- wa-ID
- wa-2031153
- Tag der Veröffentlichung
- 17.03.2021
- Aktualisiert am
- 14.10.2021
- Online-Verfahren
- Teilnahme über www.wettbewerbe-aktuell.de
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 5 Arbeiten
- Auslober
-
Land Berlin
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte - Koordination
-
Dietsch Architekten, Birgit C. Dietsch, Berlin
wa wettbewerbe aktuell, Freiburg i.Br. - Bewerbungsschluss
- 13.04.2021 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 13.07.2021
- Abgabetermin Modell
- 20.07.2021
- Bürgerbeteiligung (Informationsphase)
- 28.07.-25.08.2021
- Bürgerbeteiligung (Beteiligungsphase)
- 25.-29.08.2021
- Ergebniskolloquium
- 22.09.2021
Verfahrensart
Städtebauliches Gutachterverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Verfahrensaufgabe
Das Rathaus Zehlendorf am alten Dorfkern in Zehlendorf-Mitte soll zu einem modernen publikumsorientierten Service- und Verwaltungsgebäude umgebaut und erweitert werden. Mit dem Gutachterverfahren sollen die städtebaulichen Voraussetzungen und die räumlichen und flächenmäßigen Potentiale für die erforderlichen Neubauten sowie die Anbindung an das zu erhaltende denkmalgeschützte Hauptgebäude geklärt und ein Konzept für die Umgestaltung der Freiflächen entwickelt werden.
Mit der Erweiterungsmaßnahme sollen die bislang an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr am Standort Zehlendorf-Mitte zusammengeführt und eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtgesellschaft geschaffen werden.
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude von 1928 wurde in den 50er bis 70er Jahren durch vier weitere Bauteile ergänzt, die jedoch sämtlich erhebliche funktionale bzw. baulich-energetische Mängel aufweisen und nicht erhalten werden sollen. Das Hauptgebäude soll daher mittels Neubauten für die benötigten Flächenbedarfe und einem zentralen Anlauf- und Servicepunkt ergänzt werden. Die Einbindung des jetzigen Standortes der Gottfried-Benn-Bibliothek am Nentershäuser Platz sowie eine mögliche Integration der Bibliothek soll im Rahmen des Gutachterverfahrens ebenfalls untersucht werden.
Die geplante Neugestaltung des Areals bietet die Möglichkeit, eine neue architektonischfunktionale Vision für das Rathaus zu entwickeln, bei der die Einbindung der Öffentlichkeit von Anfang an vorgesehen ist. In einer öffentlichen Diskussion sollen Interessierte an der zukünftigen Entwicklung mitwirken und ihre Vorschläge zur Umwandlung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Ort für die Öffentlichkeit einbringen. Der Neubau des Rathauses Zehlendorf soll mit seinen öffentlichen Angeboten und der prominenten Lage im alten Stadtkern auch ein Impulsgeber für die gesamte Entwicklung des Ortsteilzentrums Zehlendorf sein.
Insgesamt ist für die zukünftig circa 800 Mitarbeitenden von einem Flächenbedarf von rund 30.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) auszugehen. Davon sollen rund 10.000 m² im denkmalgeschützten Hauptgebäude untergebracht werden. Die Verwaltungsflächen sollen durch ein öffentlichkeitswirksames Angebot, wie die mögliche Integration der Bibliothek, einem Café und einer Kantine, die auch Besuchenden offenstehen soll, ergänzt werden. Der Außenraum soll zu einem Bereich mit qualitätsvollen Angeboten für Beschäftigte und die Öffentlichkeit umgeplant werden. Ziel ist es, ein qualitätsvolles städtebauliches Gesamtkonzept für die Erweiterung des Rathauses Zehlendorf zu entwickeln, das als tragfähige Grundlage für die Erstellung eines Bedarfsprogramms und den nachfolgend geplanten Realisierungswettbewerb dienen soll.
Im Anschluss an das Gutachterverfahren soll voraussichtlich im Herbst 2021 mit der Erstellung des Bedarfsprogramms begonnen werden. Das Bauvorhaben ist in der Investitionsplanung 2020-2024 eingestellt. Es wird von Kosten in Höhe von rund 70 Mio. Euro ausgegangen.
Jury
Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksbürgermeisterin, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Maren Schellenberg, Bezirksstadträtin Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
René Rögner-Francke, Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Susanne Walter, Referatsleiterin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. Städtebau und Projekte, Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Sibel Hubig, Gruppenleiterin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. Städtebau und Projekte, Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Empfehlung der Jury
Im Ergebnis der Abstimmung empfiehlt die Jury einstimmig, die Arbeit von MLA+ mit Lohrengel Landschaft zur Grundlage der weiteren Bearbeitung und den anschließenden Realisierungswettbewerb zu machen.
Die Empfehlungen aus der schriftlichen Beurteilung des Entwurfes von MLA+ mit Lohrengel Landschaft sowie die Anregungen, Kritikpunkte und Wünsche aus der Beteiligung sollen dabei beachtet werden.
Städtebauliches Gutachterverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Verfahrensaufgabe
Das Rathaus Zehlendorf am alten Dorfkern in Zehlendorf-Mitte soll zu einem modernen publikumsorientierten Service- und Verwaltungsgebäude umgebaut und erweitert werden. Mit dem Gutachterverfahren sollen die städtebaulichen Voraussetzungen und die räumlichen und flächenmäßigen Potentiale für die erforderlichen Neubauten sowie die Anbindung an das zu erhaltende denkmalgeschützte Hauptgebäude geklärt und ein Konzept für die Umgestaltung der Freiflächen entwickelt werden.
Mit der Erweiterungsmaßnahme sollen die bislang an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr am Standort Zehlendorf-Mitte zusammengeführt und eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtgesellschaft geschaffen werden.
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude von 1928 wurde in den 50er bis 70er Jahren durch vier weitere Bauteile ergänzt, die jedoch sämtlich erhebliche funktionale bzw. baulich-energetische Mängel aufweisen und nicht erhalten werden sollen. Das Hauptgebäude soll daher mittels Neubauten für die benötigten Flächenbedarfe und einem zentralen Anlauf- und Servicepunkt ergänzt werden. Die Einbindung des jetzigen Standortes der Gottfried-Benn-Bibliothek am Nentershäuser Platz sowie eine mögliche Integration der Bibliothek soll im Rahmen des Gutachterverfahrens ebenfalls untersucht werden.
Die geplante Neugestaltung des Areals bietet die Möglichkeit, eine neue architektonischfunktionale Vision für das Rathaus zu entwickeln, bei der die Einbindung der Öffentlichkeit von Anfang an vorgesehen ist. In einer öffentlichen Diskussion sollen Interessierte an der zukünftigen Entwicklung mitwirken und ihre Vorschläge zur Umwandlung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Ort für die Öffentlichkeit einbringen. Der Neubau des Rathauses Zehlendorf soll mit seinen öffentlichen Angeboten und der prominenten Lage im alten Stadtkern auch ein Impulsgeber für die gesamte Entwicklung des Ortsteilzentrums Zehlendorf sein.
Insgesamt ist für die zukünftig circa 800 Mitarbeitenden von einem Flächenbedarf von rund 30.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) auszugehen. Davon sollen rund 10.000 m² im denkmalgeschützten Hauptgebäude untergebracht werden. Die Verwaltungsflächen sollen durch ein öffentlichkeitswirksames Angebot, wie die mögliche Integration der Bibliothek, einem Café und einer Kantine, die auch Besuchenden offenstehen soll, ergänzt werden. Der Außenraum soll zu einem Bereich mit qualitätsvollen Angeboten für Beschäftigte und die Öffentlichkeit umgeplant werden. Ziel ist es, ein qualitätsvolles städtebauliches Gesamtkonzept für die Erweiterung des Rathauses Zehlendorf zu entwickeln, das als tragfähige Grundlage für die Erstellung eines Bedarfsprogramms und den nachfolgend geplanten Realisierungswettbewerb dienen soll.
Im Anschluss an das Gutachterverfahren soll voraussichtlich im Herbst 2021 mit der Erstellung des Bedarfsprogramms begonnen werden. Das Bauvorhaben ist in der Investitionsplanung 2020-2024 eingestellt. Es wird von Kosten in Höhe von rund 70 Mio. Euro ausgegangen.
Jury
Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksbürgermeisterin, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Maren Schellenberg, Bezirksstadträtin Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
René Rögner-Francke, Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Susanne Walter, Referatsleiterin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. Städtebau und Projekte, Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Sibel Hubig, Gruppenleiterin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. Städtebau und Projekte, Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Empfehlung der Jury
Im Ergebnis der Abstimmung empfiehlt die Jury einstimmig, die Arbeit von MLA+ mit Lohrengel Landschaft zur Grundlage der weiteren Bearbeitung und den anschließenden Realisierungswettbewerb zu machen.
Die Empfehlungen aus der schriftlichen Beurteilung des Entwurfes von MLA+ mit Lohrengel Landschaft sowie die Anregungen, Kritikpunkte und Wünsche aus der Beteiligung sollen dabei beachtet werden.
Erweiterung Rathaus Zehlendorf
Bekanntmachung – Städtebauliches Gutachterverfahren
1. Art des Verfahrens
Erweiterung Rathaus Zehlendorf
Städtebauliches Gutachterverfahren mit vorgeschalteten qualifizierten Teilnahmewettbewerb für Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
Tag der Veröffentlichung: 16.03.2021
2. Auftraggebende
Land Berlin, vertreten durch
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe
3. Verfahrensleitung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte,
Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Matthias Below, Dipl.-Ing. Architektur
E-Mail: matthias.below@sensw.berlin.de
4. Koordinierungsbüro
Dietsch Architekten
Birgit C. Dietsch, Dipl.-Ing. Architektin
E-Mail: rathaus_zehlendorf@dietsch-architekten.de
5. Kommunikation
Der Zugang zu den Verfahrensunterlagen erfolgt ausschließlich über:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/327
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmenden erfolgt über E-Mail. Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind über diese Online-Plattform digital einzureichen.
6. Beschreibung des Vorhabens
Das Rathaus Zehlendorf am alten Dorfkern in Zehlendorf-Mitte soll zu einem modernen publikumsorientierten Service- und Verwaltungsgebäude umgebaut und erweitert werden. Mit dem Gutachterverfahren sollen die städtebaulichen Voraussetzungen und die räumlichen und flächenmäßigen Potentiale für die erforderlichen Neubauten sowie die Anbindung an das zu erhaltende denkmalgeschützte Hauptgebäude geklärt und ein Konzept für die Umgestaltung der Freiflächen entwickelt werden.
Mit der Erweiterungsmaßnahme sollen die bislang an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr am Standort Zehlendorf-Mitte zusammengeführt und eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtgesellschaft geschaffen werden.
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude von 1928 wurde in den 50er bis 70er Jahren durch vier weitere Bauteile ergänzt, die jedoch sämtlich erhebliche funktionale bzw. baulich-energetische Mängel aufweisen und nicht erhalten werden sollen. Das Hauptgebäude soll daher mittels Neubauten für die benötigten Flächenbedarfe und einem zentralen Anlauf- und Servicepunkt ergänzt werden. Die Einbindung des jetzigen Standortes der Gottfried-Benn-Bibliothek am Nentershäuser Platz sowie eine mögliche Integration der Bibliothek soll im Rahmen des Gutachterverfahrens ebenfalls untersucht werden.
Die geplante Neugestaltung des Areals bietet die Möglichkeit, eine neue architektonischfunktionale Vision für das Rathaus zu entwickeln, bei der die Einbindung der Öffentlichkeit von Anfang an vorgesehen ist. In einer öffentlichen Diskussion sollen Interessierte an der zukünftigen Entwicklung mitwirken und ihre Vorschläge zur Umwandlung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Ort für die Öffentlichkeit einbringen. Der Neubau des Rathauses Zehlendorf soll mit seinen öffentlichen Angeboten und der prominenten Lage im alten Stadtkern auch ein Impulsgeber für die gesamte Entwicklung des Ortsteilzentrums Zehlendorf sein.
Insgesamt ist für die zukünftig circa 800 Mitarbeitenden von einem Flächenbedarf von rund 30.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) auszugehen. Davon sollen rund 10.000 m² im denkmalgeschützten Hauptgebäude untergebracht werden. Die Verwaltungsflächen sollen durch ein öffentlichkeitswirksames Angebot, wie die mögliche Integration der Bibliothek, einem Café und einer Kantine, die auch Besuchenden offenstehen soll, ergänzt werden. Der Außenraum soll zu einem Bereich mit qualitätsvollen Angeboten für Beschäftigte und die Öffentlichkeit umgeplant werden. Ziel ist es, ein qualitätsvolles städtebauliches Gesamtkonzept für die Erweiterung des Rathauses Zehlendorf zu entwickeln, das als tragfähige Grundlage für die Erstellung eines Bedarfsprogramms und den nachfolgend geplanten Realisierungswettbewerb dienen soll.
Im Anschluss an das Gutachterverfahren soll voraussichtlich im Herbst 2021 mit der Erstellung des Bedarfsprogramms begonnen werden. Das Bauvorhaben ist in der Investitionsplanung 2020-2024 eingestellt. Es wird von Kosten in Höhe von rund 70 Mio. Euro ausgegangen.
7. Verfahrensablauf
Das Gutachterverfahren wird als nicht-anonymes Verfahren mit maximal fünf Teams aus Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. Dem Verfahren wird ein qualifizierter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.
Das städtebauliche Gutachten soll Anfang Mai 2021 mit einem Auftaktkolloquium und einer Ortsbesichtigung starten. Die beauftragten Teams sollen je eine städtebauliche Konzeption für den Standort entwickeln und die Entwurfsergebnisse im Rahmen eines Arbeitskolloquiums sowie eines Ergebniskolloquiums einer Jury vorstellen. Die Anmerkungen der Jury beim Arbeitskolloquium sollen bis zum Ergebniskolloquium eingearbeitet werden.
Die Jury besteht aus einer stimmberechtigten Delegation der beteiligten Verwaltungen und drei unabhängigen externen Fachkundigen (Architekt*innen, Stadtplaner*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen) in beratender Funktion.
Außerdem sollen die vorläufigen Entwurfsergebnisse vor dem Ergebniskolloquium bei einer Online-Beteiligung zur Diskussion gestellt werden. So soll die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zur städtebaulichen Entwicklung zu geben. Die Ergebnisse werden zusammengestellt und den Teams für das Ergebniskolloquium zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsergebnisse (Pläne, Modelle) gehen in das Eigentum der Auftraggebenden über. Die Ergebnisse können ohne weitere Vergütung für die weitere Planung herangezogen werden, soweit durch die Auftraggebenden keine Überarbeitung gefordert wird.
8. Honorare
Die ausgewählten Teams erhalten jeweils ein Honorar in Höhe von 22.560,00 Euro (netto) zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieses ist auf Grundlage des Merkblatts Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der Architektenkammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 04.12.2020 kalkuliert:
Honorar städtebaulicher Entwurf: 16.560,00 €
Exemplarische Grundrisse: 2.000,00 €
Perspektive Darstellung: 1.000,00 €
Einsatzmodell: 2.400,00 €
Präsentation Arbeitskolloquium: 300,00 €
Präsentation Abschlusskolloquium: 300,00 €
Honorar gesamt (netto): 22.560,00 €
Zuschläge für exemplarische Grundrisse, perspektivische Darstellungen, ein Massenmodell des Planungsgebietes und die Präsentation der Ergebnisse in einem Arbeits- sowie Ergebniskolloquium sind als besondere Leistungen in der Honorarsumme enthalten.
Eine Erteilung von Preisen und Anerkennungen ist nicht vorgesehen. Ein Auftragsversprechen ist mit dem Verfahren nicht verbunden.
9. Termine
Die voraussichtliche Terminkette für das Verfahren sieht wie folgt aus:
Bekanntmachung: 16.03.2021
Bewerbungsfrist: 13.04.2021
Auswahl der Teams: 28.04.2021
Versand der Aufgabenstellung: 04.05.2021
Auftaktkolloquium mit Ortsbesichtigung: 11.05.2021
Arbeitskolloquium: 08.06.2021
Beginn Bürgerbeteiligung: 11.06.2021
Ende Bürgerbeteiligung: 18.06.2021
Abgabe der Beiträge für Ergebniskolloquium: 13.07.2021
Ergebniskolloquium: 15.07.2021
10. Teilnahmeberechtigung
Zugelassen zur Teilnahme am Verfahren sind Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und juristischen Personen folgender Berufsgruppen: Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass in jeder Bewerbung eine natürliche Person vertreten ist, die am Tag der Bekanntmachung entsprechend den Regelungen ihres Heimatlandes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom / Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihre satzungsmäßigen Geschäftszwecke auf Planungsleistungen ausgerichtet sind, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens eine*einer der Gesellschafter*innen oder eine*einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und die*der Verfasser*innen der Entwurfsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen, wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Auslobung des Verfahrens beteiligt waren oder auf die Entscheidung der Jury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
11. Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 (1) RPW 2013). Bei Auswahl zur Teilnahme am Verfahren wird der Nachweis der beruflichen Qualifikation schriftlich nachgefordert. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes prüfen die Auftraggebenden, ob die ausgewählten Teams über eine Teilnahmeberechtigung verfügen. Zum Nachweis der Eignung werden von den Teams folgende Unterlagen verlangt:
- Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer
- Angaben über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
12. Teilnahmeantrag
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per Online-Formular unter:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/327
Postalische Einsendungen sind nicht möglich.
Die Teams werden aufgefordert, sich für die Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Hierfür muss, falls nicht vorhanden, ein Login (kostenfreier Basis-Account) über ‚wettbewerbe-aktuell‘ erstellt werden. Nach vollständiger Anmeldung werden dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft die individuellen Zugangsdaten an die zuvor anzugebende Emailadresse zugesandt. Mit den Zugangsdaten kann der Teilnahmeantrag ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
Weitergehende Informationen, die während des Verfahrens möglicherweise versendet werden, werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die von den Büros beim Login hinterlegt wurde.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ein vollständig ausgefülltes und korrekt abgesendetes Online-Bewerbungsformular mit folgenden Angaben notwendig:
1. Nennung der Teilnehmenden
- Büroname
- Ansprechperson
- Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land)
- Telefon
- E-Mail
- Büroinhabende
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Nennung der Teilnehmenden beider Professionen erforderlich.
2. Nennung der beruflichen Qualifikation
Bei Auswahl zur Teilnahme am Verfahren wird der Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß Punkt 10. Teilnahmeberechtigung schriftlich nachgefordert.
3. Referenzprojekt
Als Referenzprojekt ist eine Planung (mind. Leistungsphase 2) eines städtebaulichen Verfahrens zur Bewertung einzureichen, welche hinsichtlich des Umfangs, der Größe und der Komplexität der Aufgabenstellung, sowie ggf. der prozessualen und diskursiven Arbeitsweise vergleichbar ist. Der Planungsbeginn muss im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2020 liegen. Das Referenzprojekt muss von den Architekt*innen bzw. Stadtplaner*innen im eigenen Büro erbracht worden sein. Die genannten Kriterien stellen Mindestkriterien dar.
Projektangaben:
- Projektname
- Ort
- Planungsbeginn (Januar 2015 – Dezember 2020)
- erbrachte Leistungsphasen (mind. Leistungsphase 2)
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 500 Zeichen).
Referenzblätter:
Das Referenzprojekt ist zur Bewertung durch ein Auswahlgremium auf maximal zwei DIN A3 Blättern mit Plänen und Bildern darzustellen. Zum Layout der Darstellung gibt es keine Vorgaben. Die Referenzblätter sind als PDF Dateien (max. 10 MB) zur Projektion mittels Beamer hochzuladen. Dateien mit mehr als 10 MB Speicherplatz werden nicht akzeptiert. Auf den Referenzblättern sind keine beschreibenden Texte zu den Projekten erwünscht. Sie werden bei der Prüfung und Bewertung inhaltlich nicht berücksichtigt. Für Erläuterungen in Textform steht im Online-Teilnahmeantrag ein Textfeld „Kurzbeschreibung“ (max. 500 Zeichen) zur Verfügung.
Hinweise zum Teilnahmeantrag:
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Abweichungen von den formalen Anforderungen und Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben eigenständig zu überprüfen, dass ihre Bewerbung korrekt abgespeichert wurde. Dafür gibt es die Kontrollanzeige „Bewerbung vorhanden“, die eingeblendet wird, sobald die Bewerbung abgeschlossen ist.
Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben außerdem zu prüfen, ob die Inhalte ihrer Bewerbung vollständig und korrekt angezeigt werden. Dafür haben sie sowohl die textlichen Inhalte auf der Kontrollseite „Bewerbung vorhanden“ als auch die Referenzblätter zu überprüfen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei den Auftraggebenden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
13. Auswahlkriterien
Es werden maximal 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, sofern die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die formalen Kriterien:
1. Vollständig ausgefülltes und fristgerecht abgesendetes Internet-Bewerbungsformular
2. Erfüllung der vorstehenden Teilnahmebedingungen (siehe Punkt 10. Teilnahmeberechtigung)
3. Nachweis des geforderten Referenzprojektes (siehe Punkt 12. Teilnahmeantrag)
erfüllen, werden sie zur Bewertung durch ein Auswahlgremium zugelassen.
Das Auswahlgremium besteht aus einer Delegation der beteiligten Verwaltungen und wird von drei unabhängigen externen Fachkundigen beraten, bestehend aus Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen mit der Qualifikation der Teilnehmenden.
Das Referenzprojekt wird auf Grundlage der Projektangaben und der eingereichten Projektblätter anhand folgender Kriterien bewertet:
- Erweiterung einer bestehenden städtebaulichen Figur 0 - 5 Punkte
- Einbindung und Verflechtung mit umgebender Struktur 0 - 5 Punkte
- Nutzungsmischung 0 - 5 Punkte
- Freiraumkonzept 0 - 5 Punkte
- Gesamteindruck und Anschaulichkeit 0 - 5 Punkte
ergeben max. 25 Punkte
Dabei werden die Punkte jeweils wie folgt vergeben:
- 0 Punkte nicht bewertbar oder keine bildliche Darstellung
- 1 Punkt mangelhaft
- 2 Punkte ausreichend
- 3 Punkte befriedigend
- 4 Punkte gut
- 5 Punkte sehr gut
Zu der so erzielten Punktzahl (max. 25 Punkte) werden weitere 3 Punkte addiert, wenn das Referenzprojekt in vergleichbarer prozessualer und diskursiver Arbeitsweise entstanden ist. Bei Nichterfüllung werden keine weiteren Punkte addiert. Insgesamt können somit max. 28 Punkte erzielt werden.
Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei gleicher Punktzahl zwischen den jeweiligen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnehmenden durch Los zu bestimmen. Die ausgewählten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden über die in dem Bewerbungsformular unter ‚Kontaktdaten‘ genannte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
14. Schlusstermin
Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrags:
Dienstag, 13.04.2021, 12:00 Uhr
15. Termin der Beauftragung
Die Beauftragung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erfolgt im Rahmen des Versandes der Aufgabenstellung voraussichtlich am:
Dienstag, den 04.05.2021
16. Geforderte Leistungen im Gutachterverfahren
Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen im Gutachterverfahren erwartet:
Städtebaulicher Vorentwurf
Es soll ein städtebaulicher Vorentwurf für den gesamten Planungsbereich sowie den Ergänzungsbereich im Maßstab 1:500 entwickelt werden. Der Entwurf soll Aussagen treffen zu:
- Städtebauliches/räumliches Konzept
Darstellung der Baukörper, ihrer Höhenentwicklung und wichtiger städtebaulicher Raumkanten.
- Freiraumkonzept
Darstellung der Freiraumgliederung und der Funktionsflächen sowie der Raumfolgen unter Einbeziehung der Kirchstraße sowie der Martin-Buber-Straße mit Nentershäuser Platz.
- Erschließungskonzept
Darstellung der Erschließung des Grundstücks mit Anbindungen an das örtliche Straßennetz (insbesondere Fuß- und Radwegeverbindungen) und den ÖPNV sowie Wegebeziehungen und Anbindung an das Hauptgebäude; Stellplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie für Sharing-Modelle.
- Umweltkonzept
Grundsätzliche Aussagen zu ökologischen Anforderungen in Anlehnung an den Leitfaden „Ökologischen Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“.
Darstellung der Ergebnisse
1. Lageplan im Maßstab 1:500
Genordet, mit Darstellung des städtebaulichen Konzepts und des Freiraum- Konzepts sowie der Dachaufsicht, Erschließung der Grundstücke, Ver- und Entsorgung, Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Nutzer sowie Fahrradstellplätze und Flächen für Sharing-Modelle und Tiefgaragenplätze und Ein- und Ausfahrten.
2. Höhenentwicklung des Gebäudeensembles in schematischer Darstellung im Maßstab 1:500.
3. Schnitt durch das Gebäudeensemble mit Anbindung an Bestandsgebäude in schematischer Darstellung im Maßstab 1:500.
4. Erschließungskonzept
- Inneres und äußeres Erschließungskonzept für alle Neubauten
- Anschlusskonzept an den Stadtraum in den Übergangsbereichen zum Dorfanger an der Kirchstraße und am Nentershäuser Platz
- Anbindung an den ÖPNV.
5. Nutzungskonzept
Funktionsdiagramme aller Geschosse mit Flächenzuordnungen.
6. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 2 DIN A 4 Seiten) mit
- Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept und Freiraum
- Aussagen zu den Entwurfskriterien.
7. Berechnungen auf Formblättern
- Flächenberechnungen nach Nutzungsgruppen
- Brutto-Grundfläche BGF (R)
- Brutto-Rauminhalt BRI (R)
- Überbaute Fläche
- GRZ/GFZ.
Besondere Leistungen
8. Exemplarische Darstellung des Büroraumkonzeptes und ausgewählter Räume im Maßstab 1:200,
- Eingangssituation mit Bürgerdiensten
- Bürokonzept mit Varianten der Büroräume (Einzel-/Gruppenräume).
9. Perspektivische Darstellung der Eingangssituation und des Gesamtensembles.
10. Einfaches Massenmodell im Maßstab 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modelleinsatzplatten.
Hinweis:
Die hier genannten Abgabeleistungen stellen den aktuellen Arbeitsstand dar und können insofern nur der Orientierung dienen
Bekanntmachung – Städtebauliches Gutachterverfahren
1. Art des Verfahrens
Erweiterung Rathaus Zehlendorf
Städtebauliches Gutachterverfahren mit vorgeschalteten qualifizierten Teilnahmewettbewerb für Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
Tag der Veröffentlichung: 16.03.2021
2. Auftraggebende
Land Berlin, vertreten durch
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte
Referat Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe
3. Verfahrensleitung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Städtebau und Projekte,
Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe
Matthias Below, Dipl.-Ing. Architektur
E-Mail: matthias.below@sensw.berlin.de
4. Koordinierungsbüro
Dietsch Architekten
Birgit C. Dietsch, Dipl.-Ing. Architektin
E-Mail: rathaus_zehlendorf@dietsch-architekten.de
5. Kommunikation
Der Zugang zu den Verfahrensunterlagen erfolgt ausschließlich über:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/327
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmenden erfolgt über E-Mail. Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind über diese Online-Plattform digital einzureichen.
6. Beschreibung des Vorhabens
Das Rathaus Zehlendorf am alten Dorfkern in Zehlendorf-Mitte soll zu einem modernen publikumsorientierten Service- und Verwaltungsgebäude umgebaut und erweitert werden. Mit dem Gutachterverfahren sollen die städtebaulichen Voraussetzungen und die räumlichen und flächenmäßigen Potentiale für die erforderlichen Neubauten sowie die Anbindung an das zu erhaltende denkmalgeschützte Hauptgebäude geklärt und ein Konzept für die Umgestaltung der Freiflächen entwickelt werden.
Mit der Erweiterungsmaßnahme sollen die bislang an unterschiedlichen Standorten untergebrachte Organisationseinheiten mit Publikumsverkehr am Standort Zehlendorf-Mitte zusammengeführt und eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtgesellschaft geschaffen werden.
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude von 1928 wurde in den 50er bis 70er Jahren durch vier weitere Bauteile ergänzt, die jedoch sämtlich erhebliche funktionale bzw. baulich-energetische Mängel aufweisen und nicht erhalten werden sollen. Das Hauptgebäude soll daher mittels Neubauten für die benötigten Flächenbedarfe und einem zentralen Anlauf- und Servicepunkt ergänzt werden. Die Einbindung des jetzigen Standortes der Gottfried-Benn-Bibliothek am Nentershäuser Platz sowie eine mögliche Integration der Bibliothek soll im Rahmen des Gutachterverfahrens ebenfalls untersucht werden.
Die geplante Neugestaltung des Areals bietet die Möglichkeit, eine neue architektonischfunktionale Vision für das Rathaus zu entwickeln, bei der die Einbindung der Öffentlichkeit von Anfang an vorgesehen ist. In einer öffentlichen Diskussion sollen Interessierte an der zukünftigen Entwicklung mitwirken und ihre Vorschläge zur Umwandlung eines Verwaltungsgebäudes zu einem Ort für die Öffentlichkeit einbringen. Der Neubau des Rathauses Zehlendorf soll mit seinen öffentlichen Angeboten und der prominenten Lage im alten Stadtkern auch ein Impulsgeber für die gesamte Entwicklung des Ortsteilzentrums Zehlendorf sein.
Insgesamt ist für die zukünftig circa 800 Mitarbeitenden von einem Flächenbedarf von rund 30.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) auszugehen. Davon sollen rund 10.000 m² im denkmalgeschützten Hauptgebäude untergebracht werden. Die Verwaltungsflächen sollen durch ein öffentlichkeitswirksames Angebot, wie die mögliche Integration der Bibliothek, einem Café und einer Kantine, die auch Besuchenden offenstehen soll, ergänzt werden. Der Außenraum soll zu einem Bereich mit qualitätsvollen Angeboten für Beschäftigte und die Öffentlichkeit umgeplant werden. Ziel ist es, ein qualitätsvolles städtebauliches Gesamtkonzept für die Erweiterung des Rathauses Zehlendorf zu entwickeln, das als tragfähige Grundlage für die Erstellung eines Bedarfsprogramms und den nachfolgend geplanten Realisierungswettbewerb dienen soll.
Im Anschluss an das Gutachterverfahren soll voraussichtlich im Herbst 2021 mit der Erstellung des Bedarfsprogramms begonnen werden. Das Bauvorhaben ist in der Investitionsplanung 2020-2024 eingestellt. Es wird von Kosten in Höhe von rund 70 Mio. Euro ausgegangen.
7. Verfahrensablauf
Das Gutachterverfahren wird als nicht-anonymes Verfahren mit maximal fünf Teams aus Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. Dem Verfahren wird ein qualifizierter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.
Das städtebauliche Gutachten soll Anfang Mai 2021 mit einem Auftaktkolloquium und einer Ortsbesichtigung starten. Die beauftragten Teams sollen je eine städtebauliche Konzeption für den Standort entwickeln und die Entwurfsergebnisse im Rahmen eines Arbeitskolloquiums sowie eines Ergebniskolloquiums einer Jury vorstellen. Die Anmerkungen der Jury beim Arbeitskolloquium sollen bis zum Ergebniskolloquium eingearbeitet werden.
Die Jury besteht aus einer stimmberechtigten Delegation der beteiligten Verwaltungen und drei unabhängigen externen Fachkundigen (Architekt*innen, Stadtplaner*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen) in beratender Funktion.
Außerdem sollen die vorläufigen Entwurfsergebnisse vor dem Ergebniskolloquium bei einer Online-Beteiligung zur Diskussion gestellt werden. So soll die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zur städtebaulichen Entwicklung zu geben. Die Ergebnisse werden zusammengestellt und den Teams für das Ergebniskolloquium zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsergebnisse (Pläne, Modelle) gehen in das Eigentum der Auftraggebenden über. Die Ergebnisse können ohne weitere Vergütung für die weitere Planung herangezogen werden, soweit durch die Auftraggebenden keine Überarbeitung gefordert wird.
8. Honorare
Die ausgewählten Teams erhalten jeweils ein Honorar in Höhe von 22.560,00 Euro (netto) zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieses ist auf Grundlage des Merkblatts Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der Architektenkammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 04.12.2020 kalkuliert:
Honorar städtebaulicher Entwurf: 16.560,00 €
Exemplarische Grundrisse: 2.000,00 €
Perspektive Darstellung: 1.000,00 €
Einsatzmodell: 2.400,00 €
Präsentation Arbeitskolloquium: 300,00 €
Präsentation Abschlusskolloquium: 300,00 €
Honorar gesamt (netto): 22.560,00 €
Zuschläge für exemplarische Grundrisse, perspektivische Darstellungen, ein Massenmodell des Planungsgebietes und die Präsentation der Ergebnisse in einem Arbeits- sowie Ergebniskolloquium sind als besondere Leistungen in der Honorarsumme enthalten.
Eine Erteilung von Preisen und Anerkennungen ist nicht vorgesehen. Ein Auftragsversprechen ist mit dem Verfahren nicht verbunden.
9. Termine
Die voraussichtliche Terminkette für das Verfahren sieht wie folgt aus:
Bekanntmachung: 16.03.2021
Bewerbungsfrist: 13.04.2021
Auswahl der Teams: 28.04.2021
Versand der Aufgabenstellung: 04.05.2021
Auftaktkolloquium mit Ortsbesichtigung: 11.05.2021
Arbeitskolloquium: 08.06.2021
Beginn Bürgerbeteiligung: 11.06.2021
Ende Bürgerbeteiligung: 18.06.2021
Abgabe der Beiträge für Ergebniskolloquium: 13.07.2021
Ergebniskolloquium: 15.07.2021
10. Teilnahmeberechtigung
Zugelassen zur Teilnahme am Verfahren sind Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und juristischen Personen folgender Berufsgruppen: Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass in jeder Bewerbung eine natürliche Person vertreten ist, die am Tag der Bekanntmachung entsprechend den Regelungen ihres Heimatlandes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom / Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihre satzungsmäßigen Geschäftszwecke auf Planungsleistungen ausgerichtet sind, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens eine*einer der Gesellschafter*innen oder eine*einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und die*der Verfasser*innen der Entwurfsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen, wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Auslobung des Verfahrens beteiligt waren oder auf die Entscheidung der Jury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
11. Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 (1) RPW 2013). Bei Auswahl zur Teilnahme am Verfahren wird der Nachweis der beruflichen Qualifikation schriftlich nachgefordert. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes prüfen die Auftraggebenden, ob die ausgewählten Teams über eine Teilnahmeberechtigung verfügen. Zum Nachweis der Eignung werden von den Teams folgende Unterlagen verlangt:
- Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer
- Angaben über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
12. Teilnahmeantrag
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per Online-Formular unter:
www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/327
Postalische Einsendungen sind nicht möglich.
Die Teams werden aufgefordert, sich für die Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Hierfür muss, falls nicht vorhanden, ein Login (kostenfreier Basis-Account) über ‚wettbewerbe-aktuell‘ erstellt werden. Nach vollständiger Anmeldung werden dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft die individuellen Zugangsdaten an die zuvor anzugebende Emailadresse zugesandt. Mit den Zugangsdaten kann der Teilnahmeantrag ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
Weitergehende Informationen, die während des Verfahrens möglicherweise versendet werden, werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die von den Büros beim Login hinterlegt wurde.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ein vollständig ausgefülltes und korrekt abgesendetes Online-Bewerbungsformular mit folgenden Angaben notwendig:
1. Nennung der Teilnehmenden
- Büroname
- Ansprechperson
- Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land)
- Telefon
- Büroinhabende
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Nennung der Teilnehmenden beider Professionen erforderlich.
2. Nennung der beruflichen Qualifikation
Bei Auswahl zur Teilnahme am Verfahren wird der Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß Punkt 10. Teilnahmeberechtigung schriftlich nachgefordert.
3. Referenzprojekt
Als Referenzprojekt ist eine Planung (mind. Leistungsphase 2) eines städtebaulichen Verfahrens zur Bewertung einzureichen, welche hinsichtlich des Umfangs, der Größe und der Komplexität der Aufgabenstellung, sowie ggf. der prozessualen und diskursiven Arbeitsweise vergleichbar ist. Der Planungsbeginn muss im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2020 liegen. Das Referenzprojekt muss von den Architekt*innen bzw. Stadtplaner*innen im eigenen Büro erbracht worden sein. Die genannten Kriterien stellen Mindestkriterien dar.
Projektangaben:
- Projektname
- Ort
- Planungsbeginn (Januar 2015 – Dezember 2020)
- erbrachte Leistungsphasen (mind. Leistungsphase 2)
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 500 Zeichen).
Referenzblätter:
Das Referenzprojekt ist zur Bewertung durch ein Auswahlgremium auf maximal zwei DIN A3 Blättern mit Plänen und Bildern darzustellen. Zum Layout der Darstellung gibt es keine Vorgaben. Die Referenzblätter sind als PDF Dateien (max. 10 MB) zur Projektion mittels Beamer hochzuladen. Dateien mit mehr als 10 MB Speicherplatz werden nicht akzeptiert. Auf den Referenzblättern sind keine beschreibenden Texte zu den Projekten erwünscht. Sie werden bei der Prüfung und Bewertung inhaltlich nicht berücksichtigt. Für Erläuterungen in Textform steht im Online-Teilnahmeantrag ein Textfeld „Kurzbeschreibung“ (max. 500 Zeichen) zur Verfügung.
Hinweise zum Teilnahmeantrag:
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Abweichungen von den formalen Anforderungen und Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben eigenständig zu überprüfen, dass ihre Bewerbung korrekt abgespeichert wurde. Dafür gibt es die Kontrollanzeige „Bewerbung vorhanden“, die eingeblendet wird, sobald die Bewerbung abgeschlossen ist.
Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben außerdem zu prüfen, ob die Inhalte ihrer Bewerbung vollständig und korrekt angezeigt werden. Dafür haben sie sowohl die textlichen Inhalte auf der Kontrollseite „Bewerbung vorhanden“ als auch die Referenzblätter zu überprüfen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei den Auftraggebenden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
13. Auswahlkriterien
Es werden maximal 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, sofern die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die formalen Kriterien:
1. Vollständig ausgefülltes und fristgerecht abgesendetes Internet-Bewerbungsformular
2. Erfüllung der vorstehenden Teilnahmebedingungen (siehe Punkt 10. Teilnahmeberechtigung)
3. Nachweis des geforderten Referenzprojektes (siehe Punkt 12. Teilnahmeantrag)
erfüllen, werden sie zur Bewertung durch ein Auswahlgremium zugelassen.
Das Auswahlgremium besteht aus einer Delegation der beteiligten Verwaltungen und wird von drei unabhängigen externen Fachkundigen beraten, bestehend aus Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen mit der Qualifikation der Teilnehmenden.
Das Referenzprojekt wird auf Grundlage der Projektangaben und der eingereichten Projektblätter anhand folgender Kriterien bewertet:
- Erweiterung einer bestehenden städtebaulichen Figur 0 - 5 Punkte
- Einbindung und Verflechtung mit umgebender Struktur 0 - 5 Punkte
- Nutzungsmischung 0 - 5 Punkte
- Freiraumkonzept 0 - 5 Punkte
- Gesamteindruck und Anschaulichkeit 0 - 5 Punkte
ergeben max. 25 Punkte
Dabei werden die Punkte jeweils wie folgt vergeben:
- 0 Punkte nicht bewertbar oder keine bildliche Darstellung
- 1 Punkt mangelhaft
- 2 Punkte ausreichend
- 3 Punkte befriedigend
- 4 Punkte gut
- 5 Punkte sehr gut
Zu der so erzielten Punktzahl (max. 25 Punkte) werden weitere 3 Punkte addiert, wenn das Referenzprojekt in vergleichbarer prozessualer und diskursiver Arbeitsweise entstanden ist. Bei Nichterfüllung werden keine weiteren Punkte addiert. Insgesamt können somit max. 28 Punkte erzielt werden.
Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei gleicher Punktzahl zwischen den jeweiligen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnehmenden durch Los zu bestimmen. Die ausgewählten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden über die in dem Bewerbungsformular unter ‚Kontaktdaten‘ genannte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
14. Schlusstermin
Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrags:
Dienstag, 13.04.2021, 12:00 Uhr
15. Termin der Beauftragung
Die Beauftragung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erfolgt im Rahmen des Versandes der Aufgabenstellung voraussichtlich am:
Dienstag, den 04.05.2021
16. Geforderte Leistungen im Gutachterverfahren
Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen im Gutachterverfahren erwartet:
Städtebaulicher Vorentwurf
Es soll ein städtebaulicher Vorentwurf für den gesamten Planungsbereich sowie den Ergänzungsbereich im Maßstab 1:500 entwickelt werden. Der Entwurf soll Aussagen treffen zu:
- Städtebauliches/räumliches Konzept
Darstellung der Baukörper, ihrer Höhenentwicklung und wichtiger städtebaulicher Raumkanten.
- Freiraumkonzept
Darstellung der Freiraumgliederung und der Funktionsflächen sowie der Raumfolgen unter Einbeziehung der Kirchstraße sowie der Martin-Buber-Straße mit Nentershäuser Platz.
- Erschließungskonzept
Darstellung der Erschließung des Grundstücks mit Anbindungen an das örtliche Straßennetz (insbesondere Fuß- und Radwegeverbindungen) und den ÖPNV sowie Wegebeziehungen und Anbindung an das Hauptgebäude; Stellplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie für Sharing-Modelle.
- Umweltkonzept
Grundsätzliche Aussagen zu ökologischen Anforderungen in Anlehnung an den Leitfaden „Ökologischen Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“.
Darstellung der Ergebnisse
1. Lageplan im Maßstab 1:500
Genordet, mit Darstellung des städtebaulichen Konzepts und des Freiraum- Konzepts sowie der Dachaufsicht, Erschließung der Grundstücke, Ver- und Entsorgung, Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Nutzer sowie Fahrradstellplätze und Flächen für Sharing-Modelle und Tiefgaragenplätze und Ein- und Ausfahrten.
2. Höhenentwicklung des Gebäudeensembles in schematischer Darstellung im Maßstab 1:500.
3. Schnitt durch das Gebäudeensemble mit Anbindung an Bestandsgebäude in schematischer Darstellung im Maßstab 1:500.
4. Erschließungskonzept
- Inneres und äußeres Erschließungskonzept für alle Neubauten
- Anschlusskonzept an den Stadtraum in den Übergangsbereichen zum Dorfanger an der Kirchstraße und am Nentershäuser Platz
- Anbindung an den ÖPNV.
5. Nutzungskonzept
Funktionsdiagramme aller Geschosse mit Flächenzuordnungen.
6. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 2 DIN A 4 Seiten) mit
- Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept und Freiraum
- Aussagen zu den Entwurfskriterien.
7. Berechnungen auf Formblättern
- Flächenberechnungen nach Nutzungsgruppen
- Brutto-Grundfläche BGF (R)
- Brutto-Rauminhalt BRI (R)
- Überbaute Fläche
- GRZ/GFZ.
Besondere Leistungen
8. Exemplarische Darstellung des Büroraumkonzeptes und ausgewählter Räume im Maßstab 1:200,
- Eingangssituation mit Bürgerdiensten
- Bürokonzept mit Varianten der Büroräume (Einzel-/Gruppenräume).
9. Perspektivische Darstellung der Eingangssituation und des Gesamtensembles.
10. Einfaches Massenmodell im Maßstab 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modelleinsatzplatten.
Hinweis:
Die hier genannten Abgabeleistungen stellen den aktuellen Arbeitsstand dar und können insofern nur der Orientierung dienen