- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2033227
- Tag der Veröffentlichung
- 03.01.2022
- Aktualisiert am
- 05.05.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, es wird außerdem empfohlen, sich von einer*einem Fachplaner*in für Verkehr/Mobilität beraten zu lassen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Hamburg
im Einvernehmen mit der
Freien und Hansestadt Hamburg
letztere vertreten durch
die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
das Bezirksamt Hamburg-Altona,
die Behörde für Inneres und Sport,
die Behörde für Kultur und Medien,
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft,
und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende - Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 28.01.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 04.10.2022 12:00
- Abgabetermin Modell
- 17.10.2022 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 12.12.2022
Nicht offener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 12 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Das Gebiet rund um den Diebsteich bietet durch seine zentrale Lage zwischen den Zentren Altonas und Eimsbüttels zukunftsweisende Entwicklungspotenziale, die sich auch aus dem Nutzungswandel großer Gewerbeflächen wie dem ThyssenKrupp-Areal und dem Post-Areal am Kaltenkircher Platz ergeben. Damit besteht die Chance, neue Orte für Kultur und Sport, für Arbeit und Produktion, für Freizeit und Erholung zu schaffen, die sich in den rauen, gewerblich geprägten Charme des Quartiers einfügen.
Um die Chancen für eine Neuordnung und Nachverdichtung der städtebaulichen Strukturen sowie eine optimale verkehrliche Einbindung im gesamtstädtischen Interesse nutzen zu können, wurde mit dem städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan Diebsteich ein übergeordnetes Konzept entwickelt. Der Rahmenplan gliedert das Gesamtgebiet in neun Teilbereiche. Einen der Teilbereiche stellt das ThyssenKrupp-Areal dar.
Folgende Nutzungen sollen auf dem Areal geplant werden:
Baustein 1 – Stadion Hamburg Altona 93 und Mantelbebauung
Ein Fußball-Regionalligastadion mit 5.000 Plätzen nebst Mantelbebauung für Büro, Gastronomie, Handel, Kultur, Freizeit einschließlich TG
Baustein 2 – Hamburg Music-Hall (HMH)
Sanierung und Erweiterung der Bestandshalle zu einer Musikeventhalle mit bis zu 5.000 Besucher*innen
Baustein 3 – Büro- und Gewerbeflächen
Entwurf eines Bürogebäudes mit weiteren publi-kumswirksamen Nutzungen nebst Tiefgarage sowie Umnutzung eines gründerzeitlichen ehem. Verwaltungsgebäudes mit Flächen für eine Kita und weiteren stadtteilbezogenen Nutzungen sowie die Umnutzung zweier historischer Portalhäuschen.
Competition assignment
The ThyssenKrupp area shall be developed for culture, sports, work etc. and it is one of the 9 sub-areas of the masterplan area Diebsteich, comprising: Module 1 – Hamburg Altona 93 stadium with 5.000 seats, offices, gastronomy etc. and underground parking; Module 2 – Hamburg Music Hall (HMH), refurbishment of the existing hall for 5.000 visitors; Module 3 – office and commercial space, underground car park and conversion of a former administration building and two historic portal houses.
Fachpreisrichter*innen
rof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Vors.)
Franz-Josef Höing, OBD, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Frank Conrad, Bezirk Altona
Tim Hupe, Hamburg
Prof. Johannes Schilling, Köln
Prof. Dr. Jan Knippers, TU Stuttgart
Prof. Anna Lundqvist, Berlin
Ute Hertling, Hamburg
Jens Bendfeldt, Kiel
Prof. Kirsten Schemel, Berlin
Prof. Julia Bolles-Wilson, Münster
Sachpreisrichter*innen
Dr. Andreas Dressel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg
Dr. Stefanie von Berg, Bezirksamt Altona
Arne Kuchenbecker, LIG
Ragnar Törber, Altona 93
Leif Nüske, Hamburg Music Hall GmbH
Sonja Lattwesen, Hamburgische Bürgerschaft
Gesche Boehlich, Bezirksversammlung Altona
Thomas Adrian, Bezirksversammlung Altona
Sven Hielscher, Bezirksversammlung Altona
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt das Planungsteam der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 248-657673
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: waidmannstrasse@lig.hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: waidmannstrasse@drost-consult.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich"
Das Gebiet rund um den Diebsteich bietet schon heute durch seine zentrale Lage zwischen den Zentren von Altona und Eimsbüttel zukunftsweisende Entwicklungspotenziale, die sich nicht nur aus dem Bestand, sondern auch aus dem Nutzungswandel großer Gewerbeflächen ergeben. Damit besteht die Chance, neue Orte für Kultur und Sport, für Arbeit und Produktion, für Freizeit und Erholung zu schaffen, die sich in den rauen, gewerblich geprägten Charme des Quartiers einfügen und es als lebendigen, urbanen Raum im Hamburger Stadtgefüge neu platzieren. Die Entscheidung der DB AG im Jahr 2014, den Fern- und Regionalbahnhof Altona an den Standort Diebsteich zu verlegen, hat einen maßgeblichen Impuls für diese Neuentwicklung des Umfelds gesetzt, das mit der Ansiedlung eines Haltepunkts für den Fern- und Regionalverkehr deutlich an Zentralität gewinnen wird. Die Eröffnung des neuen Bahnhofs ist 2027 geplant. Gegenüber des künftigen Bahnhofsgebäudes liegt das Wettbewerbsgebiet "Waidmannstraße 26", ehem. ThyssenKrupp Schulte Gelände. Es kann und soll seinen Beitrag leisten den Standort nachhaltig zu verändern und neue Nutzungen an dem Standort zu etablieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Ensembles, bestehend aus einem Fußball-Regionalligastadion mit bis zu 5.000 Plätzen nebst Mantelbebauung für Büro, Gastronomie, Handel, Kultur, Freizeit einschließlich Tiefgarage; die Sanierung und Erweiterung einer Bestandshalle zu einer Musikhalle mit 5.000 Besuchern; der Entwurf eines Bürogebäudes mit weiteren additiven Nutzungen insbesondere im Erdgeschoss nebst Tiefgarage sowie die Umnutzung eines gründerzeitlichen ehem. Verwaltungsgebäudes mit Flächen für eine Sport-Kita und weiteren stadtteilbezogenen Nutzungen sowie die Umnutzung zweier historischer Pförtnerhäuschen.
Das Projekt umfasst als gebündeltes Gesamtprojekt Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von mindestens insgesamt ca. 110.000 m² BGF. Für die Gesamtmaßnahme sind vorläufig Baukosten in Höhe von ca. 320 Mio. EUR (KG 200-700, brutto) vorgesehen.
Als Grundlage des Wettbewerbs dient der städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplan Diebsteich, der innerhalb der vorbereitenden Untersuchung (VU) Diebsteich für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB von 2018 bis 2021erarbeitet wurde. Die bauliche Umsetzung der Bedarfe und Anforderungen an die Bausteine Stadion, Musikhalle und Bürogebäude wurden in einer Machbarkeitsstudie geprüft und nachgewiesen.
Der Auslober erklärt, dass er - eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 der*die obsiegende Preisträger*in der Gesamtvergabe bzw. eine Arbeitsgemeinschaft bei losweiser Prämierung mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen in Anlehnung an gemäß §§ 34 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile von 5 (Leitdetails entsprechend den Vorgaben des Planervertrags) - beauftragen wird. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, bei der der Auslober zur Weiterbeauftragung verpflichtet ist, wenn nicht das Projekt insgesamt scheitert.
Der Auslober beabsichtigt - eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - ebenso, die Planungsleistungen für Freianlagen in Anlehnung an gem. §§ 39 HOAI an den*die Wettbewerbsteilnehmer*in, der*die den 1. Preis erhalten hat (Gesamtvergabe oder Los), - mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile von 5 (Leitdetails entsprechend den Vorgaben des Planervertrags) - zu vergeben. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, bei der der Auslober zur Weiterbeauftragung verpflichtet ist, wenn nicht das Projekt insgesamt scheitert.
Des Weiteren stellt der Auslober in Aussicht, dass der*die Preisträger*in mit der Begleitung der künstlerischen Oberleitung entsprechend den Vorgaben des Planervertrags beauftragt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen insgesamt 12 Büros/Arbeitsgemeinschaften/Planungsteams als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber:
Die in den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
- Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden/Sachschäden (jeweils 2-fach maximiert) sowie Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zur ggf. Erhöhung im Auftragsfall auf Deckungssummen von jeweils 5 Mio. Euro für Personenschäden und sonstige Schäden/Sachschäden (jeweils 2-fach maximiert).
- Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 1.750.000 Euro (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
- Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 400.000 Euro (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI)
- Eigenerklärung über mind. 10 Architekt*innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Architektur sowie Bauingenieure (mind. FH; Vollzeitäquivalente) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
- Eigenerklärung über mind. 4 Landschaftsarchitekt*innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH; Vollzeitäquivalente) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI)
- Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Architekten gem. § 75 (1) VgV
- Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Landschaftsarchitekten gem. § 75 (1) VgV
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss von dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bewerbergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
TEILNAHMEWETTBEWERB
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
AUSWAHL DER BEWERBER
Die Auswahl erfolgt anhand von jeweils zwei einzureichenden Referenzprojekten für die Leistungsbereiche Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und Freianlagen gem. §§ 38 HOAI sowie anhand von einer Zusatzreferenz BIM-Planung.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI sowie der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt nach den Kriterien
STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
HOCHBAULICHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 700.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 340.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Nähere Angaben zur Preisverteilung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise" zu entnehmen.
Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 700.000,- Euro (netto) wird anteilig als Bearbeitungshonorar (360.000,- Euro netto) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen), sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2015 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-14-21-HLRW registriert.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens richtet sich danach, ob Gesamtpreise oder Einzelpreise für die Lose vergeben werden. Bei Gesamtpreisträgern wird die Vergabe gem. Variante 1 vorgenommen, bei Einzelpreisträgern erfolgt die Vergabe gem. Variante 2.
Variante 1 - Gesamtentwurf:
Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurf für die weitere Bearbeitung. Der Auslober wird alle Preisträger*innen zur Präsentation ihres Projektkonzepts auffordern, sofern nur ein Preisträger prämiert wird, erfolgt eine Beauftragung nur sofern der Preisträger in der nachfolgenden Bewertung mindestens 75% der erreichbaren Punkte erreicht. Diese ist textlich abzufassen und im Rahmen eines Präsentationstermins, je nach Corona-Lage persönlich oder im Rahmen eines digitalen Termins, zu erläutern. Es ist beabsichtigt, das nach dem Wettbewerb das eingereichte Erstangebot mit den Preisträger*innen zu verhandeln; sofern diese Verhandlungen stattfinden, werden die Preisträger*innen im Nachgang zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Variante 2 - Prämierung von Losen:
Das Preisgericht empfiehlt eine konkrete Kombination von Planungsbestandteilen verschiedener Entwürfe für die weitere Bearbeitung, also eine Kombination von Losen. In diesem Fall führt der Auslober Verhandlungen mit den konkret von der Empfehlung betroffenen Preisträger*innen über ihren jeweiligen Leistungsanteil (Los). Die Verhandlungen sind zunächst auf genau die vom Preisgericht empfohlene Kombination (jeweils 1. Preis je Los) beschränkt. Verhandlungen mit einem*r Preisträger*in für ein Los gelten als gescheitert, wenn nach Verhandlungen der Preisträger bei einer Bewertung auf Basis der folgenden Wertungskriterien eine Punktzahl von 75% der zu erreichenden Punkte unterschreitet.
Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger*innen je Los nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis - entsprechend losweise - um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert. In diesem Fall erhält das nach den folgenden Kriterien wirtschaftlichste Angebot - entsprechend losweise - den Zuschlag:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Für den Fall einer losweisen Vergabe der Planungsleistungen verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer mit Abgabe ihres Angebots, mit den übrigen obsiegenden Bietern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden.
Der Auslober weist darauf hin, dass die Wertung des Preises auf Basis eines Pauschalpreisangebots erfolgen wird. Der Auslober hat hierzu auf Basis der budgetierten Baukosten und den Vorgaben der HOAI einen Basispreis von EUR ermittelt. Dieser Preis wird in der Bewertung mit 100% bewertet, eine Unterschreitung dieses Preises gibt keine zusätzlichen Punkte in der Bewertung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRNQC
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427310499
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.