- wa-ID
- wa-2030567
- Tag der Veröffentlichung
- 25.12.2020
- Aktualisiert am
- 03.08.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Teilnehmer
- Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Erding
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Bewerbungsschluss
- 26.01.2021
- Abgabetermin Pläne
- 07.05.2021
- Abgabetermin Modell
- 14.05.2021
- Preisgerichtssitzung
- 19.07.2021
- 2. Preisgerichtssitzung
- 20.07.2021
Verfahrensart
Einstufiger, nicht offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Große Kreisstadt Erding nordöstlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt haben wird: die Umwandlung großer Teile des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Erding in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegeben, dass der Großteil des Fliegerhorstes Erding bis zum 31.12.2024 geschlossen werden soll.
In diesem Rahmen muss die Stadt Erding zunächst klären, welche Planungsabsichten sie auf der freiwerdenden Fläche verfolgen will, um deren nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen. Sie hat sich daher entschieden, einen nicht offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuloben. Das Wettbewerbsgebiet umfasst dabei die südliche Hälfte des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 190 ha, wobei ein Kernbereich von ca. 30 ha einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Erding beträgt rd. 380 ha, davon liegen rd. 365 ha auf Erdinger Gemarkung.
Auf dem Areal sollen neue Flächen für Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein großer Flächenanteil ist für Grünflächen vorgesehen, wobei Elemente des ehemaligen Fliegerhorstes in das Nutzungs- und Gestaltungskonzept einbezogen werden können. Im stadtnahen Bereich des Wettbewerbsgebiets soll ein Baugebiet mit überwiegender Wohnnutzung entstehen (Kernbereich).
Die wesentlichen Planungsmaßstäbe im Wettbewerb sind voraussichtlich M 1.2.500 und M 1:1.000 (Kernbereich) sowie M 1:500 für exemplarische Situationen im Kernbereich.
Auf der Grundlage des Wettbewerbs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan für die Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart (Vorsitzende)
Prof. Dr. Martina Baum, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
Jürgen Grothe, Architekt und Stadtplaner, München
Prof. Dr. Thomas Jocher, Architekt und Stadtplaner, München
Nicola Kipp, Architektin und Stadtplanerin, Regierung von Oberbayern
Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Zürich
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Bockhorn
Markus Schäf, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Marzling
Sachpreisrichter*innen
Max Gotz, Oberbürgermeister der Stadt Erding
Burkhard Köppen, Mitglied des Stadtrats
Walter Rauscher, Mitglied des Stadtrats
Herbert Maier, Mitglied des Stadtrats
Petra Bauernfeind, 2. Bürgermeisterin, Mitglied des Stadtrats
Hans Balbach, Mitglied des Stadtrats
Stefan Grabrucker, Mitglied des Stadtrats
Wolfgang Kellermann, Mitglied des Stadtrats
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem
1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den ausgelobten Planungsleistungen zu beauftragen.
Einstufiger, nicht offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Große Kreisstadt Erding nordöstlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt haben wird: die Umwandlung großer Teile des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Erding in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegeben, dass der Großteil des Fliegerhorstes Erding bis zum 31.12.2024 geschlossen werden soll.
In diesem Rahmen muss die Stadt Erding zunächst klären, welche Planungsabsichten sie auf der freiwerdenden Fläche verfolgen will, um deren nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen. Sie hat sich daher entschieden, einen nicht offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuloben. Das Wettbewerbsgebiet umfasst dabei die südliche Hälfte des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 190 ha, wobei ein Kernbereich von ca. 30 ha einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Erding beträgt rd. 380 ha, davon liegen rd. 365 ha auf Erdinger Gemarkung.
Auf dem Areal sollen neue Flächen für Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein großer Flächenanteil ist für Grünflächen vorgesehen, wobei Elemente des ehemaligen Fliegerhorstes in das Nutzungs- und Gestaltungskonzept einbezogen werden können. Im stadtnahen Bereich des Wettbewerbsgebiets soll ein Baugebiet mit überwiegender Wohnnutzung entstehen (Kernbereich).
Die wesentlichen Planungsmaßstäbe im Wettbewerb sind voraussichtlich M 1.2.500 und M 1:1.000 (Kernbereich) sowie M 1:500 für exemplarische Situationen im Kernbereich.
Auf der Grundlage des Wettbewerbs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan für die Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart (Vorsitzende)
Prof. Dr. Martina Baum, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
Jürgen Grothe, Architekt und Stadtplaner, München
Prof. Dr. Thomas Jocher, Architekt und Stadtplaner, München
Nicola Kipp, Architektin und Stadtplanerin, Regierung von Oberbayern
Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Zürich
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Bockhorn
Markus Schäf, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Marzling
Sachpreisrichter*innen
Max Gotz, Oberbürgermeister der Stadt Erding
Burkhard Köppen, Mitglied des Stadtrats
Walter Rauscher, Mitglied des Stadtrats
Herbert Maier, Mitglied des Stadtrats
Petra Bauernfeind, 2. Bürgermeisterin, Mitglied des Stadtrats
Hans Balbach, Mitglied des Stadtrats
Stefan Grabrucker, Mitglied des Stadtrats
Wolfgang Kellermann, Mitglied des Stadtrats
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem
1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den ausgelobten Planungsleistungen zu beauftragen.
24/12/2020 S251
Deutschland-Erding: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 251-632678
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Erding
Postanschrift: Landshuter Straße 1
Ort: Erding
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: Erding@bgsm.de
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgsm.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.bgsm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bgsm.de/aktuelles.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einstufiger, nicht offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Fliegerhorst Erding
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Große Kreisstadt Erding nordöstlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt haben wird: die Umwandlung großer Teile des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Erding in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegeben, dass der Großteil des Fliegerhorstes Erding bis zum 31.12.2024 geschlossen werden soll.
In diesem Rahmen muss die Stadt Erding zunächst klären, welche Planungsabsichten sie auf der freiwerdenden Fläche verfolgen will, um deren nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen. Sie hat sich daher entschieden, einen nicht offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuloben. Das Wettbewerbsgebiet umfasst dabei die südliche Hälfte des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 190 ha, wobei ein Kernbereich von ca. 30 ha einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Erding beträgt rd. 380 ha, davon liegen rd. 365 ha auf Erdinger Gemarkung.
Auf dem Areal sollen neue Flächen für Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein großer Flächenanteil ist für Grünflächen vorgesehen, wobei Elemente des ehemaligen Fliegerhorstes in das Nutzungs- und Gestaltungskonzept einbezogen werden können. Im stadtnahen Bereich des Wettbewerbsgebiets soll ein Baugebiet mit überwiegender Wohnnutzung entstehen (Kernbereich).
Die wesentlichen Planungsmaßstäbe im Wettbewerb sind voraussichtlich M 1.2.500 und M 1:1.000 (Kernbereich) sowie M 1:500 für exemplarische Situationen im Kernbereich.
Auf der Grundlage des Wettbewerbs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan für die Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur ausgewählt, die die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Verkehrsplanung, Energieplanung, Immissionsschutz wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1 Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen;
2 Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6 Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
— städtebaulicher Entwurf oder städtebauliche Planung für einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW oder GRW,
— Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 15 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau,
— Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung.
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3) mit folgenden Angaben: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Stadtplaner*in Landschaftsarchitekt*in (nicht eigenständig teilnahmeberechtigt); Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben, sofern die Einzelbewerber*in nicht selbst alle notwendigen beruflichen Qualifikationen nachweisen kann. (Nähere Auskünfte siehe Download „Ergänzende Unterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bauchplan Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, München
morpho-logic Architekten Stadtplaner, München mit ver.de Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Freising
Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH, Dortmund
Reicher Haase Assoziierte GmbH, Aachen
Teleinternetcafè Architektur und Urbanismus, Krauth Kumberger Schmidt PartGmbB, Berlin mit Treibhaus Landschaftsarchitektur Hamburg
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb;
— Leistungs- und Programmerfüllung,
— städtebauliche Idee und Einbindung, Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten,
— Nutzungs- und Gestaltungsqualität der Freiräume,
— Berücksichtigung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Funktionen,
— Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der schalltechnischen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der energetischen Rahmenbedingungen,
— ökologische und klimatische Wertigkeit,
— Umsetzbarkeit des Bebauungs- und des Freiraumkonzeptes,
— Funktionsfähigkeit der äußeren und inneren Erschließung,
— Angemessenheit in gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/01/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/02/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 250 000 EUR. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 5 000 EUR je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Max Gotz, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Erding
Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Miriam Vanessa Carlow, Architektin und Stadtplanerin Berlin
Prof. Dr. Thomas Jocher, Architekt und Stadtplaner, München
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin Stadtplanerin, Bockhorn
Martin Rist, Landschaftsarchitekt, Marzling
Prof. Christina Simon-Philipp, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Weitere Sach- und Fachpreisrichter*innen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist per E-Mail an die Adresse „erding@bgsm.de fristgerecht bis zum unter Punkt IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Termin einzureichen. Der Anhang der Mail darf eine Größe von 15 MB nicht überschreiten, anderenfalls muss eine Bereitstellung der Unterlagen über einen Downloadlink erfolgen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2.2) sind die Bewerber*innen verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, ebenso wie Bewerbungen auf dem Postweg.
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt. Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter Punkt I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden: erding@bgsm.de (max. 15 MB)
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nachweis der Eignung, zum Datenschutz, zur weiteren Beauftragung und zu den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2020
Deutschland-Erding: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 251-632678
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Erding
Postanschrift: Landshuter Straße 1
Ort: Erding
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: Erding@bgsm.de
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgsm.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.bgsm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bgsm.de/aktuelles.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einstufiger, nicht offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Fliegerhorst Erding
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Große Kreisstadt Erding nordöstlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt haben wird: die Umwandlung großer Teile des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Erding in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegeben, dass der Großteil des Fliegerhorstes Erding bis zum 31.12.2024 geschlossen werden soll.
In diesem Rahmen muss die Stadt Erding zunächst klären, welche Planungsabsichten sie auf der freiwerdenden Fläche verfolgen will, um deren nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen. Sie hat sich daher entschieden, einen nicht offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuloben. Das Wettbewerbsgebiet umfasst dabei die südliche Hälfte des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 190 ha, wobei ein Kernbereich von ca. 30 ha einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Erding beträgt rd. 380 ha, davon liegen rd. 365 ha auf Erdinger Gemarkung.
Auf dem Areal sollen neue Flächen für Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein großer Flächenanteil ist für Grünflächen vorgesehen, wobei Elemente des ehemaligen Fliegerhorstes in das Nutzungs- und Gestaltungskonzept einbezogen werden können. Im stadtnahen Bereich des Wettbewerbsgebiets soll ein Baugebiet mit überwiegender Wohnnutzung entstehen (Kernbereich).
Die wesentlichen Planungsmaßstäbe im Wettbewerb sind voraussichtlich M 1.2.500 und M 1:1.000 (Kernbereich) sowie M 1:500 für exemplarische Situationen im Kernbereich.
Auf der Grundlage des Wettbewerbs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan für die Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur ausgewählt, die die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Verkehrsplanung, Energieplanung, Immissionsschutz wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1 Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen;
2 Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6 Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
— städtebaulicher Entwurf oder städtebauliche Planung für einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW oder GRW,
— Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 15 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau,
— Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung.
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3) mit folgenden Angaben: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Stadtplaner*in Landschaftsarchitekt*in (nicht eigenständig teilnahmeberechtigt); Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben, sofern die Einzelbewerber*in nicht selbst alle notwendigen beruflichen Qualifikationen nachweisen kann. (Nähere Auskünfte siehe Download „Ergänzende Unterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bauchplan Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, München
morpho-logic Architekten Stadtplaner, München mit ver.de Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Freising
Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH, Dortmund
Reicher Haase Assoziierte GmbH, Aachen
Teleinternetcafè Architektur und Urbanismus, Krauth Kumberger Schmidt PartGmbB, Berlin mit Treibhaus Landschaftsarchitektur Hamburg
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb;
— Leistungs- und Programmerfüllung,
— städtebauliche Idee und Einbindung, Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten,
— Nutzungs- und Gestaltungsqualität der Freiräume,
— Berücksichtigung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Funktionen,
— Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der schalltechnischen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der energetischen Rahmenbedingungen,
— ökologische und klimatische Wertigkeit,
— Umsetzbarkeit des Bebauungs- und des Freiraumkonzeptes,
— Funktionsfähigkeit der äußeren und inneren Erschließung,
— Angemessenheit in gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/01/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/02/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 250 000 EUR. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 5 000 EUR je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Max Gotz, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Erding
Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Miriam Vanessa Carlow, Architektin und Stadtplanerin Berlin
Prof. Dr. Thomas Jocher, Architekt und Stadtplaner, München
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin Stadtplanerin, Bockhorn
Martin Rist, Landschaftsarchitekt, Marzling
Prof. Christina Simon-Philipp, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Weitere Sach- und Fachpreisrichter*innen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist per E-Mail an die Adresse „erding@bgsm.de fristgerecht bis zum unter Punkt IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Termin einzureichen. Der Anhang der Mail darf eine Größe von 15 MB nicht überschreiten, anderenfalls muss eine Bereitstellung der Unterlagen über einen Downloadlink erfolgen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2.2) sind die Bewerber*innen verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, ebenso wie Bewerbungen auf dem Postweg.
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt. Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter Punkt I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden: erding@bgsm.de (max. 15 MB)
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nachweis der Eignung, zum Datenschutz, zur weiteren Beauftragung und zu den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2020