5.1.
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu den RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchführen. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrages mind. 40%. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Schulerweiterung und der Neubau des Kinderhortes in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt in separaten Verträgen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. ------Zeitschiene: Ende Bewerbungsfrist:13.06.2024; Kolloquium: 18.07.2024; Abgabe der Planunterlagen: 01.10.2024; Preisgerichtssitzung: 05.11.2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und sofern für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist bis zum 10.07.2024 zu benennen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden): - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2014, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen: - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung (HZ III § 34 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung (HZ III §39 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. - Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen; für den Bereich Freianlagenplanung 1 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber). - Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und, bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil, die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. - Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und über 1.000.000 Euro für sonstige Schäden im Bereich Gebäudeplanung und 1.500.000 Euro für Personenschäden und über 500.000 Euro für sonstige Schäden im Bereich Freianlagenplanung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Prof. Thomas Hammer, Architekt, München (FP), Claudia Habrik-Sailer, Architektin, Ulm (FP), Marion Schmidt, Architektin, Leiterin Stadtplanung Hochbau, Marktoberdorf (FP), Martina Schneider, Landschaftsarchitektin, München (FP), Franz Georg Schröck, Architekt, Stadtplaner, Kempten (ständ.anw.stellv.FP), Andreas Rockinger, Landschaftsarchitekt, Burgkirchen a. d. Alz (ständ.anw.stellv.FP), Dr. Wolfgang Hell, 1. Bürgermeister, Marktoberdorf (SP), Michael Eichinger, 3. Bürgermeister, Marktoberdorf (SP), Wolfgang Hannig, 2. Bürgermeister, Marktoberdorf (SP), Andreas Grieser, Stadtrat, Marktoberdorf (ständ.anw.stellv.SP)
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Architekten Traut GmbH, Marktoberdorf; Landschaftsarchitekten Daurer u. Hasse PartmbB, Wiedergeltingen
Bereits ausgewählte Teilnehmer: balda Architekten GmbH, Fürstenfeldbruck; adlerolesch Freiraum München GmbH, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Diezinger Architekten, Eichstätt: Architekturbüro Huber Architekten Stadtplaner Landschaftsarchitekten-Partnerschaft mbH, Kempten
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARGE heilergeiger Architekten Stadtplaner, Kempten mit Heid+Heid Architekten partmbB, Fürth; Kounovsky Landschaftsarchitektur, Nürnberg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: müller architekten, Marktoberdorf; Geiger-Waltner Landschaftsarchitekten, Kempten
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren; michellerundschalk GmbH Landschaftsarchitektur u. Urbanismus; München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: H.O.T. Hess Talhof Kusmierz Architekten, München; Hinnenthal Landschaftsarchitekten, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: PUR Architekten, München; Freitag Hartmann Architekten, Berlin; Faiss Landschaftsarchitekten, Nürtingen
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 58.000 € netto zur Verfügung und wird wie folgt aufgeteilt: 1. Preis: 14.000 €;--- 2.Preis: 8.500 €;--- 3.Preis: 5.500 €;--- Bearbeitungshonorar je wertbare Arbeit: 1.200 €. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Bearbeitungshonorar) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: oberprillerarchitekten
Organisation, die Angebote bearbeitet: oberprillerarchitekten