5.1.12.
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:, Ingrid Burgstaller, Prof. Dipl.-Ing. M.Sc., Architektin, Stadtplanerin, Nürnberg, München;, Elke Berger Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin, München;, Markus Götz, Architekt, Amt für ländl. Entwicklung, Tirschenreuth;, Peter Haimerl, Architekt, Stadtplaner, München;, Marek Stadthaus, Stadtplaner BayAK, Würzburg., Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichterin:, Irina Auernhammer, Architektin, Stadtplanerin, München., Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:, Manfred Hauser, Erster Bürgermeister;, Vorsitzender Teilnehmergemeinschaft; Wolfgang Pirzer,, Kommandant Feuerwehr; Thomas Hartl,, Edmund Ehrensperger, Vorstand Teilnehmergemeinschaft., Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:, Johannes Mirbeth, Vorstand Teilnehmergemeinschaft;, Walter Bauer, Vorstand Teilnehmergemeinschaft.
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Mt2 Architekten, Nürnberg mit Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Bockhorn
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Büro für Architektur und Stadtplanung Karlheinz Beer, Weiden mit S H L Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitektur, Weiden
Bereits ausgewählte Teilnehmer: dreisterneplus, München mit Nicole M. Meier Landschaftsarchitekturbüro, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Umarchitekt, Bamberg mit JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Architekturbüro Schlicht, Lamprecht, Kern, Schweinfurt mit Landschaftsarchitekturbüro de Buhr, Sommerhausen
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Diezinger Architekten, Regensburg mit Wamsler, Rohloff, Wirzmüller FreiraumArchitekten, Regensburg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Architekturbüro Rösch, Gebenbach mit Werner Röth Landschaftsarchitekten, Amberg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Büro Kofink Schels Architekten, München mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur, München
Wert des Preises: 21 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Wert des Preises: 14 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Wert des Preises: 10 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Wert des Preises: 6 500,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen: Der Auslober stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto 65.500 € zu Verfügung. Das Preisgeld wird wie folgt verteilt: 1. Preis 21.500 €, 2. Preis 14.500 €, 3. Preis 10.500 €, 4. Preis 6.500 €, drei Anerkennungen mit insgesamt 13.000 €. Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen. Sofern die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, wird diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz vergütet.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/ innen und Bewerber/ innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.