- wa-ID
- wa-2033871
- Tag der Veröffentlichung
- 29.03.2022
- Aktualisiert am
- 07.11.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Einzelbewerber*innen bzw. Arbeitsgemeinschaften mit und ohne Nachunternehmer*innen aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Die Federführung liegt bei dem Architekten/der Architektin.
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bielefeld
- Koordination
- post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 27.04.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 06.09.2022 17:00
- Abgabetermin Modell
- 13.09.2022 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 18.10.2022
Begrenzter, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) im Rahmen eines VgV-Verfahrens
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, auf dem Grundstück der Sekundarschule Gellershagen, neben der baulichen Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes (Sekundarschule), eine neue Grundschule (ca. 2.800 qm NUF) inklusive einer Einfachsporthalle (ca. 650 qm NUF) sowie eine Dreifachsporthalle (ca. 2.400 qm NUF) zu errichten. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Teilabbruch des Bestandsgebäudes der Sekundarschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von etwa 43 Mio. EUR brutto vorgesehen. Auf die Kostengruppen 300 + 400 entfallen für die Realisierung der Grundschule, der Sporthalle und der Sekundarschule ca. 32,5 Mio. EUR brutto. Das Budget für die Kostengruppe 500 (Freianlagen) beläuft sich auf ca. 1,9 Mio. EUR; es sind ca. 5.500 qm Freianlagen zu planen.
Die Sekundarschule Gellershagen wurde im Jahr 2018 neu gegründet und wurde zu Beginn mit in das Gebäude der Hauptschule Brodhagen integriert, da die Hauptschule keine Eingangsklassen mehr bilden konnte. Seit diesem Zeitpunkt steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich an. Mit dem Auslaufen der Hauptschule im Jahr 2019/20 bietet sich für die Sekundarschule nunmehr der erforderliche Raum, um weiter zu wachsen.
Die Sekundarschule, als Schule des gemeinsamen Lernens im Ganztagsbetrieb, hat die Gebäude der Hauptschule somit vollständig übernommen. Daher entsprechen die baulichen Gegebenheiten nicht der neuen Schulform mit anderen pädagogischen Anforderungen und Bedarfen. Aus diesen Gründen, aber auch aus energetischen Aspekten, beabsichtigt die Stadt eine bauliche Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes. Hierzu soll ein Konzept für die bauliche Erweiterung mit bis zu 3.460 qm NUF und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandgebäuden (ca. 2.400 qm NUF) entwickelt werden.
Da auf dem Gelände ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ist es zudem vorgesehen, eine neue Grundschule inklusive einer Einfachsporthalle auf dem Areal zu errichten, auch zur Entlastung der umliegenden Grundschulen. Eine enge Verzahnung der beiden Schulen in inhaltlicher und damit einhergehend auch in baulicher Hinsicht wird als logische, zwingende und notwendige Konsequenz gesehen. Darüber hinaus ist eine Dreifachsporthalle sowohl für die Nutzung durch die Schulen als auch für das Vereinsleben am Standort zu errichten. Hierbei wird eine Nutzfläche von ca. 1.890 qm angestrebt. Wesentlich für die Konzeptionierung des Schulcampus Gellershagen, ist die Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück und der Umgang mit dem Bestandsgebäude zur Schaffung eines zukunftsgerichteten Schulcampus.
Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung.
Von der Ausloberin werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Bei der Planung sind daher insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend des Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu berücksichtigen. Dabei ist für die Neubaumaßnahme nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (d.h. BNB-Silber) vorgegeben.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt, Hannover (Vorsitz)
Prof. Frank Hausmann, Architekt, Aachen
Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn
Thomas Quack, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Herford
Sachpreisrichter*innen
Susanne Kleinekathöfer, stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Schildesche, Stadt Bielefeld
Prof. Dr. Martin Sauer, Bezirksbürgermeister Schildesche, Stadt Bielefeld
Dr. Udo Witthaus, Beigeordneter Schule/Bürger/Kultur, Stadt Bielefeld
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, das Konzept des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfasser des 1. Preises mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sollten die im Beurteilungstext aufgeführten Kritikpunkte Berücksichtigung finden.
Deutschland-Bielefeld: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 062-164106
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 92
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bielefeld: Arne Krüger; Wettbewerbsbetreuung: post welters + partner mbB Architekten und Stadtplaner BDA/SRL
E-Mail: Arne.Krueger@bielefeld.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de
Postanschrift: Arndtstraße 37
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: info@post-welters.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Entwicklung Schulcampus Gellershagen " in Bielefeld nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, auf dem Grundstück der Sekundarschule Gellershagen, neben der baulichen Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes (Sekundarschule), eine neue Grundschule (ca. 2.800 qm NUF) inklusive einer Einfachsporthalle (ca. 650 qm NUF) sowie eine Dreifachsporthalle (ca. 2.400 qm NUF) zu errichten. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Teilabbruch des Bestandsgebäudes der Sekundarschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von etwa 43 Mio. EUR brutto vorgesehen. Auf die Kostengruppen 300 + 400 entfallen für die Realisierung der Grundschule, der Sporthalle und der Sekundarschule ca. 32,5 Mio. EUR brutto. Das Budget für die Kostengruppe 500 (Freianlagen) beläuft sich auf ca. 1,9 Mio. EUR; es sind ca. 5.500 qm Freianlagen zu planen.
Die Sekundarschule Gellershagen wurde im Jahr 2018 neu gegründet und wurde zu Beginn mit in das Gebäude der Hauptschule Brodhagen integriert, da die Hauptschule keine Eingangsklassen mehr bilden konnte. Seit diesem Zeitpunkt steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich an. Mit dem Auslaufen der Hauptschule im Jahr 2019/20 bietet sich für die Sekundarschule nunmehr der erforderliche Raum, um weiter zu wachsen.
Die Sekundarschule, als Schule des gemeinsamen Lernens im Ganztagsbetrieb, hat die Gebäude der Hauptschule somit vollständig übernommen. Daher entsprechen die baulichen Gegebenheiten nicht der neuen Schulform mit anderen pädagogischen Anforderungen und Bedarfen. Aus diesen Gründen, aber auch aus energetischen Aspekten, beabsichtigt die Stadt eine bauliche Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes. Hierzu soll ein Konzept für die bauliche Erweiterung mit bis zu 3.460 qm NUF und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandgebäuden (ca. 2.400 qm NUF) entwickelt werden.
Da auf dem Gelände ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ist es zudem vorgesehen, eine neue Grundschule inklusive einer Einfachsporthalle auf dem Areal zu errichten, auch zur Entlastung der umliegenden Grundschulen. Eine enge Verzahnung der beiden Schulen in inhaltlicher und damit einhergehend auch in baulicher Hinsicht wird als logische, zwingende und notwendige Konsequenz gesehen. Darüber hinaus ist eine Dreifachsporthalle sowohl für die Nutzung durch die Schulen als auch für das Vereinsleben am Standort zu errichten. Hierbei wird eine Nutzfläche von ca. 1.890 qm angestrebt. Wesentlich für die Konzeptionierung des Schulcampus Gellershagen, ist die Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück und der Umgang mit dem Bestandsgebäude zur Schaffung eines zukunftsgerichteten Schulcampus.
Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung.
Von der Ausloberin werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Bei der Planung sind daher insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend des "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu berücksichtigen. Dabei ist für die Neubaumaßnahme nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (d.h. BNB-Silber) vorgegeben.
Dazu wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmer aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für Fachplanungsleistungen im Bereich Brandschutz für die Durchführung dieser für Bielefeld inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden.
Folgende Leistungsbildern sollen stufenweise vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung (siehe hierzu auch II.2.13) und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel beauftragt werden:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Stufe 1: LPH 1 - 5
Stufe 2: LPH 6 - 9
Die Koordination und Integration aller Leistungen im Sinne der Gesamtprojektleitung ist von der Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
Jeweils Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
6. Förderanlagen
7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 6
Fachplanung Brandschutz gem. gem. AHO Schriftenreihe 17
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
Planungs - und Beratungsleistungen der Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 HOAI 2021 sowie AHO Heft 23 im Anwendungsbereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik (Schallschutz) und Bauakustik
Stufe 1: LPH 1 - 4
Stufe 2: LPH 5 - 9
BNB-Koordinator*in
Der Auftrag umfasst alle notwendigen Leistungen zur Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten, sowie der Nachweisführung, um das Silberzertifikat für ein Unterrichtsgebäude einschließlich der Sporthalle gemäß BNB UN in der aktuellen Fassung (derzeit 2017) zu erlangen.
Entwässerungs- und Tiefbauarbeiten
Planung der auf dem Grundstück erforderlichen Maßnahmen zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung sowie Planung eventuell erforderlicher Tiefbauarbeiten.
Weitere Informationen siehe VI weitere Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmer aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für Fachplanungsleistungen im Bereich Brandschutz. Bevollmächtigte/r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist der/die Architekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax, über das Kommunikationstool der Vergabeplattform oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden, sind unzulässig und werden ausgeschlossen.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung Angestellter oder freier Mitarbeitender eines Bewerbers/eines Mitglieds einer anderen Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.
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Das Bewerbungsformular ist unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ5RULE/documents
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Für den fristgerechten und vollständigen Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist die Bewerbergemeinschaft bzw. der/die Bewerber*in verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform.
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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen.
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Zum Bewerbungsformular:
- kein Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Nachweis der Eignung gemäß § 44 VgV (§ 122 GWB),
- Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in / Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für die Fachplanungsleistungen Brandschutz (z.B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer/Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2005/36/EG),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall) über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Der angepasste Versicherungsabschluss ist dann später im Rahmen des VgV-Verfahrens mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
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1. Nachweis einer Referenz für die Objektplanung mit jeweils folgenden Mindestkriterien.
Jedes Mindestkriterium muss mindestens einmal erfüllt sein:
Referenzprojekt 1:
a) Zuordnung Objektplanung Gebäude Neubau
b) mindestens Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 35
c) erbrachte Leistungsphasen mindestens 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 34
d) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten acht Jahren (02/2014 bis 02/2022)
Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Wertungsmatrix bewertet, die dem im Vergabeportal zum Download bereitgestellten Bewerbungsformular beiliegt.
2. Nachweis einer Referenz für die Objektplanung mit jeweils folgenden Mindestkriterien.
Jedes Mindestkriterium muss mindestens einmal erfüllt sein:
Referenzprojekt 2:
a) Zuordnung Objektplanung Gebäude Umbau/Sanierung/Erweiterung
b) mindestens Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 35
c) erbrachte Leistungsphasen mindestens 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 34
d) Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten acht Jahren (02/2014 bis 02/2022)
Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Wertungsmatrix bewertet, die dem im Vergabeportal zum Download bereitgestellten Bewerbungsformular beiliegt.
3. Nachweis einer Referenz für die Freiraumplanung mit jeweils folgenden Mindestkriterien.
Jedes Mindestkriterium muss mindestens einmal erfüllt sein:
Referenzprojekt 3:
a. Zuordnung Freiraumplanung Spiel- und Sportanlagen
b. mindestens Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 40
c. erbrachte Leistungsphasen mindestens 4 aus den LPH 2-8 i.S. HOAI 2021 § 39
d. Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten acht Jahren (02/2014 bis 02/2022)
Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Wertungsmatrix bewertet, die dem im Vergabeportal zum Download bereitgestellten Bewerbungsformular beiliegt.
Weitere Informationen siehe VI weitere Angaben.
Der Wettbewerb richtet sich an Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmer aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für die Fachplanungsleistungen Brandschutz. Bevollmächtigte/r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist der Architekt bzw. die Architektin. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV verwiesen.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche/r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für die Fachplanungsleistungen Brandschutz befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für die Fachplanungsleistungen Brandschutz wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Umgang mit Bestandsgebäuden, der umgebenden Bebauung und der Fernwirkung
- Qualität der Konzeption hinsichtlich der Einfügung in den Freiraum
- Adressbildung
- Außenraum
- Verkehrliche/logistische Erschließung
GESTALTUNG
- Architektonische Ausdruckskraft
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
- Konstruktion, Materialität
- Umgang mit dem Bestandsgebäude
- konzeptionelle Integration der technischen Gebäudeausrüstung
FUNKTION
- Funktionale-architektonische Qualität der Innenräume
- Belichtung, Belüftung
- Erschließung, Anlieferung
- Funktionale Zuordnung
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Programmerfüllung
- ökologische Ansätze, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb
Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren:
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
- Aussagen zur Überarbeitung des Konzeptes 10 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt 15 %
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung) 5 %
- Baukosten 10 %
- Honorarforderung 10 %
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger/eine Preisträgerin oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8. VgV). Es ist beabsichtigt, zunächst nur mit dem Erstplatzierten/der Erstplatzierten zu verhandeln. Sollte sich im Rahmen des Wettbewerbes keine eindeutige Rangfolge ergeben bzw. es keine Übereinkunft mit dem Erstplatzierten geben, werden die Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern aufgenommen.
Die für das Verhandlungsverfahren einzureichenden Unterlagen werden im Rahmen ebendieses benannt. Zudem ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Präsentationstermin (je nach pandemischer Situation ggf. digital) vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 200.000 EUR.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis: 80.000 Euro
2. Preis: 55.000 Euro
3. Preis: 35.000 Euro
2 Anerkennung à 15.000 Euro
Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben zu II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Die Fachplaner*innen werden zusammen mit dem/der Architekt*in als Bietergemeinschaft beauftragt, soweit die Fachplanungen nicht von dem Bieter selbst erbracht werden.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für den Wettbewerb sind die folgenden Planenden zu benennen:
- Architekt*innen,
- Landschaftsarchitekt*innen,
- Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung,
- Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018)
- Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für Fachplanungsleistungen im Bereich Brandschutz
Die weiteren Fachplaner*innen für Bauphysik, Innenräume, Entwässerung und Tiefbauarbeiten, BNB-Koordinator*in sind erst im Rahmen der Verhandlungsgespräche mit den Preisträgern zu benennen.
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Weitere Angaben zu III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die 15 Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl gemäß Bewertungskriterien werden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Bei Punktegleichheit wird ausgelost. Die Einzelheiten zur Bewertung sind den weiteren Unterlagen zu entnehmen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, Nachrücker*innen rücken im Falle einer Absage nach. Auch im Falle einer Absage eines der bereits ausgewählten Büros (Abschnitt IV.1.7) rückt ein/ Nachrücker*in nach.
Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV. Werden die nachgeforderten Unterlagen sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
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Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger*innen vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und dass die Bindung der Auftraggeberin an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Bewerberfragen müssen bis spätestens 14.04.2022, 12:00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Sollten sich Architekten*innen und Landschaftsarchitekten*innen , Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung sowie Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für die Fachplanungsleistungen Brandschutz als Haupt- und Unterauftragnehmer bewerben, so sind die bezüglich der Eignungsleihe in dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise (auch) durch den Unterauftragnehmer einzureichen.
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Nimmt ein/e Bewerber*in oder Bieter*in die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung: Ende Mai
Kolloquium: Mitte Juni (angedacht ist der 14.6.2022)
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: Anfang September (angedacht ist der 6.9.2022)
Preisgericht: Mitte Oktober (angedacht ist der 18.10.2022)
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Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Abgabe des Bewerbungsformulars zwingend herunterzuladen unter: https://www.link_vergabeplattform
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Für den Bewerberantrag ist das vorgegebene Bewerbungsformular zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen (Eigenübersetzung ausreichend). Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Eine Erstattung für die Erstellung des Bewerberantrags findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RULE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de