Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2011478
- Tag der Veröffentlichung
- 12.10.2010
- Aktualisiert am
- 12.10.2010
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Auslober
-
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich Süd - Koordination
- Drees & Sommer, Stuttgart
- Preisgerichtssitzung
- 14.09.2010
Verfahrensart
2-phasiger Wettbewerb nach VOF
Wettbewerbsaufgabe:
Die DB ProjektBau GmbH plant im Auftrag der DB Netz AG die bestehende Eisenbahnüberführung (Aurachtalbrücke) in Bahn-km 22+864 auf der Strecke von Fürth – Würzburg zu erneuern.
Im Rahmen einer Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung in den Jahren 2006 bis 2007 wurden unterschiedliche Varianten zur Sanierung der bestehenden Eisenbahnüberführung und Erneuerung in neuer Lage untersucht.
Bei der Bewertung der Varianten und anschließenden Entscheidungsfindung wurden die Kriterien der Gesamtbaukosten, Unterhaltungskosten, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, betriebliche Möglichkeiten, der unvermeidbare Eingriff in die umgebende Natur und Landschaft, der Immissionsschutz und das gestalterische Erscheinungsbild berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien wurde im Ergebnis die Variante Neubau der Eisenbahnüberführung in neuer Lage mit Linienverbesserung als Vorzugsvariante ausgewählt. Diese Variante bildet die Grundlage für diesen Planungswettbewerb. Die neue Eisenbahnüberführung ist zweigleisig.
Nachdem der Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) der Erneuerung zugestimmt hat sollen nun die Planungsleistungen fortgeführt werden. In diesem Zuge wird für den Neubau der Aurachtalbrücke ein zweiphasiger Planungswettbewerb in Anlehnung an die RPW 2008 mit vorgeschalteter Präqualifikation im VOL-Verfahren durchgeführt. Die vorgeschaltete Präqualifikation ist bereits abgeschlossen.
Übergeordnetes Ziel des Verfahrens ist es, auf Basis der vorliegenden Rahmenbedingungen der Vorzugsvariante einen technisch-konstruktiv und architektonisch hochwertigen Entwurf zu erarbeiten. Das Ergebnis des zweiphasigen Verfahrens hat Vorplanungscharakter gemäß § 42 HOAI (Fassung von 2009).
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2008 einem Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß § 42 HOAI Leistungsphasen 3, 4, 6 und 7 sowie § 49 HOAI Leistungsphasen 3 und 6 und ggf. eine künstlerische Oberleitung übertragen.
Die Beauftragung umfasst dabei lediglich die Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk.
Die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (LST, Oberleitung, usw.) und die Verkehrsanlage (Gleis-, Trassen- und Tiefbau) werden durch den Auftraggeber erstellt bzw. beigestellt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
2-phasiger Wettbewerb nach VOF
Wettbewerbsaufgabe:
Die DB ProjektBau GmbH plant im Auftrag der DB Netz AG die bestehende Eisenbahnüberführung (Aurachtalbrücke) in Bahn-km 22+864 auf der Strecke von Fürth – Würzburg zu erneuern.
Im Rahmen einer Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung in den Jahren 2006 bis 2007 wurden unterschiedliche Varianten zur Sanierung der bestehenden Eisenbahnüberführung und Erneuerung in neuer Lage untersucht.
Bei der Bewertung der Varianten und anschließenden Entscheidungsfindung wurden die Kriterien der Gesamtbaukosten, Unterhaltungskosten, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, betriebliche Möglichkeiten, der unvermeidbare Eingriff in die umgebende Natur und Landschaft, der Immissionsschutz und das gestalterische Erscheinungsbild berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien wurde im Ergebnis die Variante Neubau der Eisenbahnüberführung in neuer Lage mit Linienverbesserung als Vorzugsvariante ausgewählt. Diese Variante bildet die Grundlage für diesen Planungswettbewerb. Die neue Eisenbahnüberführung ist zweigleisig.
Nachdem der Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) der Erneuerung zugestimmt hat sollen nun die Planungsleistungen fortgeführt werden. In diesem Zuge wird für den Neubau der Aurachtalbrücke ein zweiphasiger Planungswettbewerb in Anlehnung an die RPW 2008 mit vorgeschalteter Präqualifikation im VOL-Verfahren durchgeführt. Die vorgeschaltete Präqualifikation ist bereits abgeschlossen.
Übergeordnetes Ziel des Verfahrens ist es, auf Basis der vorliegenden Rahmenbedingungen der Vorzugsvariante einen technisch-konstruktiv und architektonisch hochwertigen Entwurf zu erarbeiten. Das Ergebnis des zweiphasigen Verfahrens hat Vorplanungscharakter gemäß § 42 HOAI (Fassung von 2009).
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2008 einem Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß § 42 HOAI Leistungsphasen 3, 4, 6 und 7 sowie § 49 HOAI Leistungsphasen 3 und 6 und ggf. eine künstlerische Oberleitung übertragen.
Die Beauftragung umfasst dabei lediglich die Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk.
Die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (LST, Oberleitung, usw.) und die Verkehrsanlage (Gleis-, Trassen- und Tiefbau) werden durch den Auftraggeber erstellt bzw. beigestellt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.