- wa-ID
- wa-2036774
- Tag der Veröffentlichung
- 29.08.2023
- Aktualisiert am
- 10.09.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 4 Arbeiten
- Auslober
- Katholische Kirchengemeinde Friedrichsthal St. Michael
- Koordination
- agstaUMWELT GmbH, Völklingen
- Bewerbungsschluss
- 25.09.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 15.01.2024 12:00
- Abgabetermin Modell
- 29.01.2024 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 21.02.2024
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Ziel ist die Erlangung von Konzepten für den Ersatzneubau einer Begegnungsstätte zur öffentlichen Nutzung in der Stadt Friedrichsthal.
Die Begegnungsstätte soll auf einer Fläche neben der Pfarrkirche St. Michael errichtet werden, die nach dem Abriss des früheren Vereinshauses nun für eine Neubebauung zur Verfügung steht. Seit dem Abriss liegt die Fläche brach.
Fachpreisrichter*innen
Architektin Edda Kurz, Freischaffende Architektin, Mainz (Vorsitz)
Landschaftsarchitekt Christoph Heckel, Trier
Architekt Thomas von der Stein, ZB 2.5 Bau, Trier
Dr. Sandra Koch-Wagner, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), Saarbrücken
Sachpreisrichter
Bürgermeister Christian Jung, Friedrichsthal
Walter Thorn, Vertreter Vereine, Friedrichsthal
Deutschland-Friedrichsthal: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 165-521281
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hüttenstraße 2
Ort: Friedrichsthal
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wettbewerbs- und Verfahrensbegleitung/-betreuung für die Katholische Kirchengemeinde Friedrichsthal St. Michael durch die agstaUMWELT GmbH
E-Mail: vergabe@agsta.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren für den Ersatzneubau Begegnungsstätte Friedrichsthal
Ziel ist die Erlangung von Konzepten für den Ersatzneubau einer Begegnungsstätte zur öffentlichen Nutzung in der Stadt Friedrichsthal.
Die Begegnungsstätte soll auf einer Fläche neben der Pfarrkirche St. Michael errichtet werden, die nach dem Abriss des früheren Vereinshauses nun für eine Neubebauung zur Verfügung steht. Seit dem Abriss liegt die Fläche brach.
Der Wettbewerb ist in ein anschließendes Verhandlungsverfahren nach VgV eingebunden. Nach Abschluss des Wettbewerbes werden mit den Preisträgern Verhandlungen geführt. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen der Preisträger zu vergeben.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Grundleistungen (Objektplanung) der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1 Grundlagenermittlung (teilw. durch Wettbewerb erbracht),
— Lph 2 Vorplanung, (teilw. durch Wettbewerb erbracht),
— Lph 3 Entwurfsplanung,
— Lph 4 Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9 Objektbetreuung.
Ebenfalls Teil der zu vergebenden Leistung ist die Gestaltung der Außenanlagen durch eine/n Landschaftsarchitektin/en. Auch hier gelten die vorangegangenen Ausführungen.
Es wird von Gesamtkosten für Planung und Bau (Kostengruppen 200-700 einschließlich nicht mit im Wettbewerb inbegriffener Maßnahmen wie Vordach Kirche (40.000,00 EUR) und Glockenträger (75.000,00 EUR)) von 3.045.000,00 EUR ausgegangen. Dieser Kostenrahmen ist bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insgesamt werden im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbes 5 Teilnehmer anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt und zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der Kriterien, behält sich die Ausloberin vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften für die Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in den Formblättern einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o.ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) bis (R-4):
- Die Vollständigkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben und deren Nachvollziehbarkeit ist Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenz.
- Bei den nachfolgend genannten Kriterien (R-1) bis (R-4) handelt es sich um Mindestreferenzen. Eine Referenz für die verschiedenen Kriterien darf sich auf dasselbe Projekt beziehen.
- Für die Referenzen (R-1) und (R-2) gilt, dass mind. die Leistungsphasen 2 bis 4 oder mind. die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bearbeitet und abgeschlossen wurden, d.h. mind. die Leistungsphase
2 (oder 5) muss ab Januar 2014 begonnen worden sein und die Leistungsphase 4 (oder 8) muss bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein.
- Eine Referenz zu (R-2) kann bei entsprechender Eignung auch zu (R-1) genannt und gewertet werden.
- Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als gefordert genannt werden, in diesem Fall ist anzugeben, welche Referenzen zu den Kriterien jeweils gewertet werden sollen.
- Sofern die Referenz zu (R-3) vom Bewerber ohne Beteiligung eines externen Fachbüros im eigenen Haus erbracht werden können, ist dies zulässig.
Es ist der Nachweis zu führen, dass der Bewerber über Erfahrungen in der Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen verfügt, hier:
Kriterium (R-1): Referenzen für die Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen: Gebäude mit vergleichbarer Funktionalität und mit Räumlichkeiten für Veranstaltungen; hier: Neubau/Ersatzneubau Vereinshäuser, Pfarrheime, Gemeindezentren, Kulturzentren, Fest-/Mehrzeckhallen, Jugendclubs, Bürgerhäuser, sonstige Begegnungsstätten, u.ä.
Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 20 Punkten.
Kriterium (R-2): Referenzen für Neubau/Ersatzneubau von Gebäuden mit Versammlungsstätten (Räume, die mehr als 200 Besucher fassen oder Versammlungsstätten mit Räumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese gemeinsame Rettungswege haben) oder Gebäude mit Räumen, die zwar nicht unter die Vorschriften für Versammlungsstätten fallen, aber Räume beinhalten, die größere Besuchermengen fassen (>150 Besucher).
Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 15 Punkten.
Kriterium (R-3): Referenzen für eine Freianlagenplanung für die Freiflächen einer öffentlichen Einrichtung, die für Veranstaltungen oder Aktivitäten mit dem Gebäude, zu dem sie gehören, zusammenhängend genutzt werden (z.B. Vorplatz einer Festhalle, Garten eines Kulturhauses, Kirchenvorplatz, Krankenhauspark, Demenzgarten, u.ä.).
Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 10 Punkten.
Kriterium (R-4): Wettbewerbserfolge (Preise und Ankäufe) für Hochbau-Realisierungswettbewerb.;
Gewertet wird maximal 1 wertbare Referenz mit 5 Punkten.
Insgesamt können demnach max. 50 Punkte erreicht werden.
Qualifikationsanf. gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises ü. die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); möglich auch ARGE mit Landschaftsarchitekt (analog), die Federführung muss beim Architekten liegen. Bewerber mit Sitz im Ausland: Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet (die Listung stellt keine Rangfolge dar):
- Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen und Planungsziele
- Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms, Nutzungsmöglichkeiten, Flexibilität, Orientierung der Aufenthaltsräume, usw.) im Gebäude
- Verknüpfung von Gebäude und Freiflächen
- Wirtschaftlichkeit (Herstellung, Betrieb; Verhältnis der Kennziffern, Wirtschaftlichkeit der Konstruktion und Materialien)
- Gestalterische Qualität von Gebäude und Freiflächen, architektonische Qualität; städtebauliche Einfügung in das Ortsbild (Positionierung auf dem Gelände, Geschossigkeit, usw.), insbesondere Umgang mit der bestehenden Pfarrkirche
- Einbindung in die Außenanlagen
- Gestaltung der Außenanlagen (inkl. Stellplätze)
- Maßnahmen für Klimaschutz und -anpassung: Nachhaltigkeit, Energieeinsparung, Ökologie
- Barrierefreiheit.
Das Preisgericht behält sich vor, einzelne Kriterien zu gewichten.
Die Wettbewerbssumme beträgt 56.000,00 EUR (netto). Diese Summe wird wie folgt aufgeteilt:
5.000 EUR davon werden als grundsätzliche Honorierung in gleicher Höhe an die 5 Teilnehmer ausgezahlt. D.h., jeder der 5 Teilnehmer erhält insgesamt einen Betrag von 5.000 EUR je Team. Die Vergütung der beauftragten Teams erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens und Lieferung einer der Aufgabenstellung entsprechenden, verwendbaren Leistung. Darüber hinaus können Kosten (z.B. Nebenkosten) nicht geltend gemacht werden.
Die verbleibenden 31.000,00 EUR werden als Preisgeld ausgezahlt. Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 16.000,00 EUR
2. Preis: 10.000,00 EUR
3. Preis: 5.000,00 EUR
Der übliche Anteil für Ankäufe (hier 20 % = 6.200,00 EUR) wurde auf die drei Preise verteilt.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme vorbehalten.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 01.01.2013 (GRW Saar) zugrunde. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.
2. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Am 07.06.2023 wurde von der Architektenkammer Folgendes mitgeteilt: Der Wettbewerbsausschuss hat der Erteilung des Übereinstimmungsvermerkes nach den GRW Saar zugestimmt (Auslobung Teil A, Stand April 2023). Die Vermerksnummer lautet: 06-2023 I.
4. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 5 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung Teil A, Kapitel 5).
5. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes: Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal subreport bis zum Abgabetermin (25.09.2023, 10:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen. Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).
7. Termine:
- Ende Teilnahmewettbewerb: 25.09.2023, 10:00 Uhr
- Start der Wettbewerbsbearbeitung: 09.10.2023
- Ende Rückfragenfrist: 24.10.2023, 12:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)
- Kolloquium: 30.10.2023, 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Friedrichsthal (Schmidtbornstraße 12a, 66299 Friedrichsthal)
- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 15.01.2024, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12)
- Abgabedatum für das Modell: 29.01.2024, 12:00 Uhr
- Preisgerichtssitzung: 21.02.2024.
8. Anschließendes Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den drei Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind bereits der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 11) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.
9. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.