Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2029559
- Tag der Veröffentlichung
- 03.08.2020
- Aktualisiert am
- 22.03.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 15 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Münster
Amt für Immobilienmanagement
- Koordination
- NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 31.08.2020 15:00
- Abgabetermin Pläne
- 22.12.2020
- Abgabetermin Modell
- 12.01.2021
- Preisgerichtssitzung
- 09.03.2021
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener, interdisziplinärer Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Münster ist eine junge, wachsende Stadt, so dass sich für die Kindertageseinrichtungen seit Jahren ebenfalls wachsenden Kinderbetreuungsbedarf ergeben. Allein auf der Konversionsfläche Oxford, das künftige Oxford-Quartier, sollen in den nächsten acht Jahren insgesamt 1 200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich mit dem Fortschreiben der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah gedeckt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster Gievenbeck, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen. Dazu kommen Freiflächen für die Außenspielfläche sowie Stellplätze für Fahrräder, Tretroller und Laufräder. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen.
Die zu planende Bruttogrundfläche beträgt in etwa 1 200 m2. Für die Baumaßnahme wird ein Kostenrahmen (KG 300 und 400) in Höhe von brutto 2 490 000 EUR angenommen und bei den Außenanlagen (KG 500) in Höhe von brutto 230 000 EUR. Das Budget ist bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Unterschreitungen des Projektbudgets werden begrüßt. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 und die Übergabe Ende 2024 geplant.
Fachpreisrichter*innen
Volker Droste, Architekt (Vorsitzender)
Beate Burhoff, Architektin
Gert Lorber, Architekt
Bernd Niehoff, Architekt
Kristin Ammann-Dejozè, Architektin
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt
Birgit Westphal, Architektin
Martin Ritz-Rahman, Architekt
Harald Koops, Architekt
Sachpreisrichter*innen
Jörg Nathaus, Bezirksbürgermeister BV West
Gerhard Joksch, Bezirksbürgermeister und Pol. Vertreter
Jürgen Reuter, Pol. Vertreter
Stephan Aumann, Konversionsmanager
Christa Ransmann, Architektin, Leiterin Quartiersentwicklung KonvOY
Sibylle Kratz-Trutti, Amtsleiterin Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Empfehlung des Preisgerichts
Der Vorsitz erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit dem 1. Preisträger durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Punkte zu berücksichtigen bzw. zu prüfen.
Einstufiger, nicht offener, interdisziplinärer Wettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Münster ist eine junge, wachsende Stadt, so dass sich für die Kindertageseinrichtungen seit Jahren ebenfalls wachsenden Kinderbetreuungsbedarf ergeben. Allein auf der Konversionsfläche Oxford, das künftige Oxford-Quartier, sollen in den nächsten acht Jahren insgesamt 1 200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich mit dem Fortschreiben der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah gedeckt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster Gievenbeck, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen. Dazu kommen Freiflächen für die Außenspielfläche sowie Stellplätze für Fahrräder, Tretroller und Laufräder. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen.
Die zu planende Bruttogrundfläche beträgt in etwa 1 200 m2. Für die Baumaßnahme wird ein Kostenrahmen (KG 300 und 400) in Höhe von brutto 2 490 000 EUR angenommen und bei den Außenanlagen (KG 500) in Höhe von brutto 230 000 EUR. Das Budget ist bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Unterschreitungen des Projektbudgets werden begrüßt. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 und die Übergabe Ende 2024 geplant.
Fachpreisrichter*innen
Volker Droste, Architekt (Vorsitzender)
Beate Burhoff, Architektin
Gert Lorber, Architekt
Bernd Niehoff, Architekt
Kristin Ammann-Dejozè, Architektin
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt
Birgit Westphal, Architektin
Martin Ritz-Rahman, Architekt
Harald Koops, Architekt
Sachpreisrichter*innen
Jörg Nathaus, Bezirksbürgermeister BV West
Gerhard Joksch, Bezirksbürgermeister und Pol. Vertreter
Jürgen Reuter, Pol. Vertreter
Stephan Aumann, Konversionsmanager
Christa Ransmann, Architektin, Leiterin Quartiersentwicklung KonvOY
Sibylle Kratz-Trutti, Amtsleiterin Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Empfehlung des Preisgerichts
Der Vorsitz erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit dem 1. Preisträger durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Punkte zu berücksichtigen bzw. zu prüfen.
03/08/2020 S148
Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 148-363773
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH als Treuhänder der Stadt Münster
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Koops als Kontakt der Stadt Münster
E-Mail: koops@stadt-muenster.de
Telefon: +49 2514922-540Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Corinna Schwöbel
E-Mail: corinna.schwoebel@nrw-urban.de
Telefon: +49 231341-127Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrw-urban.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadt- und Standortentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier in Münster-Gievenbeck
Referenznummer der Bekanntmachung: ZV 20-068
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Münster ist eine junge, wachsende Stadt, so dass sich für die Kindertageseinrichtungen seit Jahren ebenfalls wachsenden Kinderbetreuungsbedarf ergeben. Allein auf der Konversionsfläche Oxford, das künftige Oxford-Quartier, sollen in den nächsten acht Jahren insgesamt 1 200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich mit dem Fortschreiben der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah gedeckt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster Gievenbeck, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen. Dazu kommen Freiflächen für die Außenspielfläche sowie Stellplätze für Fahrräder, Tretroller und Laufräder. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen.
Die zu planende Bruttogrundfläche beträgt in etwa 1 200 m2. Für die Baumaßnahme wird ein Kostenrahmen (KG 300 und 400) in Höhe von brutto 2 490 000 EUR angenommen und bei den Außenanlagen (KG 500) in Höhe von brutto 230 000 EUR. Das Budget ist bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Unterschreitungen des Projektbudgets werden begrüßt. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 und die Übergabe Ende 2024 geplant.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Architekten und Landschaftsarchitekten müssen also zwingend einen gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag einreichen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ teilnahmeberechtigt ist. Die Stadt Münster erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 34 HOAI ff. und Leistungsbild Freianlagen, gem. §§ 38 HOAI ff.)zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach §§ 34 (Objektplanung) und §§ 38 (Freianlagen) HOAI ff.
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt.
Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 31.8.2020, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal der Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Eigenerklärung zur Bestätigung der Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren;
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift) sowie Nennung des bevollmächtigten Vertreters;
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis);
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat;
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate).
Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Eine Nennung von Referenzen ist für das Wettbewerbsverfahren nicht notwendig.
Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss ebenfalls bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden können führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss aus dem Verfahren.
Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion ist unzulässig und führt zum sofortigen formalen Ausschluss.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 3 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren. Fünf Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ bzw. „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Architekturbüro Thiel, Münster
architektur-werk-stadt, Paderborn
kbg architekten, Oldenburg
MS Plus Architekten, Münster
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/10/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 32 600,00 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 13 000,00 EUR;
— 2. Preis: 8 200,00 EUR;
— 3. Preis: 4 900,00 EUR;
— 2 Anerkennungen à: 3 250,00 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephan Aumann, Konversionsmanager (Stadt Münster)
Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister BV West (Stadt Münster)
Robin Denstorff, Stadtbaurat und Dezernen für Planung, Bau und Wirtschaft (Stadt Münster)
Gerhard Joksch, Bürgermeister und Politischer Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Jürgen Reuter, Politischer Vertreter der FDP-Fraktion
Sabine Trockel, Amtsleiterin Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stadt Münster)
Beate Burhoff-Dömer, Architektin (Münster)
Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt (Oldenburg)
Harald Koops, Architekt und Fachstellenleiter Amt für Immobilienmanagement (Stadt Münster)
Gerd Lorber, Architekt (Köln)
Bernhard Niehoff, Architekt (Gronau)
Oliver Platz, Architekt (Bremen)
Martin Ritz-Rahman, Architekt (Düsseldorf)
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt (Münster)
Birgit Westphal, Architektin (Bremen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3. Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtverischerung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
6. Bewerbungen dürfen nicht doppelt eingereicht werden. Sofern die Bewerbung eines Büros doppelt vorliegt wird dies als Betrugsversuch gewertet, da eine höhere Chance bei der Auslosung vorliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung nicht doppelt eingereicht wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD6SB
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer- Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 148-363773
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH als Treuhänder der Stadt Münster
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Koops als Kontakt der Stadt Münster
E-Mail: koops@stadt-muenster.de
Telefon: +49 2514922-540Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Corinna Schwöbel
E-Mail: corinna.schwoebel@nrw-urban.de
Telefon: +49 231341-127Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrw-urban.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadt- und Standortentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier in Münster-Gievenbeck
Referenznummer der Bekanntmachung: ZV 20-068
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Münster ist eine junge, wachsende Stadt, so dass sich für die Kindertageseinrichtungen seit Jahren ebenfalls wachsenden Kinderbetreuungsbedarf ergeben. Allein auf der Konversionsfläche Oxford, das künftige Oxford-Quartier, sollen in den nächsten acht Jahren insgesamt 1 200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich mit dem Fortschreiben der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah gedeckt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster Gievenbeck, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen. Dazu kommen Freiflächen für die Außenspielfläche sowie Stellplätze für Fahrräder, Tretroller und Laufräder. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen.
Die zu planende Bruttogrundfläche beträgt in etwa 1 200 m2. Für die Baumaßnahme wird ein Kostenrahmen (KG 300 und 400) in Höhe von brutto 2 490 000 EUR angenommen und bei den Außenanlagen (KG 500) in Höhe von brutto 230 000 EUR. Das Budget ist bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Unterschreitungen des Projektbudgets werden begrüßt. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 und die Übergabe Ende 2024 geplant.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Architekten und Landschaftsarchitekten müssen also zwingend einen gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag einreichen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ teilnahmeberechtigt ist. Die Stadt Münster erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 34 HOAI ff. und Leistungsbild Freianlagen, gem. §§ 38 HOAI ff.)zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach §§ 34 (Objektplanung) und §§ 38 (Freianlagen) HOAI ff.
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt.
Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 31.8.2020, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal der Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Eigenerklärung zur Bestätigung der Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren;
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift) sowie Nennung des bevollmächtigten Vertreters;
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis);
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat;
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate).
Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Eine Nennung von Referenzen ist für das Wettbewerbsverfahren nicht notwendig.
Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss ebenfalls bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden können führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss aus dem Verfahren.
Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion ist unzulässig und führt zum sofortigen formalen Ausschluss.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 3 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren. Fünf Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ bzw. „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Architekturbüro Thiel, Münster
architektur-werk-stadt, Paderborn
kbg architekten, Oldenburg
MS Plus Architekten, Münster
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/10/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 32 600,00 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 13 000,00 EUR;
— 2. Preis: 8 200,00 EUR;
— 3. Preis: 4 900,00 EUR;
— 2 Anerkennungen à: 3 250,00 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephan Aumann, Konversionsmanager (Stadt Münster)
Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister BV West (Stadt Münster)
Robin Denstorff, Stadtbaurat und Dezernen für Planung, Bau und Wirtschaft (Stadt Münster)
Gerhard Joksch, Bürgermeister und Politischer Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Jürgen Reuter, Politischer Vertreter der FDP-Fraktion
Sabine Trockel, Amtsleiterin Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stadt Münster)
Beate Burhoff-Dömer, Architektin (Münster)
Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt (Oldenburg)
Harald Koops, Architekt und Fachstellenleiter Amt für Immobilienmanagement (Stadt Münster)
Gerd Lorber, Architekt (Köln)
Bernhard Niehoff, Architekt (Gronau)
Oliver Platz, Architekt (Bremen)
Martin Ritz-Rahman, Architekt (Düsseldorf)
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt (Münster)
Birgit Westphal, Architektin (Bremen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3. Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtverischerung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
6. Bewerbungen dürfen nicht doppelt eingereicht werden. Sofern die Bewerbung eines Büros doppelt vorliegt wird dies als Betrugsversuch gewertet, da eine höhere Chance bei der Auslosung vorliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung nicht doppelt eingereicht wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD6SB
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer- Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165Internet-Adresse: www.brd.nrw.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020