- wa-ID
- wa-2033944
- Tag der Veröffentlichung
- 08.04.2022
- Aktualisiert am
- 11.01.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Bauingenieur*innen mit Vorlageberechtigung
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Bad Kötzting
- Koordination
- Kellerer und Kellerer, München
- Bewerbungsschluss
- 16.05.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 14.10.2022 16:00
- Abgabetermin Modell
- 21.10.2022 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 17. und 18.11.2022
- Ausstellung
- 19.-27.11.2022
Nicht offener Ideen- und Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Im westlichen Bereich der Bad Kötztinger Altstadt wurde in den 1980er Jahren ein zentral gelegenes Parkhaus geschaffen. Dieses befindet sich westlich der Marktstraße zwischen der Gehringstraße und der Holzapfelstraße in einem Bereich mit bis zu 8 bis 10% Gefälle des Geländes.
Das bestehende Parkhausgebäude weist infolge von Gebrauch und Abnutzung erhebliche Schäden auf. Zudem liegen funktionale Mängel und Defizite wie eine fehlende Barrierefreiheit vor, die eine Sanierung insgesamt unwirtschaftlich und funktional nur bedingt erfolgversprechend erscheinen lassen.
Auch das unmittelbare Umfeld des bestehenden Parkhauses in der Kurstadt Bad Kötzting weist Defizite und Mängel auf. Schäden und fehlende Benutzerfreundlichkeit der angrenzenden Straßen führen ungeachtet der zentralen Lage zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, welche allein durch einen Parkhausneubau nicht zu lösen sind.
Deshalb soll die Erneuerung des Parkhausstandortes umfassend und integriert und die Marktstraße durch eine gute Anbindung gestärkt erfolgen. Die Freianlagen des Parkhauses sollen einen qualitätsvollen, neuen Stadtbaustein bilden.
Zeitlich und finanziell soll dabei die Hochbaumaßnahme des Parkhausneubaus kurzfristig erfolgen, die Aufwertung des umgebenden öffentlichen Raumes soll im Anschluss daran in mehreren Stufen mittel- bis längerfristig umgesetzt werden.
Die Stadt Bad Kötzting hat Voruntersuchungen zum Parkhaus durchgeführt. Diese ergeben, dass eine Anpassung der Stellplatzkapazität und eine erforderliche Herstellung der Barrierefreiheit nicht wirtschaftlich umsetzbar sind, somit wegen der nicht gegebenen Adaptivität des Gebäudes ein Ersatzneubau die einzige Lösung ist. Die uneingeschränkte Barrierefreiheit des Parkhauses ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln.
Falls erforderlich wird ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Um für die Erneuerung des Parkhausstandortes ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erhalten, soll ein Ideen- und Realisierungswettbewerb mit folgenden Inhalten durchgeführt werden:
Realisierungsteil
• Neubau eines Parkhauses, Neubau einer Stadtbibliothek
• Objektplanung - Gebäude und Freianlagen
• Tragwerksplanung
Ideenteil
• Aufwertung des Umfeldes, Objektplanung – Verkehrsanlagen, auch Freianlagen
Aus den vorliegenden Untersuchungen lässt sich folgender städtebaulicher Handlungsbedarf benennen (ISEK):
“Der größte Handlungsbedarf besteht in der Sanierung der Oberflächen von gepflasterten Straßen und Gehwegen. Im Laufe der Zeit haben sich viele vorhandene Flächen verformt“.
„Die wesentlichen Bewegungsbarrieren in der Altstadt sind: Verformte, ruppige Pflasterflächen, Hochborde aus Granit, Treppen und Stufen, Verengungen der Gehwege, Eingangsschwellen, parkender Verkehr in den Straßen".
„Der ruhende Verkehr in der Innenstadt stellt ein zusätzliches Problem dar. Die parkenden Autos behindern die Sicht, verstellen Kreuzungsbereiche und Übergänge in den Straßen. Eine teilweise Reduzierung bzw. Verlagerung und Neuorganisation des Parkens in der Innenstadt gehört zur Aufgabenstellung. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Anforderungen und speziellen Bedürfnisse zwischen Autoverkehr und Fußgängern muss gefunden werden".
Die Stadt Bad Kötzting wünscht, dass von den Wettbewerbsteilnehmern im Zuge des Planungswettbewerbes geprüft wird, ob das Gebäude als Holzbau möglich ist.
Da die Stadt Bad Kötzting als Kurstadt großen Wert auf eine barrierearme Verbindung in Richtung Zentrum mit Marktstraße legt, soll diese topographie-bedingt vom Parkhaus aus hangparallel Richtung Marktstraße vornehmlich über die Metzstraße erfolgen. Die Barrierefreiheit wird jedoch evtl. nicht vollumfänglich hergestellt werden können.
Die Maßnahme wird voraussichtlich eine Förderungsmaßnahme der Städtebauförderung (als Programm der Regierung der Oberpfalz).
Fachpreisrichter*innen
Prof. Wolfgang Lorch, Architekt, Saarbrücken (Vorsitz)
Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
Michael Kühnlein jun., Architekt und Stadtplaner, Berching
Dr. Hubert Schmid, Architekt und Stadtplaner, Regierung der Oberpfalz, Regensburg
Josef Garnhartner, Landschaftsarchitekt, Deggendorf
Dr. Thomas Gollwitzer, Bauingenieur, München
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter
Andreas Ferstl, Architekt, München
Sachpreisrichter*innen
Markus Hofmann, erster Bürgermeister der Stadt Bad Kötzting
Julian Preidl, Stadtrat, Bad Kötzting
Thomas Kybelksties, Stadtrat, Bad Kötzting
Wolfgang Kerscher, Stadtrat, Bad Kötzting
Stefan Brandl, Stadtrat, Bad Kötzting
Anwesende stellvertretende Sachpreisrichter*innen
Wolfgang Pilz, Zweiter Bürgermeister, Bad Kötzting (am 17.11.2022 bis 14:00 Uhr)
Robert Riedl, Stadtrat, Bad Kötzting
Christian Wiesinger, Stadtrat, Bad Kötzting (am 17.11.2022 bis 10:45 Uhr)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die Arbeit des 1. Preises mit der Tarnzahl 1008 unter Berücksichtigung der Formulierung und der Hinweise aus dem Protokoll des Preisgerichts der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
Deutschland-Bad Kötzting: Architekturentwurf
2022/S 087-237519
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 070-186768)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Herrenstraße 5
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: bauamt@bad-koetzting.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-koetzting.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideen- und Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Ersatzneubau eines Parkhauses und Neubau einer Bibliothek sowie Aufwertung des Umfeldes
Die Stadt Bad Kötzting plant den Ersatzneubau eines Parkhauses und einer Bibliothek (Stadtbücherei) in der
Innenstadt.
Mit einem Planungswettbewerb soll eine ansprechende Lösung gefunden werden, die zudem eine Aufwertung
des Umfeldes und Verbindung Richtung Marktstraße enthält.
Zunächst soll im Realisierungsteil der Neubau des Parkhauses und der Bibliothek erfolgen. Im Ideenteil sollen
funktionale Mängel und Defizite der umgebenden Fußgänger- und Pkw-Verkehrsflächen behoben und damit
das Umfeld (öffentliche Flächen) aufgewertet werden.
Im Wettbewerb zu planen sind:
- ein Parkhaus und eine Bibliothek (optional mit Freiterrasse) als Realisierungsteil
- Freianlagen um das Parkhaus als Realisierungsteil
- Tragwerkskonzepte für das Gebäude als Realisierungsteil
- Gestaltung der umgebenden Straßen als Ideenteil
Die Stadt Bad Kötzting wünscht, dass von den Wettbewerbsteilnehmern im Zuge des Planungswettbewerbes
geprüft wird, ob das Gebäude als Holzbau möglich ist.
Da die Stadt Bad Kötzting als Kurstadt großen Wert auf eine barrierearme Verbindung in Richtung Zentrum
mit Marktstraße legt, soll diese topographie-bedingt vom Parkhaus aus hangparallel Richtung Marktstraße
vornehmlich über die Metzstraße erfolgen. Die Barrierefreiheit wird jedoch evtl. nicht vollumfänglich hergestellt
werden können.
Folgende wichtige Vorgaben sollen für den Wettbewerb gelten:
- die Gesamtkosten des Parkhauses mit Stadtbücherei sollen auf 6,5 Mio. gedeckelt werden
- das neue Parkhaus soll ca. 105 Stellplätze auf ca. drei Ebenen und maximal einer möglichen Tiefebene
umfassen
- öffentliche WC-Anlage (einschl. Beh.-WC) und Aufzugsanlage (Behindertengerecht, barrierefrei)
- Lademöglichkeiten für PKWs und Fahrräder in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (innen und/oder außen)
- offene Bibliothek, Nutzfläche ca. 380 m²; zzgl. Veranstaltungsraum ca. 70 m²; zzgl. Freiterrasse ca. 100 m²
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur als Arbeitsgemeinschaft aus Architekten, Landschaftsarchitekten und
Bauingenieuren möglich.
Die Maßnahme wird voraussichtlich eine Förderungsmaßnahme der Städtebauförderung (als Programm der
Regierung der Oberpfalz).
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein
wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen
Preisträger mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 9 HOAI § 34 (stufenweise) sowie
der Freianlagenplanung um das Parkhaus LPH 1 bis 9 HOAI § 39 (stufenweise) und der Tragwerksplanung LPH
1 bis 6 HOAI § 51 (stufenweise) beauftragen (wobei die LPH 6-9 an den Auftragnehmer nur vergeben werden,
wenn dieser zum Zeitpunkt des vorgesehenen Leistungsabrufes seine Qualifikation und Erfahrung für diese
Leistungen noch nachweisen kann).
Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden VgV-Verfahren mit 50 % gewichtet.
Vorgesehene Termine:
Die Bearbeitungszeit des Wettbewerbes beginnt voraussichtlich im Juli 2022.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Bearbeitungszeit des Wettbewerbes beginnt voraussichtlich Juni 2022.
Die Bearbeitungszeit des Wettbewerbes beginnt voraussichtlich im Juli 2022.
Deutschland-Bad Kötzting: Architekturentwurf
2022/S 070-186768
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Herrenstraße 5
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: bauamt@bad-koetzting.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bad-koetzting.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Ideen- und Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Ersatzneubau eines Parkhauses und Neubau einer Bibliothek sowie Aufwertung des Umfeldes
Die Stadt Bad Kötzting plant den Ersatzneubau eines Parkhauses und einer Bibliothek (Stadtbücherei) in der Innenstadt.
Mit einem Planungswettbewerb soll eine ansprechende Lösung gefunden werden, die zudem eine Aufwertung des Umfeldes und Verbindung Richtung Marktstraße enthält.
Zunächst soll im Realisierungsteil der Neubau des Parkhauses und der Bibliothek erfolgen. Im Ideenteil sollen funktionale Mängel und Defizite der umgebenden Fußgänger- und Pkw-Verkehrsflächen behoben und damit das Umfeld (öffentliche Flächen) aufgewertet werden.
Im Wettbewerb zu planen sind:
- ein Parkhaus und eine Bibliothek (optional mit Freiterrasse) als Realisierungsteil
- Freianlagen um das Parkhaus als Realisierungsteil
- Tragwerkskonzepte für das Gebäude als Realisierungsteil
- Gestaltung der umgebenden Straßen als Ideenteil
Die Stadt Bad Kötzting wünscht, dass von den Wettbewerbsteilnehmern im Zuge des Planungswettbewerbes geprüft wird, ob das Gebäude als Holzbau möglich ist.
Da die Stadt Bad Kötzting als Kurstadt großen Wert auf eine barrierearme Verbindung in Richtung Zentrum mit Marktstraße legt, soll diese topographie-bedingt vom Parkhaus aus hangparallel Richtung Marktstraße vornehmlich über die Metzstraße erfolgen. Die Barrierefreiheit wird jedoch evtl. nicht vollumfänglich hergestellt werden können.
Folgende wichtige Vorgaben sollen für den Wettbewerb gelten:
- die Gesamtkosten des Parkhauses mit Stadtbücherei sollen auf 6,5 Mio. gedeckelt werden
- das neue Parkhaus soll ca. 105 Stellplätze auf ca. drei Ebenen und maximal einer möglichen Tiefebene umfassen
- öffentliche WC-Anlage (einschl. Beh.-WC) und Aufzugsanlage (Behindertengerecht, barrierefrei)
- Lademöglichkeiten für PKWs und Fahrräder in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (innen und/oder außen)
- offene Bibliothek, Nutzfläche ca. 380 m²; zzgl. Veranstaltungsraum ca. 70 m²; zzgl. Freiterrasse ca. 100 m²
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur als Arbeitsgemeinschaft aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Bauingenieuren möglich.
Die Maßnahme wird voraussichtlich eine Förderungsmaßnahme der Städtebauförderung (als Programm der Regierung der Oberpfalz).
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 9 HOAI § 34 (stufenweise) sowie der Freianlagenplanung um das Parkhaus LPH 1 bis 9 HOAI § 39 (stufenweise) und der Tragwerksplanung LPH 1 bis 6 HOAI § 51 (stufenweise) beauftragen (wobei die LPH 6-9 an den Auftragnehmer nur vergeben werden, wenn dieser zum Zeitpunkt des vorgesehenen Leistungsabrufes seine Qualifikation und Erfahrung für diese Leistungen noch nachweisen kann).
Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden VgV-Verfahren mit 50 % gewichtet.
Vorgesehene Termine:
Die Bearbeitungszeit des Wettbewerbes beginnt voraussichtlich Juni 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufszulassung gem. III.2.1;
2. Referenzprojekte, die Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Neubau eines Gebäudes, Leistungen in Honorarzone III gem. HOAI § 34, erfolgter Baubeginn nach 01.01.2015.
Die Referenzprojekte werden gem. der folgenden Kriterien bewertet:
- Leistungen in LPH 2 bis 5 erbracht: 2 Bewertungspunke
- Leistungen in LPH 6 bis 8 erbracht: 1 Bewertungspunkt
- Gebäude als Einfügung in einen angrenzenden Gebäudebestand: max. 3 Bewertungspunkte, Erläuterungen zu den Bewertungspunkten sind in der Matrix mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Es werden max. 2 Referenzprojekte gewertet, die Höchstpunktzahl ist mit 2 Referenzprojekten erreichbar.
---
Die Landschaftsarchitekten und Bauingenieure der Arbeitsgemeinschaft müssen für die Bewerbung noch nicht benannt werden.
Für die Landschaftsarchitekten und Bauingenieure gibt es keine Auswahlkriterien.
Die Landschaftsarchitekten und Bauingenieure sind von den Wettbewerbsteilnehmern wenige Tage nach Beginn der Bearbeitung zu benennen.
Es werden jene Bewerber ausgewählt, die die Auswahlkriterien anhand der eingereichten Referenzprojekte in den Bewerbungen am besten erfüllen.
Bei Leistungen an Referenzprojekten, die in Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind, erfolgt ein Abzug in der Bewertung entsprechend des ausgewiesenen selbst erbrachten Leistungsanteiles. Falls nur ein Referenzprojekt benannt werden kann, führt dies nicht zum Ausschluss. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Auswahlkriterien höher, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV). Es werden zusätzlich Nachrücker ermittelt. Im Falle der Absage eines Teilnehmers rückt ein Nachrücker an dessen Stelle. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller zugehörigen Mitglieder zur Folge. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem anderen Bewerber angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit mitwirkt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind,
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind,
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung gem. Bay BO Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 berechtigt sind.
Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der Freiräume und Freiflächen
— Gestalterische Qualität des Gebäudes und Materialiät
— Funktionalität des Gebäudes und der Erschließung
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
— Einhaltung Bau- und Planungsrecht
Die Auslobungssumme beträgt 74.000 EUR. Es werden Preise und Anerkennungen gem. RPW 2013 vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Im anschließenden VgV-Verfahren gelten folgende Eignungskriterien:
Erfahrung des Bewerbers (Preisträgers beim Wettbewerb) bei baulich fertiggestellten Referenzprojekten, erfolgter Baubeginn 1.1.2015 mit der Mindestanforderung:
— Neubau, Planungsleistungen in LPH 1 bis 8 der HOAI § 34, mind. HZ III, Herstellkosten mind. EUR 4,0 Mio., ein fertiggestelltes Referenzprojekt
— Neubau für ein Gebäude mit hohem Tausalzeintrag, Leistungen in LPH 1 bis 6 der HOAI § 51, Herstellkosten mind. 2,0 Mio. EUR, ein fertiggestelltes Referenzprojekt.
Zudem ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden vorzuweisen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Leistung sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach
Die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Alle Mindestanforderungen sind nachzuweisen. Die Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist möglich.
2. Die Bewerbung ist auf der Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerbung ist nur mit dem Teilnahmeantrag möglich, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform ausgegeben wird. Es werden die Angaben im Teilnahmeantrag und den zugelassenen Anlagen gewertet. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
— vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen mit Angaben zu Referenzprojekten gem. Punkt III.1.10) dieser Bekanntmachung,
— je Referenzprojekt bis zu max. 2 Projektblätter DIN A4, einseitig bedruckt,
— Kopie eines Nachweises der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnug Architekt,
— bei juristischen Personen: Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister, aus dem der Geschäftszweck zu ersehen ist,
— bei Partnerschaftsgesellschaften Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
3. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Auftragnehmers bis zur Höhe des Anteil des Realisierungsteils am zuerkannten Preis nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
4. Der Bewerber muss sich eigenständig bei der Vergabeplattform über die Beschränkungen und Modalitäten der elektronischen Einreichung informieren. Dem Bewerber wird geraten, den Upload mit gebührender Zeitreserve zu beginnen.
5. Der Auftraggeber korrespondiert in den Wettbewerb anschließenden Phasen über die elektronische Vergabeplattform.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).