- wa-ID
- wa-2035790
- Tag der Veröffentlichung
- 24.02.2023
- Aktualisiert am
- 07.11.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
-
Magistrat der Stadt Bremerhaven
vertreten durch
Seestadt Immobilien
Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven - Koordination
- claussen-seggelke stadtplaner, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 23.03.2023 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 01.06.2023
- Abgabetermin Modell
- 08.06.2023
- Preisgerichtssitzung
- 26.06.2023
- Bekanntgabe
- 15.03.2024
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteter Verhandlungsphase
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Verfahrens war die Entwicklung eines hochbaulichen Konzepts für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord im Stadtbremischen Überseehafengebiet mit einer NUF von rund 2.000 m² auf einem rund 10.600 m² großen Plangebiet. Das genaue Flurstück im Stadtbremischen Überseehafengebiet wird im Nachgang zu diesem Verfahren exakt eingemessen.
Eine detaillierte Freiraumgestaltung war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Iris Reuther, Senatsbaudirektorin der Freien Hansestadt Bremen
Prof. Ansgar Schulz, freier Architekt, Leipzig
Silke Grube, freie Architektin, Bremerhaven
Dirk Landwehr, freier Architekt, Hamburg
Sachpreisrichter
Melf Grantz, Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven
Holger Schneeberg, Seestadt Immobilien
Jens Cordes, Magistrat Bremerhaven, Amt 37, Feuerwehr
Deutschland-Bremerhaven: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 040-113935
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projektkoordinator Bennet Fenrich
E-Mail: Bennet.Fenrich@seestadt-immobilien.bremerhaven.de
Telefon: +49 4715902453
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seestadt-immobilien.de
Postanschrift: Lippeltstraße 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ina Scheidt, Herr Torsten Wild, Frau Sophie Dornieden
E-Mail: feuerwache@claussen-seggelke.de
Telefon: +49 4028403416
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.claussen-seggelke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache Nord im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven
Im Zuge der Überprüfung der Hilfsfristen wurde festgestellt, dass in Bremerhaven Teile des Stadtgebiets und das Bremische Überseehafengebiet von der Feuerwehr nicht in angemessener Zeit erreicht werden können. Die Stadt Bremerhaven plant deshalb die Errichtung einer zusätzlichen Feuerwache am östlichen Rand des Stadtbremischen Überseehafengebiets. Das bereits festgelegte Plangebiet umfasst etwa 10.600 m², grenzt westlich an die Alfred-Wegener-Straße und befindet sich im zentralen Zufahrtsbereich des Hafens und der Umschlagsanlagen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Stadtbremischen Überseehafengebietes und gehört damit hoheitlich zur Stadtgemeinde Bremen, das Verfahren wird jedoch von Seestadt Immobilien im Auftrag des Magistrats der Stadt Bremerhaven in Abstimmung mit der Verwaltung der Hansestadt Bremen durchgeführt..
Das Plangebiet ist heute eine gehölzbestandene, waldartige Fläche und Teil eines Grüngürtels, der sich zwischen dem Hafenzubringer Cherbourger bzw. Wurster Straße und dem Hafen- bzw. Gewerbegebiet erstreckt. Es bestehen weiterhin Bezüge zu der grünen Vernetzungsachse „Neue Aue“, welche sich vor allem nördlich und östlich des Plangebiets erstreckt. Direkt westlich grenzen sehr große Flächen für die Lagerung von Fahrzeugen für den Export an. Zwischen dem Plangebiet und der Alfred-Wegener-Straße bestehen derzeit deutliche Höhenunterschiede, sodass nach Abzug der Böschungen rund 10.300 m² zu beplanende Grundstücksfläche verbleiben. Auf dieser Fläche soll der Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord mit einer BGF von insgesamt ca. 2.000qm errichtet werden. Aus den Ergebnissen des Brandschutzbedarfsplans und den zugehörigen Gutachten ergeben sich die Anforderungen an Personal- und Fuhrparkstärke für die neue Feuer- und Rettungswache. Außerdem liegt der Konzeption das Schutzziel nach AGBF von 10 Einsatzfunktionen in 8 Minuten im Norden Bremerhavens und im Stadtbremischen Überseehafengebiet zu Grunde. Es wird eine Feuerwehr-Gruppenwache mit der Unterbringung von 11 Einsatzfunktionen Brandschutz, 4 Funktionen Rettungsdienst, 2 Sachgebietsmitarbeiter*innen Schiffsbrand/Höhenrettung, 2 Mitarbeiter*innen Sachgebiet CBRN, einem Wachleiter und der Unterbringungsmöglichkeit für 2 Auszubildende/Referendare benötigt. Unter Berücksichtigung eines üblichen Dienstplanmodells müssen rund 82 Mitarbeiter*innen untergebracht werden. An das Gebäude werden hohe funktionale und gestalterische Anforderungen gestellt und es sind sehr dezidierte Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen. So sollen die überwiegenden Teile des Neubaus - mit Ausnahme der Wagenhalle - im Passivhausstandard errichtet werden. Das Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für dieses Gebiet.
Zur Auswahl eines überzeugenden Entwurfs wird ein Wettbewerbsverfahren mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb ausgelobt. 4 Büros sollen anhand bekannter Qualifikationen vorab ausgewählt werden, weitere 8 Büros werden anhand von einschlägigen Erfahrungen und Referenzprojekten ausgewählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsbüros gesucht werden, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4 beschriebenen Aufgabe verfügen. Dabei sind unbedingt Erfahrungen mit Neubauten für Feuerwachen, Rettungszentralen und Einsatzzentralen für öffentliche Auftraggeber erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können nach Registrierung unter https://claussen-seggelke.de/bewerberbereich/wettbewerb-bremerhaven.html heruntergeladen werden und sind bis spätestens zu dem unter IV.2.2. benannten Schlussdatum per email an feuerwache@claussen-seggelke.de einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag und der Vordruck für Referenzprojekte sind nach Registrierung unter https://claussen-seggelke.de/bewerberbereich/wettbewerb-bremerhaven.html herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Büro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem. Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4 beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Einreichung weiterer Unterlagen ist zulässig, für die Bewertung werden jedoch ausschließlich die Angaben aus dem Bewerbungsbogen und den Blättern zu den ausgewählten 3 Referenzprojekten herangezogen.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe für Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
- Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt,
- Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte - realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet.
- Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem. Bewerbungsbogen.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.1.2013). Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein realisierter Neubau für eine Feuer- und/oder Rettungswache mit Fahrzeughalle sein. Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A4 erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur jene Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Sie müssen zudem die benannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Erfahrungen in der Planung und Realisierung einer Feuer- oder Rettungswache in ähnlicher Größe und Komplexität (0-7 Pkt.),
- Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Betriebsgebäuden mit ähnlichen Funktionszusammenhängen mit Fahrzeughalle für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.)
- Erfahrungen in der Planung und Realisierung von energieeffizienten, nachhaltigen und zertifizierten Betriebsgebäuden im Passivhausstandard (0-3 Pkt.)
Zur Bewertung werden die vom Bewerber benannten besten 3 Referenzprojekte gesichtet und findet eine kumulierte Bewertung statt. Realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet. Maximal sind 45 Punkte erreichbar.
Die 8 punktbesten Bewerbungen werden zur Teilnahme ausgewählt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden von den Teilnehmern Lösungsvorschläge zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des betrieblichen Konzepts sowie für die Grundrissorganisation erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen und die hohen Nachhaltigkeitsziele erreichen können.
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Erfüllung der formalen Leistungen
- städtebauliche Qualität
- architektonische Qualität
- Umsetzung der räumlich-betrieblichen Konzeption der Feuer- und Rettungswache
- Einhaltung der Vorgaben zur Nutzungskonzeption und zu den Nutzflächen
- Freiräumliche Qualität
- Technische Realisierbarkeit
- Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Betriebskosten
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin schüttet eine Wettbewerbssumme von insgesamt etwa 90.000.- EUR netto aus. Folgende Aufteilung der Preissumme ist geplant, wobei das Preisgericht durch einstimmigen Beschluss die Aufteilung der Preissumme verändern kann:
1. Preis: 14 000.- EUR,
2. Preis: 8 000.- EUR,
3. Preis: 5 000.- EUR.
Anerkennung: 3 000.- EUR.
Es ist vorgesehen, dass jedes teilnehmende Büro ein Bearbeitungshonorar von 5.000 EUR netto erhält.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet. Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wird dabei in angemessener Form berücksichtigt.
Die Bewertung im Verhandlungsverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien:
50% Entwurfsqualität/Wettbewerbsergebnis
25% Baukosten des Entwurfs
10% Projektorganisation/Planungsteam
15% Honorare
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Wettbewerbssumme wird in Teilen als Bearbeitungshonorar und in Teilen als Preisgelder ausgeschüttet.
Im Falle einer Weiterbeauftragung werden die gezahlten Preisgelder in Anrechnung gebracht
Es ist vorgesehen, dass jedes teilnehmende Büro ein Bearbeitungshonorar von 5.000 EUR netto erhält.
Auf einstimmigen Beschluss kann das Preisgericht die Aufteilung der Wettbewerbssumme verändern.
Siehe Punkt IV.3.1 zu dem Folgeauftrag
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach der RPW 2013 durchgeführt und von der Architektenkammer der Hansestadt Bremen registriert. Das Preisgericht wird sich voraussichtlich aus 4 Fach- und 3 Sachpreisrichtern zusammensetzen.
Folgender Zeitplan für das Verfahren ist vorgesehen:
Bewerbungsverfahren: Februar 23
Auswahlentscheidung: März 23
Auslobung: Anfang April 23
Rückfragenkolloquium: April 23
Abgabetermin: Ende Mai 23
Preisgericht: Juni 23
Verhandlungsverfahren: ab August 23
Die Wettbewerbsleistungen umfassen u.a.:
städtebaulich-räumliche Einordnung 1:1.000, Lageplan 1:500, Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:200, Perspektiven, Volumenmodell 1:500, Flächenbilanzen, Erläuterungsbericht sowie Aussage zu Energieeffizienz, nachhaltigen Baumaterialien, Betriebskosten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
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Ort: ohne
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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