Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- Zwischenbericht
- wa-ID
- wa-2025071
- Tag der Veröffentlichung
- 09.10.2018
- Aktualisiert am
- 24.07.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Beteiligung
- 36 Arbeiten
- Auslober
- Saarland
- Koordination
- stadtbauplan GmbH, Darmstadt
- Bewerbungsschluss
- 05.11.2018
- Preisgerichtssitzung
- 10.04.2019
Verfahrensart
Nicht offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Für die Universität des Saarlandes soll auf dem weitläufigen Campus Saarbrücken ein neues Forschungsgebäude entstehen. Innerhalb des baulich dicht genutzten Campus wird der Neubau auf einer bis zum Maßnahmenbeginn freigeräumten Fläche errichtet. Dieser dient als Zentrum zur Bündelung und Zusammenführung unterschiedlicher Forschergruppen in den Fachbereichen Experimentelle und Theoretische (Bio-)Physik. Neben den einzelnen Arbeitsgruppen, die ihre separaten Bereiche erhalten, werden neben gemeinschaftlich genutzten Speziallaboren, wie Reinraum und Zellkulturlabor, zusätzlich Seminarräume, Labore für Biologie, Chemie und Physik aber auch Zonen zum Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Präsentationen benötigt. Die Nutzung als Seminar- und Konferenzräume ist ggf. unter Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.
Die Flächen des Raumprogramms belaufen sich auf ca. 3 900 m2 NUF (Regelfall). Die Gesamt-BGF beträgt ca. 8 800 m2 (BRI ca. 33 600 m³).
Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Neubau Zentrum Biophysik (ZBP)‘.
Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 23,0 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 37,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.
Wichtiger Hinweis zu Projektzeitraum:
Unterstützt wird die Bauaufgabe mit Fördermitteln. Das Gebäude ist im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten genehmigt und ist deshalb in einer straffen Terminschiene umzusetzen. Abschluss der Baumaßahme muss zum 31.12.2023 erfolgen.
Fachpreisrichter
Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
Andreas Hilgers, Architekt, Saarbrücken
Prof. Linus Hofrichter, Architekt, Ludwigshafen am Rhein
Ltd. MR Daniel Kempf, Leiter der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken
Prof. Heiko Lukas, Architekt, Saarbrücken
Alexander Schwehm, Architekt, Saarlouis
Ltd. BD Rainer Tschunko, Architekt und Leiter der Abteilung Staatliche Hochbaubehörde im Landesverwaltungsamt, Saarbrücken
Nicht offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Für die Universität des Saarlandes soll auf dem weitläufigen Campus Saarbrücken ein neues Forschungsgebäude entstehen. Innerhalb des baulich dicht genutzten Campus wird der Neubau auf einer bis zum Maßnahmenbeginn freigeräumten Fläche errichtet. Dieser dient als Zentrum zur Bündelung und Zusammenführung unterschiedlicher Forschergruppen in den Fachbereichen Experimentelle und Theoretische (Bio-)Physik. Neben den einzelnen Arbeitsgruppen, die ihre separaten Bereiche erhalten, werden neben gemeinschaftlich genutzten Speziallaboren, wie Reinraum und Zellkulturlabor, zusätzlich Seminarräume, Labore für Biologie, Chemie und Physik aber auch Zonen zum Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Präsentationen benötigt. Die Nutzung als Seminar- und Konferenzräume ist ggf. unter Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.
Die Flächen des Raumprogramms belaufen sich auf ca. 3 900 m2 NUF (Regelfall). Die Gesamt-BGF beträgt ca. 8 800 m2 (BRI ca. 33 600 m³).
Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Neubau Zentrum Biophysik (ZBP)‘.
Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 23,0 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 37,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.
Wichtiger Hinweis zu Projektzeitraum:
Unterstützt wird die Bauaufgabe mit Fördermitteln. Das Gebäude ist im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten genehmigt und ist deshalb in einer straffen Terminschiene umzusetzen. Abschluss der Baumaßahme muss zum 31.12.2023 erfolgen.
Fachpreisrichter
Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
Andreas Hilgers, Architekt, Saarbrücken
Prof. Linus Hofrichter, Architekt, Ludwigshafen am Rhein
Ltd. MR Daniel Kempf, Leiter der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken
Prof. Heiko Lukas, Architekt, Saarbrücken
Alexander Schwehm, Architekt, Saarlouis
Ltd. BD Rainer Tschunko, Architekt und Leiter der Abteilung Staatliche Hochbaubehörde im Landesverwaltungsamt, Saarbrücken
09/10/2018 S194 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Saarbrücken: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 194-439829
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde
Hardenbergstr. 6
Saarbrücken
66119
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ferber
Telefon: +49 681 / 501-4434
E-Mail: b.ferber@lava.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-4444
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E63777861
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151 / 9957-0
E-Mail: zbp-wbw@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E63777861
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Inneres, Bauen und Sport
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV i. V. mit GRW Saar) Neubau Forschungsgebäude Zentrum Biophysik der UdS, Saarbrücken mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (§80 VgV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 36-800.032.04.01
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für die Universität des Saarlandes soll auf dem weitläufigen Campus Saarbrücken ein neues Forschungsgebäude entstehen. Innerhalb des baulich dicht genutzten Campus wird der Neubau auf einer bis zum Maßnahmenbeginn freigeräumten Fläche errichtet. Dieser dient als Zentrum zur Bündelung und Zusammenführung unterschiedlicher Forschergruppen in den Fachbereichen Experimentelle und Theoretische (Bio-)Physik. Neben den einzelnen Arbeitsgruppen, die ihre separaten Bereiche erhalten, werden neben gemeinschaftlich genutzten Speziallaboren, wie Reinraum und Zellkulturlabor, zusätzlich Seminarräume, Labore für Biologie, Chemie und Physik aber auch Zonen zum Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Präsentationen benötigt. Die Nutzung als Seminar- und Konferenzräume ist ggf. unter Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.
Die Flächen des Raumprogramms belaufen sich auf ca. 3 900 m2 NUF (Regelfall). Die Gesamt-BGF beträgt ca. 8 800 m2 (BRI ca. 33 600 m³).
Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Neubau Zentrum Biophysik (ZBP)‘.
Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 23,0 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 37,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.
Wichtiger Hinweis zu Projektzeitraum:
Unterstützt wird die Bauaufgabe mit Fördermitteln. Das Gebäude ist im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten genehmigt und ist deshalb in einer straffen Terminschiene umzusetzen. Abschluss der Baumaßahme muss zum 31.12.2023 erfolgen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Architekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Insgesamt sind max. 50 Teilnehmer geplant. Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten Bewerbungen werden 34 Teilnehmer zusätzlich zu den bereits 16 gesetzten Teilnehmern (siehe Pkt. IV.1.7) gelost (gem. Ziff. 2.4.3. GRW Saar 2015).
Zur Teilnahme an der Losung genügen die Vollständigkeit der Bewerbung und der geforderten Unterlagen/Nachweise. Die ausgewählten Bewerber werden im Anschluss benachrichtigt.
Zur Bewerbung sind zwingend die beigefügten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform nach § 126b BGB bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Einzureichen ist:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften (BG) eine von sämtlichen Mitgliedern in Reinschrift ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1, § 79 Abs. 2 VgV und § 123 Abs. 1, § 124 Abs. 1 GWB vorliegen, wird mit Abgabe des Teilnahmeantrags durch die Angabe des Namens in Reinschrift versichert,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) vom 06.02.2013 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gem. § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG vom 12.10.2017 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 924, 966),
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes (von jedem Mitglied der BG),
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (von jedem Mitglied der BG).
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Verhandlungsverfahren
Von den Preisträgern/Bietern sind spätestens zum Verhandlungsverfahren zudem folgende Nachweise ihrer Eignung gemäß § 45 und 75 i. V. m. § 46 VgV vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (von jedem Mitglied einer BG); im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von mind. 500.000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— Angabe der Anzahl und Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der BG und NU werden berücksichtigt.
Mindesteignung: 6 fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
— mind. eine Referenz für öffentliche Auftraggeber oder mit verbindlicher Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes (Vergabe der Bauleistungen) mit mind. 2,0 Mio. EUR netto (KG 300+400), mind. 70 % HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI und Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2013.
Hinweis:
Werden die geforderten Eignungsnachweise spätestens zum Zeitpunkt des Verhandlungsverfahrens nicht vorgelegt, so wird der Preisträger/Bieter ungeachtet des Wettbewerbsergebnisses ausgeschlossen!
Da das Bauvorhaben in einem knappen Zeitraum (bis Ende 2023) umzusetzen ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abgesehen von dem vorgenannten Eignungsnachweis mit dem Angebot bzw. im Rahmen der Vergabeverhandlung der Nachweis einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erbracht werden muss.
Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden (zum Wettbewerb) oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV, zum Verhandlungsverfahren mit Nachunternehmer) bedienen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/Architektin (Fortführung unter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 50
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
— Krüger Architekten PartG mbG, Saarbrücken
— Schaus Decker Architekten GmbH, Sulzbach
— Arge Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH, Eppelborn und Simon Freie Architekten, Stuttgart
— CBAG Beaumont Gergen Architekten PartGmbB, Saarlouis
— bhk Architekten GmbH, Saarlouis
— Hepp + Zenner Architekten, Saarbrücken
— FLOSUNDK architektur+urbanistik GmbH, Saarbrücken
— berwanger:architektur GmbH, St. Wendel
— AS-Plan Architekten, Kaiserslautern
— Nickl & Partner Architekten AG, München
— Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten, Stuttgart
— me di um Architekten Roloff, Ruffing + Partner, Hamburg
— kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
— Itten+Brechbühl AG, Berlin
— Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB, München
— Schneider + Sendelbach Architektengesellschaft mbH, Braunschweig
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Städtebauliche Einbindung,
— Erfüllung Raumprogramm,
— Funktionalität,
— Räumliche und gestalterische Qualität,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/11/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/11/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Ankäufe in Höhe von 150 000 EUR (zzgl. MwSt.) vergeben.
1) Preis 37 500 EUR netto,
2) Preis 30 000 EUR netto,
3) Preis 22 500 EUR netto,
4) Preis 18 000 EUR netto,
5) Preis 12 000 EUR netto.
Für Ankäufe sind insgesamt 30 000 EUR (zzgl. MwSt.) veranschlagt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu vergeben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es sind keine Bearbeitungshonorare vorgesehen.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
- Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
- Andreas Hilgers, Architekt, Saarbrücken
- Prof. Linus Hofrichter, Architekt, Ludwigshafen am Rhein
- Ltd. MR Daniel Kempf, Architekt und Leiter der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- Prof. Heiko Lukas, Architekt und Baudezernent, Saarbrücken
- Alexander Schwehm, Architekt und Vorstand der AKS, Saarlouis
- BD Rainer Tschunko, Architekt und Leiter der Abteilung Staatliche Hochbaubehörde, Saarbrücken
Stellvertretende Fachpreisrichterin: BORin Kerstin Schirm, Architektin und Leiterin des Referats Hochschulbau, Bauordnungsrecht der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- MR Egon Fischer, Ministerium für Finanzen und Europa, Saarbrücken
- LMRin Dr. Annette Groh, Staatskanzlei, Leiterin Abteilung WT (Wissenschaft, Hochschule, Technologie), Saarbrücken
- Prof. Dr. Ludger Santen, Fachbereich Theoretische Physik, Saarbrücken
- Prof. Dr. rer. Nat. Manfred Schmitt, Präsident der UdS, Saarbrücken
Stellvertretende Sachpreisrichterin: Meike Kunert, Campusentwicklung, Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekten), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Weitere Bearbeitung
Der Auslober ist gewillt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern weitere Leistungen gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2015 sowie § 34 HOAI 2013 zu übertragen (mindestens Leistungsphase 2 bis 5)
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe realisiert wird,
— soweit die Teilnehmer, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurden, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9, ganz oder teilweise, bleibt vorbehalten.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Der vergebene Preis wird dabei als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 40 % berücksichtigt.
VI.3.3) Bewerbungsvordrucke
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin eingegangen sind und auf Grundlage der vorgegebenen Formblätter erstellt wurden. Bewerbungen können ausschließlich digital über die unter I.3) genannten Kontaktstelle eingereicht werden.
VI.3.4) Voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: Ende November 2018
Kolloquium: Mitte Dezember 2018
Abgabe Pläne und Formulare: Mitte Februar 2019
Abgabe Modell: eine Woche nach Abgabe der Pläne und Formulare
Preisgericht: Mitte April 2019 (zweitägig)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 681 / 501-4994
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-3506
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2018
Deutschland-Saarbrücken: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 194-439829
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde
Hardenbergstr. 6
Saarbrücken
66119
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ferber
Telefon: +49 681 / 501-4434
E-Mail: b.ferber@lava.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-4444
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E63777861
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151 / 9957-0
E-Mail: zbp-wbw@stadtbauplan.de
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E63777861
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Inneres, Bauen und Sport
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV i. V. mit GRW Saar) Neubau Forschungsgebäude Zentrum Biophysik der UdS, Saarbrücken mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (§80 VgV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 36-800.032.04.01
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für die Universität des Saarlandes soll auf dem weitläufigen Campus Saarbrücken ein neues Forschungsgebäude entstehen. Innerhalb des baulich dicht genutzten Campus wird der Neubau auf einer bis zum Maßnahmenbeginn freigeräumten Fläche errichtet. Dieser dient als Zentrum zur Bündelung und Zusammenführung unterschiedlicher Forschergruppen in den Fachbereichen Experimentelle und Theoretische (Bio-)Physik. Neben den einzelnen Arbeitsgruppen, die ihre separaten Bereiche erhalten, werden neben gemeinschaftlich genutzten Speziallaboren, wie Reinraum und Zellkulturlabor, zusätzlich Seminarräume, Labore für Biologie, Chemie und Physik aber auch Zonen zum Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Präsentationen benötigt. Die Nutzung als Seminar- und Konferenzräume ist ggf. unter Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu planen.
Die Flächen des Raumprogramms belaufen sich auf ca. 3 900 m2 NUF (Regelfall). Die Gesamt-BGF beträgt ca. 8 800 m2 (BRI ca. 33 600 m³).
Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Neubau Zentrum Biophysik (ZBP)‘.
Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen ca. 23,0 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 37,0 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.
Wichtiger Hinweis zu Projektzeitraum:
Unterstützt wird die Bauaufgabe mit Fördermitteln. Das Gebäude ist im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten genehmigt und ist deshalb in einer straffen Terminschiene umzusetzen. Abschluss der Baumaßahme muss zum 31.12.2023 erfolgen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Büros (Architekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Insgesamt sind max. 50 Teilnehmer geplant. Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten Bewerbungen werden 34 Teilnehmer zusätzlich zu den bereits 16 gesetzten Teilnehmern (siehe Pkt. IV.1.7) gelost (gem. Ziff. 2.4.3. GRW Saar 2015).
Zur Teilnahme an der Losung genügen die Vollständigkeit der Bewerbung und der geforderten Unterlagen/Nachweise. Die ausgewählten Bewerber werden im Anschluss benachrichtigt.
Zur Bewerbung sind zwingend die beigefügten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform nach § 126b BGB bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen.
Einzureichen ist:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften (BG) eine von sämtlichen Mitgliedern in Reinschrift ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1, § 79 Abs. 2 VgV und § 123 Abs. 1, § 124 Abs. 1 GWB vorliegen, wird mit Abgabe des Teilnahmeantrags durch die Angabe des Namens in Reinschrift versichert,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) vom 06.02.2013 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gem. § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG vom 12.10.2017 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 924, 966),
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- und Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes (von jedem Mitglied der BG),
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (von jedem Mitglied der BG).
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Verhandlungsverfahren
Von den Preisträgern/Bietern sind spätestens zum Verhandlungsverfahren zudem folgende Nachweise ihrer Eignung gemäß § 45 und 75 i. V. m. § 46 VgV vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (von jedem Mitglied einer BG); im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von mind. 500.000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— Angabe der Anzahl und Qualifikation der verfügbaren Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der BG und NU werden berücksichtigt.
Mindesteignung: 6 fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
— mind. eine Referenz für öffentliche Auftraggeber oder mit verbindlicher Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes (Vergabe der Bauleistungen) mit mind. 2,0 Mio. EUR netto (KG 300+400), mind. 70 % HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI und Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2013.
Hinweis:
Werden die geforderten Eignungsnachweise spätestens zum Zeitpunkt des Verhandlungsverfahrens nicht vorgelegt, so wird der Preisträger/Bieter ungeachtet des Wettbewerbsergebnisses ausgeschlossen!
Da das Bauvorhaben in einem knappen Zeitraum (bis Ende 2023) umzusetzen ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abgesehen von dem vorgenannten Eignungsnachweis mit dem Angebot bzw. im Rahmen der Vergabeverhandlung der Nachweis einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erbracht werden muss.
Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden (zum Wettbewerb) oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV, zum Verhandlungsverfahren mit Nachunternehmer) bedienen.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/Architektin (Fortführung unter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 50
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
— Krüger Architekten PartG mbG, Saarbrücken
— Schaus Decker Architekten GmbH, Sulzbach
— Arge Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH, Eppelborn und Simon Freie Architekten, Stuttgart
— CBAG Beaumont Gergen Architekten PartGmbB, Saarlouis
— bhk Architekten GmbH, Saarlouis
— Hepp + Zenner Architekten, Saarbrücken
— FLOSUNDK architektur+urbanistik GmbH, Saarbrücken
— berwanger:architektur GmbH, St. Wendel
— AS-Plan Architekten, Kaiserslautern
— Nickl & Partner Architekten AG, München
— Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten, Stuttgart
— me di um Architekten Roloff, Ruffing + Partner, Hamburg
— kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
— Itten+Brechbühl AG, Berlin
— Brechensbauer Weinhart + Partner Architekten mbB, München
— Schneider + Sendelbach Architektengesellschaft mbH, Braunschweig
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Städtebauliche Einbindung,
— Erfüllung Raumprogramm,
— Funktionalität,
— Räumliche und gestalterische Qualität,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/11/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/11/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden Preise und Ankäufe in Höhe von 150 000 EUR (zzgl. MwSt.) vergeben.
1) Preis 37 500 EUR netto,
2) Preis 30 000 EUR netto,
3) Preis 22 500 EUR netto,
4) Preis 18 000 EUR netto,
5) Preis 12 000 EUR netto.
Für Ankäufe sind insgesamt 30 000 EUR (zzgl. MwSt.) veranschlagt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu vergeben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es sind keine Bearbeitungshonorare vorgesehen.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
- Markus Hammes, Architekt, Stuttgart
- Andreas Hilgers, Architekt, Saarbrücken
- Prof. Linus Hofrichter, Architekt, Ludwigshafen am Rhein
- Ltd. MR Daniel Kempf, Architekt und Leiter der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- Prof. Heiko Lukas, Architekt und Baudezernent, Saarbrücken
- Alexander Schwehm, Architekt und Vorstand der AKS, Saarlouis
- BD Rainer Tschunko, Architekt und Leiter der Abteilung Staatliche Hochbaubehörde, Saarbrücken
Stellvertretende Fachpreisrichterin: BORin Kerstin Schirm, Architektin und Leiterin des Referats Hochschulbau, Bauordnungsrecht der Abteilung Staatlicher Hochbau und Liegenschaften, Saarbrücken
- MR Egon Fischer, Ministerium für Finanzen und Europa, Saarbrücken
- LMRin Dr. Annette Groh, Staatskanzlei, Leiterin Abteilung WT (Wissenschaft, Hochschule, Technologie), Saarbrücken
- Prof. Dr. Ludger Santen, Fachbereich Theoretische Physik, Saarbrücken
- Prof. Dr. rer. Nat. Manfred Schmitt, Präsident der UdS, Saarbrücken
Stellvertretende Sachpreisrichterin: Meike Kunert, Campusentwicklung, Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekten), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Weitere Bearbeitung
Der Auslober ist gewillt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern weitere Leistungen gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2015 sowie § 34 HOAI 2013 zu übertragen (mindestens Leistungsphase 2 bis 5)
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe realisiert wird,
— soweit die Teilnehmer, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurden, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9, ganz oder teilweise, bleibt vorbehalten.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen.
Der vergebene Preis wird dabei als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 40 % berücksichtigt.
VI.3.3) Bewerbungsvordrucke
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin eingegangen sind und auf Grundlage der vorgegebenen Formblätter erstellt wurden. Bewerbungen können ausschließlich digital über die unter I.3) genannten Kontaktstelle eingereicht werden.
VI.3.4) Voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: Ende November 2018
Kolloquium: Mitte Dezember 2018
Abgabe Pläne und Formulare: Mitte Februar 2019
Abgabe Modell: eine Woche nach Abgabe der Pläne und Formulare
Preisgericht: Mitte April 2019 (zweitägig)
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 681 / 501-4994
E-Mail: vergabekammer@wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681 / 501-3506
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2018