- wa-ID
- wa-2033817
- Tag der Veröffentlichung
- 18.03.2022
- Aktualisiert am
- 13.09.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 21 Arbeiten
- Auslober
- Ortsgemeinde Wellen
- Koordination
- Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB, Ingelheim
- Bewerbungsschluss
- 08.04.2022
- Abgabetermin Pläne
- 28.06.2022
- Abgabetermin Modell
- 05.07.2022
- Preisgerichtssitzung
- 22.07.2022
Nicht offener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Das derzeitige Bürgerhaus der Ortsgemeinde Wellen ist in einem ehemaligen Schulgebäude aus den 1920er Jahren untergebracht. In direkter Nachbarschaft befindet sich östlich vom Bürgerhaus die Gemeindekita. Die talseits angrenzenden Freiflächen werden im Alltag als Parkplatz und zu Anlässen als Festplatz genutzt. Da der Bestandsbau und der Dorfplatz in die Jahre gekommen sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, sollen diese nun im Realisierungsteil des Wettbewerbs durch einen Neubau auf dem Grundstück ersetzt werden. Parallel dazu sollen in einem Ideenteil für die benachbarte KiTa Konzepte für eine Erweiterung für eine zukünftige Ganztagesbetreuung, die ab 2027 greift, entwickelt werden. Zur Abrundung des Gesamtkonzeptes ist in einem weiteren Ideenteil das Gebäude des zu erhaltenden alten Bürgerhauses sowie der zugehörigen Freianlagen mit zu betrachten. Mit der Neugestaltung des Areals und der umgebenden Freianlagen soll Wellen zudem einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsidentität erhalten.
Das Raumprogramm des Bürgerhauses umfasst ca. 375 qm Nutzfläche im Realisierungsteil. Das Gesamtbudget (Realisierungsteil) für die KG 300-400 beträgt ca. 1,58 Mio. Euro brutto. Das Gesamtbudget (Realisierungsteil) für die KG 500 beträgt ca. 0,54 Mio. Euro brutto (Kostenermittlung IV. Quartal 2021).
Fachpreisrichter*innen
Gregor Bäumle (Vorsitz)
Prof. Henning Baurmann
Petra Bittkau
Kilian Schmitz-Hünsch
Sachpreisrichter*innen
Hans Dostert
Dietmar Haag
Jean Goedert
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den Verfasser der Arbeit mit dem ersten Preis, vorbehaltlich des Ergebnisses der Verhandlungsgespräche und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichtsprotokolls und der nachfolgenden ergänzenden Hinweise, mit den weiteren Planungsleistungen gemäß der Auslobung zu beauftragen.
Deutschland-Wellen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 055-142922
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: In den Hässeln 43
Ort: Wellen
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54441
Land: Deutschland
E-Mail: wellen@hillearchitekten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wellen-mosel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Bürgerhaus Wellen“
Das derzeitige Bürgerhaus der Ortsgemeinde Wellen ist in einem ehemaligen Schulgebäude aus den 1920er Jahren untergebracht. In direkter Nachbarschaft befindet sich östlich vom Bürgerhaus die Gemeindekita. Die talseits angrenzenden Freiflächen werden im Alltag als Parkplatz und zu Anlässen als Festplatz genutzt. Da der Bestandsbau und der Dorfplatz in die Jahre gekommen sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, sollen diese nun im Realisierungsteil des Wettbewerbs durch einen Neubau auf dem Grundstück ersetzt werden. Parallel dazu sollen in einem Ideenteil für die benachbarte KiTa Konzepte für eine Erweiterung für eine zukünftige Ganztagesbetreuung, die ab 2027 greift, entwickelt werden. Zur Abrundung des Gesamtkonzeptes ist in einem weiteren Ideenteil das Gebäude des zu erhaltenden alten Bürgerhauses sowie der zugehörigen Freianlagen mit zu betrachten. Mit der Neugestaltung des Areals und der umgebenden Freianlagen soll Wellen zudem einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsidentität erhalten.
Das Raumprogramm des Bürgerhauses umfasst ca. 375 qm Nutzfläche im Realisierungsteil. Das Gesamtbudget (Realisierungsteil) für die KG 300-400 beträgt ca. 1,58 Mio. Euro brutto. Das Gesamtbudget (Realisierungsteil) für die KG 500 beträgt ca. 0,54 Mio. Euro brutto (Kostenermittlung IV. Quartal 2021).
Bewerben können sich Architekten mit Landschaftsarchitekten. Im Zuge der Bewerbung ist die Nennung des Architekten ausreichend, die Nennung des Landschaftsarchitekten erfolgt nachträglich.
54441 Wellen
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung oder andere Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich davon abweichen. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung sowie der Vergabeunterlagen an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/06/22 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 14.03.2022 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ggf. ein VgV-Verhandlungsverfahren zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Teilnahmeanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben bzw. elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der in dieser Bekanntmachung angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Bewerbungsbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen) — Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation - ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft -durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung. Im Zuge der Bewerbung ist die Nennung des Architekten sowie der Nachweis der entsprechenden Berufszulassung ausreichend. Der Landschaftsarchitekt muss erst mit der Teilnahmebestätigung bis zum Kolloquium benannt sowie der Nachweis der Berufszulassung als Landschaftsarchitekt erbracht werden. Mit Nennung des Landschaftsarchitekten erfolgt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Alternativ kann der Landschaftsarchitekt auch als Unterauftragnehmer benannt werden. Ein entsprechendes Formular muss mit Nennung eingereicht werden.
— Eigenerklärung (im Bewerbungsbogen) über das Bestehen bzw. Abschluss im Auftragsfall einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen.
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB — Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Mitarbeiter des Bewerbers. Eine Mindestzahl von 3 wird gefordert.
[weiter unter II.2.9].
Der Auftrag kann gemäß dem Planungs- und Baufortschritt verlängert werden.
— Referenzprojekte (Angabe im Bewerbungsbogen): Nachweis von 2 Referenzprojekten mit folgenden Mindestanforderungen (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden. Jedes Referenzprojekt darf nur von EINEM Bewerber eingereicht werden. Sollte ein Projekt mehrfach eingereicht werden so wird es nur als Referenz des ursprünglichen Urhebers anerkannt; Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.03.2012 ):
//Referenz A: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI, mind. Leistungsphasen 2-8 vollständig durch den Bewerber erbracht; Einordnung in Honorarzone III gem. HOAI oder höher; Herstellungskosten mindestens 1,0 Mio EUR KG 300+400 netto. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Bewerbung fertiggestellt sein (Abschluss LP8) //Referenz B: Planung eines weiteren Hochbauprojektes mind. bis Abschluss LP3 mit einer Komplexität entsprechend Honorarzone III gem. HOAI oder höher; Herstellungskosten mindestens 0,75 Mio EUR KG 300+400 netto. Dieses Projekt muss nicht realisiert sein; eingereicht werden kann hier alternativ auch ein prämierter Wettbewerbsbeitrag (Preis, Anerkennung) sein. Die Prämierung bzw. der Abschluss der LP3 darf nicht länger zurückliegen als der 31.03.2015 Zusätzlich ist zu jedem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung (nur Referenz A) sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Eignungs- und Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt. Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Im Zuge der Bewerbung sind die Nennung des Architekten sowie der Nachweis der entsprechenden Berufszulassung ausreichend. Der Landschaftsarchitekt muss erst mit der Teilnahmebestätigung bis zum Kolloquium benannt sowie der Nachweis der Berufszulassung als Landschaftsarchitekt erbracht werden.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung eine der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
- Objektplanung Gebäude Realisierungsteil §34 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-8, 9. Das Honorar wird festgelegt auf HZ IV Basissatz.
- Objektplanung Freianlagen Realisierungsteil §39 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-8, 9. Das Honorar wird festgelegt auf HZ IV Basissatz aus.
Es gibt kein Auftragsversprechen für den Ideenteil bzw. die Ideenteile des Wettbewerbs.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Entsprechend der Bekanntmachung wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Es ist vorgesehen einen Fachpreisrichter zur Beratung hinzuzuziehen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
3. Projektmanagement 15 %,
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 20 %,
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 2. Ebene KGR 300+400+500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Siehe III.1.1) / Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund technischer Limitierungen der Vergabeplattform wurde das Formular einer Auftragsbekanntmachung verwendet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgelagerten, nichtoffenen Planungswettbewerb gem. RPW durchgeführt.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise.
1. 16.000 EUR,
2. 10.000 EUR,
3. 6.000 EUR.
Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von 8.000 EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja. Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sachpreisrichter:
Hans Dostert, Bürgermeister Ortsgemeinde Wellen Dietmar Haag, Gemeinderat Ortsgemeinde Wellen Jean Goedert, Gemeinderat Ortsgemeinde Wellen Stellvertretende Sachpreisrichter:
Rainer Honold, Gemeinderat Ortsgemeinde Wellen Oliver Badem, Gemeinderat Ortsgemeinde Wellen Michael Seeck, Gemeinderat Ortsgemeinde Wellen Fachpreisrichter:
Gregor Bäumle, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt Prof. Henning Baurmann, Architekt, Karlsruhe Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen Stellvertretende Fachpreisrichter:
Susanne Becker-Langenbahn, Landschaftsarchitektin, Saarbrücken Ingrid Marx, Architektin, Stuttgart Tobias von Pastau, Architekt, Mainz (nicht ständig anwesend) Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige hinzuzuziehen. Die Vorprüfung erfolgt durch Hille Tesch Architekten + Stadtplaner in Zusammenarbeit der Ausloberin sowie ggf. durch weitere sachverständige Berater.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.