- wa-ID
- wa-2023993
- Tag der Veröffentlichung
- 23.05.2018
- Aktualisiert am
- 23.10.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 5 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Dortmund
- Koordination
- plan-lokal, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 18.06.2018
- Abgabetermin Pläne
- 07.09.2018 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.09.2018
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Form eines kombinierten Auswahl- und Losverfahrens
Wettbewerbsaufgabe
Der im Jahr 1941 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Hoeschpark zwischen Borsigplatz und ehemaliger Westfalenhütte ist eine der bedeutendsten städtebaulichen Grünanlagen aus der Zeit Mitte des letzten Jahrhunderts in der Stadt Dortmund. Er gilt noch heute für das direkte Umfeld – das sogenannte Hoeschparkquartier um den Borsigplatz – sowie für die gesamte östliche Nordstadt als wichtige Park- und Sportanlage und als „Erholungsstätte für Jedermann“. Die Parkanlage wird derzeit in einer Mischung aus Grünanlage und Wettkampfstätte für unterschiedliche Sportvereine genutzt und bietet Freiraum für vielfältige Freizeitaktivitäten. Das Freibad Stockheide befindet sich im südöstlichen Bereich des Hoeschparks und stellt eine weitere Möglichkeit für Erholung und Sport im Park dar. Mit der Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark möchte die Stadt Dortmund die Funktion des Hoeschparks als Naherholungsstandort für die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt stärken, um so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil zu erzielen.
Planerisches Ziel des Realisierungswettbewerbs ist sowohl die stärkere Einbindung des Parks in die bestehenden Nutzungsstrukturen des Hoeschparkquartiers als auch, die Dichte und Regelmäßigkeit der Nutzungen weiter zu erhöhen. Dadurch soll der sportliche und sozial integrierende Erfolg der Sportvereine weiter ausgebaut werden und Synergien zwischen den Vereinen positive Effekte mit sich ziehen. Um ein möglichst breites Ideenspektrum und optimales Planungsergebnis für das Erreichen der angestrebten Ziele zur Weiterentwicklung und Qualifizierung des Hoeschparks zu erlangen, lobt die Stadt Dortmund einen einstufigen, nichtoffenen Wettbewerb aus.
Einstufiger, nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Form eines kombinierten Auswahl- und Losverfahrens
Wettbewerbsaufgabe
Der im Jahr 1941 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Hoeschpark zwischen Borsigplatz und ehemaliger Westfalenhütte ist eine der bedeutendsten städtebaulichen Grünanlagen aus der Zeit Mitte des letzten Jahrhunderts in der Stadt Dortmund. Er gilt noch heute für das direkte Umfeld – das sogenannte Hoeschparkquartier um den Borsigplatz – sowie für die gesamte östliche Nordstadt als wichtige Park- und Sportanlage und als „Erholungsstätte für Jedermann“. Die Parkanlage wird derzeit in einer Mischung aus Grünanlage und Wettkampfstätte für unterschiedliche Sportvereine genutzt und bietet Freiraum für vielfältige Freizeitaktivitäten. Das Freibad Stockheide befindet sich im südöstlichen Bereich des Hoeschparks und stellt eine weitere Möglichkeit für Erholung und Sport im Park dar. Mit der Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark möchte die Stadt Dortmund die Funktion des Hoeschparks als Naherholungsstandort für die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt stärken, um so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil zu erzielen.
Planerisches Ziel des Realisierungswettbewerbs ist sowohl die stärkere Einbindung des Parks in die bestehenden Nutzungsstrukturen des Hoeschparkquartiers als auch, die Dichte und Regelmäßigkeit der Nutzungen weiter zu erhöhen. Dadurch soll der sportliche und sozial integrierende Erfolg der Sportvereine weiter ausgebaut werden und Synergien zwischen den Vereinen positive Effekte mit sich ziehen. Um ein möglichst breites Ideenspektrum und optimales Planungsergebnis für das Erreichen der angestrebten Ziele zur Weiterentwicklung und Qualifizierung des Hoeschparks zu erlangen, lobt die Stadt Dortmund einen einstufigen, nichtoffenen Wettbewerb aus.
23/05/2018 S96 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 096-219808
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Dortmund
Viktoriastr. 15
Dortmund
44122
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabe- und Beschaffungszentrum
E-Mail: swildoer@stadtdo.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: evergabe.nrw.de/VMPCenter
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzter Realisierungswettbewerb „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ nach RPW 2013 und VgV
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der im Jahr 1941 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Hoeschpark zwischen Borsigplatz und ehemaliger Westfalenhütte ist eine der bedeutendsten städtebaulichen Grünanlagen aus der Zeit Mitte des letzten Jahrhunderts in der Stadt Dortmund. Er gilt noch heute für das direkte Umfeld – das sogenannte Hoeschparkquartier um den Borsigplatz – sowie für die gesamte östliche Nordstadt als wichtige Park- und Sportanlage und als „Erholungsstätte für Jedermann“. Die Parkanlage wird derzeit in einer Mischung aus Grünanlage und Wettkampfstätte für unterschiedliche Sportvereine genutzt und bietet Freiraum für vielfältige Freizeitaktivitäten. Das Freibad Stockheide befindet sich im südöstlichen Bereich des Hoeschparks und stellt eine weitere Möglichkeit für Erholung und Sport im Park dar. Mit der Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark möchte die Stadt Dortmund die Funktion des Hoeschparks als Naherholungsstandort für die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt stärken, um so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil zu erzielen. Planerisches Ziel des Realisierungswettbewerbs ist sowohl die stärkere Einbindung des Parks in die bestehenden Nutzungsstrukturen des Hoeschparkquartiers als auch, die Dichte und Regelmäßigkeit der Nutzungen weiter zu erhöhen. Dadurch soll der sportliche und sozial integrierende Erfolg der Sportvereine weiter ausgebaut werden und Synergien zwischen den Vereinen positive Effekte mit sich ziehen. Um ein möglichst breites Ideenspektrum und optimales Planungsergebnis für das Erreichen der angestrebten Ziele zur Weiterentwicklung und Qualifizierung des Hoeschparks zu erlangen, lobt die Stadt Dortmund einen einstufigen, nichtoffenen Wettbewerb aus. Als erster vorbereitender Schritt wurde im Jahr 2017 von der Stadtverwaltung eine Bestandsanalyse zum Hoeschpark erstellt. Im Rahmen dieser wurden in einem ersten Teil die historische Entwicklung und der aktuelle Status Quo im Hoeschpark aufgezeigt. Der zweite Teil umfasste Handlungsempfehlungen, die aufbauend auf einer SWOT-Analyse entwickelt wurden und die grundsätzliche Ausrichtung für die weiteren Planungsschritte beschreiben. Zudem wurden im Jahr 2016 bereits 2 Beteiligungsveranstaltungen mit den im Hoeschpark aktiven Vereinen durchgeführt. Ein dritter Workshop wurde mit Anwohnerinnen und Anwohnern, im Park ansässigen Vereinen, politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie weiteren Akteuren vor Ort zu den Perspektiven des Hoeschparks im Dezember 2017 durchgeführt. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs sollen die bereits erarbeiteten Grundlagen und Beteiligungsergebnisse aufnehmen und darauf aufbauend innovative Planungsansätze und -konzepte entwickeln. Hierbei sollen kreative Entwürfe und Vorschläge zur architektonischen Weiterentwicklung einzelner Bauwerke und zur freiraumplanerischen Qualifizierung ausgewählter Flächen im Hoeschpark erarbeitet werden. Der Wettbewerb soll geeignete Lösungen in Form von Bauentwürfen mit Kostenschätzungen erbringen, welche benötigt werden, um Fördermittel für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme beantragen zu können.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Städtebauförderung - Soziale Stadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmende begrenzt. Sofern die Bewerberzahl die Anzahl an verfügbaren Teilnahmeplätzen übersteigt, wird ein Losverfahren entscheiden. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht in den Räumlichkeiten der Stadt Dortmund statt. Es werden nur solche Bewerber zum Losverfahren zugelassen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung freier Mitarbeiter eines Bewerbers bzw. eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. Ebenfalls von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber mit Interessenkonflikten gemäß § 6 VgV. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: — Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (dazu ist ausschließlich das unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter im Projektraum veröffentlichte PDF-Formular zu verwenden), — Nachweis über die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG) für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, — Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 42 (1) VgV gegen den Bewerber vorliegen (siehe Bewerbungsformular), — Referenzprojekt „Architektur“ über eine mit der architektonischen Aufgabenstellung vergleichbare Planung (u. a. Umbau und Sanierung von Gebäuden im Bestand, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) mit einer Mindestbausumme von 750 000 EUR brutto aus den letzten 5 Jahren. Darstellung auf maximal 2 DIN A3-Seiten, — Referenzprojekt „Landschaftsarchitektur“ über eine mit der freiraumplanerischen Aufgabenstellung vergleichbare Planung (u. a. Umgestaltung und Weiterentwicklung einer bestehenden Park- oder Sportlandschaft, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) mit einer Mindestbausumme von 500 000 EUR brutto aus den letzten 5 Jahren. Darstellung auf maximal 2 DIN A3-Seiten. Die Bewerbungen müssen bis zum 18.6.2018 fristgerecht bei folgender Adresse eingereicht werden: Stadt Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19). Viktoriastraße 15. 44135 Dortmund Fax: +49 (0) 231 50-10219. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt der Poststempel. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Bewerbungen per Fax sind ebenfalls zulässig. Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen und Anlagen werden nicht berücksichtigt. Keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Kein Anspruch auf Kostenerstattung. (Weitere Angaben siehe auch Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. (Weitere Angaben sie auch Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Beurteilungskriterien im Wettbewerb: — Qualität und Funktionalität der Freiraumentwicklung, — Architektur und Gestaltqualität der umgebauten Gebäude, — Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen, — Programm- und Funktionserfüllung, — Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens, — Zu erwartende Wirtschaftlichkeit im Bau und Betrieb, — Integration neuer Nutzungen in den Bestand, — Berücksichtigung der verkehrlichen Belange und Erschließungserfordernisse. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Prämierung der Arbeiten steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 45 000 EUR (brutto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für 3 Preise wie folgt aufzuteilen: 1) Preis: 22 500 EUR; 2) Preis: 13 500 EUR; 3) Preis: 9 000 EUR. Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme festlegen. Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Preisgeldern enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Heinrich Böll, Architekt BDA DWB
Roland Bondzio, Architekt BDA
Karl-Heinz Danielzik, Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Ludwig Jörder, Bezirksbürgermeister Innenstadt-Nord
Bernd Kruse, Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Susanne Linnebach, Leiterin des Geschäftsbereichs Stadterneuerung und Quartiersentwicklung, Amt für
Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund
Gunnar Ramsfjell, Architekt BDA
Ingrid Reuter, Vorsitzende Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen der Stadt Dortmund
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt AKNW/BDLA/DASL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Stadt Dortmund wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger mit der weiteren Bearbeitung beauftragen. Die Entscheidung über eine Beauftragung erfolgt, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, — soweit mindestens einer oder eine der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/-innen, deren Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der übertragenden Leistungen gewährleistet. Eine stufenweise Beauftragung und die Übertragung weiterer Leistungen (LP 7-9) bleiben vorbehalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungen gemäß den Regeln der VgV aufgefordert. Voraussetzung zur Zulassung zum Verhandlungsverfahren und der Aufnahme von Vergabegesprächen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in einem der Bauaufgabe angemessenen Umfang. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist diese der Bauaufgabe entsprechend anzupassen. Die Stadt Dortmund wird alle Preisträger, die den entsprechenden Nachweis vorlegen, zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind zusätzliche Informationen zur Umsetzung des Projekts zu liefern, so Angaben zur Projektorganisation, zum Leistungszeitpunkt und Ausführungszeitraum sowie zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung und zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Eine Aufwandentschädigung hierfür ist nicht vorgesehen. Folgende Zuschlagskriterien sowie folgende Gewichtung der Kriterien werden im VgV-Verfahren angewendet: — Wettbewerbsergebnis (55 %), — Projektorganisation und -disposition (20 %), — Kommunikationskompetenz / Präsentationsleistung (15 %), — Honorarangebot inkl. Nebenkosten (10 %). Die Stadt Dortmund wird denjenigen Preisträger, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für einen sachgerechte und qualitätsvollen Leistungserfolg bietet, nach Abschluss der Verhandlungen mit der weiteren Planung (vorbehaltlich einer Förderzusage des Projekts bis Leistungsphase 6 - inkludiert ist lediglich die Vorbereitung der Ausschreibung, da die Ausschreibung von der Stadt Dortmund selbst durchgeführt wird – nach den §§ 34 und 39 HOAI 2013 sowie optional mit den weiteren Leistungsphasen 7-9; alternativ und ohne eine Förderzusage bis zur Leistungsphase 3 nach den §§ 34 und 39 HOAI 2013) beauftragen. Der geschätzte Wert des ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrages (einschließlich der Preisgeldsummen gemäß Ziffer 4.10) bewegt sich netto in einer Spanne zwischen 300 000 und 350 000 EUR. Eine Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses und die darauf basierende Vergabe werden für das erste Quartal 2019 erwartet. Der Baubeginn für die Umsetzung der Maßnahme wird für Ende 2019 angestrebt. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen der Arbeitsgemeinschaft bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Zu IV.5.5) Namen der weiteren ausgewählten Preisrichter (Stellvertretende Mitglieder): 10) Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt BDLA; 11) Utz Kowalewski, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen der Stadt Dortmund; 12) Jutta Heinze, Architektin BDA; 13) Dirk Reil, Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; 14) Uta Wittig-Flick, Teamleiterin Stadterneuerung Nordstadt, Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund. Terminkette: — 18.6.2018 Bewerbungsschluss (Poststempel), — 28.6.2018 Auslosung der Teilnehmer, — 29.6.2018 Beginn der Arbeitsphase, — 11.7.2018 Rückfragenkolloquium, — 31.8.2018 Abgabe der Arbeiten (Poststempel), — 20.9.2018 Jurysitzung. Weitere zusätzliche Angaben und Informationen finden in „Anlage 1“ zur Wettbewerbsbekanntmachung. Diese Anlage ist zwingend zu beachten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Münster
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist unzulässig, soweit. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Münster
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2018
Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 096-219808
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Dortmund
Viktoriastr. 15
Dortmund
44122
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabe- und Beschaffungszentrum
E-Mail: swildoer@stadtdo.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: evergabe.nrw.de/VMPCenter
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzter Realisierungswettbewerb „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ nach RPW 2013 und VgV
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Der im Jahr 1941 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Hoeschpark zwischen Borsigplatz und ehemaliger Westfalenhütte ist eine der bedeutendsten städtebaulichen Grünanlagen aus der Zeit Mitte des letzten Jahrhunderts in der Stadt Dortmund. Er gilt noch heute für das direkte Umfeld – das sogenannte Hoeschparkquartier um den Borsigplatz – sowie für die gesamte östliche Nordstadt als wichtige Park- und Sportanlage und als „Erholungsstätte für Jedermann“. Die Parkanlage wird derzeit in einer Mischung aus Grünanlage und Wettkampfstätte für unterschiedliche Sportvereine genutzt und bietet Freiraum für vielfältige Freizeitaktivitäten. Das Freibad Stockheide befindet sich im südöstlichen Bereich des Hoeschparks und stellt eine weitere Möglichkeit für Erholung und Sport im Park dar. Mit der Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark möchte die Stadt Dortmund die Funktion des Hoeschparks als Naherholungsstandort für die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt stärken, um so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil zu erzielen. Planerisches Ziel des Realisierungswettbewerbs ist sowohl die stärkere Einbindung des Parks in die bestehenden Nutzungsstrukturen des Hoeschparkquartiers als auch, die Dichte und Regelmäßigkeit der Nutzungen weiter zu erhöhen. Dadurch soll der sportliche und sozial integrierende Erfolg der Sportvereine weiter ausgebaut werden und Synergien zwischen den Vereinen positive Effekte mit sich ziehen. Um ein möglichst breites Ideenspektrum und optimales Planungsergebnis für das Erreichen der angestrebten Ziele zur Weiterentwicklung und Qualifizierung des Hoeschparks zu erlangen, lobt die Stadt Dortmund einen einstufigen, nichtoffenen Wettbewerb aus. Als erster vorbereitender Schritt wurde im Jahr 2017 von der Stadtverwaltung eine Bestandsanalyse zum Hoeschpark erstellt. Im Rahmen dieser wurden in einem ersten Teil die historische Entwicklung und der aktuelle Status Quo im Hoeschpark aufgezeigt. Der zweite Teil umfasste Handlungsempfehlungen, die aufbauend auf einer SWOT-Analyse entwickelt wurden und die grundsätzliche Ausrichtung für die weiteren Planungsschritte beschreiben. Zudem wurden im Jahr 2016 bereits 2 Beteiligungsveranstaltungen mit den im Hoeschpark aktiven Vereinen durchgeführt. Ein dritter Workshop wurde mit Anwohnerinnen und Anwohnern, im Park ansässigen Vereinen, politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie weiteren Akteuren vor Ort zu den Perspektiven des Hoeschparks im Dezember 2017 durchgeführt. Die Teilnehmenden des Wettbewerbs sollen die bereits erarbeiteten Grundlagen und Beteiligungsergebnisse aufnehmen und darauf aufbauend innovative Planungsansätze und -konzepte entwickeln. Hierbei sollen kreative Entwürfe und Vorschläge zur architektonischen Weiterentwicklung einzelner Bauwerke und zur freiraumplanerischen Qualifizierung ausgewählter Flächen im Hoeschpark erarbeitet werden. Der Wettbewerb soll geeignete Lösungen in Form von Bauentwürfen mit Kostenschätzungen erbringen, welche benötigt werden, um Fördermittel für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme beantragen zu können.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Städtebauförderung - Soziale Stadt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmende begrenzt. Sofern die Bewerberzahl die Anzahl an verfügbaren Teilnahmeplätzen übersteigt, wird ein Losverfahren entscheiden. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht in den Räumlichkeiten der Stadt Dortmund statt. Es werden nur solche Bewerber zum Losverfahren zugelassen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung freier Mitarbeiter eines Bewerbers bzw. eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind. Ebenfalls von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber mit Interessenkonflikten gemäß § 6 VgV. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: — Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (dazu ist ausschließlich das unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter im Projektraum veröffentlichte PDF-Formular zu verwenden), — Nachweis über die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG) für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, — Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 42 (1) VgV gegen den Bewerber vorliegen (siehe Bewerbungsformular), — Referenzprojekt „Architektur“ über eine mit der architektonischen Aufgabenstellung vergleichbare Planung (u. a. Umbau und Sanierung von Gebäuden im Bestand, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) mit einer Mindestbausumme von 750 000 EUR brutto aus den letzten 5 Jahren. Darstellung auf maximal 2 DIN A3-Seiten, — Referenzprojekt „Landschaftsarchitektur“ über eine mit der freiraumplanerischen Aufgabenstellung vergleichbare Planung (u. a. Umgestaltung und Weiterentwicklung einer bestehenden Park- oder Sportlandschaft, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) mit einer Mindestbausumme von 500 000 EUR brutto aus den letzten 5 Jahren. Darstellung auf maximal 2 DIN A3-Seiten. Die Bewerbungen müssen bis zum 18.6.2018 fristgerecht bei folgender Adresse eingereicht werden: Stadt Dortmund – Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19). Viktoriastraße 15. 44135 Dortmund Fax: +49 (0) 231 50-10219. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt der Poststempel. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Bewerbungen per Fax sind ebenfalls zulässig. Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen und Anlagen werden nicht berücksichtigt. Keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Kein Anspruch auf Kostenerstattung. (Weitere Angaben siehe auch Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. (Weitere Angaben sie auch Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Beurteilungskriterien im Wettbewerb: — Qualität und Funktionalität der Freiraumentwicklung, — Architektur und Gestaltqualität der umgebauten Gebäude, — Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen, — Programm- und Funktionserfüllung, — Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens, — Zu erwartende Wirtschaftlichkeit im Bau und Betrieb, — Integration neuer Nutzungen in den Bestand, — Berücksichtigung der verkehrlichen Belange und Erschließungserfordernisse. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Prämierung der Arbeiten steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 45 000 EUR (brutto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für 3 Preise wie folgt aufzuteilen: 1) Preis: 22 500 EUR; 2) Preis: 13 500 EUR; 3) Preis: 9 000 EUR. Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme festlegen. Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Preisgeldern enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Heinrich Böll, Architekt BDA DWB
Roland Bondzio, Architekt BDA
Karl-Heinz Danielzik, Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Ludwig Jörder, Bezirksbürgermeister Innenstadt-Nord
Bernd Kruse, Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Susanne Linnebach, Leiterin des Geschäftsbereichs Stadterneuerung und Quartiersentwicklung, Amt für
Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund
Gunnar Ramsfjell, Architekt BDA
Ingrid Reuter, Vorsitzende Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen der Stadt Dortmund
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt AKNW/BDLA/DASL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Stadt Dortmund wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger mit der weiteren Bearbeitung beauftragen. Die Entscheidung über eine Beauftragung erfolgt, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, — soweit mindestens einer oder eine der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/-innen, deren Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der übertragenden Leistungen gewährleistet. Eine stufenweise Beauftragung und die Übertragung weiterer Leistungen (LP 7-9) bleiben vorbehalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungen gemäß den Regeln der VgV aufgefordert. Voraussetzung zur Zulassung zum Verhandlungsverfahren und der Aufnahme von Vergabegesprächen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in einem der Bauaufgabe angemessenen Umfang. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist diese der Bauaufgabe entsprechend anzupassen. Die Stadt Dortmund wird alle Preisträger, die den entsprechenden Nachweis vorlegen, zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind zusätzliche Informationen zur Umsetzung des Projekts zu liefern, so Angaben zur Projektorganisation, zum Leistungszeitpunkt und Ausführungszeitraum sowie zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung und zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Eine Aufwandentschädigung hierfür ist nicht vorgesehen. Folgende Zuschlagskriterien sowie folgende Gewichtung der Kriterien werden im VgV-Verfahren angewendet: — Wettbewerbsergebnis (55 %), — Projektorganisation und -disposition (20 %), — Kommunikationskompetenz / Präsentationsleistung (15 %), — Honorarangebot inkl. Nebenkosten (10 %). Die Stadt Dortmund wird denjenigen Preisträger, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für einen sachgerechte und qualitätsvollen Leistungserfolg bietet, nach Abschluss der Verhandlungen mit der weiteren Planung (vorbehaltlich einer Förderzusage des Projekts bis Leistungsphase 6 - inkludiert ist lediglich die Vorbereitung der Ausschreibung, da die Ausschreibung von der Stadt Dortmund selbst durchgeführt wird – nach den §§ 34 und 39 HOAI 2013 sowie optional mit den weiteren Leistungsphasen 7-9; alternativ und ohne eine Förderzusage bis zur Leistungsphase 3 nach den §§ 34 und 39 HOAI 2013) beauftragen. Der geschätzte Wert des ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrages (einschließlich der Preisgeldsummen gemäß Ziffer 4.10) bewegt sich netto in einer Spanne zwischen 300 000 und 350 000 EUR. Eine Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses und die darauf basierende Vergabe werden für das erste Quartal 2019 erwartet. Der Baubeginn für die Umsetzung der Maßnahme wird für Ende 2019 angestrebt. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen der Arbeitsgemeinschaft bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Zu IV.5.5) Namen der weiteren ausgewählten Preisrichter (Stellvertretende Mitglieder): 10) Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt BDLA; 11) Utz Kowalewski, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen der Stadt Dortmund; 12) Jutta Heinze, Architektin BDA; 13) Dirk Reil, Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; 14) Uta Wittig-Flick, Teamleiterin Stadterneuerung Nordstadt, Amt für Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Dortmund. Terminkette: — 18.6.2018 Bewerbungsschluss (Poststempel), — 28.6.2018 Auslosung der Teilnehmer, — 29.6.2018 Beginn der Arbeitsphase, — 11.7.2018 Rückfragenkolloquium, — 31.8.2018 Abgabe der Arbeiten (Poststempel), — 20.9.2018 Jurysitzung. Weitere zusätzliche Angaben und Informationen finden in „Anlage 1“ zur Wettbewerbsbekanntmachung. Diese Anlage ist zwingend zu beachten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Münster
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist unzulässig, soweit. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Münster
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2018