn der Bewerber eine natürliche Person ist. Eine Bestätigung des Urhebers ist in diesem Fall beizufügen.
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Das Referenzprojekt zu A, B und C darf identisch sein. Referenz C ist ein reines Wertungskriterium. Wird keine Referenz eingereicht, welche die zu C geforderten Kriterien erfüllt, führt dies nicht zum Ausschluss.
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Es sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularblätter zu verwenden (s. Ziff. I.3).
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Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber.
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Bei gleicher Punktzahl/Qualifikation von mehr als 10 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am
Wettbewerbsverfahren. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.
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Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach Prüfung der formalen Voraussetzungen u. der Vollständigkeit der vorstehend angegebenen, vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, welche in den Vergabeunterlagen näher konkretisiert sind, durch den Auslober.
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Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
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- Leitidee des Entwurfes
- Städtebauliche Einbindung und Identität
- Gestalterische Qualität
- Funktionalität
- Angemessenheit der vorgeschlagenen Materialien
- Nachhaltigkeit (u.a. Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Betrieb).
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Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
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Für den Teilnahmewettbewerb werden keine Entschädigungen gezahlt.
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Es sind folgende Preisgelder vorgesehen:
1. Preis: 13.000,00 EUR (brutto)
2. Preis: 8.000,00 EUR (brutto)
3. Preis: 5.000,00 EUR (brutto)
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Anerkennung in Höhe von 7.000,00 EUR (brutto).
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Die Anzahl der Anerkennungen wird durch das Preisgericht festgelegt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
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Die derzeit geltende gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %, ist in den genannten Beträgen enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
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Nicht mit der Ausschreibung geforderte Leistungen werden nicht besonders vergütet.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und der Aufwandentschädigung nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Dies gilt für jeden Arbeitsbereich.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Dort können sie unter der in Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) kostenlos heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist hingegen nur möglich, sofern eine Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erfolgt sind. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Die Beteiligung am Wettbewerb kann nur im Rahmen der in der Bewerbung angegebenen und seitens des Auswahlgremiums ausgewählten Aufgaben erfolgen, eine spätere Erweiterung des Aufgabenumfangs ist nicht möglich.
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Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürl. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht
berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen od. in der Bundesrepublik Deutschland entspr. tätig
zu werden und nach § 64 LBauO bauvorlageberechtigt sind.
Jurist. Personen od. BG sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung
verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen müssen
zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen
gehören. Bei ARGEn muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernis gelten die unter
RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner u. Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall
die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich
vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Auswärtige Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU od. eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzung für ihre Bewerbung,
wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die RL 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen
beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und
werden stufenweise beauftragt:
- Gebäudeplanung §34 HOAI, LP 1-9 Honorarzone IV
Die in einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i. V.
m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LP 1, 2, 3 u. 4), Leistungsstufe 2 (LP 5
u. 6), Leistungsstufe 3 (LP 7), Leistungsstufe 4 (LP 8) und Leistungsstufe 5 (LP 9). Voraussetzung für die
stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des
Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger
Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.
Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften
treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
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Die PreisrichterInnen sind nicht identisch mit den Mitgliedern des Auswahlgremiums des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens / Teilnahmewettbewerbs.
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Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Wirtschaftlichkeit des Entwurfs und ggf. Optmierungsansätze 10%
3. Vorstellung des Büros & des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung 10%
4. Aufgaben & Arbeitsweise und Darstellung der örtlichen Präsenz in der Phase der Bauabwicklung 20%
5. Honorarangebot 10%
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot
gem. § 58 VgV beauftragt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren
ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYLL9
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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