- wa-ID
- wa-2038462
- Tag der Veröffentlichung
- 03.07.2024
- Aktualisiert am
- 03.07.2024
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Heilbronn
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung - Koordination
- Machleidt GmbH, Berlin
- Jurysitzung
- 09.04.2024
Verfahrensart
Investorenauswahlverfahren
Verfahrensaufgabe
Die Stadt Heilbronn verfolgt beim Neckarbogen die Realisierung eines autoarmen Quartiers, bei dem 70 Prozent aller Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden. Öffentliche Flächen sollen weitgehend Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. Eine Quartiersgarage inklusive E-Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten unterstützen dabei.
Der dritte Bauabschnitt im Neckarbogen umfasst die Flächen zwischen Karlssee und Floßhafen. Dieser Bereich ist in sieben Baufelder unterteilt, welche sukzessive entwickelt werden. Das nun stattfindende Investorenauswahlverfahren richtet sich an die Baufelder F und G. Wie in den vorangegangenen Bauabschnitten sollen auch die folgenden Entwicklungen den ambitionierten Maßstäben gerecht werden, die Gemeinderat und Verwaltung an neue Bauvorhaben im Neckarbogen anlegen.
Es handelt sich um ein Investorenauswahlverfahren, das dazu dienen soll, geeignete Käufer für die Baufelder F und G des Neckarbogens auszuwählen. Dieses Auswahlverfahren ist als offenes Investorenauswahlverfahren zur Anbahnung eines Grundstückerwerbs ausgelobt.
Das Wettbewerbsverfahren ist nicht anonym. Das schlussendliche Entscheidungsrecht eines Grundstücksverkaufs obliegt dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn.
Investorenauswahlverfahren
Verfahrensaufgabe
Die Stadt Heilbronn verfolgt beim Neckarbogen die Realisierung eines autoarmen Quartiers, bei dem 70 Prozent aller Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden. Öffentliche Flächen sollen weitgehend Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. Eine Quartiersgarage inklusive E-Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten unterstützen dabei.
Der dritte Bauabschnitt im Neckarbogen umfasst die Flächen zwischen Karlssee und Floßhafen. Dieser Bereich ist in sieben Baufelder unterteilt, welche sukzessive entwickelt werden. Das nun stattfindende Investorenauswahlverfahren richtet sich an die Baufelder F und G. Wie in den vorangegangenen Bauabschnitten sollen auch die folgenden Entwicklungen den ambitionierten Maßstäben gerecht werden, die Gemeinderat und Verwaltung an neue Bauvorhaben im Neckarbogen anlegen.
Es handelt sich um ein Investorenauswahlverfahren, das dazu dienen soll, geeignete Käufer für die Baufelder F und G des Neckarbogens auszuwählen. Dieses Auswahlverfahren ist als offenes Investorenauswahlverfahren zur Anbahnung eines Grundstückerwerbs ausgelobt.
Das Wettbewerbsverfahren ist nicht anonym. Das schlussendliche Entscheidungsrecht eines Grundstücksverkaufs obliegt dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn.