Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2023273
- Tag der Veröffentlichung
- 01.03.2018
- Aktualisiert am
- 24.09.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten
- Auslober
- Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
- Koordination
- a:dk architekten datz kullmann, Mainz
- Bewerbungsschluss
- 03.04.2018
- Abgabetermin Pläne
- 08.06.2018
- Abgabetermin Modell
- 15.06.2018
- Preisgerichtssitzung
- 25.06.2018
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Für den Feuerwehrstützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden am Taunus soll ein Neubau errichtet werden. Der bisherige Standort an der Hunsrückstraße 7-9 weist erhebliche Defizite auf. Insbesondere gibt es Einschränkungen der Zu- und Ausfahrtssituation durch den benachbarten Bau- und Wertstoffhof. Außerdem sind die Bestandsgebäude wesentlich zu klein. Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr in den Neubau können die bestehenden Gebäude durch den Bauhof weiter genutzt werden.
Die bebaubare Fläche des Grundstücks umfasst ca. 12.750 qm. Für den Bedarf der Feuerwehrnutzung erscheinen rund 10.000 qm ausreichend, die verbleibende Fläche soll als Büro- oder Gewerbefläche entwickelt werden. Die Nutzungen der Feuerwehr sollen (z. B. durch Überlagerung von Nutzungsbereichen in den Außenbereichen) möglichst flächeneffizient geplant werden, um für die Büro- oder Gewerbenutzungen eine möglichst große und gut nutzbare zusammenhängende Fläche zu bewahren.
Zum Raumprogramm gehören unter anderem 24 Garagenplätze (inklusive 2 Reserveplätze), Räume für 105 Aktive einschließlich Jugendfeuerwehr/Minifeuerwehr, eine Atemschutzwerkstatt sowie 10 Wohnungen. Die Nutzflächen des Feuerwehrgerätehauses umfassen insgesamt ca. 3.500 qm sowie ca. 700 qm für die Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen wie Stellplätze und Einsatzparkplätze, ein Alarm- und Übungshof sowie ein Zwischenlager für kontaminierte Reststoffe.
Einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Für den Feuerwehrstützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden am Taunus soll ein Neubau errichtet werden. Der bisherige Standort an der Hunsrückstraße 7-9 weist erhebliche Defizite auf. Insbesondere gibt es Einschränkungen der Zu- und Ausfahrtssituation durch den benachbarten Bau- und Wertstoffhof. Außerdem sind die Bestandsgebäude wesentlich zu klein. Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr in den Neubau können die bestehenden Gebäude durch den Bauhof weiter genutzt werden.
Die bebaubare Fläche des Grundstücks umfasst ca. 12.750 qm. Für den Bedarf der Feuerwehrnutzung erscheinen rund 10.000 qm ausreichend, die verbleibende Fläche soll als Büro- oder Gewerbefläche entwickelt werden. Die Nutzungen der Feuerwehr sollen (z. B. durch Überlagerung von Nutzungsbereichen in den Außenbereichen) möglichst flächeneffizient geplant werden, um für die Büro- oder Gewerbenutzungen eine möglichst große und gut nutzbare zusammenhängende Fläche zu bewahren.
Zum Raumprogramm gehören unter anderem 24 Garagenplätze (inklusive 2 Reserveplätze), Räume für 105 Aktive einschließlich Jugendfeuerwehr/Minifeuerwehr, eine Atemschutzwerkstatt sowie 10 Wohnungen. Die Nutzflächen des Feuerwehrgerätehauses umfassen insgesamt ca. 3.500 qm sowie ca. 700 qm für die Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen wie Stellplätze und Einsatzparkplätze, ein Alarm- und Übungshof sowie ein Zwischenlager für kontaminierte Reststoffe.
01/03/2018 S42 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Bad Soden am Taunus: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 042-092552
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, vertreten durch Stadtrat Georg Ohlenschläger
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-141
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-151
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.1) Name und Adressen
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Kontaktstelle(n): Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus – Gebäude und Liegenschaften
Telefon: +49 6196208-311
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-365
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5695-25
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus – Submissionsstelle
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-141
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-151
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Feuerwache Bad Soden am Taunus“
Referenznummer der Bekanntmachung: 0
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für den Feuerwehrstützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden am Taunus soll ein Neubau errichtet werden. Der bisherige Standort an der Hunsrückstraße 7-9 weist erhebliche Defizite auf. Insbesondere gibt es Einschränkungen der Zu- und Ausfahrtssituation durch den benachbarten Bau- und Wertstoffhof. Außerdem sind die Bestandsgebäude wesentlich zu klein. Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr in den Neubau können die bestehenden Gebäude durch den Bauhof weiter genutzt werden. Die bebaubare Fläche des Grundstücks umfasst ca. 12750 qm. Für den Bedarf der Feuerwehrnutzung erscheinen rund 10000 qm ausreichend, die verbleibende Fläche soll als Büro- oder Gewerbefläche entwickelt werden. Die Nutzungen der Feuerwehr sollen (z. B. durch Überlagerung von Nutzungsbereichen in den Außenbereichen) möglichst flächeneffizient geplant werden, um für die Büro- oder Gewerbenutzungen eine möglichst große und gut nutzbare zusammenhängende Fläche zu bewahren. Zum Raumprogramm gehören unter anderem 24 Garagenplätze (inklusive 2 Reserveplätze), Räume für 105 Aktive einschließlich Jugendfeuerwehr/Minifeuerwehr, eine Atemschutzwerkstatt sowie 10 Wohnungen. Die Nutzflächen des Feuerwehrgerätehauses umfassen insgesamt ca. 3500 qm sowie ca. 700 qm für die Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen wie Stellplätze und Einsatzparkplätze, ein Alarm- und Übungshof sowie ein Zwischenlager für kontaminierte Reststoffe. Als nächster Verfahrensschritt soll ein Realisierungswettbewerb für die Objektplanung durchgeführt werden, der in ein Vergabeverfahren gemäß VgV integriert ist. Nach derzeitigem Stand ist der Start des Wettbewerbs für die 1. Jahreshälfte 2018 geplant. Der Abschluss des dazugehörigen Vergabeverfahrens wird im Sommer 2018 angestrebt. Bei Planungsbeginn Herbst 2018 wäre eine Fertigstellung bis Mitte 2021 realistisch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen. — Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung, — Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten, — Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen, — Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt. Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. Euro für Personen- und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen. Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Eignungskriterien durch ein Auswahlgremium bewertet: A. Mindestanforderung: Erfahrung in der Planung von Gebäuden vergleichbarer Nutzung, mind. Honorarzone IV (z.B. Feuerwachen) in vergleichbarer Größenordnung und Komplexität Mindestens ein realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat. Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 - ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV - erforderlich. (Wichtungsfaktor 90 %). B. Zusatz: Erfahrung in der Planung von Gebäuden vergleichbarer Nutzung, mind. Honorarzone III (z.B. Wohngebäude); Realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat. Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 - ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV - erforderlich. (Wichtungsfaktor 10 %). Bewertung der Projektreferenzen: Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt: 1. Vergleichbarkeit der Aufgabe (Wichtungsfaktor 40 %) Beurteilung auf dreistufiger Skala: — in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 3 Punkte, — teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 2 Punkte, — in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 1 Punkt. 2. Gestalterische Qualität, Materialien, Details (Wichtungsfaktor 60 %) Beurteilung auf dreistufiger Skala: — überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte, — überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz: 2 Punkte, — überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt. Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Architekten als unabhängigen Beratern zusammen. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 15
Höchstzahl: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: — Erfüllung der funktionalen Anforderungen — Wirtschaftlichkeit in Realisierung und Betrieb — Stadtgestalterische und stadträumliche Qualitäten — Gestaltungsqualität — Ökologie
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme insgesamt 65000 EUR zzgl. Mwst. (1.Preis 26 000 EUR, 2.Preis 16250 EUR, 3.Preis 9750 EUR, Anerkennungen 13000 EUR). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Peter Karle, Architekt, Darmstadt/Siegen
Helmut Kern, Architekt und Stadtplaner, Wiesbaden
Prof. Reinhard Ries, Frankfurt/Main
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim
Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt/Main
N.N., Bürgermeister der Stadt Bad Soden am Taunus
N.N., Stadtrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Michael Serba, Fachbereichsleiter Bauen und Entwickeln, Stadt Bad Soden am Taunus
Nick-Oliver Kromer, Stadtbrandinspektor, Stadt Bad Soden am Taunus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Termine (voraussichtlich): — Start Wettbewerb 16.4.2018 — Abgabe der Unterlagen 4.6.2018 — Preisgericht 25.6.2018 Weitere Angaben: Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Honorarangebotes eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt. Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-311
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-365Internet-Adresse:www.bad-soden.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2018
Deutschland-Bad Soden am Taunus: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 042-092552
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, vertreten durch Stadtrat Georg Ohlenschläger
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-141
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-151
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.1) Name und Adressen
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Kontaktstelle(n): Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus – Gebäude und Liegenschaften
Telefon: +49 6196208-311
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-365
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5695-25
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus – Submissionsstelle
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-141
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-151
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-soden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bad-soden.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Feuerwache Bad Soden am Taunus“
Referenznummer der Bekanntmachung: 0
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für den Feuerwehrstützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden am Taunus soll ein Neubau errichtet werden. Der bisherige Standort an der Hunsrückstraße 7-9 weist erhebliche Defizite auf. Insbesondere gibt es Einschränkungen der Zu- und Ausfahrtssituation durch den benachbarten Bau- und Wertstoffhof. Außerdem sind die Bestandsgebäude wesentlich zu klein. Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr in den Neubau können die bestehenden Gebäude durch den Bauhof weiter genutzt werden. Die bebaubare Fläche des Grundstücks umfasst ca. 12750 qm. Für den Bedarf der Feuerwehrnutzung erscheinen rund 10000 qm ausreichend, die verbleibende Fläche soll als Büro- oder Gewerbefläche entwickelt werden. Die Nutzungen der Feuerwehr sollen (z. B. durch Überlagerung von Nutzungsbereichen in den Außenbereichen) möglichst flächeneffizient geplant werden, um für die Büro- oder Gewerbenutzungen eine möglichst große und gut nutzbare zusammenhängende Fläche zu bewahren. Zum Raumprogramm gehören unter anderem 24 Garagenplätze (inklusive 2 Reserveplätze), Räume für 105 Aktive einschließlich Jugendfeuerwehr/Minifeuerwehr, eine Atemschutzwerkstatt sowie 10 Wohnungen. Die Nutzflächen des Feuerwehrgerätehauses umfassen insgesamt ca. 3500 qm sowie ca. 700 qm für die Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen wie Stellplätze und Einsatzparkplätze, ein Alarm- und Übungshof sowie ein Zwischenlager für kontaminierte Reststoffe. Als nächster Verfahrensschritt soll ein Realisierungswettbewerb für die Objektplanung durchgeführt werden, der in ein Vergabeverfahren gemäß VgV integriert ist. Nach derzeitigem Stand ist der Start des Wettbewerbs für die 1. Jahreshälfte 2018 geplant. Der Abschluss des dazugehörigen Vergabeverfahrens wird im Sommer 2018 angestrebt. Bei Planungsbeginn Herbst 2018 wäre eine Fertigstellung bis Mitte 2021 realistisch.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen. — Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung, — Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten, — Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen, — Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt. Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. Euro für Personen- und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen. Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Eignungskriterien durch ein Auswahlgremium bewertet: A. Mindestanforderung: Erfahrung in der Planung von Gebäuden vergleichbarer Nutzung, mind. Honorarzone IV (z.B. Feuerwachen) in vergleichbarer Größenordnung und Komplexität Mindestens ein realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat. Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 - ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV - erforderlich. (Wichtungsfaktor 90 %). B. Zusatz: Erfahrung in der Planung von Gebäuden vergleichbarer Nutzung, mind. Honorarzone III (z.B. Wohngebäude); Realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat. Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 - ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV - erforderlich. (Wichtungsfaktor 10 %). Bewertung der Projektreferenzen: Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt: 1. Vergleichbarkeit der Aufgabe (Wichtungsfaktor 40 %) Beurteilung auf dreistufiger Skala: — in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 3 Punkte, — teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 2 Punkte, — in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 1 Punkt. 2. Gestalterische Qualität, Materialien, Details (Wichtungsfaktor 60 %) Beurteilung auf dreistufiger Skala: — überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte, — überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz: 2 Punkte, — überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt. Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Architekten als unabhängigen Beratern zusammen. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 15
Höchstzahl: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: — Erfüllung der funktionalen Anforderungen — Wirtschaftlichkeit in Realisierung und Betrieb — Stadtgestalterische und stadträumliche Qualitäten — Gestaltungsqualität — Ökologie
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme insgesamt 65000 EUR zzgl. Mwst. (1.Preis 26 000 EUR, 2.Preis 16250 EUR, 3.Preis 9750 EUR, Anerkennungen 13000 EUR). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW)
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Peter Karle, Architekt, Darmstadt/Siegen
Helmut Kern, Architekt und Stadtplaner, Wiesbaden
Prof. Reinhard Ries, Frankfurt/Main
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim
Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt/Main
N.N., Bürgermeister der Stadt Bad Soden am Taunus
N.N., Stadtrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Michael Serba, Fachbereichsleiter Bauen und Entwickeln, Stadt Bad Soden am Taunus
Nick-Oliver Kromer, Stadtbrandinspektor, Stadt Bad Soden am Taunus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Termine (voraussichtlich): — Start Wettbewerb 16.4.2018 — Abgabe der Unterlagen 4.6.2018 — Preisgericht 25.6.2018 Weitere Angaben: Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Honorarangebotes eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt. Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Str. 73
Bad Soden am Taunus
65812
Deutschland
Telefon: +49 6196208-311
E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de
Fax: +49 6196208-365Internet-Adresse:www.bad-soden.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2018