- wa-ID
- wa-2035566
- Tag der Veröffentlichung
- 25.01.2023
- Aktualisiert am
- 31.08.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
-
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen
Niederlassung Aachen - Koordination
- Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 28.02.2023 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 06.06.2023 23:59
- Preisgerichtssitzung
- 22.08.2023
Neben dem Bund ist das Land Nordrhein-Westfalen der wichtigste öffentliche Bauherr Deutschlands und nimmt damit eine beispielgebende Rolle beim staatlichen Bauen ein. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), Eigentümer und Vermieter von rund 4.300 Gebäuden in Nordrhein-Westfalen, verwaltet eins der umfangreichsten Immobilienportfolios Europas. Dieses umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Typologien mit z.T. hohem technischem sowie architektonischem Anspruch, wie bspw. Baudenkmäler. Aber auch Sonderimmobilien, wie Universitäts- und Hochschulbauten, Gebäude der Justiz und des Justizvollzugs, der Polizei und der Finanzverwaltung sowie Ministeriumsgebäude und Landesbehörden sind Teil des Portfolios.
Für das bestehende Gebäude des Instituts Eisenhüttenkunde der RWTH Aachen soll ein Ersatzneubau inkl. der Werk- und Versuchshallen auf dem ehem. Schenker-Grundstück auf dem "Campus West" in Aachen errichtet werden. Der Neubau soll sich in verschiedene Institutsteile und einen zentralen Bereich untergliedern, in dem der zentral genutzte Hörsaal (75 m²) und weitere institutsübergreifende Nutzungen untergebracht werden. Eine weitere Versuchshalle wird auf den Campus Melaten verlegt und ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht zu berücksichtigen.
Der Raumbedarf begründet sich aus dem Nutzersoll der RWTH. Aufgrund aktueller Arbeitsstätten- und Sicherheitsrichtlinien (siehe lit. F Wettbewerbsunterlagen) lösen Teilflächen einen Mehrbedarf an Flächen aus. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche (NUF) 1-6 von bis zu 5.363 m² (abzüglich der Fläche von 289 m² für die Resonanzprüfmaschine (Zerreißmaschine), welche nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe ist). Für den Neubau des Hauptgebäudes und der Hallen ist die Nutzfläche 7 auf maximal 5,7% der Nettoraumfläche (NRF) und die Verkehrsflächen (VF) auf maximal 27% zu beschränken.
Das Institut für Eisenhüttenkunde ist ein integriertes Institut, das mit derzeit zwei Lehrstühlen die Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Stählen zum Schwerpunkt hat. Es geht zurück auf das Institut für Allgemeine Hüttenkunde, Eisenhüttenkunde und Probierkunst, das 1871 gegründet wurde und das 1890 in das Institut für Eisenhüttenkunde umbenannt wurde. Die Lehrstühle sind das Institut für Eisenhüttenkunde sowie der Lehrstuhl Metallurgie von Eisen und Stahl. Das Institut ist die größte organisatorische Einheit in der Fachgruppe Materialwissenschaft und Werkstofftechnik, mit etwa 50 Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, 43 Bediensteten in Technik und Verwaltung und 100 studentischen Hilfskräften der RWTH. Die Organisation im Institut gliedert sich in drei Bereiche: Metallurgie, Werkstofftechnik und Werkstoffmechanik. Die komplexen Abläufe zwischen den Werkstätten und Laboren sollen ebenso im Entwurf berücksichtigt werden, wie die repräsentativen Bereiche des Instituts sowie die Lehre mit den dazu notwendigen Flächen.
Durch den Standort am Auftakt des "Campus West" Gebiets in Aachen, im Bereich des sogenannten Kongressplatzes und der hier geplanten Innovation-Factory, ist es für die Stadt Aachen von besonderer Bedeutung, die gestalterische Qualität des Gebiets sicher zu stellen. Die bereits durchgeführten städtebaulichen Planungen für den "Campus West" mit dem Campusband und die Planungen des Kongressplatzes sind für den Wettbewerb des Instituts Eisenhüttenkunde zu berücksichtigen.
Um die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung an Belichtung, Belüftung und Abmessung von Räumen, Werkstätten und Laboren sowie die bauphysikalischen Vorgaben an Lärm-, Schall- und Wärmeschutz erfüllen und umsetzen zu können, sind spezielle Lösungen ganzheitlich und interdisziplinär zu erarbeiten. Neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind bei der Gesamtmaßnahme sowohl bauphysikalische als auch Sicherheits-, Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen.
Die komplexen Schnittstellen bei diesem Bauvorhaben erfordern bereits in der Wettbewerbsphase ein hohes Maß an spezieller Fachkompetenz. Alle technischen Erfordernisse und das Zusammenspiel der einzelnen Fachgewerke müssen für den Erfolg eines Wettbewerbs in dieser Phase schlüssig abgestimmt werden. Es ist daher die Vergabe der Planungsaufgabe an eine Generalplanerin/ einen Generalplaner / eine Generalplanungsgemeinschaft (Beauftragung als ARGE) vorgesehen, der die vielfältigen Anforderungen aus den unterschiedlichen Fachbereichen bündelt, überwacht, koordiniert und die Gesamtverantwortung für die planerischen Leistungen des Gebäudes übernimmt.
Das Projekt ist für die nachfolgende Beauftragung im BIM „Building Information Modeling“ herzustellen und zu erfassen. Die CAD-Strukturen sind nach dem aktuellen BLB Standard und den BIM Richtlinien des BLB NRW herzustellen. Die Abgabe der Revisionsunterlagen ist gemäß dem RWTH-Standard zu erarbeiten.
Das Gebäude soll als Pilotprojekt im BLB NRW eine Zertifizierung durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesbauten (BNB) in Silber erreichen.
Der Auslober plant mit einem Gesamt-Bauvolumen der Kostengruppen 200 – 600 nach DIN 276 von rund 31 Mio. Euro (brutto), davon rund 15 Mio. Euro (brutto) für die KG 300 und rund 9 Mio. Euro (brutto) für die KG 400.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Joachim Andreas Joedicke | Joedicke Architekten, Schwerin (Vorsitz)
Prof. Klaus Legner | h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten GmbH, Düsseldorf
Prof. Dr.-Ing. Michael Maas | maas-ingenieure gmbh, Werl
Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher | REICHER HAASE ASSOZIIERTE GMBH, Aachen
Gabriele Willems | Geschäftsführerin BLB NRW
Sachpreisrichter*innen
Geva Aschoff | Dezernatsleitung, Dez. 10.0 Facility Management, RWTH Aachen
Dr. Antonia Ehring | Referat 122 – Hochschulbau, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Isabel Strehle | Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur, Stadt Aachen
Ute Willems | Niederlassungsleiterin BLB NRW, NL Aachen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober die/den erste*n Preisträger*in stufenweise mit den weiteren Planungsleistungen gemäß lit. E Ziff. 1 der Auslobung zu beauftragen. Hierbei sind die in den schriftlichen Beurteilungen gegebenen Hinweise zu berücksichtigen.
Deutschland-Aachen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 018-050324
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail: AC.Einkauf@blb.nrw.de
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC / RWTH Ersatzneubau Institut für Eisenhüttenkunde / Architekturwettbewerb für Generalplanerleistungen
Der Zweck des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau des Instituts für Eisenhüttenkunde (IEHK) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen. Geplant ist der Neubau eines BNB-zertifizierten Hochschulgebäudes, dem aufgrund seiner zentralen Lage im Auftaktbereich des Campus West eine besondere Relevanz zukommt, die es durch die Architekturqualität und -sprache hervorzuheben und zu qualifizieren gilt. Es soll ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Bauwerk entwickelt werden, das neben einer industriell geprägten Nutzung (bspw. Arbeit mit Schmelzöfen in Werkstätten) auch über Labor-, Verwaltungs- und Seminarräume sowie ggf. weitere Werkstätten verfügt. Die innenräumliche Funktionalität ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Der Auslober erwartet zukunftsweisende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Bei der Planung sind insbesondere auch Aspekte des nachhaltigen Bauens entsprechend des "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu berücksichtigen. Dabei ist für die Baumaßnahme nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude" (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65% (d. h. BNB-Silber) vorgegeben.
Zur Vergabe der Leistungen wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (4) Nr. 8 VgV durchgeführt. Im Vorfeld des Verhandlungsverfahrens erfolgt ein nichtoffener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. § 79 VgV mit einem vorgeschalteten EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Teilnehmer. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Registriernummer W 29/21 am 24.06.2021 bestätigt worden. Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 34 HOAI geleistet werden. Aufgrund der Komplexität der Entwurfsaufgabe sind ergänzende Planungs- und Beratungsleistungen aus den Planungsdisziplinen
- Tragwerksplanung (gemäß § 51 HOAI)
- Technische Ausrüstung - HLS sowie ELT (gemäß § 55 HOAI)
- Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) (gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1), Nummer 1.2 HOAI)
- Freianlagen (gemäß § 39 HOAI)
- Brandschutz (gemäß AHO)
- BNB-Zertifizierung (Beratung, das Ziel ist die Qualitätsstufe Silber)
- BIM-fähige Planung (für die nachfolgende Beauftragung)
im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) einzubeziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab.
Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen. Ingenieurinnen/Ingenieure können nur gemeinsam mit Architektinnen/Architekten teilnehmen. Der Auftraggeber sieht die generalplanerische Leitung durch eine/einen Architektin/Architekten vor.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter und die Verfasserin/der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss mit postalischer Anschrift und mit Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sein und hat gegenüber dem Auftraggeber einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser bevollmächtigte Vertreter vertritt gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Mindestanforderungen für die Bewerbung zum Planungswettbewerb sind:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Bescheinigung der Kammermitgliedschaft), bei ausländischen Bewerbern ein Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates für jedes im Bewerberformular genannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeden dort genannten Nachunternehmer
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den im Bewerbungsformular genannten Deckungssummen oder eine entsprechende Deckungszusage für den Auftragsfall für jeden dort genannten Planer/Fachplaner
- Benennung von zwei Referenzprojekten vergleichbarer Generalplanerleistungen durch den Generalplaner bzw. das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Tag der Bekanntmachung.
- Vorlage einer ergänzenden Projektdarstellung (Text/Bild) auf maximal zwei Seiten DIN A4 für jedes der beiden benannten Referenzprojekte.
Zur Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer werden folgende Eignungskriterien angesetzt:
Für jeden der im Bewerbungsformular geforderten Planer/Fachplaner:
- Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 im jeweiligen Fachbereich
- Jahresgesamtumsatz, netto, im Durchschnitt der zurückliegenden 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Für den Architekten bzw. Generalplaner:
- Honorarzone der beiden Referenzprojekte
- Beauftragte Leistungsphasen der beiden Referenzprojekte
- Koordination weiterer Planungsleistungen in den beiden Referenzprojekten
- Projektgröße der beiden Referenzprojekte
- Baukosten KG 300+400 der beiden Referenzprojekte
Alle Bewerber sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung in Kooperation mit den im Bewerbungsformular genannten Fachplanern zu erbringen. Hierzu sind Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaften zu bilden und/oder es sind Nachunternehmer für die genannten Fachplanerleistungen einzusetzen.
Falsche Angaben haben den Ausschluss der Bewerbung zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind ferner Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Desweiteren sind Teilnehmer/Bieter vom Verfahren auszuschließen, die unzulässigerweise Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen oder Vertragsbedingungen vornehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Architekt*in gem. der RL 2005/36/EG
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Neben den vorgenannten Mindestkriterien und Eignungskriterien für alle im Bewerbungsformular genannten Planer/Fachplaner, sind durch den Architekten/Generalplaner zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Generalplanerleistungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Tag der Bekanntmachung zu benennen, die nach den folgenden Eignungskriterien bewertet werden:
- Honorarzone der beiden Referenzprojekte
- Beauftragte Leistungsphasen der beiden Referenzprojekte
- Koordination weiterer Planungsleistungen in den beiden Referenzprojekten
- Projektgröße der beiden Referenzprojekte
- Baukosten KG 300+400 der beiden Referenzprojekte
Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober 340.000,- EUR (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt 90.000,- EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.
Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50%) 125.000,- EUR (netto)
2. Preis (30%) 75.000,- EUR (netto)
3. Preis (20%) 50.000,- EUR (netto)
Aufwandsentschädigungen (neun Teilnehmer á 10.000,- EUR) 90.000,- EUR (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Vergabe der Leistungen wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (4) Nr. 8 VgV durchgeführt. Im Vorfeld des Verhandlungsverfahrens erfolgt ein nichtoffener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. § 79 VgV mit einem vorgeschalteten EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Teilnehmer. Das Verfahren untergliedert sich in folgende Stufen:
1. Stufe - Teilnahmephase
2. Stufe - Realisierungswettbewerb
3. Stufe - Angebotsphase
TEILNAHMEPHASE
Jeder Interessent kann sich in der 1. Stufe durch Einreichung eines Teilnahmeantrages für das Verfahren bewerben. Hierzu ist das mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellte Bewerberformular auszufüllen und mitsamt der darin geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Anhand der Angaben in den Teilnahmeanträgen, werden die Bewerber auf ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen geprüft. Maßgeblich hierfür sind die im Bewerberformular gestellten Anforderungen an die Eignung.
Die Anzahl der Bewerber, die die Zulassung zur 2. Stufe erhalten, ist auf bis zu 9 begrenzt; darunter maximal 3 bereits zuvor ausgewählte (gesetzte) Teilnehmer sowie bis zu 6 weitere geeignete Bewerber. Um aus allen geeigneten Bewerbern diejenigen zu ermitteln, die zum Realisierungswettbewerb zugelassen werden, werden die Angaben in den Bewerbungsformularen anhand der in der Eignungsmatrix bekanntgemachten Kriterien bewertet. Auf Basis der so vergebenen Punkte, wird eine Rangfolge aller geeigneten Bewerber erstellt. Die 9 bestbewerteten Bewerber werden für die 2. Stufe zugelassen. Bei gleicher Punktzahl erfolgt ein Losentscheid (für die bis zu 6 nicht gesetzten Teilnehmer).
Hinweis zu bereits zuvor ausgewählten (gesetzten) Teilnehmern:
Bereits mit Bekanntmachung werden durch den Auslober 3 Teilnehmer ausgewählt und namentlich benannt, die als einer der bis zu 9 Teilnehmer für die 2. Stufe gesetzt sind, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Teilnahme an der 1. Stufe durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrags
- Erfüllen der für alle Teilnehmer geltenden Mindestanforderungen
- Erreichen der Maximalpunktzahl bei Wertung der Referenzen
Sollte ein "gesetzter Teilnehmer" die Maximalpunktzahl bei Wertung der Referenzen nicht erreichen, wird sein Teilnahmeantrag das beschriebene Wertungs-, Auswahl- und ggf. Losverfahren zusammen mit den nicht gesetzten Bewerbern durchlaufen.
Der Auslober behält sich das Recht vor, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen keine Nachforderungen zu stellen. Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nicht nachweisen können, sowie Bewerber, die nach Wertung der Eignungskriterien eine gewisse Punktzahl unterschreiten oder aber im Losverfahren ausgeschieden sind, erhalten zum Abschluss dieser Phase ein entsprechendes Absageschreiben.
REALISERUNGSWETTBEWERB
Die Teilnehmer, die zur 2. Verfahrensstufe zugelassen sind, erhalten zu deren Beginn eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages, den detaillierten Auslobungstext sowie alle weiteren zur Entwurfsbearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen. Alle weiteren Regelungen zum Ablauf des Realisierungswettbewerbes sowie die Beurteilungskriterien und weitere Angaben werden im Auslobungstext enthalten sein.
Zum Abschluss des Realisierungswettbewerbes wird durch das Preisgericht ein 1., 2. und 3. Preisträger ermittelt. Das Ergebnis des Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern durch Übersendung des Protokolls mitgeteilt. Es ist vorgesehen, im Anschluss an die Verhandlungsgespräche alle Wettbewerbsbeiträge in einer Ausstellung zu präsentieren. Gemäß § 8 Abs. 4 RPW 2013 werden nicht prämierte Arbeiten vom Auslober nur auf Anforderung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften damit, auf ihr Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
ANGEBOTSPHASE
Zum Start der 3. Verfahrensstufe erhält nur der Sieger (1. Preisträger) des Realisierungswettbewerbes eine gesonderte Aufforderung zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie ergänzender Unterlagen nach den Anforderungen der Zuschlagsmatrix. Die Angebotsunterlagen sind vom Wettbewerbssieger bis zum Ablauf einer zwischen diesem und dem Auslober einvernehmlich vereinbarten Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Im Anschluss erfolgen Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger. In deren Folge kann die Auftraggeberin Folgeangebote bis zum Finalangebot verlangen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich jedoch ebenso das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
VORAUSSICHTLICHE FRISTEN
Bekanntmachung des Wettbewerbs: 20.01.2023
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb: bis 09.02.2023
Bewerbungsfrist: 28.02.2023, 10:00 Uhr
Versand der Wettbewerbsunterlagen/Beginn des Bearbeitungszeitraums: 12 KW 2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 23 KW 2023
Preisgerichtsitzung: 34 KW 2023
Beginn des VgV-Verfahrens: 35 KW 2023
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYX4N
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: +49 21161700-0
Fax: +49 21161700-174
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: +49 21161700-0
Fax: +49 21161700-174