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  • Friedensplatz bis Löwenplatz
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  • Friedensplatz bis Löwenplatz
  • 1. Preis: Raumwerk Architekten, Frankfurt a.M.
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf

Friedensplatz bis Löwenplatz , Rüsselsheim am Main/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2021612
Tag der Veröffentlichung
05.12.2017
Aktualisiert am
22.06.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Teilnehmer
Stadtplaner und Architekten
Beteiligung
5 Arbeiten
Auslober
Koordination
stadtbauplan GmbH, Darmstadt
Bewerbungsschluss
05.01.2018
Abgabetermin Pläne
15.03.2018
Abgabetermin Modell
22.03.2018
Preisgerichtssitzung
18.04.2018

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

1. Preis

Raumwerk Architekten, Frankfurt a.M.
  • 1. Preis: Raumwerk Architekten, Frankfurt a.M.
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2. Preis

Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
  • 2. Preis: Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf

3. Preis

bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
  • 3. Preis: bK – buero Kleinekort, Düsseldorf
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Rüsselsheim am Main besteht bereits seit geraumer Zeit eine städtebaulich problematische Situation. Im Fokus steht dabei der Gebäudekomplex eines ehemaligen Warenhauses (Karstadt) an der Frankfurter Straße 11-15. Dieses steht seit 2000 leer, zudem ist der Komplex städtebaulich nicht eingebunden und stellt in seiner derzeitigen Gestalt eine negative Landmarke an einem der zentralsten Bereiche der Stadt dar.
Ziel des Wettbewerbs ist vor der Neuerrichtung eines Gebäudes auf dem ehemaligen „Karstadt-Areal“ eine Gesamtplanung des Geländes von Friedensplatz bis Löwenplatz vorzulegen. Diese Gesamtplanung ist durch einen städtebaulichen Wettbewerb zu erstellen, um Ideen für eine großflächige städtebauliche Neuentwicklung zu generieren.
05/12/2017    S233    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Rüsselsheim am Main: Stadtplanung
2017/S 233-485177
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Marktplatz 4
Rüsselsheim am Main
65428
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauplan GmbH
Telefon: +49 61519957-0
E-Mail: karstadtareal_ruesselsheim@stadtbauplan.de
Fax: +49 61519957-30
NUTS-Code: DE717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruesselsheim.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2916-467
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener, einphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb „Friedensplatz bis Löwenplatz“ Rüsselsheim am Main.
Referenznummer der Bekanntmachung: 25212 WBW Löwenplatz

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71410000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Anlass und Zweck Im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Rüsselsheim am Main besteht bereits seit geraumer Zeit eine städtebaulich problematische Situation. Im Fokus steht dabei der Gebäudekomplex eines ehemaligen Warenhauses (Karstadt) an der Frankfurter Straße 11-15. Dieses steht seit 2000 leer. Zudem ist der Komplex städtebaulich nicht eingebunden und stellt in seiner derzeitigen Gestalt eine negative Landmarke an einem der zentralsten Bereiche der Stadt dar. Bereits in den beschlossenen Sanierungszielen für das Sanierungsgebiet Innenstadt wird daher für das Areal des Warenhauses eine Neuentwicklung im Rahmen einer städtebaulich eingebundenen Gesamtkonzeption, unter Einbeziehung der angrenzenden Gebäude und Grundstücke, aufgeführt. Mit dem Erwerb des zentralen Gebäudekomplexes in der Frankfurter Straße 11-15 sowie der benachbarten Grundstücke Frankfurter Straße 9 und 17 durch die städtische Wohnungsgesellschaft gewobau ist nun der Weg für eine Neuentwicklung geebnet. Vor diesem Hintergrund wurde der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, vor der Neuerrichtung eines Gebäudes auf dem ehemaligen „Karstadt-Areal“ eine Gesamtplanung des Geländes von Friedensplatz bis Löwenplatz vorzulegen. Diese Gesamtplanung ist durch einen städtebaulichen Wettbewerb zu erstellen, um Ideen für eine großflächige städtebauliche Neuentwicklung zu generieren. Das Gebiet liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt Rüsselsheim“, daher soll die NH Projektstadt als treuhänderischer Sanierungsträger die Stadt bei der Durchführung des Wettbewerbs begleiten und die Leistungen des Wettbewerbsmanagements aus dem Treuhandvermögen beauftragen. In einem nächsten Schritt beabsichtigt die gewobau einen weiteren Wettbewerb in Form eines Investorenauswahlverfahrens durchzuführen. Die städtebauliche Überplanung und Neuausrichtung des Areals könnte für weitere Eigentümer der Nachbargrundstücke als Initialzündung für bauliche Maßnahmen auf ihren Grundstücken fungieren. Die Umsetzung des Wettbewerbes in eine Baumaßnahme dürfte zu einer deutlichen Aufwertung des Gebietes führen und klare Planungsgrundlagen für den Bereich bieten.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Modalitäten der Bewerbung Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos und ausschließlich digital bei der HAD heruntergeladen werden. Zum Auswahlverfahren sind nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Bewerbergemeinschaft füllt einen gemeinsamen Bewerbungsbogen aus. In seiner Bewerbererklärung und mit den dargestellten Projekten belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Insgesamt macht er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Geforderte Nachweise: — ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren), — Erklärung, dass die Ausschlusskriterien der §§ 123, 124 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen), — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBI. S. 345. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu §§ 123, 124 GWB und HVTG sowie der Nachweise der Berufszulassung (s. Nachweis der beruflichen Befähigung), Bewerbungen nur für Teilleistungen, Mehrfachbewerbungen und des Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung. Nachweis der beruflichen Befähigung. — Nachweis von 2 städtebaulichen Projekten der letzten 7 Jahre (einschl. 2010) mit vergleichbarer Zielsetzung für ein innovatives innerstädtisches Quartier und/oder Wohnbauprojekte in vergleichbarer Größenordnung mit innovativem Wohnungsmix (siehe II.2.4. Anlass und Zweck des Wettbewerbs) sowie Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Beschreibung des Projektes, — Grafischer Nachweis für jedes der geforderten Referenzprojekte einmal analog und einmal digital (pdf-Format, 300 dpi) auf max. 4 Seiten DIN A3 (Querformat) gesamt, — Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Stadtplaner oder Architekt), — Haben Bewerber die geforderten Referenzprojekte verantwortlich in anderen Büros erbracht, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich, — Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen. Auswahl der Bewerber Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern der relevanten Fachämter und einer externen Architektin mit Ortskenntnis, Frau Cilia Tovar, Frankfurt/Main. Das Gremium bestimmt die Teilnehmer des Wettbewerbs aus dem Kreis der Bewerber, welche die formalen und fachlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllen. Dabei werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen. Qualifizieren sich mehr als 6 Bewerber (zuzüglich 3 Nachrücker), entscheidet das Los.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Stadtplaner und Architekten

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: — städtebauliche Einbindung, — Nutzungskonzept, — Wirtschaftlichkeit, — Umsetzbarkeit. Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/01/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/01/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es werden nachfolgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (zzgl. MwSt.): 1. Preis 10 500 EUR, 2. Preis 6 300 EUR, 3. Preis 4 200 EUR. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Jeder prüffähige Beitrag wird mit einem Bearbeitungshonorar in Höhe von 4 500 EUR (zzgl. MwSt.) vergütet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Peter Bitsch, Architekt, Wiesbaden
Frau Heike Eberts-Schad, Architektin, Denkmalbeirat Rüsselsheim
Herr Prof. Johann Eisele, Architekt, Darmstadt
Herr Stefan Forster, Architekt, Frankfurt/Main
Herr Prof. Jean Heemskerk, Architekt, Frankfurt/Main
Herr Nils Kraft, Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Stadtrat, Leiter Baudezernat
Frau Prof. Kerstin Molter, Architektin, Kaiserslautern
Herr Prof. Markus Neppl, Architekt und Stadtplaner, Köln
Frau Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Dortmund
Herr Rudolf Scheuvens, Stadtplaner, Dortmund

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: 1. Der Wettbewerb wird als EU-weiter, nichtoffener, einphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem, qualifizierten Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 RPW 2013, Fassung vom 31.1.2013 ausgelobt. Die maximale Teilnehmeranzahl ist auf 6 Teilnehmer begrenzt. Das Verfahren ist anonym (§ 1 Abs. 4 RPW). 2. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. 3. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 3. zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Architekt“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner oder Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. 4. zu IV.3.3) Folgeaufträge/weitere Beauftragung: Eine weitere Beauftragung ist zunächst nicht vorgesehen. Die Stadt Rüsselsheim prüft derzeit, ob für das Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. In diesem Falle wird im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Aus dem Ideenwettbewerb leitet sich keine Verpflichtung zur Beauftragung eines Preisträgers für die weiteren Planungen ab. Der Auslober beabsichtigt im Anschluss ein Investorenauswahlverfahren auf Grundlage des Ideenwettbewerbs auszuschreiben. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern des Ideenwettbewerbs, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt werden, können nur gegen eine angemessene Vergütung für die weitere Bearbeitung genutzt werden. 5. Weitere Termine: Versand der Unterlagen: 23.1.2018, Ende Rückfragenfrist: 5.2.2017, Kolloquium: 7.2.2017, Abgabetermin Pläne: 15.3.2018, Abgabetermin Modell: 22.3.2018, Preisgerichtssitzung: 18.4.2018, Benachrichtigung der Teilnehmer: voraussichtlich 19.4.2018, Pressekonferenz: 19.4.2018, Ausstellung (voraussichtlich): 19. bis 29.4.2018.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

01/12/2017

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