- Dokumentation des Wettbewerbs
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- wa-ID
- wa-2028271
- Tag der Veröffentlichung
- 16.01.2020
- Aktualisiert am
- 14.01.2020
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekten
- Beteiligung
- 36 Arbeiten
- Auslober
-
Bundesrepublik Deutschland
- Preisgerichtssitzung
- 01.06.1974
- Fertigstellung
- 06/1992
Verfahrensart
offener Wettbewerb, Zulassungsbereich BRD und West-Berlin
Wettbewerbsaufgabe
Im Wettbewerbsgebiet werden wesentliche Funktionen der Gesamtstadt Bonn als politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland zusammengefasst: Bundestag, Bundesrat, 2 Ministerien, 2 weitere Ministerien als Reservefläche.
Die Funktionen sonstiger Bundesfolgeeinrichtungen und sonstiger tertiärer Einrichtungen werden von den angrenzenden Gebieten aufgenommen. Mit komplementären Einrichtungen sollen Aktivitätsbereiche geschaffen werden, die den Parlaments- und Regierungsbereich vielfältiger gestalten. Jedoch soll kein neues Zentrum entstehen, das Funktionen übernimmt, die mit denen der Zentren Alt-Bonn, Bad Godesberg und Beuel konkurrieren (Marktfunktionen).
Zusammen mit den Abgeordneten- und Dienstwohnungen für den Ministerienbereich soll ein abgewogener Baukomplex geplant werden, der bei möglicher innerer Verflechtung die Bereiche verschiedener Funktionen deutlich voneinander abhebt: Legislative (Bundestag und Bundesrat); komplementäre Verflechtungszone mit Wohnen; Exekutive (Ministerien).
Bundestag und Bundesrat sollen ihren Standort in der Zone zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Rhein erhalten. Hierbei ist es wesentlicher, dass das heutige Abgeordnetenhochhaus an der Herrmann-Ehlers-Straße baulich eingebunden wird. Ein Heranrücken mit hervorgehobenen Bauteilen (z.B. Plenarbereich) bis an das Rheinufer ist zulässig. Der wertvolle Baumbestand ist dabei nach Möglichkeit zu schonen. Die Bauten von Bundestag und Bundesrat sollen sich von der Baugruppe der Ministerien optisch klar abheben und durch eine Zone mit komlementären Einrichtungen (Verflechtungszone) verbunden werden. Der Beueler Brückenkopf soll für den Standort weiterer Ministerien zumindest im Uferbereich bestimmt werden. Im Anschluss an die Verflechtungszone soll nach Süden eine Ministeriengruppe mir rd. 4.500 Beschäftigten entstehen. Ein erster Abschnitt mit 2.000 Beschäftigten (ein mittleres Ministerium mit 1.400 und ein kleineres mit 600 Beschäftigten) soll mitgeplant werden.
Programmänderung für die 2. Stufe:
Aufgrund der Preisgerichtsempfehlung der 1. Stufe wurde das Planungsprogramm in verschiedenen Bereichen geändert. Die 4.500 Arbeitsplätze umfassende Baumasse der Ministerien entfällt in der ursprünglich vorgesehenen Größe. Für eine verkleinerte Ministeriengruppe wird eine Fläche nördlich der Brückenzufahrt an der Mittelstraße reserviert. Es muss davon ausgegangen werden , dass aus dem Bereich der ehemaligen Verflechtungszone folgende Einrichtungen erhalten bleiben: Café (mit zentraler Küche verbunden); Kindertagesstätte für Bundestag und Bundesrat in Verbindung mit dem Rheinauepark; Gebäude für den WDR. Für die Parlamentarisch Gesellschaft ist im Bereich des Rheinaueparks ein neues Gebäude vorzusehen. Um die fußläufige Verbindung zwischen dem Parlament und der Stadtbahnhaltestelle an der Adenauerallee/Heusallee zu aktivieren, wird als Standort für die Läden die Heussallee und als Schwerpunkt der Bereich Ecke Kurt-Schumacher-Straße/Hermann-Ehlers-Straße empfohlen. Folgende Einrichtungen entfallen: Hotel; eine Kindertagesstätte; Einkaufsmöglichkeiten am Standort der Verflechtungszone.
Nach vergleichender Betrachtung der vorgelegten Arbeiten der 1. Stufe werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Alle Bereiche des Bundestages und des Bundesrates sollten jeweils zu einem insgesamt signifikanten Bauwerk zusammengefasst werden. wobei jedoch die Plenarbereiche, vornehmlich im Bereich des Bundestages, baukörperlich gesondert und hervorgehoben dargestellt werden solten.
- Dabei liegt die Lösung des Problems darin, ein angemessenes Verhältnis der wichtigen Handlungsorte zu der quantitativ stark überwiegenden Masse des Fraktionsbereiches herzustellen.
- Der Standortauswahl unter Berücksichtigung der landschaftlichen Situation kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.
- Es sollte aber vermieden werden, wesentliche Inhalte mittels applizierter gestalterischer Attribute kenntlich zu machen.
Fachpreisrichter
Prof. Dipl.-Ing. Spengelin, Hannover (Vors.)
Dipl.-Ing. von Altenstadt, Leverkusen
Dipl.-Ing. von Busse, München
Prof. Dipl.-Ing. Deilmann, Dortmund
Dipl.-Ing. von Gerken, Hamburg
Prof. Dr. Ing. Grötzebach, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Guther, Darmstadt
Dipl.-Ing. Legge, Bonn
Prof. Dr. Ing. Lehmbruck, Braunschweig
Dipl.-Ing. Leuschner, Präsident, Bonn
Dr.-Ing. Oltmanns, Ministerialdirektor, Bonn
Dipl.-Ing. Schell, Wiesbaden
Reg.-Baumeister von Seidlein, München
Preisgerichtsempfehlung 2. Stufe
Die Verfasser*innen der in der 2. Stufe mit dem 1. Rang ausgezeichneten Entwürfe, sollten mit einer Überarbeitung beauftragt werden, mit dem Ziel, die in der Besprechung aufgeführten Mängel zu beseitigen. Die Ergebnisse der Überarbeitung sollten durch dasselbe Gremium noch einmal beurteilt werden. Es wird ferner empfohlen, die Entwurfsverfasser*innen zu veranlassen, bei einer Überarbeitung die Möglichkeit einer abschnittsweisen Herstellung der Baumaßnahme nachzuweisen.
offener Wettbewerb, Zulassungsbereich BRD und West-Berlin
Wettbewerbsaufgabe
Im Wettbewerbsgebiet werden wesentliche Funktionen der Gesamtstadt Bonn als politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland zusammengefasst: Bundestag, Bundesrat, 2 Ministerien, 2 weitere Ministerien als Reservefläche.
Die Funktionen sonstiger Bundesfolgeeinrichtungen und sonstiger tertiärer Einrichtungen werden von den angrenzenden Gebieten aufgenommen. Mit komplementären Einrichtungen sollen Aktivitätsbereiche geschaffen werden, die den Parlaments- und Regierungsbereich vielfältiger gestalten. Jedoch soll kein neues Zentrum entstehen, das Funktionen übernimmt, die mit denen der Zentren Alt-Bonn, Bad Godesberg und Beuel konkurrieren (Marktfunktionen).
Zusammen mit den Abgeordneten- und Dienstwohnungen für den Ministerienbereich soll ein abgewogener Baukomplex geplant werden, der bei möglicher innerer Verflechtung die Bereiche verschiedener Funktionen deutlich voneinander abhebt: Legislative (Bundestag und Bundesrat); komplementäre Verflechtungszone mit Wohnen; Exekutive (Ministerien).
Bundestag und Bundesrat sollen ihren Standort in der Zone zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Rhein erhalten. Hierbei ist es wesentlicher, dass das heutige Abgeordnetenhochhaus an der Herrmann-Ehlers-Straße baulich eingebunden wird. Ein Heranrücken mit hervorgehobenen Bauteilen (z.B. Plenarbereich) bis an das Rheinufer ist zulässig. Der wertvolle Baumbestand ist dabei nach Möglichkeit zu schonen. Die Bauten von Bundestag und Bundesrat sollen sich von der Baugruppe der Ministerien optisch klar abheben und durch eine Zone mit komlementären Einrichtungen (Verflechtungszone) verbunden werden. Der Beueler Brückenkopf soll für den Standort weiterer Ministerien zumindest im Uferbereich bestimmt werden. Im Anschluss an die Verflechtungszone soll nach Süden eine Ministeriengruppe mir rd. 4.500 Beschäftigten entstehen. Ein erster Abschnitt mit 2.000 Beschäftigten (ein mittleres Ministerium mit 1.400 und ein kleineres mit 600 Beschäftigten) soll mitgeplant werden.
Programmänderung für die 2. Stufe:
Aufgrund der Preisgerichtsempfehlung der 1. Stufe wurde das Planungsprogramm in verschiedenen Bereichen geändert. Die 4.500 Arbeitsplätze umfassende Baumasse der Ministerien entfällt in der ursprünglich vorgesehenen Größe. Für eine verkleinerte Ministeriengruppe wird eine Fläche nördlich der Brückenzufahrt an der Mittelstraße reserviert. Es muss davon ausgegangen werden , dass aus dem Bereich der ehemaligen Verflechtungszone folgende Einrichtungen erhalten bleiben: Café (mit zentraler Küche verbunden); Kindertagesstätte für Bundestag und Bundesrat in Verbindung mit dem Rheinauepark; Gebäude für den WDR. Für die Parlamentarisch Gesellschaft ist im Bereich des Rheinaueparks ein neues Gebäude vorzusehen. Um die fußläufige Verbindung zwischen dem Parlament und der Stadtbahnhaltestelle an der Adenauerallee/Heusallee zu aktivieren, wird als Standort für die Läden die Heussallee und als Schwerpunkt der Bereich Ecke Kurt-Schumacher-Straße/Hermann-Ehlers-Straße empfohlen. Folgende Einrichtungen entfallen: Hotel; eine Kindertagesstätte; Einkaufsmöglichkeiten am Standort der Verflechtungszone.
Nach vergleichender Betrachtung der vorgelegten Arbeiten der 1. Stufe werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Alle Bereiche des Bundestages und des Bundesrates sollten jeweils zu einem insgesamt signifikanten Bauwerk zusammengefasst werden. wobei jedoch die Plenarbereiche, vornehmlich im Bereich des Bundestages, baukörperlich gesondert und hervorgehoben dargestellt werden solten.
- Dabei liegt die Lösung des Problems darin, ein angemessenes Verhältnis der wichtigen Handlungsorte zu der quantitativ stark überwiegenden Masse des Fraktionsbereiches herzustellen.
- Der Standortauswahl unter Berücksichtigung der landschaftlichen Situation kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.
- Es sollte aber vermieden werden, wesentliche Inhalte mittels applizierter gestalterischer Attribute kenntlich zu machen.
Fachpreisrichter
Prof. Dipl.-Ing. Spengelin, Hannover (Vors.)
Dipl.-Ing. von Altenstadt, Leverkusen
Dipl.-Ing. von Busse, München
Prof. Dipl.-Ing. Deilmann, Dortmund
Dipl.-Ing. von Gerken, Hamburg
Prof. Dr. Ing. Grötzebach, Berlin
Prof. Dipl.-Ing. Guther, Darmstadt
Dipl.-Ing. Legge, Bonn
Prof. Dr. Ing. Lehmbruck, Braunschweig
Dipl.-Ing. Leuschner, Präsident, Bonn
Dr.-Ing. Oltmanns, Ministerialdirektor, Bonn
Dipl.-Ing. Schell, Wiesbaden
Reg.-Baumeister von Seidlein, München
Preisgerichtsempfehlung 2. Stufe
Die Verfasser*innen der in der 2. Stufe mit dem 1. Rang ausgezeichneten Entwürfe, sollten mit einer Überarbeitung beauftragt werden, mit dem Ziel, die in der Besprechung aufgeführten Mängel zu beseitigen. Die Ergebnisse der Überarbeitung sollten durch dasselbe Gremium noch einmal beurteilt werden. Es wird ferner empfohlen, die Entwurfsverfasser*innen zu veranlassen, bei einer Überarbeitung die Möglichkeit einer abschnittsweisen Herstellung der Baumaßnahme nachzuweisen.