Veröffentlicht als:
- Kurzergebnis
- wa-ID
- wa-2015496
- Tag der Veröffentlichung
- 08.03.2011
- Aktualisiert am
- 23.02.2011
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 21 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Minden
- Koordination
- Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
- Preisgerichtssitzung
- 23.02.2011
Verfahrensart
Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Fußgängerzone in der unteren Altstadt Mindens wurde im Rahmen der Stadtsanierung in den 1970er Jahren geplant und sukzessive umgesetzt. Die Gestaltung allerdings wurde nicht aus einem Gesamtkonzept heraus entwickelt, sondern richtete sich nach dem jeweiligen Zeitgeschmack.
Dies spiegelt sich heute in einem uneinheitlichen Bild der Gesamtsituation wieder, die die Gliederung des öffentlichen Raumes zudem negiert und funktionale Mängel aufweist.
Des Weiteren besteht in Teilbereichen der Fußgängerzone die Notwendigkeit einer Kanalsanierung.
Für die Stadt Minden wurde ein integriertes Handlungskonzept 2009 - 2017 erarbeitet, das für die Fußgängerzone ein Gestaltungskonzept fordert, welches in mehreren aufeinander folgenden Bauabschnitten realisiert werden soll.
Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Die Fußgängerzone in der unteren Altstadt Mindens wurde im Rahmen der Stadtsanierung in den 1970er Jahren geplant und sukzessive umgesetzt. Die Gestaltung allerdings wurde nicht aus einem Gesamtkonzept heraus entwickelt, sondern richtete sich nach dem jeweiligen Zeitgeschmack.
Dies spiegelt sich heute in einem uneinheitlichen Bild der Gesamtsituation wieder, die die Gliederung des öffentlichen Raumes zudem negiert und funktionale Mängel aufweist.
Des Weiteren besteht in Teilbereichen der Fußgängerzone die Notwendigkeit einer Kanalsanierung.
Für die Stadt Minden wurde ein integriertes Handlungskonzept 2009 - 2017 erarbeitet, das für die Fußgängerzone ein Gestaltungskonzept fordert, welches in mehreren aufeinander folgenden Bauabschnitten realisiert werden soll.