- wa-ID
- wa-2029063
- Tag der Veröffentlichung
- 18.05.2020
- Aktualisiert am
- 18.03.2021
- Online-Verfahren
- Teilnahme über www.wettbewerbe-aktuell.de
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Regional begrenzt
- Teilnehmer
- Künstlerinnen oder Künstlern bzw. Künstlergruppen
- Auslober
-
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur - Koordination
-
Robert Patz Künstler und Architekt, Berlin-Kreuzberg
wa wettbewerbe aktuell, Freiburg i.Br. - Bewerbungsschluss
- 29.06.2020 15:00
- Abgabetermin Pläne
- 13.11.2020 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 26.01.2021
- Bekanntgabe
- 04.03.2021
Verfahrensart
Nicht offener einphasiger und anonymer Kunstwettbewerb mit vorgeschaltetem berlin- und brandenburgweitem offenen Teilnahmewettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der Bezirk Lichtenberg (Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung) hat sich zum Ziel gesetzt, die Geschichte der von 1945 bis 1989 am Roedeliusplatz angesiedelten Institutionen im Rahmen eines Runden Tisches aufzuarbeiten und einen Erinnerungs- und Gedenkort für die Opfer der Gerichtsbarkeit der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) und der später von der DDR-Staatssicherheit übernommenen Einrichtungen am Roedeliusplatz sowie einen Ort der politischen Bildung zu schaffen. In Abstimmung mit der Koptischen Kirche soll hier ein lebendiger Stadtplatz für die Lichtenberger Bevölkerung entstehen, der die Geschichte des Ortes reflektiert.
Am Roedeliusplatz befanden sich zahlreiche Einrichtungen der SMAD, vor allem die zentrale Militärgerichtsbarkeit, die sowohl für eigene Militärangehörige wie auch für die deutsche Bevölkerung zuständig war und eine Fülle von Todesurteilen und schwere Haftstrafen verhängte.
Dabei nutzte die SMAD vor allem die Gebäude des heutigen Amtsgerichtes sowie die heutige Haftanstalt und das heutige Finanzamt II. Die beiden letzteren sind auch die ersten Einrichtungen, die beim Aufbau der Staatssicherheit der DDR unter Erich Mielke Verwendung fanden. Auch im Gerichtsgebäude fanden zahlreiche politische Prozesse statt, deren Opfer zu gedenken ist.
Ziel des Wettbewerbes ist ein künstlerisches Denkzeichen, dass auf den Standort, die Gebäude (Amtsgericht, Finanzamt, Gefängnis, Schottstr. 6) und deren Geschichte verweist. Das Denkzeichen soll sich in die Platzsituation einpassen und im Kontext zur Koptisch- Orthodoxen Kirche St. Antonius stehen.
Nicht offener einphasiger und anonymer Kunstwettbewerb mit vorgeschaltetem berlin- und brandenburgweitem offenen Teilnahmewettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der Bezirk Lichtenberg (Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung) hat sich zum Ziel gesetzt, die Geschichte der von 1945 bis 1989 am Roedeliusplatz angesiedelten Institutionen im Rahmen eines Runden Tisches aufzuarbeiten und einen Erinnerungs- und Gedenkort für die Opfer der Gerichtsbarkeit der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) und der später von der DDR-Staatssicherheit übernommenen Einrichtungen am Roedeliusplatz sowie einen Ort der politischen Bildung zu schaffen. In Abstimmung mit der Koptischen Kirche soll hier ein lebendiger Stadtplatz für die Lichtenberger Bevölkerung entstehen, der die Geschichte des Ortes reflektiert.
Am Roedeliusplatz befanden sich zahlreiche Einrichtungen der SMAD, vor allem die zentrale Militärgerichtsbarkeit, die sowohl für eigene Militärangehörige wie auch für die deutsche Bevölkerung zuständig war und eine Fülle von Todesurteilen und schwere Haftstrafen verhängte.
Dabei nutzte die SMAD vor allem die Gebäude des heutigen Amtsgerichtes sowie die heutige Haftanstalt und das heutige Finanzamt II. Die beiden letzteren sind auch die ersten Einrichtungen, die beim Aufbau der Staatssicherheit der DDR unter Erich Mielke Verwendung fanden. Auch im Gerichtsgebäude fanden zahlreiche politische Prozesse statt, deren Opfer zu gedenken ist.
Ziel des Wettbewerbes ist ein künstlerisches Denkzeichen, dass auf den Standort, die Gebäude (Amtsgericht, Finanzamt, Gefängnis, Schottstr. 6) und deren Geschichte verweist. Das Denkzeichen soll sich in die Platzsituation einpassen und im Kontext zur Koptisch- Orthodoxen Kirche St. Antonius stehen.
Auslober
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur
10360 Berlin
beraten durch
• Büro für Kunst im öffentlichen Raum Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlin GmbH
• Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V.
• Runder Tisch Roedeliusplatz
Wettbewerbssteuerung
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur
Leitung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und
bezirkliches Standortmarketing
Frau Katrin Röseler-Soult
Möllendorffstraße 6
10367 Berlin
Tel.: 030 90296 3301
E-Mail: katrin.roeseler-soult@lichtenberg.berlin.de
Wettbewerbsbetreuung Herr Robert Patz
Künstler und Architekt
E-Mail: wettbewerbe@robert-patz.de
Grundsätze und Richtlinien des Wettbewerbs
Der Wettbewerb erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW 2013), sofern diese für
Kunstwettbewerbe anwendbar ist. Der Leitfaden Kunst am Bau und
Kunst im Stadtraum für das Land Berlin findet Anwendung. Jede/r
Teilnehmer*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in und
Gast erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung oder Mitwirkung am
Kunstwettbewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während
der Laufzeit des Wettbewerbs einschließlich der Veröffentlichung des
Ergebnisses dürfen nur von oder in Abstimmung mit dem Auslober
abgegeben werden. Freischaffende Mitglieder des Preisgerichts
dürfen später keine vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit
der Realisierung des ausgewählten künstlerischen Entwurfs
übernehmen.
Die zur Teilnahme am nicht offenen Wettbewerb eingeladenen
Künstler*innen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens
für diesen Wettbewerb und diese Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist.
Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des
Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die geforderte
Anonymität und werden von der Beurteilung durch das Preisgericht
ausgeschlossen.
Jede/r Teilnehme*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in
und Gast willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am
Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit dem o. g. Wettbewerb beim Auslober in Form
einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden
Name, Anschrift, Telefon und Bankverbindung. Nach Abschluss des
Verfahrens werden diese Daten auf Wunsch gelöscht
(entsprechender Vermerk auf der Verfassererklärung).
Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung
der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche
Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt.
Die genannte Einwilligung bezieht sich auf die Führung einer
automatisierten Datei der personenbezogenen Daten der am
Wettbewerb Beteiligten.
Wettbewerbsaufgabe und Standort
Der Bezirk Lichtenberg (Bezirksamt,
Bezirksverordnetenversammlung) hat sich zum Ziel gesetzt, die
Geschichte der von 1945 bis 1989 am Roedeliusplatz angesiedelten
Institutionen im Rahmen eines Runden Tisches aufzuarbeiten und
einen Erinnerungs- und Gedenkort für die Opfer der Gerichtsbarkeit
der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) und der später von
der DDR-Staatssicherheit übernommenen Einrichtungen am
Roedeliusplatz sowie einen Ort der politischen Bildung zu schaffen. In
Abstimmung mit der Koptischen Kirche soll hier ein lebendiger
Stadtplatz für die Lichtenberger Bevölkerung entstehen, der die
Geschichte des Ortes reflektiert.
Am Roedeliusplatz befanden sich zahlreiche Einrichtungen der SMAD,
vor allem die zentrale Militärgerichtsbarkeit, die sowohl für eigene
Militärangehörige wie auch für die deutsche Bevölkerung zuständig
war und eine Fülle von Todesurteilen und schwere Haftstrafen
verhängte.
Dabei nutzte die SMAD vor allem die Gebäude des heutigen
Amtsgerichtes sowie die heutige Haftanstalt und das heutige
Finanzamt II. Die beiden letzteren sind auch die ersten Einrichtungen,
die beim Aufbau der Staatssicherheit der DDR unter Erich Mielke
Verwendung fanden. Auch im Gerichtsgebäude fanden zahlreiche
politische Prozesse statt, deren Opfer zu gedenken ist.
Ziel des Wettbewerbes ist ein künstlerisches Denkzeichen, dass auf
den Standort, die Gebäude (Amtsgericht, Finanzamt, Gefängnis,
Schottstr. 6) und deren Geschichte verweist. Das Denkzeichen soll
sich in die Platzsituation einpassen und im Kontext zur Koptisch-
Orthodoxen Kirche St. Antonius stehen.
Videodokumentationen der Sitzungen des Runden Tisches mit den
Studien der Historiker*innen, Bilder und Dokumente finden sich
unter www.berlin.de/roedeliusplatz/
Der Standort für die künstlerische Gestaltung wird auf die
nordöstliche Platzecke festgelegt (Lageplan in der Anlage). In der
Lageplanung ist die maximale Fläche für ein mögliches Fundament
eingezeichnet. Dabei kann die künstlerische Gestaltung oberhalb des
vorgezeichneten Fundaments in die östliche Richtung weiter
ausgreifen, in die nördliche und südliche Richtung nicht. Die
maximale Höhe des Denkzeichens wird mit 3 Metern festgelegt.
Die Finanzierung des Kunstwettbewerbs für ein künstlerisches
Denkzeichen am Roedeliusplatz erfolgt aus „Mitteln aus dem
Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen
DDR (PMO)“ bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Art des Kunstwettbewerbes
Der Kunstwettbewerb wird im Einladungsverfahren als nichtoffener,
einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie
für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit für Kunstwettbewerbe
anwendbar, durchgeführt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Das vorgeschaltete, nicht anonyme, berlin- und brandenburgweite
Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) dient der Auswahl
von bis zu zehn Künstlerinnen oder Künstlern bzw. Künstlergruppen
zur Teilnahme am Kunstwettbewerb.
Die Beurteilungskriterien für den nicht offenen Kunstwettbewerb
werden mit dem Auslobungstext mitgeteilt. Hierbei handelt es sich
zusammengefasst um: Entwurfsidee und künstlerischen
Leitgedanken, gestalterische Umsetzung, räumliche Einbindung,
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Nachhaltigkeit,
technische Machbarkeit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit in
Erstellung und Unterhalt.
Für die Realisierung der Kunst im Stadtraum steht – vorbehaltlich
der haushaltwirtschaftlichen Voraussetzungen – ein geplanter
Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 140.000,00 € (in Worten:
einhundertvierzigtausend Euro) inklusive sämtlicher Honorare,
Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Eingeladene Wettbewerbsteilnehmer*innen für den nicht offenen
anonymen Kunstwettbewerb erhalten eine Aufwandsentschädigung
von jeweils 1.500,00 € (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) inkl.
Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, sofern eine den
Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit eingereicht und nicht
zur Realisierung empfohlen wird.
Preise und Anerkennungen werden nicht vergeben.
Der Gesamtkostenrahmen ist dringend einzuhalten und darf brutto
140.000,00 € nicht überschreiten.
Der zur Ausführung kommende Entwurf wird nicht mit einer
Aufwandsentschädigung bedacht, diese ist im Kostenrahmen der
Ausführung enthalten.
Die Fertigstellung des im Kunstwettbewerb zur Realisierung
empfohlenen Kunstwerks soll bis 30.11.2021 erfolgen.
Terminübersicht
Veröffentlichung: 18.05.2020
Abgabe Bewerbungen bis: 29.06.2020, 15:00 Uhr
Sitzung Auswahlgremium voraussichtlich: 03.07.2020
Benachrichtigung der ausgewählten
Teilnehmer*innen bis: 06.07.2020
Ausgabe der Auslobungsunterlagen bis: 31.07.2020
Teilnehmerkolloquium: 02.09.2020
Frist schriftliche Rückfragen: 16.09.2020
Beantwortung der Rückfragen bis: 09.10.2020
Abgabe der Arbeiten: 13.11.2020, 14:00 Uhr
Sitzung Preisgericht: 15.12.2020
Realisierung der Kunst bis: 30.11.2021
BEWERBUNGSVERFAHREN
Teilnahmeberechtigung
Das nicht anonyme Bewerbungsverfahren dient der Auswahl von bis
zu zehn Künstler*innen bzw. Künstlergruppen zur Teilnahme am
Kunstwettbewerb.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen sowie Künstlergruppen, die
in Berlin und Brandenburg leben und arbeiten.
Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu
benennen, der/die für die Leistungen verantwortlich ist. Der/die
bevollmächtigte Vertreter*in muss die Anforderungen erfüllen, die
an natürliche Personen gestellt werden.
Die Professionalität ist durch eine Vita mit Ausstellungs- bzw.
Projektverzeichnis nachzuweisen. Sofern keine Ausbildung an einer
Kunstakademie oder in einer entsprechenden Einrichtung vorliegt,
muss das Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis eine kontinuierliche
künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen
genügt. Weiter wird die Mitgliedschaft in einem
Künstler*innenverband als Nachweis der Professionalität
berücksichtigt.
Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der
Bewerbung genannten Personen am nicht offenen Kunstwettbewerb
teilnehmen.
Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Künstlergruppen gelten
als eine Bewerbung.
Bewerbung Teilnahmewettbewerb
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per
Internet-Formular unter der Adresse:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/309
Alle Anlagen sind als pdf bzw. jpg (Auflösung max. 300 dpi) im Format
DIN A4 einzureichen.
Die Bewerbungssprache ist Deutsch. Bewerbungen in anderen
Sprachen werden nicht berücksichtigt.
Kosten werden nicht erstattet.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber willigt durch ihre/seine
Bewerbung ein, dass ihre/seine personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit oben genanntem Wettbewerb beim Auslober, bei
der Wettbewerbsplattform sowie der Wettbewerbsbetreuung für die
Dauer des Wettbewerbs in Form einer automatisierten Datei geführt
werden. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) ist die
Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche
Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt.
Für die Bewerbung am Teilnahmewettbewerb wird keine
Aufwandsentschädigung gezahlt.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
1. das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular mit
1.1 personenbezogenen Angaben. Bei Arbeitsgemeinschaften sowie
Künstlerinnen- und Künstlergruppen ist das federführende
Mitglied (bevollmächtigte Vertretung) zu benennen.
1.2 Angabe zu Wohn- und Arbeitssitz in Berlin oder Brandenburg,
ggf. Mitgliedschaften in Berufsverbänden. (Bei der Auswahl zur
Teilnahme am Wettbewerb kann ein schriftlicher Nachweis der
beruflichen Qualifikation sowie des Wohn- und Arbeitssitzes
nachgefordert werden.)
1.3 Angaben zu maximal drei Referenzprojekten mit der Thematik
Gedenk-/Erinnerungskultur (mindestens eine Realisierung) mit
Angaben zu Verfasser/in, Titel des Projekts, Ort/Jahr,
Realisierungskosten, Auftraggeber (maximal 500 Anschläge je
Referenz).
In einem angemessenen Anteil sollen auch Bewerbungen junger
Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen berücksichtigt
werden, die noch keine Realisierungen vergleichbarer Aufgaben
nachweisen können, aber bereits Konzepte für Kunst am Bau /
Kunst im Stadtraum im Kontext zur Erinnerungs- und
Gedenkkultur erarbeitet haben. Hierbei gilt, dass der
Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 5
Jahre zurückliegen darf. (Bei der Auswahl zur Teilnahme am
Wettbewerb kann ein schriftlicher Nachweis hierüber
nachgefordert werden.)
2. Angaben zu Vita, Projektliste sowie ggf. Ausstellungsverzeichnis:
Maximal eine Seite DIN A4 je Bewerber*in und ggf. Teammitglied,
Hochformat, Schriftgröße mind. 11 Punkt in frei zu wählender
Gliederung als pdf.
3. Abbildungen zu den max. drei Referenzprojekten:
Maximal eine Seite DIN A4 im Querformat je Referenzprojekt im frei zu
wählenden Layout mit Angabe der im Bewerbungsformular
angegebenen Nummernfolge als pdf oder jpg (Auflösung max. 300 dpi).
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sind bis 29.06.2020,
15:00 Uhr möglich unter:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/309
sowie bei Frau Stöcks, Tel. 0761 774 55 33 von Mo – Do,
7:30 – 15:00 Uhr und Fr 7:30 – 12:30 Uhr und E-Mail:
stoecks@wettbewerbe-aktuell.de.
Es dürfen keine Entwürfe zur Wettbewerbsaufgabe selbst eingereicht
werden.
Unterlagen, die über diese geforderten Leistungen hinausgehen,
bleiben unberücksichtigt.
Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht
zulässig.
Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb
Der Auslober wählt gemäß RPW 2013 die
Wettbewerbsteilnehmer*innen anhand eindeutiger,
nichtdiskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien aus
dem Kreis der Bewerbungen aus.
Es wird das Gesamtbild der künstlerischen und gestalterischen
Qualität der eingereichten Referenzprojekte bewertet.
Zur Prüfung der fachlichen Eignung wird ein vom Auslober berufenes
Beratungsgremium gebildet, dem neben zwei Vertreter*innen des
Auslobers als Sachpreisrichter*innen und drei Personen mit der
Berufsqualifikation der Wettbewerbsteilnehmer*innen als
Fachpreisrichter*innen angehören. Die Entscheidung über die
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer*innen bleibt dem Auslober
vorbehalten.
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur
10360 Berlin
beraten durch
• Büro für Kunst im öffentlichen Raum Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlin GmbH
• Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V.
• Runder Tisch Roedeliusplatz
Wettbewerbssteuerung
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur
Leitung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und
bezirkliches Standortmarketing
Frau Katrin Röseler-Soult
Möllendorffstraße 6
10367 Berlin
Tel.: 030 90296 3301
E-Mail: katrin.roeseler-soult@lichtenberg.berlin.de
Wettbewerbsbetreuung Herr Robert Patz
Künstler und Architekt
E-Mail: wettbewerbe@robert-patz.de
Grundsätze und Richtlinien des Wettbewerbs
Der Wettbewerb erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW 2013), sofern diese für
Kunstwettbewerbe anwendbar ist. Der Leitfaden Kunst am Bau und
Kunst im Stadtraum für das Land Berlin findet Anwendung. Jede/r
Teilnehmer*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in und
Gast erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung oder Mitwirkung am
Kunstwettbewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während
der Laufzeit des Wettbewerbs einschließlich der Veröffentlichung des
Ergebnisses dürfen nur von oder in Abstimmung mit dem Auslober
abgegeben werden. Freischaffende Mitglieder des Preisgerichts
dürfen später keine vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit
der Realisierung des ausgewählten künstlerischen Entwurfs
übernehmen.
Die zur Teilnahme am nicht offenen Wettbewerb eingeladenen
Künstler*innen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens
für diesen Wettbewerb und diese Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist.
Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des
Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die geforderte
Anonymität und werden von der Beurteilung durch das Preisgericht
ausgeschlossen.
Jede/r Teilnehme*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in
und Gast willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am
Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit dem o. g. Wettbewerb beim Auslober in Form
einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden
Name, Anschrift, Telefon und Bankverbindung. Nach Abschluss des
Verfahrens werden diese Daten auf Wunsch gelöscht
(entsprechender Vermerk auf der Verfassererklärung).
Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung
der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche
Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt.
Die genannte Einwilligung bezieht sich auf die Führung einer
automatisierten Datei der personenbezogenen Daten der am
Wettbewerb Beteiligten.
Wettbewerbsaufgabe und Standort
Der Bezirk Lichtenberg (Bezirksamt,
Bezirksverordnetenversammlung) hat sich zum Ziel gesetzt, die
Geschichte der von 1945 bis 1989 am Roedeliusplatz angesiedelten
Institutionen im Rahmen eines Runden Tisches aufzuarbeiten und
einen Erinnerungs- und Gedenkort für die Opfer der Gerichtsbarkeit
der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) und der später von
der DDR-Staatssicherheit übernommenen Einrichtungen am
Roedeliusplatz sowie einen Ort der politischen Bildung zu schaffen. In
Abstimmung mit der Koptischen Kirche soll hier ein lebendiger
Stadtplatz für die Lichtenberger Bevölkerung entstehen, der die
Geschichte des Ortes reflektiert.
Am Roedeliusplatz befanden sich zahlreiche Einrichtungen der SMAD,
vor allem die zentrale Militärgerichtsbarkeit, die sowohl für eigene
Militärangehörige wie auch für die deutsche Bevölkerung zuständig
war und eine Fülle von Todesurteilen und schwere Haftstrafen
verhängte.
Dabei nutzte die SMAD vor allem die Gebäude des heutigen
Amtsgerichtes sowie die heutige Haftanstalt und das heutige
Finanzamt II. Die beiden letzteren sind auch die ersten Einrichtungen,
die beim Aufbau der Staatssicherheit der DDR unter Erich Mielke
Verwendung fanden. Auch im Gerichtsgebäude fanden zahlreiche
politische Prozesse statt, deren Opfer zu gedenken ist.
Ziel des Wettbewerbes ist ein künstlerisches Denkzeichen, dass auf
den Standort, die Gebäude (Amtsgericht, Finanzamt, Gefängnis,
Schottstr. 6) und deren Geschichte verweist. Das Denkzeichen soll
sich in die Platzsituation einpassen und im Kontext zur Koptisch-
Orthodoxen Kirche St. Antonius stehen.
Videodokumentationen der Sitzungen des Runden Tisches mit den
Studien der Historiker*innen, Bilder und Dokumente finden sich
unter www.berlin.de/roedeliusplatz/
Der Standort für die künstlerische Gestaltung wird auf die
nordöstliche Platzecke festgelegt (Lageplan in der Anlage). In der
Lageplanung ist die maximale Fläche für ein mögliches Fundament
eingezeichnet. Dabei kann die künstlerische Gestaltung oberhalb des
vorgezeichneten Fundaments in die östliche Richtung weiter
ausgreifen, in die nördliche und südliche Richtung nicht. Die
maximale Höhe des Denkzeichens wird mit 3 Metern festgelegt.
Die Finanzierung des Kunstwettbewerbs für ein künstlerisches
Denkzeichen am Roedeliusplatz erfolgt aus „Mitteln aus dem
Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen
DDR (PMO)“ bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Art des Kunstwettbewerbes
Der Kunstwettbewerb wird im Einladungsverfahren als nichtoffener,
einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie
für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit für Kunstwettbewerbe
anwendbar, durchgeführt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Das vorgeschaltete, nicht anonyme, berlin- und brandenburgweite
Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) dient der Auswahl
von bis zu zehn Künstlerinnen oder Künstlern bzw. Künstlergruppen
zur Teilnahme am Kunstwettbewerb.
Die Beurteilungskriterien für den nicht offenen Kunstwettbewerb
werden mit dem Auslobungstext mitgeteilt. Hierbei handelt es sich
zusammengefasst um: Entwurfsidee und künstlerischen
Leitgedanken, gestalterische Umsetzung, räumliche Einbindung,
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Nachhaltigkeit,
technische Machbarkeit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit in
Erstellung und Unterhalt.
Für die Realisierung der Kunst im Stadtraum steht – vorbehaltlich
der haushaltwirtschaftlichen Voraussetzungen – ein geplanter
Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 140.000,00 € (in Worten:
einhundertvierzigtausend Euro) inklusive sämtlicher Honorare,
Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Eingeladene Wettbewerbsteilnehmer*innen für den nicht offenen
anonymen Kunstwettbewerb erhalten eine Aufwandsentschädigung
von jeweils 1.500,00 € (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) inkl.
Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, sofern eine den
Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit eingereicht und nicht
zur Realisierung empfohlen wird.
Preise und Anerkennungen werden nicht vergeben.
Der Gesamtkostenrahmen ist dringend einzuhalten und darf brutto
140.000,00 € nicht überschreiten.
Der zur Ausführung kommende Entwurf wird nicht mit einer
Aufwandsentschädigung bedacht, diese ist im Kostenrahmen der
Ausführung enthalten.
Die Fertigstellung des im Kunstwettbewerb zur Realisierung
empfohlenen Kunstwerks soll bis 30.11.2021 erfolgen.
Terminübersicht
Veröffentlichung: 18.05.2020
Abgabe Bewerbungen bis: 29.06.2020, 15:00 Uhr
Sitzung Auswahlgremium voraussichtlich: 03.07.2020
Benachrichtigung der ausgewählten
Teilnehmer*innen bis: 06.07.2020
Ausgabe der Auslobungsunterlagen bis: 31.07.2020
Teilnehmerkolloquium: 02.09.2020
Frist schriftliche Rückfragen: 16.09.2020
Beantwortung der Rückfragen bis: 09.10.2020
Abgabe der Arbeiten: 13.11.2020, 14:00 Uhr
Sitzung Preisgericht: 15.12.2020
Realisierung der Kunst bis: 30.11.2021
BEWERBUNGSVERFAHREN
Teilnahmeberechtigung
Das nicht anonyme Bewerbungsverfahren dient der Auswahl von bis
zu zehn Künstler*innen bzw. Künstlergruppen zur Teilnahme am
Kunstwettbewerb.
Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen sowie Künstlergruppen, die
in Berlin und Brandenburg leben und arbeiten.
Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu
benennen, der/die für die Leistungen verantwortlich ist. Der/die
bevollmächtigte Vertreter*in muss die Anforderungen erfüllen, die
an natürliche Personen gestellt werden.
Die Professionalität ist durch eine Vita mit Ausstellungs- bzw.
Projektverzeichnis nachzuweisen. Sofern keine Ausbildung an einer
Kunstakademie oder in einer entsprechenden Einrichtung vorliegt,
muss das Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis eine kontinuierliche
künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen
genügt. Weiter wird die Mitgliedschaft in einem
Künstler*innenverband als Nachweis der Professionalität
berücksichtigt.
Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der
Bewerbung genannten Personen am nicht offenen Kunstwettbewerb
teilnehmen.
Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Künstlergruppen gelten
als eine Bewerbung.
Bewerbung Teilnahmewettbewerb
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per
Internet-Formular unter der Adresse:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/309
Alle Anlagen sind als pdf bzw. jpg (Auflösung max. 300 dpi) im Format
DIN A4 einzureichen.
Die Bewerbungssprache ist Deutsch. Bewerbungen in anderen
Sprachen werden nicht berücksichtigt.
Kosten werden nicht erstattet.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber willigt durch ihre/seine
Bewerbung ein, dass ihre/seine personenbezogenen Daten im
Zusammenhang mit oben genanntem Wettbewerb beim Auslober, bei
der Wettbewerbsplattform sowie der Wettbewerbsbetreuung für die
Dauer des Wettbewerbs in Form einer automatisierten Datei geführt
werden. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) ist die
Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche
Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt.
Für die Bewerbung am Teilnahmewettbewerb wird keine
Aufwandsentschädigung gezahlt.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
1. das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular mit
1.1 personenbezogenen Angaben. Bei Arbeitsgemeinschaften sowie
Künstlerinnen- und Künstlergruppen ist das federführende
Mitglied (bevollmächtigte Vertretung) zu benennen.
1.2 Angabe zu Wohn- und Arbeitssitz in Berlin oder Brandenburg,
ggf. Mitgliedschaften in Berufsverbänden. (Bei der Auswahl zur
Teilnahme am Wettbewerb kann ein schriftlicher Nachweis der
beruflichen Qualifikation sowie des Wohn- und Arbeitssitzes
nachgefordert werden.)
1.3 Angaben zu maximal drei Referenzprojekten mit der Thematik
Gedenk-/Erinnerungskultur (mindestens eine Realisierung) mit
Angaben zu Verfasser/in, Titel des Projekts, Ort/Jahr,
Realisierungskosten, Auftraggeber (maximal 500 Anschläge je
Referenz).
In einem angemessenen Anteil sollen auch Bewerbungen junger
Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen berücksichtigt
werden, die noch keine Realisierungen vergleichbarer Aufgaben
nachweisen können, aber bereits Konzepte für Kunst am Bau /
Kunst im Stadtraum im Kontext zur Erinnerungs- und
Gedenkkultur erarbeitet haben. Hierbei gilt, dass der
Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 5
Jahre zurückliegen darf. (Bei der Auswahl zur Teilnahme am
Wettbewerb kann ein schriftlicher Nachweis hierüber
nachgefordert werden.)
2. Angaben zu Vita, Projektliste sowie ggf. Ausstellungsverzeichnis:
Maximal eine Seite DIN A4 je Bewerber*in und ggf. Teammitglied,
Hochformat, Schriftgröße mind. 11 Punkt in frei zu wählender
Gliederung als pdf.
3. Abbildungen zu den max. drei Referenzprojekten:
Maximal eine Seite DIN A4 im Querformat je Referenzprojekt im frei zu
wählenden Layout mit Angabe der im Bewerbungsformular
angegebenen Nummernfolge als pdf oder jpg (Auflösung max. 300 dpi).
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sind bis 29.06.2020,
15:00 Uhr möglich unter:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/309
sowie bei Frau Stöcks, Tel. 0761 774 55 33 von Mo – Do,
7:30 – 15:00 Uhr und Fr 7:30 – 12:30 Uhr und E-Mail:
stoecks@wettbewerbe-aktuell.de.
Es dürfen keine Entwürfe zur Wettbewerbsaufgabe selbst eingereicht
werden.
Unterlagen, die über diese geforderten Leistungen hinausgehen,
bleiben unberücksichtigt.
Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht
zulässig.
Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb
Der Auslober wählt gemäß RPW 2013 die
Wettbewerbsteilnehmer*innen anhand eindeutiger,
nichtdiskriminierender, angemessener und qualitativer Kriterien aus
dem Kreis der Bewerbungen aus.
Es wird das Gesamtbild der künstlerischen und gestalterischen
Qualität der eingereichten Referenzprojekte bewertet.
Zur Prüfung der fachlichen Eignung wird ein vom Auslober berufenes
Beratungsgremium gebildet, dem neben zwei Vertreter*innen des
Auslobers als Sachpreisrichter*innen und drei Personen mit der
Berufsqualifikation der Wettbewerbsteilnehmer*innen als
Fachpreisrichter*innen angehören. Die Entscheidung über die
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer*innen bleibt dem Auslober
vorbehalten.