- Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2027007
- Tag der Veröffentlichung
- 09.07.2019
- Aktualisiert am
- 20.01.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Interdisziplinäre Teams der Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Birkenwerder
- Koordination
- GRUPPE PLANWERK, GP Planwerk GmbH, Berlin
- Bewerbungsschluss
- 09.08.2019
- Abgabetermin Pläne
- 18.10.2019
- Abgabetermin Modell
- 28.10.2019 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 29.11.2019
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren entsprechend RPW 2013 und VgV 2016
Ausgewählte Teilnehmer
Freitag Hartmann Architekten, Berlin mit Hackenberg Landschaftsarchitekten, Berlin
thoma architekten, Berlin mit hutterreimann Landschaftsarchitekten, Berlin
LANDHERR / Architekten Ingenieure, Hoppegarten mit Glaßer und Dagenbach, Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin
puppendahlarchitektur, Olfen mit michellerundschalk Landschaftsarchitekten und urbanism, München
pussert kosch architekten, Dresden mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Brüch und Kunath Architekten, Birkenwerder mitGRÜN + BUNT Landschaftsarchitekten, Berlin
bof architekten, bücking ostrop fleming, Hamburg mit graber huber lipp, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Hamburg
Ludloff Ludloff Architekten, Berlin mit WEIDINGER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, Berlin
Weinmiller Großmann Architekten, Berlin mit LA.BAR Landschaftsarchitekten, Berlin
Gesetzte Teilnehmer
Scheidt Kasprusch Architekten, Berlin mit TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin
kersten und kopp, Architekten Berlin mit SINAI, Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
Petzi + Petzi, Oranienburg mit HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppien
Steiner Weißenberger Architekten, Berlin mit einenkel Büro für Landschaftsarchitektur, Leipzig
Herwarth + Holz / Freischlad + Holz, Berlin mit gruppeF, Berlin
kleyer. koblitz. letzel. freivogel, Berlin mit Henningsen, Landschaftsarchitekten Berlin
Anlass, Ziel und Gegenstand
Birkenwerder liegt nordöstlich von Berlin (Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg). Durch die Hauptstadtnähe, die gute Verkehrsanbindung, die reizvolle naturräumliche Einbettung in Havelniederung und Briesetal sowie durch die gute soziale Infrastruktur wächst die Einwohnerzahl seit der Wende 1989 kontinuierlich an, insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen, was u. a. zu einer wachsenden Nachfrage an Plätzen in der Grundschule und den Horteinrichtungen führt.
Vor diesem Hintergrund und durch anzunehmende langfristig konstante Schüleranzahlen müssen die bestehenden Kapazitäten erweitert werden. Die Bestandsschule wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder erweitert und umgebaut. Der Hortbereich ist aktuell an 3 verschiedenen Standorten untergebracht. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche der Gemeinde an soziale und kulturelle Angebote. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb eine bedarfsgerechte Entwicklung des gesamten Areals (rd. 3ha) zwischen Kirchengrundstück und Obermühlengelände als Bildungs- und Kulturcampus. Das Wettbewerbsgebiet (engerer Betrachtungsraum Realisierungsteil) hat eine Größe von rd. 1,1ha. Es liegt südlich des Dorfangers und erstreckt sich entlang der Hauptstraße (B 96) zwischen Pestalozzi-Grundschule, Feuerwehr und ehemaligem Küsterhaus, über das Obermühlengrundstück hinweg bis zur Briese.
Gegenstand des Wettbewerbes (RPW 2013) ist in diesem Kontext ein Schulergänzungsbau, für die Grundschule mit Aula, Mensa (Ausgabeküche) und Bürgersaal mit rd. 2 350 m2 BGF und einem Hortneubau für 200 Kinder mit rd. 1 600 m2 BGF. Grundlage dafür bildet ein 2018 durchgeführter Ideenwettbewerb, dessen Ergebnis, in einer 1. Wettbewerbsstufe, die künftige städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der Ortsmitte zwischen Bahnhofs- und Kirchenareal sowie schwerpunktmäßig die Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus formulierte. Dementsprechend sollen für diese Funktionen neue Gebäude auf Flächen südlich der Bestandsschule / Feuerwehr und auf dem Obermühlengelände entwickelt werden. Für das Gesamtareal des Bildungs- und Kulturcampus sollen Aussagen zu Erschließungen, zu internen Wegeverbindungen, zur Optimierung von vorhandenen Freiflächen und räumlichen Beziehungen, zur Wärmeversorgung im Sinne eines energetischen Konzeptes sowie Vorschläge zur Unterbringung weiterer soziokultureller Nutzungen bzw. Einrichtungen entwickelt werden (Skizzen/Aussagen Nachnutzungskonzept ehemaliges denkmalgeschützes Küsterhaus, derzeit Hort). Die Freiflächen für Schule, Hort und Bürgersaal mit Aufenthaltsbereichen/Plätzen, Fahrrad-/ Pkw-Stellplätzen, Wegen/Zufahrten sind entwurfsbedingt in einer Größe von bis zu rd. 4 000-5 000 m2 anzupassen und neuzugestalten.
Es wird ein architektonisch anspruchsvoller und funktional gut strukturierter Entwurf erwartet, der baulich-räumlich und gestalterisch die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen umsetzt. Der neue Bildungs- und Kulturcampus von Birkenwerder soll sich in seiner Gesamtheit städtebaulich und baulich-funktional in die vorhandene Siedlungs- und Bebauungsstruktur angemessen einfügen und vor allem die besonderen Frei- und Naturräume respektieren. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf den landschafts- und naturräumlichen Qualitäten um Briese und Mühlengraben, die als besondere Alleinstellungsmerkmale des Ortes zu bewahren und als identitätsstiftende Elemente der Ortsmitte hervorzuheben sind.
Das Projektbudget für die baulichen Anlagen (KG 300-400) wurde auf rd. 8 Mio. EUR (netto) und für die frei-räumlichen Anlagen (KG 500) auf rd. 700 000 EUR (netto) geschätzt. Etwaige Zusatzkosten aufgrund der Baugrundbeschaffenheit sind darin noch nicht berücksichtigt. Das gesamte Projektbudget (KG 300-500) ist auf rd. 8,7 Mio. EUR (netto) begrenzt.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Heinz Nagler, btu Cottbus
Doris Gruber, Berlin
Arthur Numrich, Berlin (Vorsitzender)
Harald Fugmann, Berlin
Pia von Zadow, Potsdam
Alexander Paul, Glienicke Nordbahn
Sebastian Gaa, Berlin
Philipp Jamme, Potsdam
Sachpreisrichter*innen
Stephan Zimniok, Bürgermeister der Gemeinde Birkenwerder
Dipl.-Ing. Christine Klauke, Amt Bauten, Hoch-/Tiefbau
Torsten Werner, Gemeindevertretung
Susanne Kohl, Gemeindevertretung
Marina Zeidler, Sachkundige Einwohnerin
Hendryk Schot
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, mit dem Preisträger die Vertragsverhandlungen bezüglich der Beauftragung unter Würdigung der Beurteilung des Preisgerichts aufzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht folgende Aspekte bei der weiteren Bearbeitung:
- Durch eine Schaltbarkeit von Bürgersaal, Aula/Mensa und Musikraum muss eine zusammenhängende Nutzung ermöglich werden.
- Das Preisgericht empfiehlt dem Verfasser zu prüfen, ob eine Umsetzung des Konzeptes mit einer Holzbauweise möglich ist, um die Konsequenz des Entwurfes in der Nachhaltigkeit zu steigern.
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren entsprechend RPW 2013 und VgV 2016
Ausgewählte Teilnehmer
Freitag Hartmann Architekten, Berlin mit Hackenberg Landschaftsarchitekten, Berlin
thoma architekten, Berlin mit hutterreimann Landschaftsarchitekten, Berlin
LANDHERR / Architekten Ingenieure, Hoppegarten mit Glaßer und Dagenbach, Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin
puppendahlarchitektur, Olfen mit michellerundschalk Landschaftsarchitekten und urbanism, München
pussert kosch architekten, Dresden mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Brüch und Kunath Architekten, Birkenwerder mitGRÜN + BUNT Landschaftsarchitekten, Berlin
bof architekten, bücking ostrop fleming, Hamburg mit graber huber lipp, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Hamburg
Ludloff Ludloff Architekten, Berlin mit WEIDINGER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, Berlin
Weinmiller Großmann Architekten, Berlin mit LA.BAR Landschaftsarchitekten, Berlin
Gesetzte Teilnehmer
Scheidt Kasprusch Architekten, Berlin mit TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin
kersten und kopp, Architekten Berlin mit SINAI, Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
Petzi + Petzi, Oranienburg mit HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppien
Steiner Weißenberger Architekten, Berlin mit einenkel Büro für Landschaftsarchitektur, Leipzig
Herwarth + Holz / Freischlad + Holz, Berlin mit gruppeF, Berlin
kleyer. koblitz. letzel. freivogel, Berlin mit Henningsen, Landschaftsarchitekten Berlin
Anlass, Ziel und Gegenstand
Birkenwerder liegt nordöstlich von Berlin (Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg). Durch die Hauptstadtnähe, die gute Verkehrsanbindung, die reizvolle naturräumliche Einbettung in Havelniederung und Briesetal sowie durch die gute soziale Infrastruktur wächst die Einwohnerzahl seit der Wende 1989 kontinuierlich an, insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen, was u. a. zu einer wachsenden Nachfrage an Plätzen in der Grundschule und den Horteinrichtungen führt.
Vor diesem Hintergrund und durch anzunehmende langfristig konstante Schüleranzahlen müssen die bestehenden Kapazitäten erweitert werden. Die Bestandsschule wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder erweitert und umgebaut. Der Hortbereich ist aktuell an 3 verschiedenen Standorten untergebracht. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche der Gemeinde an soziale und kulturelle Angebote. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb eine bedarfsgerechte Entwicklung des gesamten Areals (rd. 3ha) zwischen Kirchengrundstück und Obermühlengelände als Bildungs- und Kulturcampus. Das Wettbewerbsgebiet (engerer Betrachtungsraum Realisierungsteil) hat eine Größe von rd. 1,1ha. Es liegt südlich des Dorfangers und erstreckt sich entlang der Hauptstraße (B 96) zwischen Pestalozzi-Grundschule, Feuerwehr und ehemaligem Küsterhaus, über das Obermühlengrundstück hinweg bis zur Briese.
Gegenstand des Wettbewerbes (RPW 2013) ist in diesem Kontext ein Schulergänzungsbau, für die Grundschule mit Aula, Mensa (Ausgabeküche) und Bürgersaal mit rd. 2 350 m2 BGF und einem Hortneubau für 200 Kinder mit rd. 1 600 m2 BGF. Grundlage dafür bildet ein 2018 durchgeführter Ideenwettbewerb, dessen Ergebnis, in einer 1. Wettbewerbsstufe, die künftige städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der Ortsmitte zwischen Bahnhofs- und Kirchenareal sowie schwerpunktmäßig die Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus formulierte. Dementsprechend sollen für diese Funktionen neue Gebäude auf Flächen südlich der Bestandsschule / Feuerwehr und auf dem Obermühlengelände entwickelt werden. Für das Gesamtareal des Bildungs- und Kulturcampus sollen Aussagen zu Erschließungen, zu internen Wegeverbindungen, zur Optimierung von vorhandenen Freiflächen und räumlichen Beziehungen, zur Wärmeversorgung im Sinne eines energetischen Konzeptes sowie Vorschläge zur Unterbringung weiterer soziokultureller Nutzungen bzw. Einrichtungen entwickelt werden (Skizzen/Aussagen Nachnutzungskonzept ehemaliges denkmalgeschützes Küsterhaus, derzeit Hort). Die Freiflächen für Schule, Hort und Bürgersaal mit Aufenthaltsbereichen/Plätzen, Fahrrad-/ Pkw-Stellplätzen, Wegen/Zufahrten sind entwurfsbedingt in einer Größe von bis zu rd. 4 000-5 000 m2 anzupassen und neuzugestalten.
Es wird ein architektonisch anspruchsvoller und funktional gut strukturierter Entwurf erwartet, der baulich-räumlich und gestalterisch die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen umsetzt. Der neue Bildungs- und Kulturcampus von Birkenwerder soll sich in seiner Gesamtheit städtebaulich und baulich-funktional in die vorhandene Siedlungs- und Bebauungsstruktur angemessen einfügen und vor allem die besonderen Frei- und Naturräume respektieren. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf den landschafts- und naturräumlichen Qualitäten um Briese und Mühlengraben, die als besondere Alleinstellungsmerkmale des Ortes zu bewahren und als identitätsstiftende Elemente der Ortsmitte hervorzuheben sind.
Das Projektbudget für die baulichen Anlagen (KG 300-400) wurde auf rd. 8 Mio. EUR (netto) und für die frei-räumlichen Anlagen (KG 500) auf rd. 700 000 EUR (netto) geschätzt. Etwaige Zusatzkosten aufgrund der Baugrundbeschaffenheit sind darin noch nicht berücksichtigt. Das gesamte Projektbudget (KG 300-500) ist auf rd. 8,7 Mio. EUR (netto) begrenzt.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Heinz Nagler, btu Cottbus
Doris Gruber, Berlin
Arthur Numrich, Berlin (Vorsitzender)
Harald Fugmann, Berlin
Pia von Zadow, Potsdam
Alexander Paul, Glienicke Nordbahn
Sebastian Gaa, Berlin
Philipp Jamme, Potsdam
Sachpreisrichter*innen
Stephan Zimniok, Bürgermeister der Gemeinde Birkenwerder
Dipl.-Ing. Christine Klauke, Amt Bauten, Hoch-/Tiefbau
Torsten Werner, Gemeindevertretung
Susanne Kohl, Gemeindevertretung
Marina Zeidler, Sachkundige Einwohnerin
Hendryk Schot
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, mit dem Preisträger die Vertragsverhandlungen bezüglich der Beauftragung unter Würdigung der Beurteilung des Preisgerichts aufzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt das Preisgericht folgende Aspekte bei der weiteren Bearbeitung:
- Durch eine Schaltbarkeit von Bürgersaal, Aula/Mensa und Musikraum muss eine zusammenhängende Nutzung ermöglich werden.
- Das Preisgericht empfiehlt dem Verfasser zu prüfen, ob eine Umsetzung des Konzeptes mit einer Holzbauweise möglich ist, um die Konsequenz des Entwurfes in der Nachhaltigkeit zu steigern.
09/07/2019 S130 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Birkenwerder: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 130-320156
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Realisierungswettbewerb Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Ortsmitte von Birkenwerder nach RPW 2013 und VgV 2016
Rathaus Hauptstraße 34
Birkenwerder
16547
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeindeverwaltung, Amt Bauen, Herr Kruse
Telefon: +49 33032900
E-Mail: kruse@birkenwerder.de
NUTS-Code: DE40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.birkenwerder.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.gruppeplanwerk.de/Aktuell
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GRUPPE PLANWERK GP Planwerk GmbH
Uhlandstraße 97, 6.OG
Berlin
10715
Deutschland
Kontaktstelle(n): GRUPPE PLANWERK
Telefon: +49 3088916394
E-Mail: wettbewerb-birkenwerder@gruppeplanwerk.de
Fax: +49 3088916391
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gruppeplanwerk.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb zur „Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Ortsmitte von Birkenwerder“
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Birkenwerder liegt nordöstlich von Berlin (Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg). Durch die Hauptstadtnähe, die gute Verkehrsanbindung, die reizvolle naturräumliche Einbettung in Havelniederung und Briesetal sowie durch die gute soziale Infrastruktur wächst die Einwohnerzahl seit der Wende 1989 kontinuierlich an, insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen, was u. a. zu einer wachsenden Nachfrage an Plätzen in der Grundschule und den Horteinrichtungen führt.
Vor diesem Hintergrund und durch anzunehmende langfristig konstante Schüleranzahlen müssen die bestehenden Kapazitäten erweitert werden. Die Bestandsschule wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder erweitert und umgebaut. Der Hortbereich ist aktuell an 3 verschiedenen Standorten untergebracht. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche der Gemeinde an soziale und kulturelle Angebote.
Die Gemeinde beabsichtigt deshalb eine bedarfsgerechte Entwicklung des gesamten Areals (rd. 3ha) zwischen Kirchengrundstück und Obermühlengelände als Bildungs- und Kulturcampus. Das Wettbewerbsgebiet (engerer Betrachtungsraum Realisierungsteil) hat eine Größe von rd. 1,1ha. Es liegt südlich des Dorfangers und erstreckt sich entlang der Hauptstraße (B 96) zwischen Pestalozzi-Grundschule, Feuerwehr und ehemaligem Küsterhaus, über das Obermühlengrundstück hinweg bis zur Briese.
Gegenstand des Wettbewerbes (RPW 2013) ist in diesem Kontext ein Schulergänzungsbau, für die Grundschule mit Aula, Mensa (Ausgabeküche) und Bürgersaal mit rd. 2 350 m2 BGF und einem Hortneubau für 200 Kinder mit rd. 1 600 m2 BGF. Grundlage dafür bildet ein 2018 durchgeführter Ideenwettbewerb, dessen Ergebnis, in einer 1. Wettbewerbsstufe, die künftige städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der Ortsmitte zwischen Bahnhofs- und Kirchenareal sowie schwerpunktmäßig die Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus formulierte. Dementsprechend sollen für diese Funktionen neue Gebäude auf Flächen südlich der Bestandsschule / Feuerwehr und auf dem Obermühlengelände entwickelt werden. Für das Gesamtareal des Bildungs- und Kulturcampus sollen Aussagen zu Erschließungen, zu internen Wegeverbindungen, zur Optimierung von vorhandenen Freiflächen und räumlichen Beziehungen, zur Wärmeversorgung im Sinne eines energetischen Konzeptes sowie Vorschläge zur Unterbringung weiterer soziokultureller Nutzungen bzw. Einrichtungen entwickelt werden (Skizzen/Aussagen Nachnutzungskonzept ehemaliges denkmalgeschützes Küsterhaus, derzeit Hort). Die Freiflächen für Schule, Hort und Bürgersaal mit Aufenthaltsbereichen/Plätzen, Fahrrad-/ Pkw-Stellplätzen, Wegen/Zufahrten sind entwurfsbedingt in einer Größe von bis zu rd. 4 000-5 000 m2 anzupassen und neuzugestalten.
Es wird ein architektonisch anspruchsvoller und funktional gut strukturierter Entwurf erwartet, der baulich-räumlich und gestalterisch die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen umsetzt. Der neue Bildungs- und Kulturcampus von Birkenwerder soll sich in seiner Gesamtheit städtebaulich und baulich-funktional in die vorhandene Siedlungs- und Bebauungsstruktur angemessen einfügen und vor allem die besonderen Frei- und Naturräume respektieren. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf den landschafts- und naturräumlichen Qualitäten um Briese und Mühlengraben, die als besondere Alleinstellungsmerkmale des Ortes zu bewahren und als identitätsstiftende Elemente der Ortsmitte hervorzuheben sind.
Das Projektbudget für die baulichen Anlagen (KG 300-400) wurde auf rd. 8 Mio. EUR (netto) und für die frei-räumlichen Anlagen (KG 500) auf rd. 700 000 EUR (netto) geschätzt. Etwaige Zusatzkosten aufgrund der Baugrundbeschaffenheit sind darin noch nicht berücksichtigt. Das gesamte Projektbudget (KG 300-500) ist auf rd. 8,7 Mio. EUR (netto) begrenzt.
Der Wettbewerb wird entsprechend VgV 2016 mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb für insgesamt 15 Teilnehmer durchgeführt. Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt beratend mit, die Registrierung ist angefragt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Am Wettbewerb werden insgesamt 15 Teilnehmer beteiligt, davon werden 6 Büros gesetzt. Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure, die gemeinsam im Team mit Landschaftsarchitekten arbeiten müssen. Bewerbergemeinschaften sind zulässig (Angabe des federführenden Architekten). Die Referenzen müssen von einem der Büros erbracht werden. Im Falle der Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb wird die Bewerbergemeinschaft beteiligt. Es wird empfohlen einen Energie- / TGA-Planer beratend einzubeziehen
Es sollen Referenzen in der hochbaulichen und freiraumplanerischen Planung/Realisierung von Vorhaben nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre fertiggestellt worden sein.
Vom Architekten müssen 2 Referenzen für Hochbauprojekte (Bereiche Soziale Infrastruktur/Bildung/Kultur/öffentl. Verwaltung/Dienstleistungen) benannt werden.
Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Kriterium 1-Für mindestens eines der Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 – 8 im Sinne der HOAI 2013 erbracht worden sein, mit Nettobaukosten von mind. 2 000 000 EUR (KG 300, 400).
Kriterium 2-Mindestens eines der Referenzprojekte muss sich mit dem Thema Bildung / Kultur befasst haben (z. B. Wettbewerb, Machbarkeitsstudie).
Kriterium 3-Mindestens eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber geplant worden sein.
Vom Landschaftsarchitekten müssen 2 Referenzprojekte von vergleichbaren realisierten Freianlagenplanungen benannt werden. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Kriterium 1-Für mindestens eines der Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 – 8 im Sinne der HOAI 2013 mit Nettobaukosten von mind. 250 000 EUR (KG 500) erbracht worden sein.
Kriterium 2-Mindestens eines der Referenzprojekte muss sich mit vergleichbaren frei- und naturräumlichen Anforderungen befasst haben.
Für die Bewerbung sind die Bewerbungsformulare (Teilnahmeantrag) zu verwenden. Diese sind über www.gruppeplanwerk.de unter Büro – Aktuell, WB Birkenwerder herunterzuladen.
Ebenso sind die Formulare der Gemeinde Birkenwerder auszufüllen. Darüber hinaus wird vorab gemäß VgV 2016 über die zu erbringenden Nachweise und Eigenerklärungen sowie über die Zuschlagkriterien (grobe Bewertungsmatrix) für ein Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb informiert.
Für die Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme sind von jedem Mitglied zunächst Eigenerklärungen abzugeben (Ankreuzen, Unterschrift). Diese Nachweise sind erst bei einem evtl. Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Als Anlage ist der Nachweis/Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung § 44 VgV vorzulegen (Kopie). Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis o. sonst. Befähigungsnachweis verfügt, welche durch eine deutsche Architektenkammer anerkannt wird. Die Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung muss am Tag der Bewerbung erfüllt sein. Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung beizulegen.Zusätzlich eingereichte Unterlagen werden zur Zulassung der Bewerbung nicht herangezogen. Fehlende Erklärungen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss. Die Bewerber haben die Rechtzeitigkeit der Einlieferung (Bewerbungsfrist) zu gewährleisten. Ist bei gleicher Eignung die benannte max. Anzahl der Teilnehmer höher, entscheidet das Los. Zusätzlich werden Nachrücker ausgelost. Die ausgewählten Teilnehmer werden sofort benachrichtigt und müssen die Teilnahme innerhalb von 2 Tagen bestätigen.
Schriftl. Fragen zur Bewerbung an: wettbewerb-birkenwerder@gruppeplanwerk.de
Bewerberbögen (download) sowie Fragen/Antworten (anonymisert) werden unter www.gruppeplanwerk.de Büro / Aktuell „WB Birkenwerder“ veröffentlicht.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure (Land Brandenburg) die die gestellte Aufgabe gemeinsam, im interdisziplinären Team mit Landschaftsarchitekten bearbeiten. Jurist. Personen, deren Geschäftszweck dem der natürlichen Personen gleicht, werden nach Angabe eines bevollmächtigten Vertreters den natürlichen Personen gleichgestellt behandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Kersten + Kopp Architekten GmbH, Berlin mit SINAI Gesellschaft Landschaftsarchitekten
PETZI + PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg, mit HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppin
Scheidt Kasprusch Architekten, Berlin mit TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin
kleyer.koblitz.letzel.freivogel.architekten, Berlin mit Henningsen Landschaftsarchitekten, Berlin
Steiner Weißenberger Architekten, Berlin mit einenkel Büro für Landschaftsarchitektur, Leipzig
Herwarth + Holz, Berlin mit gruppeF, Landschaftsarchitekten, Berlin
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach wettbewerbskonformen Kriterien. Die eingereichten Arbeiten werden u.a. anhand folgender Kriterien geprüft:
Städtebauliches, architektonisches und freiräumliches Gesamtkonzept;
Stadträumlich-gestalterische Qualität des Gesamtensembles / Einbindung in die bauliche und freiräumliche Umgebung;
Funktionalität und Raumprogramm, Nutzungskonzept;
Funktionalität und Raumprogramm;
Architektur und Gestaltung;
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Gebäudekonzept hinsichtlich Lebenszykluskosten, Materialität, Belichtung, Belüftung etc. und Wärmeversorgungskonzept Gesamtareal;
Kosten und Wirtschaftlichkeit;
Freiraum, Verkehr und Erschließung (insbesondere Umgang mit Topografie und Natur-/Landschaftsraum);
Einhaltung Planungs- und Baurecht / Vorschriften / Richtlinien.
Die vollständige Bekanntgabe der zur Beurteilung angewandten Kriterien erfolgt im Auslobungstext. Die Listung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2019
Ortszeit: 17:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/08/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Als Wettbewerbssumme werden von der Ausloberin (Gemeinde Birkenwerder) für die besten Arbeiten Preise und Anerkennungen in Höhe von insgesamt 75 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis des § 35 und § 40 HOAI (i. d. Fassung v. 25.4.2013) ermittelt worden.
Die Aufteilung der Summe für die zu vergebenden Preise und Anerkennungen ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 32 000 EUR;
2) Preis 21 000 EUR;
3) Preis 12 000 EUR, 2 Anerkennungen je 5 000 EUR.
Das Preisgeld wird ausgeschöpft. Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler Cottbus, Architektur und Städtebau
Dipl.-Ing. Doris Gruber, Architektin, Berlin
Dipl.-Ing. Arthur Numrich, Architekt, Berlin
Dipl. Ing. Sebastian Gaa, Architekt, Berlin
Dipl.-Ing. Pia von Zadow, Potsdam, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Harald Fugmann, Berlin, Landschaftsarchitekt
N.N.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Zu IV.3.3.) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit dem/der ersten PreisträgerIn in Verhandlungen treten, mit dem Ziel die Leistungsphasen 2 bis 9, zunächst jedoch die weiteren Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 gemäß § 35 und § 40 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Sollte die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Empfehlung des Preisgerichtes abweichen wollen, wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen PreisträgerInnen durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt unter Vorbehalt, dass die Maßnahme innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens liegt, und die Finanzierung gesichert ist. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, optional werden die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Zu IV 3.5) Stellvertretende Fachpreisrichter:Dipl.-Ing. Alexander Paul, Glienicke; N.N.
Sachpreisrichter: Stephan Zimniok, Bürgermeister der Gemeinde Birkenwerder; Dipl.-Ing. Christine Klauke, Amt Bauen, Hoch-/Tiefbau; Torsten Werner, Bündnis 90/Die Grünen/Briesetalverein, Gemeindevertretung; Roger Pautz, CDU Birkenwerder, Gemeindevertretung; Susanne Kohl, Fraktion SPD Birkenwerder, Gemeindevertretung; Marina Zeidler, Fraktion Pro Birke, Sachkundige Einwohnerin; N.N.
Stellvertr. Sachpreisrichter: Dipl.-Ing. Jens Kruse, Gemeindeverwaltung Birkenwerder, Amtsleiter Amt Bauen; D. Schliefke, Gemeindeverwaltung Birkenwerder Amt Bauen, Stadtplanung; N.N
Termine:
Fristende für den Eingang der Teilnahmeanträge (digital!): 9.8.2019 (bis 17.00 Uhr)
Auswahl- und Losverfahren: 13.8.2019
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen (digital): 16.8.2019
Preisrichtervorbesprechung/Rückfragekolloquium: 35. KW 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis: 18.10.2019
Abgabe Modell bis: 28.10.2019 (bis 17.00 Uhr)
Preisgerichtssitzung: vorauss. 48. KW
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
mwe.brandenburg.de
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661617
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.deInternet-Adresse: mwe.brandenburg.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2019
Deutschland-Birkenwerder: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 130-320156
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Realisierungswettbewerb Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Ortsmitte von Birkenwerder nach RPW 2013 und VgV 2016
Rathaus Hauptstraße 34
Birkenwerder
16547
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeindeverwaltung, Amt Bauen, Herr Kruse
Telefon: +49 33032900
E-Mail: kruse@birkenwerder.de
NUTS-Code: DE40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.birkenwerder.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.gruppeplanwerk.de/Aktuell
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GRUPPE PLANWERK GP Planwerk GmbH
Uhlandstraße 97, 6.OG
Berlin
10715
Deutschland
Kontaktstelle(n): GRUPPE PLANWERK
Telefon: +49 3088916394
E-Mail: wettbewerb-birkenwerder@gruppeplanwerk.de
Fax: +49 3088916391
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gruppeplanwerk.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb zur „Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Ortsmitte von Birkenwerder“
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Birkenwerder liegt nordöstlich von Berlin (Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg). Durch die Hauptstadtnähe, die gute Verkehrsanbindung, die reizvolle naturräumliche Einbettung in Havelniederung und Briesetal sowie durch die gute soziale Infrastruktur wächst die Einwohnerzahl seit der Wende 1989 kontinuierlich an, insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen, was u. a. zu einer wachsenden Nachfrage an Plätzen in der Grundschule und den Horteinrichtungen führt.
Vor diesem Hintergrund und durch anzunehmende langfristig konstante Schüleranzahlen müssen die bestehenden Kapazitäten erweitert werden. Die Bestandsschule wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder erweitert und umgebaut. Der Hortbereich ist aktuell an 3 verschiedenen Standorten untergebracht. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche der Gemeinde an soziale und kulturelle Angebote.
Die Gemeinde beabsichtigt deshalb eine bedarfsgerechte Entwicklung des gesamten Areals (rd. 3ha) zwischen Kirchengrundstück und Obermühlengelände als Bildungs- und Kulturcampus. Das Wettbewerbsgebiet (engerer Betrachtungsraum Realisierungsteil) hat eine Größe von rd. 1,1ha. Es liegt südlich des Dorfangers und erstreckt sich entlang der Hauptstraße (B 96) zwischen Pestalozzi-Grundschule, Feuerwehr und ehemaligem Küsterhaus, über das Obermühlengrundstück hinweg bis zur Briese.
Gegenstand des Wettbewerbes (RPW 2013) ist in diesem Kontext ein Schulergänzungsbau, für die Grundschule mit Aula, Mensa (Ausgabeküche) und Bürgersaal mit rd. 2 350 m2 BGF und einem Hortneubau für 200 Kinder mit rd. 1 600 m2 BGF. Grundlage dafür bildet ein 2018 durchgeführter Ideenwettbewerb, dessen Ergebnis, in einer 1. Wettbewerbsstufe, die künftige städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der Ortsmitte zwischen Bahnhofs- und Kirchenareal sowie schwerpunktmäßig die Entwicklung eines Bildungs- und Kulturcampus formulierte. Dementsprechend sollen für diese Funktionen neue Gebäude auf Flächen südlich der Bestandsschule / Feuerwehr und auf dem Obermühlengelände entwickelt werden. Für das Gesamtareal des Bildungs- und Kulturcampus sollen Aussagen zu Erschließungen, zu internen Wegeverbindungen, zur Optimierung von vorhandenen Freiflächen und räumlichen Beziehungen, zur Wärmeversorgung im Sinne eines energetischen Konzeptes sowie Vorschläge zur Unterbringung weiterer soziokultureller Nutzungen bzw. Einrichtungen entwickelt werden (Skizzen/Aussagen Nachnutzungskonzept ehemaliges denkmalgeschützes Küsterhaus, derzeit Hort). Die Freiflächen für Schule, Hort und Bürgersaal mit Aufenthaltsbereichen/Plätzen, Fahrrad-/ Pkw-Stellplätzen, Wegen/Zufahrten sind entwurfsbedingt in einer Größe von bis zu rd. 4 000-5 000 m2 anzupassen und neuzugestalten.
Es wird ein architektonisch anspruchsvoller und funktional gut strukturierter Entwurf erwartet, der baulich-räumlich und gestalterisch die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen umsetzt. Der neue Bildungs- und Kulturcampus von Birkenwerder soll sich in seiner Gesamtheit städtebaulich und baulich-funktional in die vorhandene Siedlungs- und Bebauungsstruktur angemessen einfügen und vor allem die besonderen Frei- und Naturräume respektieren. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf den landschafts- und naturräumlichen Qualitäten um Briese und Mühlengraben, die als besondere Alleinstellungsmerkmale des Ortes zu bewahren und als identitätsstiftende Elemente der Ortsmitte hervorzuheben sind.
Das Projektbudget für die baulichen Anlagen (KG 300-400) wurde auf rd. 8 Mio. EUR (netto) und für die frei-räumlichen Anlagen (KG 500) auf rd. 700 000 EUR (netto) geschätzt. Etwaige Zusatzkosten aufgrund der Baugrundbeschaffenheit sind darin noch nicht berücksichtigt. Das gesamte Projektbudget (KG 300-500) ist auf rd. 8,7 Mio. EUR (netto) begrenzt.
Der Wettbewerb wird entsprechend VgV 2016 mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb für insgesamt 15 Teilnehmer durchgeführt. Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt beratend mit, die Registrierung ist angefragt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Am Wettbewerb werden insgesamt 15 Teilnehmer beteiligt, davon werden 6 Büros gesetzt. Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure, die gemeinsam im Team mit Landschaftsarchitekten arbeiten müssen. Bewerbergemeinschaften sind zulässig (Angabe des federführenden Architekten). Die Referenzen müssen von einem der Büros erbracht werden. Im Falle der Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb wird die Bewerbergemeinschaft beteiligt. Es wird empfohlen einen Energie- / TGA-Planer beratend einzubeziehen
Es sollen Referenzen in der hochbaulichen und freiraumplanerischen Planung/Realisierung von Vorhaben nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre fertiggestellt worden sein.
Vom Architekten müssen 2 Referenzen für Hochbauprojekte (Bereiche Soziale Infrastruktur/Bildung/Kultur/öffentl. Verwaltung/Dienstleistungen) benannt werden.
Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Kriterium 1-Für mindestens eines der Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 – 8 im Sinne der HOAI 2013 erbracht worden sein, mit Nettobaukosten von mind. 2 000 000 EUR (KG 300, 400).
Kriterium 2-Mindestens eines der Referenzprojekte muss sich mit dem Thema Bildung / Kultur befasst haben (z. B. Wettbewerb, Machbarkeitsstudie).
Kriterium 3-Mindestens eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber geplant worden sein.
Vom Landschaftsarchitekten müssen 2 Referenzprojekte von vergleichbaren realisierten Freianlagenplanungen benannt werden. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
Kriterium 1-Für mindestens eines der Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 – 8 im Sinne der HOAI 2013 mit Nettobaukosten von mind. 250 000 EUR (KG 500) erbracht worden sein.
Kriterium 2-Mindestens eines der Referenzprojekte muss sich mit vergleichbaren frei- und naturräumlichen Anforderungen befasst haben.
Für die Bewerbung sind die Bewerbungsformulare (Teilnahmeantrag) zu verwenden. Diese sind über www.gruppeplanwerk.de unter Büro – Aktuell, WB Birkenwerder herunterzuladen.
Ebenso sind die Formulare der Gemeinde Birkenwerder auszufüllen. Darüber hinaus wird vorab gemäß VgV 2016 über die zu erbringenden Nachweise und Eigenerklärungen sowie über die Zuschlagkriterien (grobe Bewertungsmatrix) für ein Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb informiert.
Für die Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme sind von jedem Mitglied zunächst Eigenerklärungen abzugeben (Ankreuzen, Unterschrift). Diese Nachweise sind erst bei einem evtl. Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Als Anlage ist der Nachweis/Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung § 44 VgV vorzulegen (Kopie). Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis o. sonst. Befähigungsnachweis verfügt, welche durch eine deutsche Architektenkammer anerkannt wird. Die Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung muss am Tag der Bewerbung erfüllt sein. Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung beizulegen.Zusätzlich eingereichte Unterlagen werden zur Zulassung der Bewerbung nicht herangezogen. Fehlende Erklärungen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss. Die Bewerber haben die Rechtzeitigkeit der Einlieferung (Bewerbungsfrist) zu gewährleisten. Ist bei gleicher Eignung die benannte max. Anzahl der Teilnehmer höher, entscheidet das Los. Zusätzlich werden Nachrücker ausgelost. Die ausgewählten Teilnehmer werden sofort benachrichtigt und müssen die Teilnahme innerhalb von 2 Tagen bestätigen.
Schriftl. Fragen zur Bewerbung an: wettbewerb-birkenwerder@gruppeplanwerk.de
Bewerberbögen (download) sowie Fragen/Antworten (anonymisert) werden unter www.gruppeplanwerk.de Büro / Aktuell „WB Birkenwerder“ veröffentlicht.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure (Land Brandenburg) die die gestellte Aufgabe gemeinsam, im interdisziplinären Team mit Landschaftsarchitekten bearbeiten. Jurist. Personen, deren Geschäftszweck dem der natürlichen Personen gleicht, werden nach Angabe eines bevollmächtigten Vertreters den natürlichen Personen gleichgestellt behandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Kersten + Kopp Architekten GmbH, Berlin mit SINAI Gesellschaft Landschaftsarchitekten
PETZI + PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg, mit HRADIL Landschaftsarchitektur, Neuruppin
Scheidt Kasprusch Architekten, Berlin mit TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin
kleyer.koblitz.letzel.freivogel.architekten, Berlin mit Henningsen Landschaftsarchitekten, Berlin
Steiner Weißenberger Architekten, Berlin mit einenkel Büro für Landschaftsarchitektur, Leipzig
Herwarth + Holz, Berlin mit gruppeF, Landschaftsarchitekten, Berlin
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach wettbewerbskonformen Kriterien. Die eingereichten Arbeiten werden u.a. anhand folgender Kriterien geprüft:
Städtebauliches, architektonisches und freiräumliches Gesamtkonzept;
Stadträumlich-gestalterische Qualität des Gesamtensembles / Einbindung in die bauliche und freiräumliche Umgebung;
Funktionalität und Raumprogramm, Nutzungskonzept;
Funktionalität und Raumprogramm;
Architektur und Gestaltung;
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Gebäudekonzept hinsichtlich Lebenszykluskosten, Materialität, Belichtung, Belüftung etc. und Wärmeversorgungskonzept Gesamtareal;
Kosten und Wirtschaftlichkeit;
Freiraum, Verkehr und Erschließung (insbesondere Umgang mit Topografie und Natur-/Landschaftsraum);
Einhaltung Planungs- und Baurecht / Vorschriften / Richtlinien.
Die vollständige Bekanntgabe der zur Beurteilung angewandten Kriterien erfolgt im Auslobungstext. Die Listung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2019
Ortszeit: 17:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/08/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Als Wettbewerbssumme werden von der Ausloberin (Gemeinde Birkenwerder) für die besten Arbeiten Preise und Anerkennungen in Höhe von insgesamt 75 000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis des § 35 und § 40 HOAI (i. d. Fassung v. 25.4.2013) ermittelt worden.
Die Aufteilung der Summe für die zu vergebenden Preise und Anerkennungen ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 32 000 EUR;
2) Preis 21 000 EUR;
3) Preis 12 000 EUR, 2 Anerkennungen je 5 000 EUR.
Das Preisgeld wird ausgeschöpft. Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dipl.-Ing. Heinz Nagler Cottbus, Architektur und Städtebau
Dipl.-Ing. Doris Gruber, Architektin, Berlin
Dipl.-Ing. Arthur Numrich, Architekt, Berlin
Dipl. Ing. Sebastian Gaa, Architekt, Berlin
Dipl.-Ing. Pia von Zadow, Potsdam, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Harald Fugmann, Berlin, Landschaftsarchitekt
N.N.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Zu IV.3.3.) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit dem/der ersten PreisträgerIn in Verhandlungen treten, mit dem Ziel die Leistungsphasen 2 bis 9, zunächst jedoch die weiteren Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 gemäß § 35 und § 40 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Sollte die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Empfehlung des Preisgerichtes abweichen wollen, wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen PreisträgerInnen durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt unter Vorbehalt, dass die Maßnahme innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens liegt, und die Finanzierung gesichert ist. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, optional werden die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Zu IV 3.5) Stellvertretende Fachpreisrichter:Dipl.-Ing. Alexander Paul, Glienicke; N.N.
Sachpreisrichter: Stephan Zimniok, Bürgermeister der Gemeinde Birkenwerder; Dipl.-Ing. Christine Klauke, Amt Bauen, Hoch-/Tiefbau; Torsten Werner, Bündnis 90/Die Grünen/Briesetalverein, Gemeindevertretung; Roger Pautz, CDU Birkenwerder, Gemeindevertretung; Susanne Kohl, Fraktion SPD Birkenwerder, Gemeindevertretung; Marina Zeidler, Fraktion Pro Birke, Sachkundige Einwohnerin; N.N.
Stellvertr. Sachpreisrichter: Dipl.-Ing. Jens Kruse, Gemeindeverwaltung Birkenwerder, Amtsleiter Amt Bauen; D. Schliefke, Gemeindeverwaltung Birkenwerder Amt Bauen, Stadtplanung; N.N
Termine:
Fristende für den Eingang der Teilnahmeanträge (digital!): 9.8.2019 (bis 17.00 Uhr)
Auswahl- und Losverfahren: 13.8.2019
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen (digital): 16.8.2019
Preisrichtervorbesprechung/Rückfragekolloquium: 35. KW 2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis: 18.10.2019
Abgabe Modell bis: 28.10.2019 (bis 17.00 Uhr)
Preisgerichtssitzung: vorauss. 48. KW
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
mwe.brandenburg.de
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661617
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.deInternet-Adresse: mwe.brandenburg.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2019