- Dokumentation des Wettbewerbs
Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- wa-ID
- wa-2034044
- Tag der Veröffentlichung
- 29.04.2022
- Aktualisiert am
- 28.02.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 21 Arbeiten
- Auslober
- Staatliches Baumanagement Braunschweig
- Koordination
- Kleine + Assoziierte Architekten + Stadtplaner, Hannover
- Bewerbungsschluss
- 30.05.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 21.10.2022 16:30
- Abgabetermin Modell
- 04.11.2022 16:30
- Preisgerichtssitzung
- 07.12.2022
- Ausstellung
- 08.-21.12.2022
Nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungverfahren zur Auswahl von 24 Teilnehmer*innen sowie einer Zuladung mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Hochschule für Bildende Künste Braun-schweig HBK BS/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. Mit etwa 1.000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.
Der Hauptcampus befindet sich im Bereich des Johannes-Selenka-Platzes. Insgesamt stehen der Hochschule 21.686 m2 NF in 16 Gebäuden zur Verfügung. Davon befinden sich 13 Gebäude auf dem Campus (ca. 15.600 m2) Weitere ca. 4.100 m2 befinden sich in Anmietungen (u.a. der Studiengang Freie Kunst). Vor dem Hintergrund von Strukturentwicklungen sowie gesteigerter Flächenbedarfe wurde die Initiative ergriffen, die Flächen für den Studiengang Freie Kunst zu erweitern.
Ziel ist es, einen Neubau als robustes und in-telligent konstruiertes Funktionsgebäude unter Verwendung nachhaltiger Baumaterialien und einer energieeffizienten Bauweise zu konzipieren. Dabei steht die Ausgewogenheit ökologischer, ökonomischer, sozialer und ästhetischer Belange im Vordergrund. Der Raumbedarf des Ateliergebäudes umfasst eine NF von 2.097 m2.
Ein zentrales Ziel der HBK ist es, an zwei Standorten, die nur wenige Gehminuten voneinander entfernt sind, einen räumlichen- und organisatorischen Zusammenhang von Ateliers, Werkstätten, Lehrräumen, Verwaltung, Galerie, Montagehalle, Bibliothek, Aula und Mensa herzustellen und ein funktionales, möglichst fließendes Raumkontinuum entstehen zu lassen. Durch den Neubau auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück zum Campus wird die Idee der Campusuniversität gestärkt.
Competition assignment
The HBK with 1.000 students is a major college of art in Germany. The campus with 15.600 m2 comprises 13 buildings. A new building with 2.097 m2 for the course of Fine Art shall be
developed nearby as an energy efficient functional building, using sustainable building material. The nearby two locations with their studios, workshops, auditorium, library etc. shall create a functional fluid spatial continuum.
Fachpreisrichter*innen
Fachpreisrichter*innen/Jury
Prof. Ingrid Burgstaller, Nürnberg (Vors.)
Alexander Bouché, Hannover
Prof. Ralf Niebergall, Dessau
Prof. Dan Schürch, Braunschweig/Zürich
Anke Westphal, Braunschweig
Sachpreisrichter
Dennis Dombrowski, MWK Hannover
Dr. Rainer Heuer, HBK Braunschweig
Klaus Hornung, Stadt Braunschweig
Prof. Raimund Kummer, HBK Braunschweig
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober ausdrücklich und einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Deutschland-Braunschweig: Architekturentwurf
2022/S 084-227253
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: An der Martinikirche 7
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: vgv@sb-bs.niedersachsen.de
Telefon: +49 5311211-0
Fax: +49 5311211-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlbl.niedersachsen.de/braunschweig/braunschweig-157235.html
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenwettbewerb: HBK BS - Ersatzneubau Ateliergebäude "Freie Kunst"
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) ist die einzige staatliche Kunsthochschule des Landes Niedersachsen.
Der Hauptcampus befindet sich im Bereich des Johannes-Selenka-Platzes der Stadt Braunschweig.
In 13 Gebäuden auf dem Hauptcampus sind ca. 15.600m² (NUF 1-6) untergebracht. Weitere ca. 4.100m² (NUF1-6) befinden sich in den Anmietungen.
In den angemieteten Räumlichkeiten befindet sich aufgrund des zu geringen Flächenangebotes des Hauptstandortes der Fachbereich Freie Kunst der HBK BS.
Vor dem Hintergrund der Strukturentwicklungen, Standortarrondierungen, Kostenerwägungen, notwendigen
Gebäudesanierungen, Anforderungen der Arbeitssicherheit, sowie gesteigerten Flächenbedarf für den leistungsfähigen Betrieb, wurde die notwendige Initiative ergriffen, die Flächen für den Studiengang Freie Kunst zu erweitern und dringend sanierungsbedürftige Außenliegenschaften abzumieten.
Das Entwicklungsziel der HBK ist die Schaffung eines verbindenden, attraktiven und zentralen Campus mit flexiblen Strukturen. Somit soll eine stärkere Identifikation der Studierenden und Beschäftigten mit der Hochschule erreicht werden.
So soll mit dem Ersatzneubau für den Studiengang Freie Kunst die Hochschule zu einer Campusuniversität entwickelt werden.
In dem Ersatzneubau sollen die Klassenateliers für den Fachbereich Freie Kunst ihren neuen Platz erhalten. Die Klassenateliers sind die Grund- und Fachklassenräume der jeweiligen Gruppen, insbesondere der Bildhauerei und Malerei. Diese Räume sollen aus großen, räumlich möglichst variabel gestaltbaren, hallenartigen Räumen mit ausreichender Deckenhöhe und besonderer Belichtung und Belüftung bestehen. Zu den jeweiligen Klassenateliers sind auch die Dienstateliers der zuständigen Professoren zuzuordnen. Das studentische Arbeiten muss fast ausnahmslos in der Hochschule stattfinden, da die Studierenden selten in der Lage sind,
entsprechende Räumlichkeiten anzumieten. Für die Freie Kunst besteht zusätzlich ein erhöhter Lagerbedarf an Leinwänden, Malutensilien, Arbeitsgeräte etc..
Neben den Ateliers sollen ebenso Sonderarbeitsplätze integriert werden. Diese sind für die besondere
Arbeiten, wie Schweißen, Abformtechniken, lösungsmittelhaltiger Arbeitstechniken. Möglichst sollen die
Sonderarbeitsplätze, genau wie in der Kunst fachübergreifend nutzbar sein.
In einem aufwendigen Prozess wurden verschiedenen Alternativen geprüft. Am Ende konnte mit dem Ankauf eines Grundstücks eine Option identifiziert werden, die sich als wirtschaftlich und funktional erweist.
Auf dem brachliegenden Grundstück Ecke Pippelweg / Broitzemer Straße soll ein nicht unterkellertes, 3-geschossiges Ateliergebäude errichtet werden. Die NUF des zu entwerfenden Gebäudes im Wettbewerb beträgt 1.986 m².
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Dazu sind Architektenleistung LPH 2-8 (LPH 4, 6 und 7 mit reduzierten Teilleistungssätzen gem. Anlage zu § 6 des Vertragsmusters) gemäß § 34 HOAI zu erbringen.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 2-4
Stufe 2: LPH 5-6
Stufe 3: LPH 7-8
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer -wie den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen zu
entnehmen- sind im Folgenden benannt:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB vorliegen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§ 44, 75 VgV i.V.m. § 122 GWB
- Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten gefordert
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV:
Mindestjahresumsatz:
- Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude/ Innenraum gem. § 34 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von 500.000 EUR (ohne Mwst.) im Durchschnitt
notwendig.
Berufshaftpflichtversicherung:
- Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 3 Mio. EUR für Personenschäden und
min. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV:
Angaben zum Personal:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Gefordert wird eine durchschnittliche Mindestsumme von 5 Mitarbeiter(innen) (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master). Mindestkriterien an das einzusetzende Projektteam:
- Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/ in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren
Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
- Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
Büroausstattung:
- Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als
Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
CAD- und AVA-Test / CAD- und AVA-Software/ Projektdatenmanagement tpCDE:
- Die Angaben zu CAD- und AVA-Test, eingesetzter Software sowie Nutzung des PDM sind als Eigenerklärung vorzulegen.
Referenzprojekte :
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt max. 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen.
Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen. Bei der Auswahl des Referenzprojektes ist zu beachten:
- Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Hochschule / Bildungsstätte" (mind. Leistungsphasen 3-8)
- Mindestens 1 weiteres Projekt "Öffentlicher Auftraggeber - Bund/Land oder Kommune" (mind.
Leistungsphasen 3-8)
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2008 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Eine Wertung der Referenzen findet nicht statt. Die Referenzen werden auf die dargelegten Anforderungen (Mindestbedingungen) geprüft.
Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.
Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind vom Architekten zu erfüllen.
Der Auslober behält sich vor, fünf Büros im Vorfeld auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen, die nicht über das Losverfahren ermittelt werden. Der Auslober behält sich zudem vor, die unter IV.1.7) genannten Büros durch andere Büros zu ersetzen, so die unter IV.1.7) nominierten Büros die nachgenannten Kriterien (III.1 ff.) nicht erfüllen.
Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 VgV
Berufsstand: Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der Wettbewerbsauslobung.
Summe aller Preisgelder und Anerkennungen: 53.400,00 EUR netto, gerundet
Jeder Teilnehmer erhält nach der Sitzung des Preisgerichtes gem. § 7 (2) RPW eine Aufwandsentschädigung
sofern die Arbeit zur Preisgerichtssitzung zugelassen wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag
vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die
Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die
Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher
Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt
werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss
elektronisch in Textform erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche
ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 -
Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes
Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als
Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am
Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer
Bietergemeinschaft sind.
Bewerberfragen sind unter Bezugnahme auf das Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis
7 Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (s. unter IV.2.2) über die Plattform zu
stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht
garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an
alle registrierten Bewerber.
Anforderungen an elektronische Mittel: Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote/ Teilnahmeanträge sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist.
Elektronische Angebote/ Teilnahmeanträge, die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5D0LL
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.
6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß
der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: An der Martinikirche 7
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: VgV@sb-bs.niedersachsen.de
Telefon: +49 5311211-0
Fax: +49 5311211-199
Internet-Adresse: www.nlbl.niedersachsen.de/braunschweig/braunschweig-157235.html