- wa-ID
- wa-2036125
- Tag der Veröffentlichung
- 21.04.2023
- Aktualisiert am
- 02.05.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Architektur gemeinsam mit Landschaftsarchitektur
- Auslober
- Stadt Fürstenfeldbruck
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Bewerbungsschluss
- 17.05.2023 23:59
- Preisgerichtssitzung
- 28.09.2023
- Beteiligung 2. Stufe
- 5 Arbeiten
- Abgabetermin Pläne 2. Stufe
- 20.03.2024
- Preisgerichtssitzung 2. Stufe
- 03.04.2024
- Preisgerichtssitzung 2. Stufe
- 25.04.2024
Nicht offener städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit zwei Wettbewerbsstufen
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes für das ca. 200 ha umfassende Fliegerhorst-Areal in Fürstenfeldbruck.
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck westlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt und ihren weiteren Umkreis haben wird: die Umwandlung des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesministerium der Verteidigung bekannt gegeben, dass es die vollständige Auflassung der im Gemeindegebiet Fürstenfeldbruck liegenden militärischen Liegenschaften am „Fliegerhorst Fürstenfeldbruck“ vornehmen wird.
Mit der Konversion von der militärischen in die zivile Nutzung fällt der Standort zurück in die kommunale Planungshoheit der Stadt Fürstenfeldbruck und damit in die eigenverantwortliche Gestaltung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zukunft des Geländes.
Die Stadt Fürstenfeldbruck möchte frühzeitig Konzepte für eine nachhaltige und geordnete Entwicklung der freiwerdenden Fläche entwickeln. Sie hat sich daher entschieden, auf der Grundlage bereits erfolgter Voruntersuchungen einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben.
Ziel ist es, ein überzeugendes Gesamtkonzept zu finden, das die vielseitige Geschichte des Fliegerhorst aufgreift, neuen Raum für Wohnen und Arbeiten schafft, das unverwechselbare Freiraumqualitäten anbietet und wegweisend in Bezug auf Klimaschutz und -anpassung ist.
Besondere Herausforderungen der Planungsaufgabe sind:
- Überwindung der isolierten Insellage des Areals, Verknüpfung mit der Kernstadt.
- Beachtung regionaler bzw. landkreisweiter Abhängigkeiten und die Harmonisierung grundsätzlicher Entwicklungsvorstellungen für angrenzende Bereiche in den Nachbarkommunen.
- Integration umfangreicher denkmalgeschützer Strukturen im Wettbewerbsgebiet.
- Entwicklung eines innovativen und zukunftsfähigen Mobilitätskonzepts, das die Belange der Stadt Fürstenfeldbruck und der benachbarten Kommunen gleichermaßen berücksichtigt
- Entwicklung eines attraktiven Freiraumkonzepts, dass einerseits den Ansprüchen des Natur- und Artenschutzes Rechnung trägt und andererseits dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gerecht wird.
Die Stadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt, sich an der IBA Metropolregion München mit innovativen Projekten zum Thema „Verkehrsräume“ zu beteiligen. Das Areal Fliegerhorst bietet sich hierfür vorrangig an.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den südlichen Bereich des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 182 ha. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck beträgt rd. 506 ha, davon liegen rd. 182 ha auf Fürstenfeldbrucker Gemarkung.
Fachpreisrichter*innen
Johannes Dachsel, Architekt und Stadtplaner, Stadtbaurat FFB
Prof. Dr. Janna Hohn, Architektin, Frankfurt
Michel Hinnenthal, Landschaftsarchitekt, München
Prof. Dr. Birgit Kröniger, Landschaftsarchitektin, Freising
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
Ingo Schötz, Architekt, StMB, Referatsleitung Städtebauförderung
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München
Sachpreisrichter
Christian Götz, Oberbürgermeister Stadt Fürstenfeldbruck
Dr. Michael Schanderl, stellvertretender Landrat, Landkreis Fürstenfeldbruck
Dr. Georg Jakobs, Mitglied des Stadtrats
Dr. Andreas Rothenberger, Mitglied des Stadtrats
Christian Stangl, 2. Bürgermeister
Philipp Heimerl, Mitglied des Stadtrats
Georg Stockinger, Referent des Stadtrates Konversion Fliegerhorst
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den ausgelobten Planungsleistungen zu beauftragen. Die in der schriftlichen Beurteilung genannten Hinweise sollen der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Deutschland-Fürstenfeldbruck: Stadtplanung
2023/S 079-238807
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 31
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
E-Mail: FFB-Fliegerhorst@bgsm.de
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener 2-phasiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb Fliegerhorst Fürstenfeldbruck
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck westlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt und ihren weiteren Umkreis haben wird: die Umwandlung des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesministerium der Verteidigung bekannt gegeben, dass es die vollständige Auflas- sung der im Gemeindegebiet Fürstenfeldbruck liegenden militärischen Liegenschaften am „Fliegerhorst Fürstenfeldbruck“ vornehmen wird.
Mit der Konversion von der militärischen in die zivile Nutzung fällt der Standort zurück in die kommunale Planungshoheit der Stadt Fürstenfeldbruck und damit in die eigenverantwortliche Gestaltung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zukunft des Geländes.
Die Stadt Fürstenfeldbruck möchte frühzeitig Konzepte für eine nachhaltige und geordnete Entwicklung der freiwerdenden Fläche entwickeln. Sie hat sich daher entschieden, auf der Grundlage bereits erfolgter Voruntersuchungen einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben.
Ziel ist es, ein überzeugendes Gesamtkonzept zu finden, das die vielseitige Geschichte des Fliegerhorst aufgreift, neuen Raum für Wohnen und Arbeiten schafft, das unverwechselbare Freiraumqualitäten anbietet und wegweisend in Bezug auf Klimaschutz und -anpassung ist.
Besondere Herausforderungen der Planungsaufgabe sind:
- Überwindung der isolierten Insellage des Areals, Verknüpfung mit der Kernstadt.
- Beachtung regionaler bzw. landkreisweiter Abhängigkeiten und die Harmonisierung grundsätzlicher Entwicklungsvorstellungen für angrenzende Bereiche in den Nachbarkommunen.
- Integration umfangreicher denkmalgeschützer Strukturen im Wettbewerbsgebiet.
- Entwicklung eines innovativen und zukunftsfähigen Mobilitätskonzepts, das die Belange der Stadt Fürstenfeldbruck und der benachbarten Kommunen gleichermaßen berücksichtigt
- Entwicklung eines attraktiven Freiraumkonzepts, dass einerseits den Ansprüchen des Natur- und Artenschutzes Rechnung trägt und andererseits dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gerecht wird.
Die Stadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt, sich an der IBA Metropolregion München mit innovativen Projekten zum Thema „Verkehrsräume“ zu beteiligen. Das Areal Fliegerhorst bietet sich hierfür vorrangig an.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den südlichen Bereich des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 182 ha. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck beträgt rd. 506 ha, davon liegen rd. 182 ha auf Fürstenfeldbrucker Gemarkung.
Text weiter bei den beiliegenden "Ergänzenden Unterlagen".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Architektur gemeinsam mit Landschaftsarchitektur ausgewählt, die die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Verkehrsplanung wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen;
2. Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. §124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6. Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
- städtebaulicher Entwurf, Masterplan bzw. Wettbewerbsbeitrag in einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb
- Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 15 ha Bauflächen
- Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung;
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3 Querformat) und muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellung, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
Architekt*in; Landschaftsarchitekt*in; Stadtplaner*in - Text weiter bei den beiliegenden "Ergänzenden Unterlagen".
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Beurteilungskriterien im Wettbewerb vorgesehen:
- Vollständigkeit der Leistungs- und Programmerfüllung
- Städtebauliche Struktur und Gestalt, Umgang mit dem baulichen und freiräumlichen Bestand
- Siedlungs- und Nutzungsstruktur
- Qualität und Funktionalität der Erschließung
- Qualität und Funktionalität der Grün- und Freiraumplanung
- Immissionsschutz
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 435.000 €, davon 250.000 € in Stufe 1 und 185.000 € in Stufe 2. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 12.500 € je Teilnehmerteam in der Wettbewerbsstufe 1 und 20.000 € in der Wettbewerbsstufe 2.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben zum Bewerbungsverfahren
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch unter folgender Adresse eingereicht wer-den: https://plattform.aumass.de:(Projekt)
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren können über das Vergabeportal „aumass“ unter dem Link https://plattform.aumass.de:(Projekt) an die Verfahrensbetreuung gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Weitere Informationen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nachweis der Eignung, zum Datenschutz und zu den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).