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  • Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
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  • Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
  • Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 2. Preis: capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin
  • Anerkennung: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Anerkennung: Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg

Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig , Salzweg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029582
Tag der Veröffentlichung
04.08.2020
Aktualisiert am
10.08.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
Hummel | Kraus Planen | Beraten, München
Bewerbungsschluss
31.08.2020
Abgabetermin Pläne
22.01.2021
Preisgerichtssitzung
30.07.2021

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Maik Böhmer
Mitarbeit: Fabian Karle · Piroska Szabó
Hilfskräfte: Adrian Calitz · A. Calitz Visual, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

2. Preis

capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin
Tancredi Capatti · Mathias Staubach
Mitarbeit: Kamila Lejman-Kudla · Gilda Convertino
Guangzheng Li · Daria Wolanska
  • 2. Preis: capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin
  • 2. Preis: capatti staubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Berlin

Anerkennung

lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
Ursula Hochrein · Axel Lohrer
Mitarbeit: Özge Menevse
Fachplaner: Day & Light Lichtplanung, München
  • Anerkennung: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Anerkennung: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Anerkennung: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
  • Anerkennung: lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München

Anerkennung

Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg
Eric Frisch · Thomas Eckert
Mitarbeit: Martin Gebhardt · Yunjie Liu · Sarah Jankowski
  • Anerkennung: Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg
  • Anerkennung: Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg
  • Anerkennung: Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg
  • Anerkennung: Dömges Architekten AG Architektur und Stadtplanung, Regensburg
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs Kilometer nördlich von Passau und ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Die Passauer Straße durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort. Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche Aufenthaltsqualität.

Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt „Kommunikationsbereiche“ zu schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.

Fachpreisrichter
Peter Wich, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner (Vorsitzender)
Jochen Baur, Architekt/Stadtplaner
Rolf-Peter Klar, Architekt/Stadtplaner
Jochen Rümpelein, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner
Erwin Wenzl, Architekt

Sachpreisrichter
Josef Putz, Erster Bürgermeister Gemeinde Salzweg
Ludwig Falkner, Kath. Kirche St. Rupert
Maximilian Brandl, Gemeinderat Salzweg
Christian Meier, Dritter Bürgermeister Gemeinde Salzweg

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser der Arbeit mit der Tarnzahl 1008, die mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs mit den weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen. Dabei sind die Anmerkungen aus der Beurteilung der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen, wobei vorausgesetzt wird, dass die in den schriftlichen Beurteilungen getroffenen Festlegungen, Bedenken und Anregungen jeweils im Einvernehmen mit der Ausloberin berücksichtigt werden.
04/08/2020    S149
Deutschland-Salzweg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 149-366084
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Salzweg
Postanschrift: Passauer Str. 42
Ort: Salzweg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94121
Land: Deutschland
E-Mail: alexander.heberger@salzweg.de
Telefon: +49 8519499815
Fax: +49 8519499820Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzweg.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Salzweg – Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs Kilometer nördlich von Passau und ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Die Passauer Straße durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort. Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche Aufenthaltsqualität.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt „Kommunikationsbereiche“ zu schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.
Prognostizierte Kosten:
— anrechenbare Kosten Freianlagen: 1 558 000,00 EUR;
— anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: 930 000,00 EUR.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären,
1. dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt/-in“, „Landschaftsarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ besitzen,
2. dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3. dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt,
5. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines innerörtlichen öffentlichen Platzes im Leistungsbild Freianlagen, mindestens in den LPh. 2, 3 und 5 bis einschließlich 8 und Honorarzone IV oder höher, vorliegt sowie
6. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines innerörtlichen Straßenraumes im Leistungsbild Verkehrsanlagen, mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8 und Honorazone III oder höher, vorliegt.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase mind. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Freianlage und Verkehrsanlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
— Name des Referenzprojekts;
— Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
— Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr);
— Honorarzone;
— Anrechenbare Kosten netto (KG 500);
— Fläche in m2;
— der eigene prozentuale Leistungsanteil.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Freianlage, wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Fläche:
— 5 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte;
— 4 000 m2 oder mehr= 4,0 Punkte;
— 3 000 m2 oder mehr= 3,0 Punkte;
— weniger als 3 000 m2 = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500)
— 0,50 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;
— 0,35 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;
— 0,20 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;
— weniger als 0,20 Mio. EUR = 0 Punkte.
Verkehrsanlagen, wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Fläche:
— 3 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte;
— 2 000 m2 oder mehr= 4,0 Punkte;
— 1 000 m2 oder mehr= 3,0 Punkte;
— weniger als 1 000 m2 = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500):
— 0,30 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;
— 0,20 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;
— 0,10 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;
— weniger als 0,10 Mio. EUR = 0 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Architektin und Stadtplaner im Plankreis, Dorner und Gronle Partnerschaft mbB
die-grille selbständige Landschaftsarchitekten, Harry Dobrzanski Landschaftsarchitekt ByAK BDLA
Dömges Architekten AG
mk.landschaft
toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbH

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes/Konzeptidee;
— funktionale Qualität;
— gestalterische Qualität;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Herstellung und Unterhalt;
— Programmerfüllung, Vollständigkeit der Leistung.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Als Wettbewerbssumme stehen folgende Beträge zur Verfügung:
— 1. Preis: 19 000 EUR;
— 2. Preis: 14 000 EUR;
— 3. Preis: 7 000 EUR;
— Anerkennungen: 7 000 EUR;
— Wettbewerbssumme gesamt netto: 47 000 EUR;
— Wettbewerbssumme gesamt brutto: 55 930 EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Keine.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

— Jochen Baur, Architekt/Stadtplaner;
— Rolf-Peter Klar, Architekt/Stadtplaner;
— Jochen Rümpelein, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
— Erwin Wenzl, Architekt;
— Peter Wich, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
— Josef Putz, Erster Bürgermeister Gemeinde Salzweg;
— Alexander Aulinger, Pfarrer d. Kath. Kirche St. Rupert;
— Georg Breitenfellner, Gemeinderat Salzweg;
— Wido Kilian, Gemeinderat Salzweg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.
Die Gemeinde Salzweg schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
— § 47 HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ und § 47 HOAI „Verkehrsanlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Gemeinde Salzweg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen abschließen.
Soweit die Leistungen von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, – Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die jeweiligen Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied,
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen.
Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
Für Freianlagen, Verkehrsanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

30/07/2020

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