- wa-ID
- wa-2029212
- Tag der Veröffentlichung
- 15.06.2020
- Aktualisiert am
- 25.03.2021
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen (Federführung) in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 16 Arbeiten
- Auslober
- Handwerkskammer Koblenz
- Koordination
- Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB, Mainz
- Abgabetermin
- 25.08.2020
- Preisgerichtssitzung
- 29.09.2020
- Abgabetermin Pläne 2. Phase
- 15.12.2020
- Abgabetermin Modell
- 14.01.2021
- Preisgerichtssitzung 2. Phase
- 16.+17.02.2021
Verfahrensart
Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche und freiraumplanerische Vorentwurf für die Erweiterung des Gebäudekomplexes der Handwerkskammer Koblenz in der August-Horch-Straße zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HWK. In einem Ideenteil soll eine erste Erweiterungsmöglichkeit für den Verwaltungsneubau vorgeschlagen werden.
Inhaltlich soll der bestehende Gebäudekomplex um rund 60 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter in insgesamt 9 Multispaces mit Sozialbereichen, Besprechungs- und Versammlungsräumen, Funktionsräumen und Foyer sowie Mietflächen und einer Dienstwohnung mit einem Gesamtraumprogramm von ca. 1 900 qm zuzüglich Verkehrsflächen und Nebenräumen erweitert werden. Der Auslober wünscht sich ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, welches auch nachtäglich erweitert und an sich ändernde Anforderungen und Raumbedarfe angepasst werden kann. Hierzu erforderliche Eingriffe in das Urheberrecht werden im anschließenden VgV-Verfahren behandelt werden.
Der ruhende Verkehr soll neu geordnet und in einem Parkhaus kontrollierbar und gebündelt zusammengefasst werden. Insgesamt sollen auf den neuen Campus Handwerk mindestens 600 Parkplätze zur Verfügung stehen, wovon der Großteil in dem Parkhaus untergebracht werden soll.
Der Auslober legt besonderes Augenmerk auf die Erstellung nachhaltiger und wirtschaftlicher Gebäude. Dies betrifft sowohl die zu erwartende Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, als auch die zu erwartenden Betriebskosten.
Eine Schätzung der entstehenden Kosten über die einschlägigen Indizes ergibt für die beschriebene Gesamtmaßnahme ein Volumen von ca. 17 Millionen EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten und der Umsatzsteuer. Davon entfallen ca. 4,50 Millionen EUR auf das Parkhaus.
Die Größe des Wettbewerbsgebiets beträgt 16 616 qm.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jens Wittfoht (Vorsitzender)
Martin Haas
Gerhard Wolf
Iris Willems-Bender
Christine Wolf
Sachpreisrichter
Kurt Krautscheid
Mark Scherhag
Joachim Noll
Ralf Hellrich
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober ebenfalls einstimmig, den Verfasser der Arbeit mit dem ersten Preis mit den weiteren Planungsleistungen gemäß der Auslobung zu beauftragen. Der Weiterbearbeitung soll die schriftliche Beurteilung des Preisgerichts zugrunde gelegt werden.
Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche und freiraumplanerische Vorentwurf für die Erweiterung des Gebäudekomplexes der Handwerkskammer Koblenz in der August-Horch-Straße zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HWK. In einem Ideenteil soll eine erste Erweiterungsmöglichkeit für den Verwaltungsneubau vorgeschlagen werden.
Inhaltlich soll der bestehende Gebäudekomplex um rund 60 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter in insgesamt 9 Multispaces mit Sozialbereichen, Besprechungs- und Versammlungsräumen, Funktionsräumen und Foyer sowie Mietflächen und einer Dienstwohnung mit einem Gesamtraumprogramm von ca. 1 900 qm zuzüglich Verkehrsflächen und Nebenräumen erweitert werden. Der Auslober wünscht sich ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, welches auch nachtäglich erweitert und an sich ändernde Anforderungen und Raumbedarfe angepasst werden kann. Hierzu erforderliche Eingriffe in das Urheberrecht werden im anschließenden VgV-Verfahren behandelt werden.
Der ruhende Verkehr soll neu geordnet und in einem Parkhaus kontrollierbar und gebündelt zusammengefasst werden. Insgesamt sollen auf den neuen Campus Handwerk mindestens 600 Parkplätze zur Verfügung stehen, wovon der Großteil in dem Parkhaus untergebracht werden soll.
Der Auslober legt besonderes Augenmerk auf die Erstellung nachhaltiger und wirtschaftlicher Gebäude. Dies betrifft sowohl die zu erwartende Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, als auch die zu erwartenden Betriebskosten.
Eine Schätzung der entstehenden Kosten über die einschlägigen Indizes ergibt für die beschriebene Gesamtmaßnahme ein Volumen von ca. 17 Millionen EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten und der Umsatzsteuer. Davon entfallen ca. 4,50 Millionen EUR auf das Parkhaus.
Die Größe des Wettbewerbsgebiets beträgt 16 616 qm.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Jens Wittfoht (Vorsitzender)
Martin Haas
Gerhard Wolf
Iris Willems-Bender
Christine Wolf
Sachpreisrichter
Kurt Krautscheid
Mark Scherhag
Joachim Noll
Ralf Hellrich
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober ebenfalls einstimmig, den Verfasser der Arbeit mit dem ersten Preis mit den weiteren Planungsleistungen gemäß der Auslobung zu beauftragen. Der Weiterbearbeitung soll die schriftliche Beurteilung des Preisgerichts zugrunde gelegt werden.
11/06/2020 S112 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Koblenz: Architekturentwurf
2020/S 112-272393
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer Koblenz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 33
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB
E-Mail: hwk@hillearchitekten.de
Telefon: +49 6132 / 40349Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-koblenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de/WM/HWK
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hillearchitekten.de/WM/HWK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Bahnhofstraße 23
Ort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB
Telefon: +49 613240349
E-Mail: hwk@hillearchitekten.de
Fax: +49 613241804
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-koblenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Campus Handwerk der Handwerkskammer Koblenz
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche und freiraumplanerische Vorentwurf für die Erweiterung des Gebäudekomplexes der Handwerkskammer Koblenz in der August-Horch-Straße zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HWK. In einem Ideenteil soll eine erste Erweiterungsmöglichkeit für den Verwaltungsneubau vorgeschlagen werden.
Inhaltlich soll der bestehende Gebäudekomplex um rund 60 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter in insgesamt 9 Multispaces mit Sozialbereichen, Besprechungs- und Versammlungsräumen, Funktionsräumen und Foyer sowie Mietflächen und einer Dienstwohnung mit einem Gesamtraumprogramm von ca. 1 900 qm zuzüglich Verkehrsflächen und Nebenräumen erweitert werden. Der Auslober wünscht sich ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, welches auch nachtäglich erweitert und an sich ändernde Anforderungen und Raumbedarfe angepasst werden kann. Hierzu erforderliche Eingriffe in das Urheberrecht werden im anschließenden VgV-Verfahren behandelt werden.
Der ruhende Verkehr soll neu geordnet und in einem Parkhaus kontrollierbar und gebündelt zusammengefasst werden. Insgesamt sollen auf den neuen Campus Handwerk mindestens 600 Parkplätze zur Verfügung stehen, wovon der Großteil in dem Parkhaus untergebracht werden soll.
Der Auslober legt besonderes Augenmerk auf die Erstellung nachhaltiger und wirtschaftlicher Gebäude. Dies betrifft sowohl die zu erwartende Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, als auch die zu erwartenden Betriebskosten.
Eine Schätzung der entstehenden Kosten über die einschlägigen Indizes ergibt für die beschriebene Gesamtmaßnahme ein Volumen von ca. 17 Millionen EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten und der Umsatzsteuer. Davon entfallen ca. 4,50 Millionen EUR auf das Parkhaus.
Die Größe des Wettbewerbsgebiets beträgt 16 616 qm.
Die genaue Wettbewerbsaufgabe ist in Teil B der Auslobung beschrieben.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Die Federführung liegt beim Architekten. Eine Einzelteilnahme ist nur bei Nachweis der Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten bewertet:
In der 1. Phase werden folgende Kriterien Grundlage für die Bewertung des Preisgerichts sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Städtebauliches und hochbauliches Konzept;
— Freiraumkonzept;
— Nutzungskonzept;
— Raumbildung, Orientierung, Identität;
— Verkehrliche Aspekte.
Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten der 1. Phase bis zu 20 Arbeiten aus, die in der 2. Wettbewerbsphase vertiefend bearbeitet werden sollen.
In der 2. Phase werden zusätzlich zu den Kriterien der 1. Phase folgende Kriterien Grundlage für die Bewertung des Preisgerichts sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Städtebauliche Qualität;
— Hochbauliche Qualität;
— Freiraumplanerische Qualität;
— Erfüllung der Anforderungen;
— Gestalterische und räumliche Qualität;
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Bearbeitungsgebühren, Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Auslobungssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 97 000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist wie folgt vorgesehen:
Preise
— 1. 23 000 EUR;
— 2. 15 000 EUR;
— 3. 8 000 EUR.
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Summe für Preise und Anerkennungen 51 000 EUR.
Die Teilnehmer der 2. Phase erhalten bei Einreichung einer prüffähigen Arbeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 000 EUR netto.
Bei einer angedachten Teilnehmerzahl von 20 Büros in der 2. Phase ergibt sich hier ein Betrag von 40 000 EUR.
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 97 000 EUR netto (Dies entspricht einer Summe von 115 430 EUR brutto).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt,bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Kurt Krautscheid, Präsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Mark Scherhag, Vizepräsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Joachim Noll, Vizepräsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Marco Kraus, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Frank Wershofen, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Stefan Hörsch, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Bernd Hammes, Geschäftsführer HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Martin Haas, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Gerhard Wolf, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Prof. Jens Wittfoht, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Iris Willems-Bender, Architektin, Trier, Fachpreisrichterin
Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum, Fachpreisrichterin
Joachim Raab, Architekt, Frankfurt am Main, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Michael Burghaus, Architekt, Kaiserslautern, nicht ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Peter Mumbauer, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Alfred Wenz, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Karl-Heinz Müller, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Barbara Koch, Geschäftsführerin HWK Koblenz, Sachverständige
Uwe Stum, Personalratsvorsitzender HWK Koblenz, Sachverständiger
Frank Hastenteufel, Amtsleiter Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung Stadt Koblenz, Sachverständiger
Rainer Angsten, Architekt, Mittelstrimmig, Sachverständiger
Kurt Schmitt, Prüfungsausschuss, Sachverständiger Gebäudetechnik, Sachverständiger
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1. Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Realisierungsteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV,
2. Gebäudeplanung Parkhaus §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone II,
3. Freianlagenplanung §38 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone III,
4. Nur im Falle der Realisierung: Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Ideenteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Architekt mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden; Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden,
2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation,
3. Ggf. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung je Auftrag.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslober und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Wirtschaftlichkeit im Betrieb 10 %,
3. Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktion 10 %,
4. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
5. Projektorganisation 10 %,
6. Honorarangebot 5 %.
Die Kriterien 2. und 3. werden nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren über ein externes Büro geprüft und entsprechend der den Wettbewerbsunterlagen beigefügten Zuschlagsmatrix bewertet.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert. Die Einhaltung des Kostenrahmens ist nachzuweisen. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Es ist eine separate Beauftragung für Architekt und Landschaftsarchitekt vorgesehen.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Im Falle der Beauftragung verpflichten sich die Teilnehmer, nachträgliche Anpassungen und Erweiterungen am Gebäude/den Freianlagen nach Fertigstellung im Sinne einer Weiterentwicklung des Campus Handwerk grundsätzlich zuzulassen. Die Übertragung der Änderungsrechte wird zwischen ausführendem Planer sowie dem Auftraggeber vertraglich geregelt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, spätere Änderungen oder Erweiterungen nur unter beratender Mitwirkung des Urhebers durchzuführen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131165240Internet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1.
Ort: siehe VI.4.1.
Land: DeutschlandInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1) Ort: siehe VI.4.1) Land: DeutschlandInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2020
Deutschland-Koblenz: Architekturentwurf
2020/S 112-272393
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer Koblenz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 33
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB
E-Mail: hwk@hillearchitekten.de
Telefon: +49 6132 / 40349Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-koblenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de/WM/HWK
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hillearchitekten.de/WM/HWK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Hille Tesch Architekten+Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Bahnhofstraße 23
Ort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB
Telefon: +49 613240349
E-Mail: hwk@hillearchitekten.de
Fax: +49 613241804
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-koblenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Campus Handwerk der Handwerkskammer Koblenz
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche und freiraumplanerische Vorentwurf für die Erweiterung des Gebäudekomplexes der Handwerkskammer Koblenz in der August-Horch-Straße zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HWK. In einem Ideenteil soll eine erste Erweiterungsmöglichkeit für den Verwaltungsneubau vorgeschlagen werden.
Inhaltlich soll der bestehende Gebäudekomplex um rund 60 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter in insgesamt 9 Multispaces mit Sozialbereichen, Besprechungs- und Versammlungsräumen, Funktionsräumen und Foyer sowie Mietflächen und einer Dienstwohnung mit einem Gesamtraumprogramm von ca. 1 900 qm zuzüglich Verkehrsflächen und Nebenräumen erweitert werden. Der Auslober wünscht sich ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, welches auch nachtäglich erweitert und an sich ändernde Anforderungen und Raumbedarfe angepasst werden kann. Hierzu erforderliche Eingriffe in das Urheberrecht werden im anschließenden VgV-Verfahren behandelt werden.
Der ruhende Verkehr soll neu geordnet und in einem Parkhaus kontrollierbar und gebündelt zusammengefasst werden. Insgesamt sollen auf den neuen Campus Handwerk mindestens 600 Parkplätze zur Verfügung stehen, wovon der Großteil in dem Parkhaus untergebracht werden soll.
Der Auslober legt besonderes Augenmerk auf die Erstellung nachhaltiger und wirtschaftlicher Gebäude. Dies betrifft sowohl die zu erwartende Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, als auch die zu erwartenden Betriebskosten.
Eine Schätzung der entstehenden Kosten über die einschlägigen Indizes ergibt für die beschriebene Gesamtmaßnahme ein Volumen von ca. 17 Millionen EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten und der Umsatzsteuer. Davon entfallen ca. 4,50 Millionen EUR auf das Parkhaus.
Die Größe des Wettbewerbsgebiets beträgt 16 616 qm.
Die genaue Wettbewerbsaufgabe ist in Teil B der Auslobung beschrieben.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Die Federführung liegt beim Architekten. Eine Einzelteilnahme ist nur bei Nachweis der Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten bewertet:
In der 1. Phase werden folgende Kriterien Grundlage für die Bewertung des Preisgerichts sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Städtebauliches und hochbauliches Konzept;
— Freiraumkonzept;
— Nutzungskonzept;
— Raumbildung, Orientierung, Identität;
— Verkehrliche Aspekte.
Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten der 1. Phase bis zu 20 Arbeiten aus, die in der 2. Wettbewerbsphase vertiefend bearbeitet werden sollen.
In der 2. Phase werden zusätzlich zu den Kriterien der 1. Phase folgende Kriterien Grundlage für die Bewertung des Preisgerichts sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Städtebauliche Qualität;
— Hochbauliche Qualität;
— Freiraumplanerische Qualität;
— Erfüllung der Anforderungen;
— Gestalterische und räumliche Qualität;
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Bearbeitungsgebühren, Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Auslobungssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 97 000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist wie folgt vorgesehen:
Preise
— 1. 23 000 EUR;
— 2. 15 000 EUR;
— 3. 8 000 EUR.
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Summe für Preise und Anerkennungen 51 000 EUR.
Die Teilnehmer der 2. Phase erhalten bei Einreichung einer prüffähigen Arbeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 000 EUR netto.
Bei einer angedachten Teilnehmerzahl von 20 Büros in der 2. Phase ergibt sich hier ein Betrag von 40 000 EUR.
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 97 000 EUR netto (Dies entspricht einer Summe von 115 430 EUR brutto).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt,bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Kurt Krautscheid, Präsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Mark Scherhag, Vizepräsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Joachim Noll, Vizepräsident HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer HWK Koblenz, Sachpreisrichter
Marco Kraus, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Frank Wershofen, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Stefan Hörsch, Vorstandsmitglied HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Bernd Hammes, Geschäftsführer HWK Koblenz, stv. Sachpreisrichter
Martin Haas, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Gerhard Wolf, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Prof. Jens Wittfoht, Architekt, Stuttgart, Fachpreisrichter
Iris Willems-Bender, Architektin, Trier, Fachpreisrichterin
Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum, Fachpreisrichterin
Joachim Raab, Architekt, Frankfurt am Main, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Michael Burghaus, Architekt, Kaiserslautern, nicht ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Peter Mumbauer, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Alfred Wenz, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Karl-Heinz Müller, Vorstand HWK Koblenz, Sachverständiger
Barbara Koch, Geschäftsführerin HWK Koblenz, Sachverständige
Uwe Stum, Personalratsvorsitzender HWK Koblenz, Sachverständiger
Frank Hastenteufel, Amtsleiter Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung Stadt Koblenz, Sachverständiger
Rainer Angsten, Architekt, Mittelstrimmig, Sachverständiger
Kurt Schmitt, Prüfungsausschuss, Sachverständiger Gebäudetechnik, Sachverständiger
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1. Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Realisierungsteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV,
2. Gebäudeplanung Parkhaus §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone II,
3. Freianlagenplanung §38 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone III,
4. Nur im Falle der Realisierung: Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Ideenteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Architekt mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden; Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden,
2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation,
3. Ggf. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung je Auftrag.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslober und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Wirtschaftlichkeit im Betrieb 10 %,
3. Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktion 10 %,
4. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
5. Projektorganisation 10 %,
6. Honorarangebot 5 %.
Die Kriterien 2. und 3. werden nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren über ein externes Büro geprüft und entsprechend der den Wettbewerbsunterlagen beigefügten Zuschlagsmatrix bewertet.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert. Die Einhaltung des Kostenrahmens ist nachzuweisen. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Es ist eine separate Beauftragung für Architekt und Landschaftsarchitekt vorgesehen.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Im Falle der Beauftragung verpflichten sich die Teilnehmer, nachträgliche Anpassungen und Erweiterungen am Gebäude/den Freianlagen nach Fertigstellung im Sinne einer Weiterentwicklung des Campus Handwerk grundsätzlich zuzulassen. Die Übertragung der Änderungsrechte wird zwischen ausführendem Planer sowie dem Auftraggeber vertraglich geregelt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, spätere Änderungen oder Erweiterungen nur unter beratender Mitwirkung des Urhebers durchzuführen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131165240Internet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1.
Ort: siehe VI.4.1.
Land: DeutschlandInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1) Ort: siehe VI.4.1) Land: DeutschlandInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2020