- wa-ID
- wa-2033660
- Tag der Veröffentlichung
- 25.02.2022
- Aktualisiert am
- 02.11.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bietergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
- Samtgemeinde Neuenkirchen
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
- Bewerbungsschluss
- 28.03.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 01.07.2022
- Abgabetermin Modell
- 25.07.2022
- Preisgerichtssitzung
- 23.09.2022
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Samtgemeinde Neuenkirchen, bestehend aus den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage, unterhält als Schulträger die bestehende Grundschule Merzen.
In zentraler Ortslage des aufstrebenden Standorts (derzeit ca. 4.000 Einwohner) befindet sich der zweizügige Schulbau, welcher auch für die örtliche Vereins- und Jugendarbeit mitgenutzt wird, in Nachbarschaft zu zwei Sporthallen, einem Sportplatz sowie dem Busbahnhof.
Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule am gleichen Ort, die Verknüpfung mit der Vereins- und Jugendarbeit bleibt Programm.
Entstehen soll -unter Beachtung der 4 Themenbausteine 'Heterogenität beim Lernen', 'Inklusion', 'Ganztag' und 'Digitalisierung'- ein Wohlfühlort für zukunftsorientierte Lernformen.
Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme sollen die Freianlagen des gesamten Ensembles der vorgenannten öffentlichen Flächen einer planerischen Betrachtung unterzogen werden.
Erwartet werden Entwurfsvorschläge, die Grundlage für die weitere Planung des Standorts werden sollen.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg (Vorsitz)
Prof. Jürgen Arendt, Architekt BDA Oldenburg
Hanno Garthaus, Stadtplaner BDA, Osnabrück
Prof. Eike Harant, Architekt BDA, Hamburg
Prof. Ingo Lütkemeyer, Architekt BDA, Bremen
Sachpreisrichter*innen
Christoph Trame, Samtgemeindebürgermeister Neuenkirchen
Christof Büscher, Bürgermeister Merzen
Petra Bröker, Schulleiterin Grundschule Merzen
Tanja Dieckhoff, Samtgemeinderatsmitglied Neuenkirchen
Josef Egbert, Bauausschussvorsitzender Samtgemeinde Neuenkirchen
Ina Eversmann, Bildungsausschussvorsitzende Samtgemeinde Neuenkirchen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit mit weiteren Leistungen gemäß Auslobung zu beauftragen, sofern die Maßnahme realisiert wird.
Deutschland-Neuenkirchen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 040-104063
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alte Poststraße 5-7
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Herdemann
E-Mail: herdemann@neuenkirchen-os.de
Telefon: +49 546520152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuenkirchen-os.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit einem VgV-Verfahren ; Dorfcampus Merzen
Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Aufgabe des Verfahrens ist der Neubau der Grundschule Merzen und des Dorf- / Jugendtreffs mit multifunktionaler Mensa und die Neugestaltung der angrenzenden Freianlagen, Bushaltestellen und Stellplatzbereichen
Die Samtgemeinde Neuenkirchen, bestehend aus den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage, unterhält als Schulträger die bestehende Grundschule Merzen.
In zentraler Ortslage des aufstrebenden Standorts (derzeit ca. 4.000 Einwohner) befindet sich der zweizügige Schulbau, welcher auch für die örtliche Vereins- und Jugendarbeit mitgenutzt wird, in Nachbarschaft zu zwei Sporthallen, einem Sportplatz sowie dem Buswendeplatz.
Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule am gleichen Ort, die Verknüpfung mit der Vereins- und Jugendarbeit bleibt Programm.
Entstehen soll -unter Beachtung der 4 Themenbausteine 'Heterogenität beim Lernen', 'Inklusion', 'Ganztag' und 'Digitalisierung'- ein Wohlfühlort für zukunftsorientierte Lernformen.
Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme sollen die Freianlagen des gesamten Ensembles der vorgenannten öffentlichen Flächen einer planerischen Betrachtung unterzogen werden.
Die Neubaumaßnahmen der schulischen Einrichtungen, und die Neubaumaßnahme des Dorf-/Jugendtreffs mit multifunktionaler Mensa betragen insgesamt etwa 3.400 m² NUF.
Die Gesamtfläche des Plangebiets in Merzen beträgt ca. 13.900 m².
Hinweis 1:
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Die Architektenleistungen werden als Generalplanerleistungen für die Architektur, die Tragwerkslehre, die Fachplanung TA und diverse Sachverständigenleistungen vergeben werden.
Hierzu müssen zur Zuschlagsverhandlung von den Preisträgern entsprechende Teams gebildet und vorgestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 4 gesetzte und 11 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 11 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link https://www.subreport.de/E26477174
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 28.03.22, 10.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular)
Architektinnen und Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
Die Gesamtpreissumme beträgt: 85.000,00 € (inklusive MWSt.)
Preisgeld
1. Preis: 19.000,00 €
2. Preis: 12.000,00 €
3. Preis: 7.000,00 €
Anerkennungen (2) 9.500,00 €
Aufwandsentschädigung:
2.500,00 € bt. pro Bietergemeinschaft (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung. Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
13. KW 2022 - Auslosung der Teilnehmer nach Bewerbung
15. KW 2022 - Versand Auslobung
18. KW 2022 - Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
26. KW 2022 - Abgabe Planunterlagen
30. KW 2022 - Abgabe Modelle
38 KW 2022 - Preisgerichtssitzung, voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass
Der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
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Postleitzahl: 21339
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